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14 tage rückgaberecht ?

Verfasst: Sa 19. Aug 2017, 16:34
von 0riginal_Tiroler
Hallo liebes forum :at1:

Ich hab ne frage...
Nur interesse halber, hatte mit nem kollegen erst das gespräch...
Ist es möglich eine gebrauchte waffe (in seinem fall eine walther p99) die er bei einem händler gekauft hat innerhalb von 14 tagen zurück zu geben und das geld zurück zu bekommen ?

Gegen abzug bezüglich austragung aus dem zwr ?!

Danke für eure antworten ! :)

Re: 14 tage rückgaberecht ?

Verfasst: Sa 19. Aug 2017, 16:36
von rupi
warum ?

is die Kanone hin ?

Re: 14 tage rückgaberecht ?

Verfasst: Sa 19. Aug 2017, 16:39
von HowlingWolf
Sollte die Frage auf das 14-Tage-Rückgaberecht nach dem Fernabsatzgesetz bezogen sein, beantwortet schon der Name des Gesetzes die Frage... ;)

Re: 14 tage rückgaberecht ?

Verfasst: Sa 19. Aug 2017, 16:44
von 0riginal_Tiroler
Nein. Er hat sie sich gekauft und seiner frau nix gesagt. Er hat feuer am dach wenn ihr versteht was ich meine...
Mal abgesehen davon, es muss doch beim 14tägigen rückgaberecht (keine ahnung ob das bei waffen auch giltet, darum die frage) kein grund genannt werden sofern ich richtig informiert bin ?!

Lg

Re: 14 tage rückgaberecht ?

Verfasst: Sa 19. Aug 2017, 16:49
von Incite
0riginal_Tiroler hat geschrieben:Nein. Er hat sie sich gekauft und seiner frau nix gesagt. Er hat feuer am dach wenn ihr versteht was ich meine...
Mal abgesehen davon, es muss doch beim 14tägigen rückgaberecht (keine ahnung ob das bei waffen auch giltet, darum die frage) kein grund genannt werden sofern ich richtig informiert bin ?!

Lg


Meiner Meinung nach falsch, es gibt gar kein Rückgaberecht beim Ladenkauf außer er hat es sich auf der Rechnung/Quittung vermerken bzw. geben lassen.

Eine Rücknahme wäre Kulanz.

Re: 14 tage rückgaberecht ?

Verfasst: Sa 19. Aug 2017, 16:50
von rupi
das 14 tägige Rückgaberecht betrifft nur den Fernabsatz
also wenn du Zeugs im Internet bestellst

sofern das im Einzelhandel gekaufte Produkt ned kaputt ist hast du genau 0 Recht auf Irgendwas

Re: 14 tage rückgaberecht ?

Verfasst: Sa 19. Aug 2017, 16:58
von 0riginal_Tiroler
Aha ok ich verstehe.

Wenn er jezt sagt er hat geschossen und sie liegt ihm nicht (keine möglichkeit zu testen im shop)
Dann hat er quasi pech gehabt ? :mrgreen:

Re: 14 tage rückgaberecht ?

Verfasst: Sa 19. Aug 2017, 17:28
von Burgenlandy
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Re: 14 tage rückgaberecht ?

Verfasst: Sa 19. Aug 2017, 17:41
von 0riginal_Tiroler
Burgenlandy hat geschrieben:Im normalen Einzelhandel gibt es kein Rückgaberecht. Oft wird gefragt wo im Gesetz statt das? Eben nirgends in der Form weil es kein Rückgaberecht gibt. Wenn Kaufvertrag rechtens zustande gekommen dann gültig.

Ausnahme - Händler verpflichtet sich schon beim KV zu z.B. 14 Tage Rückgaberecht (oder auch hur wenn unbenutzt, mit Verpackung usw)

Deswegen Kulanz.
Red mit dem Händler.
Überleg dir die Ausgangssituation
Fix Geld retour (kannst ja Ersatzweise Munitin nehmen - nur Bsp falls da eine bessere Lösung in Sicht ist)
Wie begeistert ein Händler ist liegt wohl auch dran wie du die Gun zurückbringst. Unbenutzt? Andernfalls nur als Bsp. So mancher würde sich sonst wohl für 2 WE ne sw500er nehmen und nachher zum VP retournieren wollen.
Wie oben beschrieben ansonsten Rückkauf als Kurzgebrauchte


Aus meiner (beruflichen) Erfahrung ist heute immer Billigsegment oft leichter diese zu bekommen als in höheren drei/vierstelligen Eurolagen.
Manche Dinge erwirbt man erst und erfährt dann ob Nutzen der Erwartung entspricht. In Kultur (Kino oder Konzerkarte) oder bspw. Neuwagen zum Ersterscheinungstermin .

Wünsch dir aber eine zufriedenstellende Lösung und gib Bescheid wie es lief



Gekauf hat er sie mittwochs und freitags "so nebenbei" erwähnt dass er damit mal ballern gehen will...ich kenn seine frau - gott sei dank ist es nicht meine - die reaktion hat er mir beschrieben - das reicht xD

Abgegeben hat er kein einzigen schuss damit...

Ich sags ihm mal, danke.

Er wird am montag anrufen bei dem geschäft.
Sagt mir dann bescheid und schreib hier rein was raus kam xD

Re: 14 tage rückgaberecht ?

Verfasst: Sa 19. Aug 2017, 18:04
von the_law
irgendwie komisch das sich solche "feuer am dach" situationen in der letzten zeit häufen, oder täuscht das :think: .

erfahrungsgemäß ist rückgabe-rüchnahme von einwandfreier ware wirklich nur auf kolanz des händlers möglich, wobei sich selten einer dagegen ausspricht-stichwort kundenbindung :whistle: .

vermutlich wird die situation zu gunsten beider parteien wohl mittels komissionsverkauf gelöst werden.

mir selbst erst unlängst passiert mit der rückgabesache, ausländischer händler bot gewehr in sehr gutem zustand mit sehr gutem lauf an, waffe wurde ordnungsgemäß (sehr schnell) geliefert, gewehrlauf war entgegen der beschreibung komplett ausgeschossen :evil: , kurzer mailkontakt, waffe ging retour, geld zurückgebucht, sache erledigt.
dieser händler bietet aber auch explizit ein 14 tägiges rückgaberecht nach erhalt der ware an.

Re: 14 tage rückgaberecht ?

Verfasst: Sa 19. Aug 2017, 18:38
von dragon08
Frau austauschen! :D

Re: 14 tage rückgaberecht ?

Verfasst: Sa 19. Aug 2017, 19:35
von 0riginal_Tiroler
dragon08 hat geschrieben:Frau austauschen! :D


Glaub mir, die will niemand :hand:

Re: 14 tage rückgaberecht ?

Verfasst: Sa 19. Aug 2017, 20:20
von Rene357
0riginal_Tiroler hat geschrieben:
dragon08 hat geschrieben:Frau austauschen! :D


Glaub mir, die will niemand :hand:




was issen bei eich los :tipphead:

das ding kostet ein paar hundereter und ich nehme an der typ geht arbeiten also sollter er auch was kaufen können was er will und nicht bei seiner frau betteln gehen müssen

frau weg dafür ist das leben zu kurz!

Re: 14 tage rückgaberecht ?

Verfasst: Sa 19. Aug 2017, 22:35
von rhodium
Ich hätte das Donnerwetter gerne live gesehen ... ich denke sowas droht ohne vorheriges Besprechen vielen Ehemännern, auch mir.

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