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Lagerung Kat.B, alle Bewohner haben eine WBK

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Hane
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Re: Lagerung Kat.B, alle Bewohner haben eine WBK

Beitrag von Hane » Mi 23. Aug 2017, 17:21

ist es nicht so, dass seit einigen Jahren bei Mängel bei der Verwahrung nachgebessert werden kann und nicht automatisch die Zuverlässigkeit nicht gegeben ist?

Tine
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Re: Lagerung Kat.B, alle Bewohner haben eine WBK

Beitrag von Tine » Mi 23. Aug 2017, 17:48

So, vorerst mal danke an alle, ich Dummkopf dachte es gibt auf die Frage eine Ja/Nein Antwort. :tipphead:

Ich weiß das ich einfach getrennt Verwahren kann, es gehr hier mehr um die Theorie, Rechtssicherheit und das Prinzip.
Hab mittlerweile zusätzlich zur LPD noch mit Schießtrainer, dem Waffenhändler und anderen Schützen gesprochen und es is wie's is.

- Bei einem Paar (unverheiratet) war gemeinsame Verwahrung eine Minute ein Problem, aber nur bis zur WBK des Partners der bei der Kontrolle zu gegen war.
- Bei vielen Paaren (unverheiratet) wurde die Zuverlässigkeit angezweifelt und das waffenrechtliche Dokument war weg.
- Waffenhändler rät zur getrennten Verwahrung (wie auch hier, aber wer will schon Kundschaft verlieren ;) )
- Die LPD will nix konkretes sagen weils keine Präzedenz gibt, keine erzeugen will, is aber nit per se dagegen
- Aufgrund des Runderlasses des BMI gilt halt für die Rechssprechung "Eheleute" als maßgebend
- Es macht null Sinn zwischen Ehe und Lebensgemeinschaft zu unterscheiden da man wohl von einer gleichwertigen Vertrauensbasis ausgehen kann.
- Zwei Personen mit Waffenrechtlichen Dokumenten sollte das selbe Vertrauen zu Teil werden

Also, quasi Ermessenssache außer man hat ne Heiratsurkunde.

Als jammernder Österreicher, der weder den Atem hat juristische Kriege zu gewinnen, noch seine WBK riskieren will kann ich mich quasi eh nur ducken.
Wird halt vorerst ein Waffenschrank für Kat.B LW+FFW und für die FFW der Holden einfach ein Möbelsafe oben drauf geschraubt.

Und wenn wir mehr Platz brauchen und/oder uns keinen weiteren Waffenschrank leisten können, heiraten wir eben - fürs Hobby muß man bereit sein Opfer zu bringen! :lol:
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Re: Lagerung Kat.B, alle Bewohner haben eine WBK

Beitrag von gewo » Mi 23. Aug 2017, 18:16

Hane hat geschrieben:ist es nicht so, dass seit einigen Jahren bei Mängel bei der Verwahrung nachgebessert werden kann und nicht automatisch die Zuverlässigkeit nicht gegeben ist?


ja

aber der gegenstaendliche fall waere unberechtiges ueberlassen von genehmigungspflichtigen waffen

da gibts kein nachbessern ...
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Re: Lagerung Kat.B, alle Bewohner haben eine WBK

Beitrag von cas81 » Mi 23. Aug 2017, 19:32

Es gibt eine Antwort und die lautet entsprechend der derzeitigen Gesetzeslage NEIN.

Es ist auch keine Ermessenssache AFAIK, die Behörden sehen bloss weg und betrachten den Schutzzweck als erfüllt. Sollte ich mich irren, bitte um sachliche Antwort ohne Spekulation und subjektive Interpretation.

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Re: Lagerung Kat.B, alle Bewohner haben eine WBK

Beitrag von Trijikon » Mi 23. Aug 2017, 20:03

Meiner Meinung nach hier gehörende allgemeine Frage:
Gibt es denn keine Juristen unter den Pulverdampflern?
Wenn nicht, wäre es doch interessant einen (spezialisierten) Anwalt für das Forum zu gewinnen.

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Re: Lagerung Kat.B, alle Bewohner haben eine WBK

Beitrag von Incite » Mi 23. Aug 2017, 20:11

Trijikon hat geschrieben:Meiner Meinung nach hier gehörende allgemeine Frage:
Gibt es denn keine Juristen unter den Pulverdampflern?
Wenn nicht, wäre es doch interessant einen (spezialisierten) Anwalt für das Forum zu gewinnen.

LG Wolfgang


Es gibt hier im PD Forum mehrere Anwälte aber Rechtsauskünfte, Versicherung etc. bekommst du auch z.B. bei den Interessenvertretungen. (wennst Mitglied bist)
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Re: Lagerung Kat.B, alle Bewohner haben eine WBK

Beitrag von bino71 » Mi 23. Aug 2017, 20:42

Trijikon hat geschrieben:Meiner Meinung nach hier gehörende allgemeine Frage:
Gibt es denn keine Juristen unter den Pulverdampflern?
Wenn nicht, wäre es doch interessant einen (spezialisierten) Anwalt für das Forum zu gewinnen.

Was hätte es für einen Sinn?
Bei Themen ohne Rechtsprechung gibt es verschieden Ansichten und muß man erst ausjudizieren.
Bei vorhandener Rechtsprechung ist eh alles klar.
Der Anwalt kann Dir bei "nach Ermessen" auch nicht helfen.

Das Tine sich eben Ehe und Lebensgemeinschaft (und das wäre unglaublich kompliziert) auf dem gleichen Level wünscht ist halt so :)

@cas81: ich schmeiss mal rein
1.) Einerseits der Gleichbehandlungsgrundsatz
2.) 2 Wörter aus 2978/80, die natürlich eine Interpretation erlauben und viele sich an diese 2 Wörter "aufhängen": Berechtigte Ehegatten (nach VwGH vom 22.4.81 auch berechtigte Mitbewohner)
Der Punkt ist, dass es eben nicht im Erlass ist und müßte erst in ein Erlass kommen.

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Re: Lagerung Kat.B, alle Bewohner haben eine WBK

Beitrag von cas81 » Mi 23. Aug 2017, 21:15

Gleichheit entgegen der aktuellen gesetzlichen Lage spielt erst eine Rolle wenn es vor Gericht geht.

Berechtigte Mitbewohner ist nicht legaldefiniert, AFAIK(?). Würde es so gelten, wie es augenscheinlich zu verstehen ist, hätte das VwGH Erkenntnis keine aktuelle Bedeutung mehr und hätte lediglich das Tor hierfür geöffnet. Dann wäre die Antwort JA. Bis dahin aber gilt das, was wir hierzu geschrieben haben.

Darum meine Frage und der Wunsch nicht individuell zu interpretieren oder gar zu spekulieren, sollte jemand WISSEN, dass ich mich täusche.

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Re: Lagerung Kat.B, alle Bewohner haben eine WBK

Beitrag von SSG308 » Mi 23. Aug 2017, 21:21

bino71 hat geschrieben: Der Punkt ist, dass es eben nicht im Erlass ist und müßte erst in ein Erlass kommen.


Tschuldigung, im Erlass steht das Erkenntnis eben schon.
Lediglich die "nachgeordnete Behörde" hat die Frage nur nach Ehepartnern aufgeworfen.

Quelle: Waffenrecht Runderlass BMI-VA1900/0133-III/3/2015 Seite 99

Aber wenn schon wer deshalb seine WBK verloren hat, muss mans nicht riskieren.

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Re: Lagerung Kat.B, alle Bewohner haben eine WBK

Beitrag von gewo » Mi 23. Aug 2017, 21:27

Trijikon hat geschrieben:Meiner Meinung nach hier gehörende allgemeine Frage:
Gibt es denn keine Juristen unter den Pulverdampflern?
Wenn nicht, wäre es doch interessant einen (spezialisierten) Anwalt für das Forum zu gewinnen.
LG Wolfgang


die anwaelte hier unter uns duerfen zu konkreten rechtsfragen nicht kostenlos auskunft geben
das widerspricht ihren standesregeln

und ansonsten:
die koennen auch nur interpretieren
niemand kann dir bei gesetzesfragen eine klare auskunft geben
der richter bei gericht ist frei in seiner beweiswuerdigung
er kann dinge die du als "bewiesen" siehst anders sehen
und dinge die fuer dich voellig absurd sind als "bewiesen" festlegen
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