Auch ein Lösungsansatz, aber die Frau werd ich nicht austauschen
Grazer hat geschrieben:Ist das nicht im Grunde völlig egal? Bevor es zu Probleme wegen nichts kommt, verwahrt doch die jeweiligen Waffen in abschließbaren Kassetten und stellt die in den Waffensafe. Dann hat der eine keinen Zugriff auf die weggesperrten Waffen des jeweils anderen. Ihr kommt mit einem Safe aus und unabhängig wie unterschiedlich die Auffassungen von BH-MitarbeiterInnen und überprüfenden PolizistInnen sind, ihr seid auf der sicheren Seite. Vor allem auch in Anbetracht dessen, dass diese Dingen offensichtlich von keinen zwei Offiziellen gleich abgehandelt werden.
In meinem Fall nicht ganz so einfach, nachdem dann auch eine halbautomatische Büchse zum Verwahren wäre und schon fangts Theater wieder an. Angenommen der HA und eine FFW sind auch mich registriert, eine FFW auf die Partnerin.
Jetzt darf theoretisch nur ich den Waffenschrank aufsperren, weil der HA drin ist. Wie kommt sie dann zu ihrer FFW Kassette?
Die Partnerin darf nicht reingreifen ihr Waffenkassette rausnehmen, weil der HA drin steh?
Dürfte sie an sich aber, weil wenn sie den HA rausnimmt hat sie ja nur eine Kat.B in ihrem Besitz, dürfte aber 2 haben. Wenn sie dann auch ihre Waffenkassette rausnimmt, ist das schon Besitz? In jedem Fall hat sie dann trotzdem nur 2 Kat.B in ihrem Besitz, was sie lt. waffenrechtlichem Dokument auch darf.
Mit einer WBK mit 2 Plätzen darf jemand ja nicht nur jene 2 Waffen die sein Eigentum sind besitzen, sondern ist grundsätzlich berechtigt 2 Kat.B Waffen zu Besitzen. Das können, mit Überlassungswisch, ja zwei beliebige Waffen sein soweit ich das verstehe.
Also wie mans dreht, irgendwie kann einem immer ein Strick draus gedreht werden.
Gibts Waffenschränke mit integriertem Anwalt?
Wenn ich Platz hätte würde ich einfach 2 Waffenschränke kaufen.
Und "im Grunde", also rein prinzipiell und theoretisch find ich is das ganze Thema hochinteressant, weil einfach das WaffG. aktuell zu matschig ist.
Natürlich will ich nicht sprichwörtlich bevormundet werden, aber klare Regeln sind besser als Regeln die Willkür und Interpretation zulassen.
Aber ich hab in meiner kurzen Zeit in der Welt der Schusswaffen schon bemerkt das das WaffG hmm.... verbesserungsfähig ist.
Ich denk ich kauf einfach mal einen Waffenschrank für HA+FFW+Mun und schraub oben einen Möbelsafe für die 2. FFW drauf.