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Lagerung Kat.B, alle Bewohner haben eine WBK

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Tine
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Lagerung Kat.B, alle Bewohner haben eine WBK

Beitrag von Tine » Di 22. Aug 2017, 10:45

Hallo.

Folgende Situation, ich habe bereits eine WBK, meine bessere Hälfte ist gerade dabei.
Wir leben zu Zweit im Haushalt und alle Bewohner hätten somit eine WBK.

Jetzt stellt sich mir die Frage der Verwahrung. Meine WBK erlaubt mir den Erwerb (Eigentum) und Besitz von 2 Stück Kat. B Waffen, meinem guten Aussehen wäre dann selbiges erlaubt.

Reicht nun ein Waffenschrank für beide?
Wir hatten vor, nachdem es sich für uns einfach richtig anfühlt, einen Panzerschrank zu kaufen und alle 4 Waffen und Muntion darin aufzubewahren.

Allerdings hätte ja somit jeder von uns Zugriff auf 4 Kat. B Waffen, oder ist dies im "eingefriedeten Wohn- und Betriebsräumen" irrelevant und es geht nur darum was ein WBK Inhaber auf öffentlichen Flächen "besitzt"?

Danke.
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hmg382
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Re: Lagerung Kat.B, alle Bewohner haben eine WBK

Beitrag von hmg382 » Di 22. Aug 2017, 10:54

http://iwoe.at/wp-content/uploads/2013/ ... i_2015.pdf

S. 98ff.

Desweiteren bitte Forensuchen bemühen. Gib mal "Gemeinsame Verwahrung" oder so ein ... da gibt's genug Threads.
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Re: Lagerung Kat.B, alle Bewohner haben eine WBK

Beitrag von gewo » Di 22. Aug 2017, 11:23

in kurzen worten

wenn ihr verheiratet seid ( gemeinsam ) und am selben ort gemeldet seid dann duerft ihr gemeinsam verwahren

als lebensgefaehrten nicht
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

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Re: Lagerung Kat.B, alle Bewohner haben eine WBK

Beitrag von Tine » Di 22. Aug 2017, 11:49

hmg382 hat geschrieben:Desweiteren bitte Forensuchen bemühen. Gib mal "Gemeinsame Verwahrung" oder so ein ... da gibt's genug Threads.


Jo, Forensuche hat auch Treffer ausgespuckt, aber z.T. mehrere Jahre alt. Ich wollt nur keine Zombiethreads auferstehen lassen und sicher gehen das ich aktuelle Informationen habe.

gewo hat geschrieben:in kurzen worten
wenn ihr verheiratet seid ( gemeinsam ) und am selben ort gemeldet seid dann duerft ihr gemeinsam verwahren
als lebensgefaehrten nicht


Danke, genau was ich nicht hören wollte :D
Besonders hervorheben möchte ich wie geil ich "gemeinsam" finde :)

Das is ja wieder mal eine tolle Gestzgebung, speziell wenn man schon jahrelang zusammen wohnt :roll:
Zuletzt geändert von Tine am Di 22. Aug 2017, 11:54, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Lagerung Kat.B, alle Bewohner haben eine WBK

Beitrag von Styrax » Di 22. Aug 2017, 11:53

Aber 3j zusammen gemeldet sein und die Holde hat im Fall der Trennung Anspruch auf Unterhalt wie eine geschiedene Ehefrau [emoji23]

Ich "liebe" unsere Gesetzgebung sooo sehr [emoji48]
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Re: Lagerung Kat.B, alle Bewohner haben eine WBK

Beitrag von piefke » Di 22. Aug 2017, 12:53

Styrax hat geschrieben:Aber 3j zusammen gemeldet sein und die Holde hat im Fall der Trennung Anspruch auf Unterhalt wie eine geschiedene Ehefrau [emoji23]

Ich "liebe" unsere Gesetzgebung sooo sehr [emoji48]


Jetzt nicht ernsthaft, oder?

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Re: Lagerung Kat.B, alle Bewohner haben eine WBK

Beitrag von sauersigi » Di 22. Aug 2017, 13:01

Dann schaut euch mal das Erbrecht an...da sind auch ein paar Schmakerl dabei
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Re: Lagerung Kat.B, alle Bewohner haben eine WBK

Beitrag von burggraben » Di 22. Aug 2017, 14:45

Styrax hat geschrieben:Aber 3j zusammen gemeldet sein und die Holde hat im Fall der Trennung Anspruch auf Unterhalt wie eine geschiedene Ehefrau

Das wäre mir neu. help.gv.at sagt auch was anderes:
Grundsätzlich hat die Lebensgefährtin/der Lebensgefährte keinen Unterhaltsanspruch durch die Partnerin/den Partner. Daher ist eine vertragliche Vereinbarung für die Leistung von Unterhaltszahlungen sinnvoll. Nur dadurch ist gewährleistet, dass die Lebensgefährtin/der Lebensgefährte, die/der keiner Berufstätigkeit nachgeht, im Trennungsfall nicht finanziell benachteiligt ist.

Quelle: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... 80009.html

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Re: Lagerung Kat.B, alle Bewohner haben eine WBK

Beitrag von Styrax » Di 22. Aug 2017, 14:57

Oh, interessant. Dann hab ich wohl ein Gerücht ungeprüft übernommen. So kann man sich täuschen. [emoji5]
"Damit das Böse Erfolg hat, braucht es nur eine handvoll guter Menschen. Denn die schaffen mit lauter guten Absichten eine furchtbare Katastrophe."

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Re: Lagerung Kat.B, alle Bewohner haben eine WBK

Beitrag von Hane » Di 22. Aug 2017, 17:01

ob verheiratet oder nicht wird wie so oft auf die BH ankommen, ich habe einen Bekannten, der hat das OK von der BH bekommen, gemeinsam mit seiner Freundin zu verwahren. Ein anderer Freund verwahrt gemeinsam mit seinem Vater und es wurde die letzten 20 Jahre nicht beeinsprucht.

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Re: Lagerung Kat.B, alle Bewohner haben eine WBK

Beitrag von burggraben » Di 22. Aug 2017, 17:15

Sicher wird es oft nicht beanstandet und meistens auch kein Problem sein. Allerdings: Wenn ich das OK meiner BH nicht schwarz auf weiß mit Amtssiegel habe, würde ich mich an den Buchstaben des Gesetztes halten und nie mit meiner Freundin gemeinsam verwahren. Mündliche Zusagen der BH wären mir da zu wenig belastbar. Der BH Mitarbeiter kann auch mal wechseln oder der Sektionschef und der nächste ist strenger und dann erinnert sich keiner mehr dran was dir mal irgend jemand mündlich vor anno Schnee zugesagt hat.

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Re: Lagerung Kat.B, alle Bewohner haben eine WBK

Beitrag von Robiwan » Di 22. Aug 2017, 17:26

Ich möcht mich hier kurz einklinken. Beispiel: Mann & Frau haben je 2 WBK-Plätze und je 2 Kat. B Waffen gemeinsam verwahrt => 4 Kat. B Waffen in einem Safe. Somit hätte einer immer auf mehr Waffen Zugriff als es die jeweilige WBK vorsieht => macht das nix aus?
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Beitrag von m_a_d » Di 22. Aug 2017, 17:50

Robiwan hat geschrieben:Ich möcht mich hier kurz einklinken. Beispiel: Mann & Frau haben je 2 WBK-Plätze und je 2 Kat. B Waffen gemeinsam verwahrt => 4 Kat. B Waffen in einem Safe. Somit hätte einer immer auf mehr Waffen Zugriff als es die jeweilige WBK vorsieht => macht das nix aus?

nicht unter dem Aspekt der sicheren Verwahrung gem WaffG sofern miteinander verheiratet und beide dort gemeldet


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Re: Lagerung Kat.B, alle Bewohner haben eine WBK

Beitrag von chili77 » Di 22. Aug 2017, 18:10

Robiwan hat geschrieben:Ich möcht mich hier kurz einklinken. Beispiel: Mann & Frau haben je 2 WBK-Plätze und je 2 Kat. B Waffen gemeinsam verwahrt => 4 Kat. B Waffen in einem Safe. Somit hätte einer immer auf mehr Waffen Zugriff als es die jeweilige WBK vorsieht => macht das nix aus?

Ich bin auch in der Situation.
Verwahrt dürfen sie gemeinsam werden. Du mußt bei einer Überprüfung nur Deine vorzeigen.
Du darfst allerdings nicht mehr Stück rausnehmen als Du Plätze auf der WBK hast. Welche Du rausnimmst ist aber egal.
Du darfst Dich nicht mit Deiner Frau am Schießplatz treffen und alle vier dorthin transportieren. Du darfst aber eine von Dir und eine Deiner Frau mitnehmen.

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Re: Lagerung Kat.B, alle Bewohner haben eine WBK

Beitrag von SSG308 » Di 22. Aug 2017, 18:38

In den Runderlässen wird zuerst der VwGH mit Ehepartnern und Mitbewohnern zitiert
und dann in den weiteren Erklärungen nur noch die Ehepartner erwähnt.
Wart ihr euch nicht bisher einig, dass Mitbewohner da miteinzubeziehen sind,
oder wurde das Erkenntnis vom 22. April 1981, Zahl 2978/80 durch ein aktuelleres ersetzt?

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