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Hallo Holger

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Re: Hallo Holger

Beitrag von mgritsch » Do 13. Jan 2011, 13:10

Nudnik hat geschrieben:Dazu kommt, wenn man von AT nach Kroatien fährt muss man entweder durch Italien und Slowenien oder zumindest durch Slowenien.
Daher stellt sich ja auch die Frage, wie ist das Mitbringen in den genannten Ländern geregelt.


noch eine alternative: via ungarn! (für ostösterreicher sogar eine sehr gute alternative, ungarische maut kostet weit weniger als die freche solvenische jahresvignette) oder du fliegst. flüge nach zagreb, split, dubrovnik gabs zumindest zu zeiten der skyeurope sehr günstig.

lg
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Re: Hallo Holger

Beitrag von mgritsch » Do 13. Jan 2011, 13:25

Nudnik hat geschrieben:Redest Du vom österreichischen Waffengesetz? In Österreich fallen Softairs nicht unters WafG weil es keine Waffen sind.
Daher wirds wohl schwierig die in einen EFWP einzutragen.


ist das sicher so?

§ 1. Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind,
1. die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu
beseitigen oder herabzusetzen oder
2. bei der Jagd oder beim Schießsport zur Abgabe von Schüssen verwendet zu werden.


fällt airsoft nicht unter schießsport?
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Re: Hallo Holger

Beitrag von Georg K » Do 13. Jan 2011, 13:26

Nudnik hat geschrieben:Redest Du vom österreichischen Waffengesetz? In Österreich fallen Softairs nicht unters WafG weil es keine Waffen sind.

Sicher? Meinem Verständnis nach erfüllen Airsofts die Definition von "Schusswaffe" in §2 (1) WaffG. Sie sind nur in §45 von den meisten Bestimmungen dieses Gesetzes ausgenommen, gemeinsam mit anderen Luft- oder Gasdruckspielzeugen, antiken Vorderladern und "anderen Arten minderwirksamer Waffen".

Edit: Mr Gritsch war schneller. ;)

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Re: Hallo Holger

Beitrag von Georg K » Do 13. Jan 2011, 13:30

Nudnik hat geschrieben:und wie erfährt er nun, dass die Antwort hier zu finden ist? :mrgreen:

Es gibt wirklich genug Leute in beiden Foren, die hin und wieder auch im jeweils anderen Forum posten... ich hätte mir gedacht, dass es ihm irgendwer per PM oder sonstwie ausrichten wird, wenn er's nicht sowieso selber liest.

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Re: Hallo Holger

Beitrag von Nudnik » Do 13. Jan 2011, 13:34

mgritsch hat geschrieben:fällt airsoft nicht unter schießsport?


Sofairs sind im WaffG nicht erfasst. Die Altersbeschränkung auf 18 Jahre ergibt sich nicht aus dem WaffG, das ist iwo anders geregelt.

@Georg K
ja, möglicherweise postet er hier sogar ;)
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Re: Hallo Holger

Beitrag von Nudnik » Do 13. Jan 2011, 13:46

Verordnung: Schußwaffenähnliche ProdukteV

Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 185/1997
Typ: V Teil: 2 Datum: 1997-07-08

§ 1. Diese Verordnung regelt das Inverkehrbringen von schußwaffenähnlichen Produkten, die weder dem Waffengesetz 1996
(BGBl. I Nr. 12/1997 in der jeweils geltenden Fassung) unterliegen
noch Spielwaren gemäß § 6 lit. d Lebensmittelgesetz 1975 (BGBl. Nr.
86/1975 in der jeweils geltenden Fassung) sind und deren Geschosse eine mittlere Bewegungsenergie von mehr als 0,08 Joule aufweisen, insbesondere Federdruckwaffen.


Beschränkung des Inverkehrbringens
§ 2. (1) Schußwaffenähnliche Produkte dürfen nur von Gewerbetreibenden mit einer Bewilligung zur Ausübung des
Waffengewerbes (§ 127 Z 1 Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194/1994) an Letztverbraucher abgegeben werden.

(2) Die Abgabe von schußwaffenähnlichen Produkten gemäß Abs. 1 an Personen unter 18 Jahren ist verboten.

----------------------

Und nachdem eine Softgun bereits entsprechend §1 keine Voraussetzung zur Waffe erfüllt, kann sie erst recht auch auch keine Schußwaffe sein. Das Waffengesetz ist also darauf nicht anzuwenden.
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Re: Hallo Holger

Beitrag von Georg K » Do 13. Jan 2011, 14:47

Nudnik hat geschrieben:Sofairs sind im WaffG nicht erfasst.
Und nachdem eine Softgun bereits entsprechend §1 keine Voraussetzung zur Waffe erfüllt

Spannend: es ist tatsächlich stehende Exegese, dass Airsofts keine Waffen i. S. v. §1 WaffG sind, weil sie nicht nur nicht dazu geeignet sind, Angriffs- oder Abwehrfähigkeit zu beeinträchtigen, sondern weil sie außerdem auch als Sportwaffen nichts taugen. Das steht so weder im alten Lebensmittel- noch im neuen Produktsicherheitsgesetz, nicht im Runderlass, nicht in der Spielzeugverordnung, und nicht in der Verordnung zu schusswaffenähnlichen Produkten. Es wird anscheinend allgemein als mehr oder weniger offensichtlich betrachtet. :?
Zuletzt geändert von Georg K am Do 13. Jan 2011, 14:49, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Hallo Holger

Beitrag von gewo » Do 13. Jan 2011, 14:49

Georg K hat geschrieben:
Nudnik hat geschrieben:Sofairs sind im WaffG nicht erfasst.

Spannend: es ist tatsächlich stehende Exegese, dass Airsofts keine Waffen i. S. v. §1 sind, weil sie nicht nur nicht dazu geeignet sind, Angriffs- oder Abwehrfähigkeit zu beeinträchtigen, sondern weil sie außerdem auch als Sportwaffen nichts taugen. Das steht so weder im alten Lebensmittel- noch im neuen Produktsicherheitsgesetz, nicht im Runderlass, nicht in der Spielzeugverordnung, und nicht in der Verordnung zu schusswaffenähnlichen Produkten. Es wird anscheinend allgemein als mehr oder weniger offensichtlich betrachtet. :?



hi

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softairs haben meist um die 0,5 joule

also alle die dinger mit den 6mm (?) BB kugeln sind definitiv im waffengesetz drinnen
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Re: Hallo Holger

Beitrag von wolf » Do 13. Jan 2011, 14:50

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Re: Hallo Holger

Beitrag von Georg K » Do 13. Jan 2011, 14:52

gewo hat geschrieben:obacht! softairs haben meist um die 0,5 joule

Hm. Ich dachte, Airsofts haben im Wesentlichen gar nichts. :doh:

"Softair" ist schon dasselbe wie Airsoft, oder? Auf Wikipedia zumindest ist das eine einfach ein Redirect zum anderen. :think:

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Re: Hallo Holger

Beitrag von Nudnik » Do 13. Jan 2011, 15:11

gewo hat geschrieben:
also alle die dinger mit den 6mm (?) BB kugeln sind definitiv im waffengesetz drinnen


Nein, weil eine Softgun bereits entsprechend §1 keine Voraussetzung zur Waffe erfüllt,

[EDIT]

§ 1. Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind,
1. die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen oder
Trifft nicht zu

2. bei der Jagd oder beim Schießsport zur Abgabe von Schüssen verwendet zu werden.
Trifft nicht zu
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Varminter

Re: Hallo Holger

Beitrag von Varminter » Do 13. Jan 2011, 19:17

mgritsch hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:aus meiner sicht ist das so
also entweder verbringungsgenehmigung um 56,- oder eintrag in den EFWP

ergibts sich aus dem WaffG
der § fuer die verbringungsbestimmungen ist fuer druckluftwaffen nicht ausgenommen


jup, hatten wir bereits durchdiskutiert, so blödsinnig bis schmerzhaft das ist, aber deine sicht hat leider absolut hand und fuß.

einizige alternative wäre noch, eine anfrage an die behörde um offizielle rechtsaukunft zu stellen. in finanzfragen haben solche auskünfte sogar verbindlichen charakter. welche behörde wäre denn für so eine frage die richtige anlaufstelle? die BH wo ich auch die genehmigungen/wbks erledige?
lg
Martin



Sooooooo grausam möchte ich zu der wirklich lieben "Fachbeamtin" dort nie sein müssen... :lol:

Varminter

Re: Hallo Holger

Beitrag von Varminter » Do 13. Jan 2011, 19:19

Georg K hat geschrieben:
herr_rhodes hat geschrieben:Die dazugehörige Frage steht der einfachheithalber anscheinend im Verband :think: !

Genau. Und dort kann ich nicht posten.



Putzig.
:lol:

Wem bist du dort auf die Zehen getreten, wenn ich fragen darf?

Antwort gerne auch via PN.

Gruss

gewo
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Re: Hallo Holger

Beitrag von gewo » Do 13. Jan 2011, 20:11

Nudnik hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
also alle die dinger mit den 6mm (?) BB kugeln sind definitiv im waffengesetz drinnen


Nein, weil eine Softgun bereits entsprechend §1 keine Voraussetzung zur Waffe erfüllt,

[EDIT]

§ 1. Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind,
1. die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen oder
Trifft nicht zu

2. bei der Jagd oder beim Schießsport zur Abgabe von Schüssen verwendet zu werden.
Trifft nicht zu



ok

hab mich schlecht ausgedrueckt
es trifft auf die teile die verordnung zu die hier gepostet wurde
und in der steht dass die teile nur im waffenhandel verkauft werden duerfen

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