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Zuständigkeit des BMLVS verfassungswidrig?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Zuständigkeit des BMLVS verfassungswidrig?
Wenn mir hier jemand ernsthaft erklären will, dass eine gewisse Dame keine Willkür walten lässt (aktuelles Beispiel das Theater mit einer Hera 15th Austria) dann kenn ich mich nimma aus.
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.
Re: Zuständigkeit des BMLVS verfassungswidrig?
burggraben hat geschrieben:Der Verfassungsgerichtshof scheint hier kein Problem zu sehen.
Verfassungsrichter werden vom BP ernannt, aber vom Parlament oder der Regierung vorgeschlagen, sind daher parteipolitisch gefärbt. Ich sehe schon ein Problem ... den VfGH.
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