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Re: WBK bei Untauglichkeit

Verfasst: Fr 14. Jan 2011, 17:21
von Leonardo
quildor82 hat geschrieben:
Leonardo hat geschrieben:Eine Studie über untauglichkeit besagt das:


Im Durchschnitt werden 18 Prozent der jungen Männer, die untauglich sind, wegen seelischer Störungen ausgemustert, zeigen die Daten der letzten vier Jahre, die der APA vorliegen.

"Seelische Störungen" beinhalten nach Definition des Bundesheeres unter anderem Intelligenzmangel, schlechte Deutschkenntnisse, Drogenkonsum und Anpassungsstörungen.



Ist an sich schon ein Zusammenhang vorhanden.


lg Leonardo


@ Leonardo ich hab mich seinerzeit beim Psychodest extra blöd angestellt.
Empfangen wurde ich mit den Worten "gratuliere sie haben das 2. beste Testergebnis".

Von dem Bundesheer Psycho 3sekunden Test halte ich nicht besonders viel.



Die Frage ist ob du als verurteilter Drogensüchtiger oder Amtlich bekannter Gewalttäter überhaupt den Psychotest machen must,bzw das Ergebniss nicht Irrelevant für die Behörde ist?

Weiters wäre zu klären ob die Waffenbehörde nicht bei "Auffälligen" untauglichen(und auch anderen) etwas mehr nachbohrt bezüglich vorgeschichte?



Über den Sinn und Unsinn des Psychotestes brauchen wir nicht Diskutieren,das sind wir wahrscheinlich selber Ansicht...Nutzlos und Teuer..... :mrgreen:

lg Leonardo

Re: WBK bei Untauglichkeit

Verfasst: Fr 14. Jan 2011, 17:26
von Leonardo
BigBen hat geschrieben:
Logik muss man nicht mit Statistiken beweisen, aber ich habe mittlerweile das Gefühl dass du es wirklich nicht verstehst, von da her ist eine Diskussion einfach sinnlos.



Waffengesetz und Logik.....passt nicht zusammen. :mrgreen:

lg

Re: WBK bei Untauglichkeit

Verfasst: Fr 14. Jan 2011, 17:45
von kemira
Leo, es wird müßig, Du vermischst Ursache und Wirkung munter miteinander...

Zeig uns doch einfach die Stelle im Waffengesetz, wo steht, daß Menschen, die, aus welchen Gründen auch immer, als für den Wehrdienst untauglich beurteilt worden sind, die Ausstellung einer WBK zu verweigern ist.

Re: WBK bei Untauglichkeit

Verfasst: Fr 14. Jan 2011, 17:53
von Leonardo
kemira hat geschrieben:Leo, es wird müßig, Du vermischst Ursache und Wirkung munter miteinander...

Zeig uns doch einfach die Stelle im Waffengesetz, wo steht, daß Menschen, die, aus welchen Gründen auch immer, als für den Wehrdienst untauglich beurteilt worden sind, die Ausstellung einer WBK zu verweigern ist.



aus welchen Gründen auch immer

Nicht aus welchen Gründen auch immer...sondern wegen:

(2) Ein Mensch ist keinesfalls verläßlich, wenn er
1. alkohol- oder suchtkrank ist oder
2. psychisch krank oder geistesschwach ist oder
3. durch ein körperliches Gebrechen nicht in der Lage ist, mit
Waffen sachgemäß umzugehen


lg

Re: WBK bei Untauglichkeit

Verfasst: Fr 14. Jan 2011, 18:01
von kemira
Stimmt. Von einem untauglichen Musterungsbescheid steht da nichts.

Re: WBK bei Untauglichkeit

Verfasst: Fr 14. Jan 2011, 19:01
von Leonardo
kemira hat geschrieben:Stimmt. Von einem untauglichen Musterungsbescheid steht da nichts.



:whistle:

Re: WBK bei Untauglichkeit

Verfasst: Fr 14. Jan 2011, 19:24
von Maggo
Was hat die Untauglichkeit beim Bundesheer mit dem Zivilleben zu tun?Die Musterung ist nur für das Bundesheer ausschlaggebend.
Ist einer der beim BH nicht tauglich ist auch gleich Invalide und automatisch Pensionist?

Von daher kann ich euch versichern das die Untauglichkeit beim BH keine Auswirkung auf die WBK hat.

Re: WBK bei Untauglichkeit

Verfasst: Fr 14. Jan 2011, 20:13
von Maxx
Kann hierzu nur die Info beisteuern, dass ich 2 Freunde habe die untauglich waren und inzwischen eine WBK ihr Eigen nennen...

Re: WBK bei Untauglichkeit

Verfasst: Fr 14. Jan 2011, 20:16
von Leonardo
Maggo hat geschrieben:Was hat die Untauglichkeit beim Bundesheer mit dem Zivilleben zu tun?Die Musterung ist nur für das Bundesheer ausschlaggebend.
Ist einer der beim BH nicht tauglich ist auch gleich Invalide und automatisch Pensionist?

Von daher kann ich euch versichern das die Untauglichkeit beim BH keine Auswirkung auf die WBK hat.


Leider ein großer Irrtum.... :naughty:


Du kannst versichern was du willst,die Realität sieht anders aus. :think:


Hier nur ein Beispiel:


Aufnahme in den Feuerwehrdienst

f) Abgeleisteter Präsenzdienst (männliche Bewerber) bzw. medizinischer Nachweis der Einsatzdiensttauglichkeit, Wehrersatzdienst.



Vom Polizeidienst und auch gewisse Stellen bei den Magistrat/Staatsstellen sind für immer verschlossen wenn man untauglich ist......(Ausser man hat einen Status als Behinderter mit dazugehörenden Behindertenausweis und einer Einstufung /Grad der Behinderung......)

Viele übersehen leider das die Tauglichkeit/Präsenzdienst für einige Stellen sogar Grundvoraussetzung sind.

lg Leonardo

Re: WBK bei Untauglichkeit

Verfasst: Fr 14. Jan 2011, 20:20
von Leonardo
Maxx hat geschrieben:Kann hierzu nur die Info beisteuern, dass ich 2 Freunde habe die untauglich waren und inzwischen eine WBK ihr Eigen nennen...


Freue mich für sie,aber mit großer Wahrscheinlichkeit waren die Gründe für die Untauglichkeit nicht : Psychische Probleme,Verurteilung als Mörder,Amtsbekannte Schläger oder Hooligens.....

Ein Herzproblem oder Atemschwierigkeiten/Fehlsichtigkeit....Übergewicht.....Gelenksprobleme....... werden bei der Ausstellung einer WBK sicher kein Problem sein......

Aber bei trifftigen Gründen........wie den oberen....wird die Behörde sich Querstellen. :think:

lg Leonardo

Re: WBK bei Untauglichkeit

Verfasst: Fr 14. Jan 2011, 20:54
von Maggo
Wer sagt das die Daten der Musterung überhaupt dem Waffenamt überspielt werden?Die Daten werden sowieso nach einger Zeit Minimiert wel es soweiso kein Schwein interessiert.

Ein Verurteilter,und Vorbestrafter bekommt sowieso keine WBK,wenn einer Psychisch Krank ist wird er den Psychotest nicht schaffen,wozu also die ganze Aufregung?
Auf jeden falle hab ich noch keinen kennen gelernt der nur weil er untauglich war die WBK nicht bekommen hat.

Re: WBK bei Untauglichkeit

Verfasst: Fr 14. Jan 2011, 21:12
von Leonardo
Maggo hat geschrieben:Wer sagt das die Daten der Musterung überhaupt dem Waffenamt überspielt werden?Die Daten werden sowieso nach einger Zeit Minimiert wel es soweiso kein Schwein interessiert.



Nächster Irrtum....Keine Daten werden gelöscht.Irgendwo bleibt immer etwas zurück.

Ich denke das jeder Seriöse Psychologe die Frage stellt warum der WBK Ansuchende untauglich war.....und bei Ungereimtheiten reicht ein Anruf bei der richtigen Stelle......um genaueres zu erfahren....



lg

Re: WBK bei Untauglichkeit

Verfasst: Fr 14. Jan 2011, 21:17
von Maggo
@Leonardo

Kennst du einen Fall wo dies so passiert ist?Wenn ja dann bitte klär uns auf wie und was dabei passiert ist.Aus welchen Gund wurde ihm dann die WBK verweigert?Bei welcher BH ist dies Passiert?

Re: WBK bei Untauglichkeit

Verfasst: Fr 14. Jan 2011, 21:29
von gewo
Maggo hat geschrieben:Kennst du einen Fall wo dies so passiert ist?Wenn ja dann bitte klär uns auf wie und was dabei passiert ist.Aus welchen Gund wurde ihm dann die WBK verweigert?Bei welcher BH ist dies Passiert?


hi

geh lass doch
so einen fall kanns garned geben

es kann schon sein dass jemand der untauglich war weil er eine vorstrafe hatte AUCH ein waffenverbot hatte und daher keine WBK bekommen hat

evt ist sogar die BH mal AUFGRUND der antragstellung einer WBK draufgekommen, dass jemand der wegen einer waffenrelevanten vorstrafe untauglich war eigentlich ein waffenverbot ausfassen haette sollen und das wurde dann nachgeholt udn die WBK wurde ihm verweigert

aber einen direkten zusammenhang zwischen untauglichkeit und einer WBK verweigerung gibts nach meinem rechtsverstaendnis nicht

Re: WBK bei Untauglichkeit

Verfasst: Fr 14. Jan 2011, 21:34
von Leonardo
gewo hat geschrieben:hi

geh lass doch
so einen fall kanns garned geben


aber einen direkten zusammenhang zwischen untauglichkeit und einer WBK verweigerung gibts nach meinem rechtsverstaendnis nicht



Na dann brauch ich auch nichts schreiben wenn alles so eindeutig klar ist im Staate Österreich... :whistle:

Und lieber gewo.....auf dieser Welt ist alles möglich.... :mrgreen:

lg