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[Frage] "Führen" einer Waffe zu Hause?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: [Frage] "Führen" einer Waffe zu Hause?
also ich steig hier aus
es ist wirklich beeindruckend wie tief man in die basismaterie einer frage einsteigen kann, der beantwortung vor dem beginn der eroerterungen eigentlich jedem klar war ...
edit: ihr seid einfach nur am holzweg mit eurem meldezettel
ich hab am (privaten) schiesstand auch keinen meldezettel und darf dort trotzdem schiessen ...
und selbst fuer den behoerdlich genehmigten stellt sich zivilrechtlich ja trotzdem die frage der zustimmung ...
es ist wirklich beeindruckend wie tief man in die basismaterie einer frage einsteigen kann, der beantwortung vor dem beginn der eroerterungen eigentlich jedem klar war ...
edit: ihr seid einfach nur am holzweg mit eurem meldezettel
ich hab am (privaten) schiesstand auch keinen meldezettel und darf dort trotzdem schiessen ...
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doubleaction OG, Wien
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Re: [Frage] "Führen" einer Waffe zu Hause?
Am Schießstand kannst dich auch nicht mit Hauptwohnsitz anmelden. Auch wenn manche dort womöglich öfter anzutreffen sind als zu Hause.
Sodala nach Studium des schlauen Buches hab ich folgendes entdeckt:
Ist der Waffenträger nicht selbst über die Wohn- oder Betriebsräume oder die eingefriedete Liegenschaft nutzungsberechtigt, so kommt die Ausnahme nach §7 Abs 2 WaffG nur zur Anwendung, wen der Nutzungsberechtigte seine Zustimmung erteilt hat. Sind mehrere Benützungsberechtigt, so ist die Zustimmung aller notwendig (RV 1996). Die Zustimmung kann formlos, insbesondere auch stillschweigend erteilt werden.
Quelle: Kommentar zum WaffG Hauer / Kepplinger.
Somit ist es in diesem Fall egal ob der TE durch Wohnsitzmeldung nutzungsberechtigt ist oder nicht. Er benötigt auf jeden Fall die Zustimmung der anderen Nutzungsberechtigten. Welche jedoch auch stillschweigend erteilt werden kann.
Sodala nach Studium des schlauen Buches hab ich folgendes entdeckt:
Ist der Waffenträger nicht selbst über die Wohn- oder Betriebsräume oder die eingefriedete Liegenschaft nutzungsberechtigt, so kommt die Ausnahme nach §7 Abs 2 WaffG nur zur Anwendung, wen der Nutzungsberechtigte seine Zustimmung erteilt hat. Sind mehrere Benützungsberechtigt, so ist die Zustimmung aller notwendig (RV 1996). Die Zustimmung kann formlos, insbesondere auch stillschweigend erteilt werden.
Quelle: Kommentar zum WaffG Hauer / Kepplinger.
Somit ist es in diesem Fall egal ob der TE durch Wohnsitzmeldung nutzungsberechtigt ist oder nicht. Er benötigt auf jeden Fall die Zustimmung der anderen Nutzungsberechtigten. Welche jedoch auch stillschweigend erteilt werden kann.
If the freedom of speech is taken away then dumb and silent we may be led, like sheep to the slaughter.
George Washington
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Re: [Frage] "Führen" einer Waffe zu Hause?
Norander hat geschrieben:Er benötigt auf jeden Fall die Zustimmung der anderen Nutzungsberechtigten. Welche jedoch auch stillschweigend erteilt werden kann.
Stillschweigend? Also wenn der Papa (oder die anderen Mitbenutzer) es nicht wissen, geben sie trotzdem durch ihr Stillschwewigen automatisch die Zustimmung? Man stimmt also einem Sachverhalt zu, den man nicht kennt?
Das glaub ich weniger...
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.
- hari
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- Beiträge: 1688
- Registriert: So 10. Aug 2014, 22:39
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Re: [Frage] "Führen" einer Waffe zu Hause?
Wenn der Papa ihn dort ausdrücklich wohnen laesst gibt es zumindest einen mündlichen Mietvertrag, auch ohne Entgelt. Damit ist er selbst Nutzungsberechtigt und kann auch führen.
Gesendet von meinem LG-H818 mit Tapatalk
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Re: [Frage] "Führen" einer Waffe zu Hause?
Jo_Kux hat geschrieben:Norander hat geschrieben:Er benötigt auf jeden Fall die Zustimmung der anderen Nutzungsberechtigten. Welche jedoch auch stillschweigend erteilt werden kann.
Stillschweigend? Also wenn der Papa (oder die anderen Mitbenutzer) es nicht wissen, geben sie trotzdem durch ihr Stillschwewigen automatisch die Zustimmung? Man stimmt also einem Sachverhalt zu, den man nicht kennt?
Das glaub ich weniger...
Stillschweigend heißt nicht unwissentlich, das ist ein großer Unterschied.
Der Text ist, wie du meinem Post entnehmen kannst, auch nicht auf meinem Mist gewachsen sondern nachzulesen in einer zu Druck gebrachten Rechtsansicht des renommierten Juristen Prof. Mag. Dr. Keplinger.
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George Washington
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Re: [Frage] "Führen" einer Waffe zu Hause?
Interessant. Dh wenn der neu in die WG gezogene Mitbewohner bemerkt da ist ne Pistole und sagt: "ich verweigere meine Zustimmung zum Führen der Schusswaffe" darf der Schütze seine Waffe nie wider aus dem Safe rausnehmen sondern muss selbigen aus der Wand stemmen, zum HSV schleppen und dort öffnen? Glaub ich nicht.
Möglicherweise liegt der Knackpunkt bei "Wohn- oder Betriebsräume" die womöglich keine GANZE Liegenschaft sein müssen sondern ggf nur einzelne WG-Zimmer?
Mit dieser Ergänzung folge ich den Ausführungen von Martin P.
Möglicherweise liegt der Knackpunkt bei "Wohn- oder Betriebsräume" die womöglich keine GANZE Liegenschaft sein müssen sondern ggf nur einzelne WG-Zimmer?
Mit dieser Ergänzung folge ich den Ausführungen von Martin P.
Re: [Frage] "Führen" einer Waffe zu Hause?
Ich glaube ihr vermischt da Waffe führen und Waffe transportieren und reinigen.
Re: [Frage] "Führen" einer Waffe zu Hause?
bino71 hat geschrieben:Ich glaube ihr vermischt da Waffe führen und Waffe transportieren und reinigen.
Gefragt war nach dem Führen, allein darauf beziehen sich meine Ausführungen. Was "Führen" bedeutet, müssen wir hoffentlich nicht diskutieren.
Die - juristische - Sekunde, die zwangsläufig zwischen "Verwahrung" (kein Führen) und "Transport" (ebenfalls kein Führen) liegt, wird man wohl auch bei extensiver Interpretation des Begriffs nicht als Führen bezeichnen können.
Und noch eine zivilrechtliche Anmerkung: mich würde interessieren, wie man durch die Erfüllung seiner melderechtlichen Verpflichtung ein NutzungsRECHT an einer Liegenschaft erwirbt. Mancher hier scheint das offenbar anzunehmen ...
Re: [Frage] "Führen" einer Waffe zu Hause?
Norander hat geschrieben:Am Schießstand kannst dich auch nicht mit Hauptwohnsitz anmelden. Auch wenn manche dort womöglich öfter anzutreffen sind als zu Hause.
.
das mein ich ja eben
und trotzdem darfst du dort mit der waffe hantieren weil der nutzungsberechtigte (der schiessstandbetreiber) es dir erlaubt
ohne meldezettel
und ohne dass du die anderen nutzungsberechtigten (die anderen schuetzen) fragen musst
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Re: [Frage] "Führen" einer Waffe zu Hause?
gewo hat geschrieben:Norander hat geschrieben:Am Schießstand kannst dich auch nicht mit Hauptwohnsitz anmelden. Auch wenn manche dort womöglich öfter anzutreffen sind als zu Hause.
.
das mein ich ja eben
und trotzdem darfst du dort mit der waffe hantieren weil der nutzungsberechtigte (der schiessstandbetreiber) es dir erlaubt
ohne meldezettel
und ohne dass du die anderen nutzungsberechtigten (die anderen schuetzen) fragen musst
Am Schießstand stellt sich die Frage, ob du Führen darfst, doch ohnehin nicht (§ 14 WaffG) ...
Re: [Frage] "Führen" einer Waffe zu Hause?
Martin P hat geschrieben:gewo hat geschrieben:Norander hat geschrieben:Am Schießstand kannst dich auch nicht mit Hauptwohnsitz anmelden. Auch wenn manche dort womöglich öfter anzutreffen sind als zu Hause.
.
das mein ich ja eben
und trotzdem darfst du dort mit der waffe hantieren weil der nutzungsberechtigte (der schiessstandbetreiber) es dir erlaubt
ohne meldezettel
und ohne dass du die anderen nutzungsberechtigten (die anderen schuetzen) fragen musst
Am Schießstand stellt sich die Frage, ob du Führen darfst, doch ohnehin nicht (§ 14 WaffG) ...
das gilt nur fuer behoerdlich genehmigte schiesstaende ....
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Re: [Frage] "Führen" einer Waffe zu Hause?
bino71 hat geschrieben:Ich glaube ihr vermischt da Waffe führen und Waffe transportieren und reinigen.
Leider nicht. Die Höchstgerichte haben da abseits des Gesetzestext schon ganz andere Interpretationen geliefert. Kann man hier auch auf pulverdampf nachlesen.
Re: [Frage] "Führen" einer Waffe zu Hause?
gewo hat geschrieben:Norander hat geschrieben:Am Schießstand kannst dich auch nicht mit Hauptwohnsitz anmelden. Auch wenn manche dort womöglich öfter anzutreffen sind als zu Hause.
.
das mein ich ja eben
und trotzdem darfst du dort mit der waffe hantieren weil der nutzungsberechtigte (der schiessstandbetreiber) es dir erlaubt
ohne meldezettel
und ohne dass du die anderen nutzungsberechtigten (die anderen schuetzen) fragen musst
Stillschweigendes Einverständnis. Mit dem Betreten des Schießstands stimmst du den Regeln des Betreibers zu, welche besagen, dass geschossen wird.
Wie bei den ÖBB, du kaufst eine Karte und stimmst somit den AGBs zu.
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George Washington
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Re: [Frage] "Führen" einer Waffe zu Hause?
Danke nochmal für die vielen Antworten!
Natürlich wissen alle Bewohner der Wohnung inklusive des Vaters über die Waffe bescheid, da der elterliche Teil, pazifisten ist hab ich gehoft das ohne expliziten nachfragen lösen zu können damit sie ned als Waffen hassende Menschen mir das erlauben müssen da ich ihr Weltbild da mal Respektieren will.
Natürlich wissen alle Bewohner der Wohnung inklusive des Vaters über die Waffe bescheid, da der elterliche Teil, pazifisten ist hab ich gehoft das ohne expliziten nachfragen lösen zu können damit sie ned als Waffen hassende Menschen mir das erlauben müssen da ich ihr Weltbild da mal Respektieren will.
Re: [Frage] "Führen" einer Waffe zu Hause?
haluna hat geschrieben:Danke nochmal für die vielen Antworten!
Natürlich wissen alle Bewohner der Wohnung inklusive des Vaters über die Waffe bescheid, da der elterliche Teil, pazifisten ist hab ich gehoft das ohne expliziten nachfragen lösen zu können damit sie ned als Waffen hassende Menschen mir das erlauben müssen da ich ihr Weltbild da mal Respektieren will.
Na dann is ja eh alles in Ordnung!
Du darfst die Wohnung nutzen und der Papa weiß von den Waffen und hat es dir nicht untersagt.
Somit darfst du sie aufbewahren, putzen und auch sonst "bei dir haben".
Wenn die Eltern auf einen Kaffee vorbei kommen, solltest ihnen halt nicht mit geholsterter Waffe die Tür aufmachen. [emoji5]
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