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[Frage] "Führen" einer Waffe zu Hause?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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[Frage] "Führen" einer Waffe zu Hause?
Hey,
kurze Übersicht, ich wohne mit meinem Bruder in der Wohnung meines Vaters, dieser hat die Wohnung aber nur als Nebenwohnsitz. Sprich inoffiziell ist das die Wohnung von mir und meinem Bruder, ich und er sind halt nur gemeldet da.
Nun zur Frage die ihr euch klugen Köpfe wsl schon denken könnt
Gesetzlich ist es ja so das ich meine Waffe "zuhause" nicht führe... wie ist das in meiner Situation, bin da gemeldet und bei der Beantragung der WBK musste ich ja auch Meldezettel unso hergeben von der Wohnung. Dürfte ich jz meine Waffe theoretisch hier "führen", oder muss ich sie Handhaben als würde ich sie nur zur Aufbewahrung da haben:roll: Wie gesagt, bin nur gemeldet da mehr nicht?
Vielen dank
kurze Übersicht, ich wohne mit meinem Bruder in der Wohnung meines Vaters, dieser hat die Wohnung aber nur als Nebenwohnsitz. Sprich inoffiziell ist das die Wohnung von mir und meinem Bruder, ich und er sind halt nur gemeldet da.
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Gesetzlich ist es ja so das ich meine Waffe "zuhause" nicht führe... wie ist das in meiner Situation, bin da gemeldet und bei der Beantragung der WBK musste ich ja auch Meldezettel unso hergeben von der Wohnung. Dürfte ich jz meine Waffe theoretisch hier "führen", oder muss ich sie Handhaben als würde ich sie nur zur Aufbewahrung da haben:roll: Wie gesagt, bin nur gemeldet da mehr nicht?
Vielen dank
Re: [Frage] "Führen" einer Waffe zu Hause?
haluna hat geschrieben:Hey,
kurze Übersicht, ich wohne mit meinem Bruder in der Wohnung meines Vaters, dieser hat die Wohnung aber nur als Nebenwohnsitz. Sprich inoffiziell ist das die Wohnung von mir und meinem Bruder, ich und er sind halt nur gemeldet da.
Nun zur Frage die ihr euch klugen Köpfe wsl schon denken könnt
Gesetzlich ist es ja so das ich meine Waffe "zuhause" nicht führe... wie ist das in meiner Situation, bin da gemeldet und bei der Beantragung der WBK musste ich ja auch Meldezettel unso hergeben von der Wohnung. Dürfte ich jz meine Waffe theoretisch hier "führen", oder muss ich sie Handhaben als würde ich sie nur zur Aufbewahrung da haben:roll: Wie gesagt, bin nur gemeldet da mehr nicht?
Vielen dank
du darfst mit zustimmung des nutzungsberechtigen der wohnung mit der waffen uneingeschraenkt hantieren
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: [Frage] "Führen" einer Waffe zu Hause?
Wenn man damit jz hantieren sollte und der nie was sagt, reicht das juristisch als Zustimmung aus? Oder muss ich jz da einen Dokument machen und meinem Vater das Unterschreiben lassen
Danke
Danke
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- Beiträge: 151
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Re: [Frage] "Führen" einer Waffe zu Hause?
Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Die Zustimmung kann mündlich oder schriftlich sein.
Re: [Frage] "Führen" einer Waffe zu Hause?
Frag deinen Vater ob du dort eine Waffe haben darfst, wenn er ja sagt darfst du das, wenn er nein sagt darfst du es nicht.Schriftlich muss es nicht sein, schweigen reicht aber definitiv nicht.
Re: [Frage] "Führen" einer Waffe zu Hause?
oJo hat geschrieben:Frag deinen Vater ob du dort eine Waffe haben darfst, wenn er ja sagt darfst du das, wenn er nein sagt darfst du es nicht.Schriftlich muss es nicht sein, schweigen reicht aber definitiv nicht.
Und was machst wenn er nein sagt ?
Offenbar ist er dort am Wohnort gemeldet und lebt in der Wohnung. Wo sollte er seine Waffen sonst verwahren oder die typischen Arbeiten, Reinigungen etc. vornehmen ? Dürfte ich nämlich in fremden Häusern ohne Zustimmung auch nicht machen. Wäre interessant ob das überhaupt als "fremdes" Grundstück und eh nicht als "eigenes" zu werten ist.
Oder kommt nur mir die "Problematik" merkwürdig vor ?
Re: [Frage] "Führen" einer Waffe zu Hause?
Maddin hat geschrieben:oJo hat geschrieben:Frag deinen Vater ob du dort eine Waffe haben darfst, wenn er ja sagt darfst du das, wenn er nein sagt darfst du es nicht.Schriftlich muss es nicht sein, schweigen reicht aber definitiv nicht.
Und was machst wenn er nein sagt ?
Offenbar ist er dort am Wohnort gemeldet und lebt in der Wohnung. Wo sollte er seine Waffen sonst verwahren oder die typischen Arbeiten, Reinigungen etc. vornehmen ? Dürfte ich nämlich in fremden Häusern ohne Zustimmung auch nicht machen. Wäre interessant ob das überhaupt als "fremdes" Grundstück und eh nicht als "eigenes" zu werten ist.
Oder kommt nur mir die "Problematik" merkwürdig vor ?
es gibt keinen rechtsanspruch darauf eine waffe an einem bestimmten ort verwahren zu koennen
wenn eine waffe an einem bestimmten ort sicher verwahrt werden kann und die zugangsmoeglichkeit zu dem ort regelmaessig gegeben ist dann ist ein verwahrung dort moeglich
ansonsten nicht
und wenn die kurzwaffe zb in den formschoenen, preiswerten kurzwaffenfutteralen transportiert wird die wir auch grad lagernd haben dann kann sie auch dann an den ort verwahrt werden wenn keine ausdrueckliche zustimmung zum fuehren erteilt worden ist.
sie kann dann aber - was richtigerweise schon geschrieben wurde - dort zb n icht gereingt werden
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Re: [Frage] "Führen" einer Waffe zu Hause?
Er ist in der Wohnung gemeldet und wohnt auch dort. Somit ist er selbst zur Nutzung der Wohnung berechtigt, und darf daher die Waffe dort eben auch "führen" - es ist ja dann eigentlich kein führen.
Oder unterliege ich einem Denkfehler?
Wenn ich Mieter einer Wohnung bin, brauche ich ja auch nicht die Zustimmung des Vermieters einzuholen, wenn ich zu Hause eine Waffe aufbewahren, "führen", reinigen, wasauchimmer, will.
Oder unterliege ich einem Denkfehler?
Wenn ich Mieter einer Wohnung bin, brauche ich ja auch nicht die Zustimmung des Vermieters einzuholen, wenn ich zu Hause eine Waffe aufbewahren, "führen", reinigen, wasauchimmer, will.
Re: [Frage] "Führen" einer Waffe zu Hause?
preisi hat geschrieben:Er ist in der Wohnung gemeldet und wohnt auch dort. Somit ist er selbst zur Nutzung der Wohnung berechtigt, und darf daher die Waffe dort eben auch "führen" - es ist ja dann eigentlich kein führen.
Oder unterliege ich einem Denkfehler?
Wenn ich Mieter einer Wohnung bin, brauche ich ja auch nicht die Zustimmung des Vermieters einzuholen, wenn ich zu Hause eine Waffe aufbewahren, "führen", reinigen, wasauchimmer, will.
wenn er dort wohnen darf und dort gemeldet ist dann ist er zur nutzung berechtigt
dann darf er dort auch hantieren, logisch
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Re: [Frage] "Führen" einer Waffe zu Hause?
Danke für die vielen Antworten,
Ich fasse zusammen, da ich da gemeldet bin und da auch wohne und die WBK auch mit der Wohnadresse beantragt wurde, darf ich sie auch hier führen ohne dezidierte Erlaubnis des Herrn Papas
wenn ich das so richtig verstanden hab, ist meine Frage schon beantwortet, danke
Ich fasse zusammen, da ich da gemeldet bin und da auch wohne und die WBK auch mit der Wohnadresse beantragt wurde, darf ich sie auch hier führen ohne dezidierte Erlaubnis des Herrn Papas
wenn ich das so richtig verstanden hab, ist meine Frage schon beantwortet, danke
Re: [Frage] "Führen" einer Waffe zu Hause?
Nochmal zur Klarstellung:
§7(2) WaffG: "Eine Waffe führt jedoch nicht, wer sie innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder eingefriedeten Liegenschaften mit Zustimmung des zu ihrer Benützung Berechtigten bei sich hat."
Hab ich an Meldezettel, bin ich zur Benützung berechtigt und geb mir selbst die Zustimmung!
Gesendet von iPhone mit Tapatalk
§7(2) WaffG: "Eine Waffe führt jedoch nicht, wer sie innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder eingefriedeten Liegenschaften mit Zustimmung des zu ihrer Benützung Berechtigten bei sich hat."
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Re: [Frage] "Führen" einer Waffe zu Hause?
Bell hat geschrieben:Nochmal zur Klarstellung:
§7(2) WaffG: "Eine Waffe führt jedoch nicht, wer sie innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder eingefriedeten Liegenschaften mit Zustimmung des zu ihrer Benützung Berechtigten bei sich hat."
Hab ich an Meldezettel, bin ich zur Benützung berechtigt und geb mir selbst die Zustimmung!
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So schaut's aus!
If the freedom of speech is taken away then dumb and silent we may be led, like sheep to the slaughter.
George Washington
George Washington
Re: [Frage] "Führen" einer Waffe zu Hause?
Ich würde die Bedeutung eines Meldezettels nicht überstrapazieren.
Bei uns im Vereinsheim ist seit Jahren eine Dame gemeldet. Keiner weiß wer sie ist, Nutzungsberechtigung hat sie jedenfalls keine. Bisher hats keine Behörde interessiert und außer den Wahlzetteln kommt auch keine Post für sie. (dass sie eine frühere Bewohnerin ist, ist ausgeschlossen)
Ich habe außerdem eine Wohnung, in der ist niemand gemeldet. Trotzdem gibt es mehrere Nutzungsberechtigte dort.
Nutzungsberechtigung ist vom Meldezettel unabhängig.
Bei uns im Vereinsheim ist seit Jahren eine Dame gemeldet. Keiner weiß wer sie ist, Nutzungsberechtigung hat sie jedenfalls keine. Bisher hats keine Behörde interessiert und außer den Wahlzetteln kommt auch keine Post für sie. (dass sie eine frühere Bewohnerin ist, ist ausgeschlossen)
Ich habe außerdem eine Wohnung, in der ist niemand gemeldet. Trotzdem gibt es mehrere Nutzungsberechtigte dort.
Nutzungsberechtigung ist vom Meldezettel unabhängig.
Re: [Frage] "Führen" einer Waffe zu Hause?
Ich halte eure Auslegung für sehr gefährlich, auch wenn man "Benützung Berechtigt" als "darf hier wohnen" vereinfachen könnte ist das defacto nicht richtig. Auch sollte man bedenken dass es bei gemeinsamem Besitz für Grundsatzentscheidungen normalerweise aller Besitzer/Verwalter bedarf; In diesem Fall also quasi aller die zur Benützung berechtigt sind.
Um das ganze nicht unnötig zu verkomplizieren, derjenige der Hausverbot (nicht nur vorläufig) aussprechen darf, kann meiner Meinung nach erlauben eine Waffe aufzubewahren/führen. Das sind Mitbewohner im Normalfall aber nicht. Wenn man also in der Wohnung eines anderen gemeldet ist, führt das nicht automatisch dazu dass man dort Waffen unterbringen darf.
Im Endeffekt wäre entweder ein (mündlicher) Wohnungsnutzungsvertrag im Sinne von "Ja mein(e) Sohn/Söhne, ihr dürft über meine Wohnung verfügen" oder einfach die Zustimmung des Vaters notwendig. Wenn dieser dort tatsächlich auch wohnt finde ich es moralisch verwerflich es ihm zu verheimlichen, da ich aber annehme dass der Vater hier die Wohnung quasi 'gratis vermietet' würde ich eben konkretisiert Vereinbaren dass ich über die Wohnung verfügen darf (also z.B. Dübel setzen, Hausverbot erteilen... quasi ein "Miet"vertrag halt, der kann aber genauso mündlich sein).
Wenn es ein geteilter Wohnraum ist, appelliere ich dringend dazu alle Mitbewohner zu informieren, weil einen größeren Vertrauensbruch als "Ich hab ne Waffe in unserer Wohnung und sags dir nicht" kann ich mir fast nicht vorstellen.
Das "Nutzungsrech" an einer Wohnung haben nicht die, die sich in dieser Aufhalten dürfen, sondern die, denen sie überlassen wurde. Ob gemietet, geschenkt, gekauft oder geliehen ist dabei egal, es muss konkret ein Verfügungsrecht bestehen.
Um das ganze nicht unnötig zu verkomplizieren, derjenige der Hausverbot (nicht nur vorläufig) aussprechen darf, kann meiner Meinung nach erlauben eine Waffe aufzubewahren/führen. Das sind Mitbewohner im Normalfall aber nicht. Wenn man also in der Wohnung eines anderen gemeldet ist, führt das nicht automatisch dazu dass man dort Waffen unterbringen darf.
Im Endeffekt wäre entweder ein (mündlicher) Wohnungsnutzungsvertrag im Sinne von "Ja mein(e) Sohn/Söhne, ihr dürft über meine Wohnung verfügen" oder einfach die Zustimmung des Vaters notwendig. Wenn dieser dort tatsächlich auch wohnt finde ich es moralisch verwerflich es ihm zu verheimlichen, da ich aber annehme dass der Vater hier die Wohnung quasi 'gratis vermietet' würde ich eben konkretisiert Vereinbaren dass ich über die Wohnung verfügen darf (also z.B. Dübel setzen, Hausverbot erteilen... quasi ein "Miet"vertrag halt, der kann aber genauso mündlich sein).
Wenn es ein geteilter Wohnraum ist, appelliere ich dringend dazu alle Mitbewohner zu informieren, weil einen größeren Vertrauensbruch als "Ich hab ne Waffe in unserer Wohnung und sags dir nicht" kann ich mir fast nicht vorstellen.
Das "Nutzungsrech" an einer Wohnung haben nicht die, die sich in dieser Aufhalten dürfen, sondern die, denen sie überlassen wurde. Ob gemietet, geschenkt, gekauft oder geliehen ist dabei egal, es muss konkret ein Verfügungsrecht bestehen.
Re: [Frage] "Führen" einer Waffe zu Hause?
oJo hat geschrieben:Ich halte eure Auslegung für sehr gefährlich, auch wenn man "Benützung Berechtigt" als "darf hier wohnen" vereinfachen könnte ist das defacto nicht richtig.
Du hast doch sicher eine Quelle dafür? Oder ist das deine persönliche Interpretation?