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[Frage] "Führen" einer Waffe zu Hause?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Maddin
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Re: [Frage] "Führen" einer Waffe zu Hause?

Beitrag von Maddin » So 17. Sep 2017, 11:28

Wie kommst überhaupt auf "seiner eingefriedeten Liegenschaften" ?

§ 7 (2) WaffG:

"Eine Waffe führt jedoch nicht, wer sie innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder eingefriedeten Liegenschaften mit Zustimmung des zu ihrer Benützung Berechtigten bei sich hat."

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Re: [Frage] "Führen" einer Waffe zu Hause?

Beitrag von mitmart » So 17. Sep 2017, 12:19

DutyOne5o hat geschrieben:
mitmart hat geschrieben:@ DutyOne5o der §22 hat mit dem führen mal überhaupt nichts zu tun sondern beschreibt lediglich Rechtfertigung und Bedarf.


das is schon klar , ich habe auch nur Bell zitiert ;)


Geh bitte passts doch beim zitieren auf ;) das Zitat oben ist nicht von mir sondern ein in meinem post eingebettetes Zitat von Norander.

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[Frage] "Führen" einer Waffe zu Hause?

Beitrag von Bell » So 17. Sep 2017, 12:38

DutyOne5o hat geschrieben:wenn der papa dem sohnemann den meldezettel unterschreibt weil er bei ihm wohnt, erlaubt er ihm deswegen ja noch nicht automatisch das bei sich haben der waffe, oder ? das müsste er ihm doch noch extra genehmigen wie der chef in der firma den angestellten !?!

den besitz der waffe hat einem >21jährigen nicht der papa zu erlauben/verbieten!
die genehmigung hierfür hat er von der behörde durch die ausgestellte WBK erhalten!

durch den mietvertrag bekommt er vom papa die berechtigung, die wohnung zu benützen.

also darf er waffen besitzen und die wohnung benützen.

und somit ist das "bei sich haben" der waffe kein führen gem WaffG und er braucht hierfür somit keinen WP!

der chef muss es explizit erlauben, weil der mitarbeiter weder mietvertrag noch meldezettel für den betrieb hat!!
falls doch... s.o.


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Re: [Frage] "Führen" einer Waffe zu Hause?

Beitrag von panhandle » So 17. Sep 2017, 15:58

hi...

die frage aller fragen..( oder auch nicht ) ist .... hat der sohn einen mietvertrag mit seinem vater oder hat er nur einen meldezettel, der ihn als mitbewohner definiert...

bei ersterem ist wohl der sohn - eben als mieter - verfügungsberechtigt über die wohnung und somit kann er sich wohl selbst die erlaubnis zum "führen" geben....

ist er dagegen nur mit meldezettel als mitbewohner eingetragen, so hat papa das sagen....

aber so oder so ähnlich wurde es in dieser diskussion eh schon angeschnitten/umschrieben.

edit:
also nach dem eingangspost ist der te in dieser wohnung nur gemeldet... somit dürfte ein extra mietvertrag mit dem vater nicht bestehen...
also papa schaft an....

g
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Re: [Frage] "Führen" einer Waffe zu Hause?

Beitrag von DutyOne5o » So 17. Sep 2017, 16:22

1+ danke

genau darauf wollt ich eigentlich hinaus ;) ,aufgund gripalen infekt nicht ganz auf der höhe :(

weil wenns dem papa ned passt , kann er den sohn ja auch abmelden ;)
Hängen muß man wirklich nur miese Bastarde, aber miese Bastarde muß man hängen.
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Re: [Frage] "Führen" einer Waffe zu Hause?

Beitrag von Maddin » So 17. Sep 2017, 16:46

panhandle hat geschrieben:hi...

die frage aller fragen..( oder auch nicht ) ist .... hat der sohn einen mietvertrag mit seinem vater oder hat er nur einen meldezettel, der ihn als mitbewohner definiert...

bei ersterem ist wohl der sohn - eben als mieter - verfügungsberechtigt über die wohnung und somit kann er sich wohl selbst die erlaubnis zum "führen" geben....

ist er dagegen nur mit meldezettel als mitbewohner eingetragen, so hat papa das sagen....

aber so oder so ähnlich wurde es in dieser diskussion eh schon angeschnitten/umschrieben.

edit:
also nach dem eingangspost ist der te in dieser wohnung nur gemeldet... somit dürfte ein extra mietvertrag mit dem vater nicht bestehen...
also papa schaft an....

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Es geht um die Nutzungsberechtigung und nicht um die Verfügungsberechtigung. Das Gesetz gibt das so jedenfalls nicht her was Du sagst. Urteil gibts dazu wahrscheinlich auch eher nicht.

Selbst wenn der Sohn nur beim Vater gemeldet ist (ohne Mietvertrag) schließt das zumindest meiner Meinung nach die Nutzungsberechtigung keinesfalls aus. Demnach könnte auch der Sohn selbst auf dem Grundstück/Wohnung die Berechtigung anderen Personen erteilen. Wieso ? Weil er dort wohnt. Er ist berechtigt die Sache (Wohnung/Haus) zu nutzen. Dass es unterschiede zu den Betriebsräumen gibt liegt natürlich in der Natur der Sache. Theoretisch wäre ansonsten, wenn man den Gedanken des Waffenrechts durchzieht, in der (einzigen) eigenen Wohnung nichtmal die Reinigung möglich. Und im entferntesten wäre dann sogar die Verwahrung eventuell nicht unproblematisch. Wenn der Sohn aber keine eigene Wohnung hat wäre damit der Waffenbesitz bei exakter Auslegung praktisch unmöglich.

Das ist in meinen Augen sicherlich nicht der Sinn der Regelung. Für das spezifische Forum "Waffenrecht" (Aussagen nur mit Quellen untermauert) wird es aber jedenfalls langsam zu wild. Auch wenn natürlich eine rechtssichere Lösung wünschenswert wäre zu diesem Thema.

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Re: [Frage] "Führen" einer Waffe zu Hause?

Beitrag von Bell » So 17. Sep 2017, 17:19

Probieren wir es ein letztes Mal von der praktischen Seite:
Ich will eine WBK -> ich muss zur BH/LPD meines HAUPTwohnsitzes.
Da muss ich einen Haufen Dokumente mitbringen, aber KEINEN Meldezettel/Grundbuchauszug/Mietvertrag udgl. (https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... Unterlagen), weil die ja eh nachschauen können, ob ich bei ihnen im Zuständigkeitsbereich wohne.

Dann stellt mir die Behörde die WBK (Genehmigung, KatB zu besitzen) aus.
Na woooo bitte soll ich die aufbewahren/putzen/dem Spinektor bei der Kontrolle zeigen wenn nicht zumindest an meinem Hauptwohnsitz??
Und, wenn ich sie dort nur im Schrank hab und rausnehm, um sie in den Waffenkoffer zu geben, habe ich sie schon "bei mir" und würde sie somit "führen", wenn es die Ausnahme in §7 nicht gäbe!

Also wird die Behörde annehmen, dass ich durch die Meldung des Wohnsitzes "zur Benützung" meines Hauptwohnsitzes befugt bin, oder?
Sonst würden sie ja einen Nachweis fordern, dass ich der Eigentümer dieses Wohnsitzes bin!
Und, wenn ich sie aufbewahren/putzen/dem Spinektor bei der Kontrolle zeigen darf, darf ich sie "bei mir haben" und somit auch im Holster tragen, wenn mir danach ist.

Also RECHTLICH wird er mit der Waffe hantieren dürfen; ob ihn der Papa raushaut, wenn er drauf kommt, oder die Kannln dann günstig bei WG zu haben sein werden ist eine andere Frage (soll ja durch andere "Beziehungskonstellationen" auch schon vorgekommen sein).

Wenn er KEINEN Mietvertrag oder was anderes hat, das ihn rechtlich absichert in der Wohnung bleiben zu dürfen, sollte er sich mit dem Eigentümer zerstreiten, muss er sich wohl oder übel mit dem Papa einigen.
Die Unterschrift auf der "Anmeldung des Wohnsitzes" gilt ja nur so lange, bis es eine Unterschrift auf einer "Abmeldung des Wohnsitzes" gibt. :whistle:

Können wir uns auf das einigen? :think:

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Re: [Frage] "Führen" einer Waffe zu Hause?

Beitrag von panhandle » So 17. Sep 2017, 18:00

servus...@maddin

ok....sri.... habe mich vermutlich etwas "unverständlich" ausgedrückt.....

ich will nun dem te nicht zu nahe treten!

hier handelt es sich wohl eher - ich vermute es zumindest einmal - um ein (event.) zwischenmenschliches problem zwischen dem te und seinem vater bzgl. waffe im haus/wohnung.....

das waffengesetz/waffenrecht wird hier wohl nicht für klarheit/rechtssicherheit für beide parteien bereithalten.... kann es auch nicht!
denn nach wie vor bin ich der meinung das es in diesem gegenständlichen fall - kein mietvertrag- der vater das sagen hat.
( unabhängig davon ob der te nun ein waffenrechtliches dokument besizt oder auch nicht....zb für cat c )

somit wäre dem te geraten sich mit seinem daddy mal zusammen zu setzen, und ein pro/contra zu seinem waffenbesitz zu diskutieren....

bei einem echten mietvertrag - so er nicht eine klausel bzgl. waffen im haus/in der wohnung beinhaltet - ist es dann wohl anders....
(inwieweit ein vermieter hier ein vetorecht bezüglich waffen in seinem "objekt" hat...sri, weiß ich so nicht)

aber nach wie vor.... das waffengesetz/waffenrecht wird dem te hier ned wirklich helfen... es sagt ihm nur, wie er sein umfeld dahingehend " gestalten" muss....( verwahrung/sicherheit) und an diesem "streit" wird es sicher nicht partei für den einen ( sohn ) oder anderen ( vater ) ergreifen.

aber wie schon erwähnt.... ist auch nur meine meinung dazu....

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Re: [Frage] "Führen" einer Waffe zu Hause?

Beitrag von oJo » So 17. Sep 2017, 20:18

Bell hat geschrieben:Probieren wir es ein letztes Mal von der praktischen Seite:
Ich will eine WBK -> ich muss zur BH/LPD meines HAUPTwohnsitzes.
Da muss ich einen Haufen Dokumente mitbringen, aber KEINEN Meldezettel/Grundbuchauszug/Mietvertrag udgl. (https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... Unterlagen), weil die ja eh nachschauen können, ob ich bei ihnen im Zuständigkeitsbereich wohne.

Dann stellt mir die Behörde die WBK (Genehmigung, KatB zu besitzen) aus.
Na woooo bitte soll ich die aufbewahren/putzen/dem Spinektor bei der Kontrolle zeigen wenn nicht zumindest an meinem Hauptwohnsitz??
Und, wenn ich sie dort nur im Schrank hab und rausnehm, um sie in den Waffenkoffer zu geben, habe ich sie schon "bei mir" und würde sie somit "führen", wenn es die Ausnahme in §7 nicht gäbe!

Also wird die Behörde annehmen, dass ich durch die Meldung des Wohnsitzes "zur Benützung" meines Hauptwohnsitzes befugt bin, oder?
Sonst würden sie ja einen Nachweis fordern, dass ich der Eigentümer dieses Wohnsitzes bin!
Und, wenn ich sie aufbewahren/putzen/dem Spinektor bei der Kontrolle zeigen darf, darf ich sie "bei mir haben" und somit auch im Holster tragen, wenn mir danach ist.

Also RECHTLICH wird er mit der Waffe hantieren dürfen; ob ihn der Papa raushaut, wenn er drauf kommt, oder die Kannln dann günstig bei WG zu haben sein werden ist eine andere Frage (soll ja durch andere "Beziehungskonstellationen" auch schon vorgekommen sein).

Wie kommst auf das? Du kannst auch einen Führerschein beantragen ohne ein Auto zu besitzen, das eine hängt vom anderen nicht ab. Es liegt nicht im Ermessen der Behörde zu bewerten wo du Waffen aufbewahren darfst, sie prüfen nur im Nachhinein die sichere Verwahrung.

Nochmal:
Eine Meldung eines Wohnsitzes gibt niemandem irgendwelche Rechte. Wohnen != zur Benützung Berechtigt, eine Wohnung benützen dürfen heißt darüber verfügen zu dürfen.

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Re: [Frage] "Führen" einer Waffe zu Hause?

Beitrag von oJo » So 17. Sep 2017, 20:19

Bell hat geschrieben:Probieren wir es ein letztes Mal von der praktischen Seite:
Ich will eine WBK -> ich muss zur BH/LPD meines HAUPTwohnsitzes.
Da muss ich einen Haufen Dokumente mitbringen, aber KEINEN Meldezettel/Grundbuchauszug/Mietvertrag udgl. (https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... Unterlagen), weil die ja eh nachschauen können, ob ich bei ihnen im Zuständigkeitsbereich wohne.

Dann stellt mir die Behörde die WBK (Genehmigung, KatB zu besitzen) aus.
Na woooo bitte soll ich die aufbewahren/putzen/dem Spinektor bei der Kontrolle zeigen wenn nicht zumindest an meinem Hauptwohnsitz??
Und, wenn ich sie dort nur im Schrank hab und rausnehm, um sie in den Waffenkoffer zu geben, habe ich sie schon "bei mir" und würde sie somit "führen", wenn es die Ausnahme in §7 nicht gäbe!

Also wird die Behörde annehmen, dass ich durch die Meldung des Wohnsitzes "zur Benützung" meines Hauptwohnsitzes befugt bin, oder?
Sonst würden sie ja einen Nachweis fordern, dass ich der Eigentümer dieses Wohnsitzes bin!
Und, wenn ich sie aufbewahren/putzen/dem Spinektor bei der Kontrolle zeigen darf, darf ich sie "bei mir haben" und somit auch im Holster tragen, wenn mir danach ist.

Also RECHTLICH wird er mit der Waffe hantieren dürfen; ob ihn der Papa raushaut, wenn er drauf kommt, oder die Kannln dann günstig bei WG zu haben sein werden ist eine andere Frage (soll ja durch andere "Beziehungskonstellationen" auch schon vorgekommen sein).

Wie kommst auf das? Du kannst auch einen Führerschein beantragen ohne ein Auto zu besitzen, das eine hängt vom anderen nicht ab. Es liegt nicht im Ermessen der Behörde zu bewerten wo du Waffen aufbewahren darfst, sie prüfen nur im Nachhinein die sichere Verwahrung.

Nochmal:
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Re: [Frage] "Führen" einer Waffe zu Hause?

Beitrag von oJo » So 17. Sep 2017, 20:19

Bell hat geschrieben:Probieren wir es ein letztes Mal von der praktischen Seite:
Ich will eine WBK -> ich muss zur BH/LPD meines HAUPTwohnsitzes.
Da muss ich einen Haufen Dokumente mitbringen, aber KEINEN Meldezettel/Grundbuchauszug/Mietvertrag udgl. (https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... Unterlagen), weil die ja eh nachschauen können, ob ich bei ihnen im Zuständigkeitsbereich wohne.

Dann stellt mir die Behörde die WBK (Genehmigung, KatB zu besitzen) aus.
Na woooo bitte soll ich die aufbewahren/putzen/dem Spinektor bei der Kontrolle zeigen wenn nicht zumindest an meinem Hauptwohnsitz??
Und, wenn ich sie dort nur im Schrank hab und rausnehm, um sie in den Waffenkoffer zu geben, habe ich sie schon "bei mir" und würde sie somit "führen", wenn es die Ausnahme in §7 nicht gäbe!

Also wird die Behörde annehmen, dass ich durch die Meldung des Wohnsitzes "zur Benützung" meines Hauptwohnsitzes befugt bin, oder?
Sonst würden sie ja einen Nachweis fordern, dass ich der Eigentümer dieses Wohnsitzes bin!
Und, wenn ich sie aufbewahren/putzen/dem Spinektor bei der Kontrolle zeigen darf, darf ich sie "bei mir haben" und somit auch im Holster tragen, wenn mir danach ist.

Also RECHTLICH wird er mit der Waffe hantieren dürfen; ob ihn der Papa raushaut, wenn er drauf kommt, oder die Kannln dann günstig bei WG zu haben sein werden ist eine andere Frage (soll ja durch andere "Beziehungskonstellationen" auch schon vorgekommen sein).

Wie kommst auf das? Du kannst auch einen Führerschein beantragen ohne ein Auto zu besitzen, das eine hängt vom anderen nicht ab. Es liegt nicht im Ermessen der Behörde zu bewerten wo du Waffen aufbewahren darfst, sie prüfen nur im Nachhinein die sichere Verwahrung.

Nochmal:
Eine Meldung eines Wohnsitzes gibt niemandem irgendwelche Rechte. Wohnen != zur Benützung Berechtigt, eine Wohnung benützen dürfen heißt darüber verfügen zu dürfen.
"Zur Benützung berechtigt" so auszulegen, dass jeder der sie benutzen im Sinne von wohnen/betreten/anschauen darf auch gleichzeitig nach WaffG darin nicht führt ist fahrlässig, wenn ich zu euch auf Besuch komme werde ich aber in Zukunft führen dürfen egal ob ihr das erlaubt oder nicht, schließlich darf ich die Wohnung als Besucher ja benutzen.

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Re: [Frage] "Führen" einer Waffe zu Hause?

Beitrag von Bell » So 17. Sep 2017, 20:32

der FS berechtigt dich, mit KFZ am öffentlichen Verkehr teilzunehmen, die WBK berechtigt dich, genehmigungspflichtige Waffen zu BESITZEN!

des san jetzt owa scho zwa poa schuach, gö!?


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Re: [Frage] "Führen" einer Waffe zu Hause?

Beitrag von Norander » So 17. Sep 2017, 20:36

Wenn jemand zu mir zu Besuch kommt, füll ich auch keinen Meldezettel für ihn aus.
If the freedom of speech is taken away then dumb and silent we may be led, like sheep to the slaughter.

George Washington :flags-waveusa:

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Re: [Frage] "Führen" einer Waffe zu Hause?

Beitrag von oJo » So 17. Sep 2017, 21:01

Norander hat geschrieben:Wenn jemand zu mir zu Besuch kommt, füll ich auch keinen Meldezettel für ihn aus.

Im WaffG steht aber auch nicht "Waffen führt nicht, wer an dieser Liegenschaft gemeldet ist" :lol:

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Re: [Frage] "Führen" einer Waffe zu Hause?

Beitrag von Martin P » So 17. Sep 2017, 23:32

Folgender Lösungsvorschlag:

Die unentgeltliche Überlassung einer Sache zum Gebrauch, verbunden mit der Verpflichtung, dieselbe Sache wieder zurückzugeben, ist ein Leihvertrag. Ja, auch eine Wohnung kann man leihen. Wenn der Leihvertrag jederzeit widerrufen werden kann, ist es Bittleihe (Prekarium) und das ist gar keine so seltene Form der Überlassung. Wie das im Innenverhältnis bezeichnet wird, ist egal, es kommt auf das Wesen des Rechtsgeschäftes an.

Der Sohn ist daher im konkreten Beispiel der Entlehner und damit - zivilrechtlich (und darauf kommt es an, vgl. Grosinger/Siegert/Szymanski, Das neue österreichische Waffenrecht, 4. Auflage, 24) - berechtigt, die Wohnung zu nutzen. Also darf er dort grundsätzlich auch führen, ohne jemanden fragen zu müssen.

Jetzt kommt das ABER: die Gesetzesmaterialien (RV 457 BlgNR XX. GP) machen deutlich, was wir alle wissen - dass bei mehreren Berechtigten jeder Berechtigte zustimmen muss.

Der TE hat eingangs erwähnt, dass auch sein Bruder dort wohnt. Nachdem der Bruder vermutlich keinen Mietvertrag hat, ist er auch Entlehner. Er ist daher ebenso benützungsberechtigt, wie der TE. Daher muss der Bruder jedenfalls zustimmen, wenn der TE in der Wohnung führen möchte.

Falls auch der Vater die Wohnung als Eigentümer und Verleiher jederzeit nutzen kann - mithin dort ein- und ausgeht, wie es ihm gefällt, ohne die Söhne fragen zu müssen, ist auch er ohne Zweifel benützungsberechtigt und muss daher zum Führen in der Wohnung ebenfalls seine Zustimmung geben.

Zumindest meine Interpretation ...

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