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Zuerst Waffenbesitzkarte und zusätzlich Waffenpass, maximale Anzahl?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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mh45acp
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Re: Zuerst Waffenbesitzkarte und zusätzlich Waffenpass, maximale Anzahl?

Beitrag von mh45acp » Sa 17. Feb 2018, 21:29

:headslap:

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combatmiles
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Re: Zuerst Waffenbesitzkarte und zusätzlich Waffenpass, maximale Anzahl?

Beitrag von combatmiles » So 18. Feb 2018, 00:01

ab einem gewissen "Schutzlevel" spricht keiner mehr über seine Arbeit... alle anderen sind dann "wannabees"
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quildor82
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Re: Zuerst Waffenbesitzkarte und zusätzlich Waffenpass, maximale Anzahl?

Beitrag von quildor82 » So 18. Feb 2018, 13:21

combatmiles hat geschrieben::D :D bei der Post zu sein wär zu wenig.... :)

Und weil die Behörde den Bedarf als gerechtfertigt ansieht...



https://www.post.at/geschaeftlich_versenden_logistik_loesungen_wertlogistik.php


Wenn du meinst......... ;)
"mit einem netten wort und einer pistole erreicht man mehr, als mit einem netten wort allein .."
Al Capone *17.01.1899 - †25.01.1947



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Re: Zuerst Waffenbesitzkarte und zusätzlich Waffenpass, maximale Anzahl?

Beitrag von combatmiles » So 18. Feb 2018, 13:29

jepp mein ich...

Kleine Anekdote am Rande: meine Ex arbeitet bei ner Bank. Früher kam Loomis oder so irgendwer um das Geld ab zu holen/zu bringen. Meist 2 Mann mit Revolver..

Heute bringt es der Postbeamte... (so wie ich das nenne: nackt!) :D
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Re: Zuerst Waffenbesitzkarte und zusätzlich Waffenpass, maximale Anzahl?

Beitrag von Hane » So 18. Feb 2018, 13:49

seit wann gibt es wieder Geld auf der Bank?
Ich kenne Leute, die haben mehr im Nachtkastlladl als wir auf unserer örtlichen Bank.

sauersigi
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Re: Zuerst Waffenbesitzkarte und zusätzlich Waffenpass, maximale Anzahl?

Beitrag von sauersigi » So 18. Feb 2018, 13:56

Hane hat geschrieben:seit wann gibt es wieder Geld auf der Bank?
Ich kenne Leute, die haben mehr im Nachtkastlladl als wir auf unserer örtlichen Bank.

Nur wenn du am Montag weisst dass du am Mittwoch das Geld abholen willst, dann ev. haben sie ausreichend Geld da...
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Re: Zuerst Waffenbesitzkarte und zusätzlich Waffenpass, maximale Anzahl?

Beitrag von Saitzev » Di 20. Feb 2018, 16:27

-wolf- hat geschrieben:Hat es eigentlich schonmal jemand geschafft, seinen WP von einem auf zwei Plätze zu erweitern?

Zwei Kollegen von mir haben das erfolgreich durchgezogen.
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-wolf-
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Re: Zuerst Waffenbesitzkarte und zusätzlich Waffenpass, maximale Anzahl?

Beitrag von -wolf- » Di 20. Feb 2018, 18:01

Hast du da evtl. mehr Infos dazu? Wo, wann, wie? :think:
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Re: Zuerst Waffenbesitzkarte und zusätzlich Waffenpass, maximale Anzahl?

Beitrag von KGR84 » Mi 21. Feb 2018, 01:37

Ich beglückwünsche Dich zu Deinem erfolgreich umgesetzten Antrag.

Was leider (natürlich abhängig von der Behörde) schwer bzw. fast unmöglich ist (wenn man von einer AWN Behörde ausgeht) ist es eine WBK genehmigt zu bekommen, wenn man schon einen WP besitzt.

Abgesehen natürlich wenn man mit Ergebnislisten etc. nachweist, dass man mehr Plätze für sportliche Zwecke benötigt.

Aber wenn ich bloss so eine WBK möchte wird diese abgelehnt mit der Begründung man hat ja schon eine Genehmigung für (meist zwei) Schusswaffen.

Meines Wissens kann der §23 2b nur auf WBK Besitzer angewendet werden (steht ja auch so im Gesetzestext) und nicht auf WP Besitzer. Ist das korrekt, oder hat hier jemand andere Informationen dazu?

Ergo hot ma die Orschkortn wenn man zuerst den WP beantragt und dann erst die WBK!?
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Re: Zuerst Waffenbesitzkarte und zusätzlich Waffenpass, maximale Anzahl?

Beitrag von v0s » Mi 21. Feb 2018, 07:51

KGR84 hat geschrieben:Ich beglückwünsche Dich zu Deinem erfolgreich umgesetzten Antrag.

Was leider (natürlich abhängig von der Behörde) schwer bzw. fast unmöglich ist (wenn man von einer AWN Behörde ausgeht) ist es eine WBK genehmigt zu bekommen, wenn man schon einen WP besitzt.

Abgesehen natürlich wenn man mit Ergebnislisten etc. nachweist, dass man mehr Plätze für sportliche Zwecke benötigt.

Aber wenn ich bloss so eine WBK möchte wird diese abgelehnt mit der Begründung man hat ja schon eine Genehmigung für (meist zwei) Schusswaffen.

Meines Wissens kann der §23 2b nur auf WBK Besitzer angewendet werden (steht ja auch so im Gesetzestext) und nicht auf WP Besitzer. Ist das korrekt, oder hat hier jemand andere Informationen dazu?

Ergo hot ma die Orschkortn wenn man zuerst den WP beantragt und dann erst die WBK!?


Man hat nicht die Orschkortn mit WP dann erst WBK. Beides hat nichts miteinander zu tun. Einen WP bekommt man wegen einer Tätigkeit ausgestellt, eine WBK ist ein Rechtsanspruch. Mich haben sie, in Wien, auch mal abgewimmelt mit dem Argument ich habe ja schon 2 Plätze am WP, der nicht erweitert wird, WBK gibts nur mit Ergebnislisten. Habe dann aus Unwissen den Antrag zurückgezogen. Später dann bin ich draufgekommen dass das so nicht richtig ist und habe erneut beantragt. Dann ging es plötzlich ohne Probleme.
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combatmiles
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Re: Zuerst Waffenbesitzkarte und zusätzlich Waffenpass, maximale Anzahl?

Beitrag von combatmiles » Mi 21. Feb 2018, 07:54

genau. es sind wie erwähnt 2 völlig unterschiedliche Dokumente. 2xauf WBK müssen sie dir geben wenn natürlich die Voraussetzungen erfüllt sind.
DAs würde ich mir so nicht gefallen lassen!
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Re: Zuerst Waffenbesitzkarte und zusätzlich Waffenpass, maximale Anzahl?

Beitrag von gewo » Mi 21. Feb 2018, 08:14

combatmiles hat geschrieben:genau. es sind wie erwähnt 2 völlig unterschiedliche Dokumente. 2xauf WBK müssen sie dir geben wenn natürlich die Voraussetzungen erfüllt sind.
DAs würde ich mir so nicht gefallen lassen!


du hast laut gesetz ein recht auf den besitz von zwei faustfeuerwaffen

ob die auch fuehren darfst oder nur besitzen ist nicht definiert bzw nicht gegenseitig ausgeschlossen
ich wuerd daher eher kleine kuchen backen in der sache mit an haufen ergebnislisten und einer vereinsmitgliedschaft daherkommen wenn ich zu 2XWP noch mal 2XWBK dazu haben will

ist wie immer eine frage der behoerde
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Re: Zuerst Waffenbesitzkarte und zusätzlich Waffenpass, maximale Anzahl?

Beitrag von combatmiles » Mi 21. Feb 2018, 08:29

gewo grundsätzlich bin ich da deiner Meinung. Nur steht´s so meinem Rechtsempfinden nach eben nicht im WaG.
Weil dann würd beim Wp ja drin stehen ein etwaiger Bedarf an einer WBK ist nicht begründet...

Von daher seh ich ein Recht zusätzlich auf einer WBK zum WP. Weil der ja explizit nur zum Führen (und auch Besitz) berechtigt. Wenn i jetzt aber privat nur für mich fürn Schießsport mit irgendeiner wilden Tuningkanone die nicht zum Führen geeignet ist scheißen will, würd ich schon auf einer WBK bestehen..

Aber wie gesagt hab ich ein gutes Einvernehmen mit meinem Sachbearbeiter..

Und die Edith ruft noch aus der Küche: und genau deswegen spinnens beim 23 2b immer so rum weil jeder "zusätzlich eigentlich nicht notwendige Ergebnislisten" bringt die eigentlich gar nicht gefordert sind/wären weil ja sonst der 23 2 ad adsurdum geführt wäre...
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Re: Zuerst Waffenbesitzkarte und zusätzlich Waffenpass, maximale Anzahl?

Beitrag von gewo » Mi 21. Feb 2018, 08:39

combatmiles hat geschrieben:Und die Edith ruft noch aus der Küche: und genau deswegen spinnens beim 23 2b immer so rum weil jeder "zusätzlich eigentlich nicht notwendige Ergebnislisten" bringt die eigentlich gar nicht gefordert sind/wären weil ja sonst der 23 2 ad adsurdum geführt wäre...


nein
der 23 2b ist eine andere sache
wer da mit listen antanzt der ist unklug
er sollte lieber mit dem kommentar zur begutachtung der gesetzeswerdung von der parlamentshomepage hingehen
da steht ganz klar drauf warum es den 23 2 b gibt

im fall plaetze WP WBK steht ganz eindeutig im gesetz:

§ 23. (1) Im Waffenpaß und in der Waffenbesitzkarte ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, festzusetzen.
(2) Die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, ist grundsätzlich mit nicht mehr als zwei festzusetzen. Eine größere Anzahl darf - außer in den Fällen des Abs. 3 - nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird. Als solche Rechtfertigung gilt insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports.


wo siehst du hier eine unterscheidung zwischen WP und WBK bzw einen argumentationsansatz warum du zusaetzlich zu zwei schon im besitz befindlichen FFW nun auch noch das recht auf eine WBK hast ohne das begruenden zu muessen?
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Re: Zuerst Waffenbesitzkarte und zusätzlich Waffenpass, maximale Anzahl?

Beitrag von combatmiles » Mi 21. Feb 2018, 08:49

gewo hat geschrieben:
§ 23. (1) Im Waffenpaß und in der Waffenbesitzkarte ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, festzusetzen.
(2) Die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, ist grundsätzlich mit nicht mehr als zwei festzusetzen. Eine größere Anzahl darf - außer in den Fällen des Abs. 3 - nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird. Als solche Rechtfertigung gilt insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports.


wo siehst du hier eine unterscheidung zwischen WP und WBK bzw einen argumentationsansatz warum du zusaetzlich zu zwei schon im besitz befindlichen FFW nun auch noch das recht auf eine WBK hast ohne das begruenden zu muessen?



UND ist für mich nicht oder sondern jeweils 2...
Und natürlich muss i a WBK auch begründen, das hat aber für mich (und viele andere die es auch so gemacht haben) eben keine Auswirkung auf die grundsätzliche Anzahl 2+2

Die klügere Lösung ist ja wie wir gesehen haben die WBK zuerst und dann den WP.. :D
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