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Re: Zuerst Waffenbesitzkarte und zusätzlich Waffenpass, maximale Anzahl?

Verfasst: Mi 21. Feb 2018, 08:51
von cas81
23(2): Die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, ist grundsätzlich mit nicht mehr als zwei festzusetzen.

Da ist keine Unterscheidung zwischen WBK und WP.

Re: Zuerst Waffenbesitzkarte und zusätzlich Waffenpass, maximale Anzahl?

Verfasst: Mi 21. Feb 2018, 08:51
von gewo
combatmiles hat geschrieben:Die klügere Lösung ist ja wie wir gesehen haben die WBK zuerst und dann den WP.. :D


in wien bedeutet WBK besitz und dann WP erhalten dass du

entweder einen WP mit nur einem platz erhaeltst
oder
dass du die WBK zurueckgeben musst und dann erhaeltst du einen WP mit zwei plaetzen

wie sich DAS im gesetz widerspiegelt ist mir allerdings schleiferhaft
und ich finde auch nirgendwo ein ermessen dazu

aber was willst machen wenn wer den WP fuer den dienstgeber mit zwei plaetzen braucht und er nicht die zeit hast das durchzuklagen?

Re: Zuerst Waffenbesitzkarte und zusätzlich Waffenpass, maximale Anzahl?

Verfasst: Mi 21. Feb 2018, 09:26
von piefke
Also wer vor dem Waffenpass nicht die WBK löst dem ist sowieso schon nicht mehr zu helfen!

Das gabs früher mal in den 80er/90ern wo man zur BH ist und die dann gesagt haben. Nehmen sie doch direkt nen Paß! Und den hatte man halt dann.

Re: Zuerst Waffenbesitzkarte und zusätzlich Waffenpass, maximale Anzahl?

Verfasst: Mi 21. Feb 2018, 09:44
von combatmiles
gewo hat geschrieben:in wien bedeutet WBK besitz und dann WP erhalten dass du

entweder einen WP mit nur einem platz erhaeltst
oder
dass du die WBK zurueckgeben musst und dann erhaeltst du einen WP mit zwei plaetzen

wie sich DAS im gesetz widerspiegelt ist mir allerdings schleiferhaft
und ich finde auch nirgendwo ein ermessen dazu


Genau DAS meinte der Jurist der LPD dass man dann dagegen klagen kann und die Behörde garantiert verliert! Deswegen hab ich ja auch die 2 beantragten Plätze WP auch bekommen. Also wissen die das inzwischen...

gewo hat geschrieben:aber was willst machen wenn wer den WP fuer den dienstgeber mit zwei plaetzen braucht und er nicht die zeit hast das durchzuklagen?


einer müsste es mal machen, dann wäre ein Fall als Vorlage vorhanden auf den man sich dann berufen könnte...

Re: Zuerst Waffenbesitzkarte und zusätzlich Waffenpass, maximale Anzahl?

Verfasst: Mi 21. Feb 2018, 12:03
von KGR84
piefke hat geschrieben:Also wer vor dem Waffenpass nicht die WBK löst dem ist sowieso schon nicht mehr zu helfen!

Das gabs früher mal in den 80er/90ern wo man zur BH ist und die dann gesagt haben. Nehmen sie doch direkt nen Paß! Und den hatte man halt dann.


Bingo ;)

Re: Zuerst Waffenbesitzkarte und zusätzlich Waffenpass, maximale Anzahl?

Verfasst: Do 19. Apr 2018, 19:07
von FlorianW
Wie kann man eine Kat A Waffe kaufen?

Re: Zuerst Waffenbesitzkarte und zusätzlich Waffenpass, maximale Anzahl?

Verfasst: Do 19. Apr 2018, 19:41
von BigBen
FlorianW hat geschrieben:Wie kann man eine Kat A Waffe kaufen?



Indem man eine Ausnahmegenehmigung bekommt (z.B. als anerkannter Sammler) und dann zu einem Händler geht der auch mit militärischen Waffen handeln darf...

Re: Zuerst Waffenbesitzkarte und zusätzlich Waffenpass, maximale Anzahl?

Verfasst: Do 19. Apr 2018, 23:23
von Promo
FlorianW hat geschrieben:Wie kann man eine Kat A Waffe kaufen?

§ 17 (verbotene Waffen) oder § 18 (Kriegsmaterial)?

Re: Zuerst Waffenbesitzkarte und zusätzlich Waffenpass, maximale Anzahl?

Verfasst: Fr 20. Apr 2018, 16:38
von FlorianW
Promo hat geschrieben:
FlorianW hat geschrieben:Wie kann man eine Kat A Waffe kaufen?

§ 17 (verbotene Waffen) oder § 18 (Kriegsmaterial)?

JA das is mir klar, im ersten Beitrag im Posting hat der Autor geschrieben, dass er eine KAt. A Waffe besitzt, wie geht das?

Re: Zuerst Waffenbesitzkarte und zusätzlich Waffenpass, maximale Anzahl?

Verfasst: Fr 20. Apr 2018, 17:58
von combatmiles
Pumpgun legal gekauft, dann kam der "Pumpgun-Ronny" und die Dinger wurden verboten.. Dann hab ichs eingetragen und jetzt stehts auf der WBK "A"...

Re: Zuerst Waffenbesitzkarte und zusätzlich Waffenpass, maximale Anzahl?

Verfasst: Mo 23. Apr 2018, 15:39
von Promo
FlorianW hat geschrieben:
Promo hat geschrieben:
FlorianW hat geschrieben:Wie kann man eine Kat A Waffe kaufen?

§ 17 (verbotene Waffen) oder § 18 (Kriegsmaterial)?

JA das is mir klar, im ersten Beitrag im Posting hat der Autor geschrieben, dass er eine KAt. A Waffe besitzt, wie geht das?

Aus deinem Beitrag ist nicht ersichtlich, dass du dich auf den Ausgangspost beziehst. Für verbotene Waffen ist deine lokale Waffenbehörde zuständig, diese kann dir auf WBK oder WP verbotene Waffen genehmigen. Kaufen kannst du verbotene Waffen bei Händlern für nichtmilitärische Waffen und nichtmilitärische Munition, diese sind auch zum Handel mit verbotenen Waffen berechtigt.

Re: Zuerst Waffenbesitzkarte und zusätzlich Waffenpass, maximale Anzahl?

Verfasst: Di 24. Apr 2018, 10:57
von FlorianW
Promo hat geschrieben:
FlorianW hat geschrieben:
Promo hat geschrieben:§ 17 (verbotene Waffen) oder § 18 (Kriegsmaterial)?

JA das is mir klar, im ersten Beitrag im Posting hat der Autor geschrieben, dass er eine KAt. A Waffe besitzt, wie geht das?

Aus deinem Beitrag ist nicht ersichtlich, dass du dich auf den Ausgangspost beziehst. Für verbotene Waffen ist deine lokale Waffenbehörde zuständig, diese kann dir auf WBK oder WP verbotene Waffen genehmigen. Kaufen kannst du verbotene Waffen bei Händlern für nichtmilitärische Waffen und nichtmilitärische Munition, diese sind auch zum Handel mit verbotenen Waffen berechtigt.


Vielen Dank für die Aufklärung!