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Welche Bestandteile machen eine Waffe aus?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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chris01
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Welche Bestandteile machen eine Waffe aus?

Beitrag von chris01 » Mo 2. Okt 2017, 12:57

Hallo!

Was sind die essentiellen Bestandteile einer Waffe lt. dem Gesetz?

Kann ich also eine "vormals Waffe", ohne ALLE diese Bestandteile einfach unsicher verwahrt lassen?

Sind es die Teile mit Seriennummer?

???
Beste Grüße
Christoph

gewo
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Re: Welche Bestandteile machen eine Waffe aus?

Beitrag von gewo » Mo 2. Okt 2017, 13:08

chris01 hat geschrieben:Hallo!
Was sind die essentiellen Bestandteile einer Waffe lt. dem Gesetz?
Kann ich also eine "vormals Waffe", ohne ALLE diese Bestandteile einfach unsicher verwahrt lassen?
Sind es die Teile mit Seriennummer?
???


§ 2. (1) Schusswaffen sind Waffen, mit denen feste Körper (Geschosse) durch einen Lauf in eine bestimmbare Richtung verschossen werden können; es sind dies Schusswaffen

1. der Kategorie A (§§ 17 und 18);
2. der Kategorie B (§§ 19 bis 23);
3. der Kategorien C und D (§§ 30 bis 35).

(2) Die Bestimmungen über Schußwaffen gelten auch für Lauf, Trommel, Verschluß und andere diesen entsprechende Teile von Schußwaffen - auch wenn sie Bestandteil eines anderen Gegenstandes geworden sind -, sofern sie verwendungsfähig und nicht Kriegsmaterial sind. Sie gelten jedoch nicht für Einsteckläufe mit Kaliber unter 5,7 mm.
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chris01
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Re: Welche Bestandteile machen eine Waffe aus?

Beitrag von chris01 » Mo 2. Okt 2017, 13:21

D.h. also, dass ich eine Waffe genauso wenig im Auto lassen darf, auch wenn ich jetzt z.b. den Verschluss mitnehmen würde?
Oder umgekehrt den Verschluss nicht im Auto lassen darf, wenn ich die Waffe mitnehme?

Und die Teile sind somit Lauf, Verschluss und Trommel (beim Revolvern)?
Dem Zufolge gehören Magazin, Schaft, Optik, ... nicht dazu.
Beste Grüße
Christoph

Evilcannibal79
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Re: Welche Bestandteile machen eine Waffe aus?

Beitrag von Evilcannibal79 » Mo 2. Okt 2017, 13:26

Das Griffstück kann im Auto bleiben, das wäre ja kein Relevantes Teil.
Genausowenig wie Magazine, Schaft, Optik,....etc.
"Ich hab hier 6 kleine Freunde, die alle schneller laufen als du ... "

22.lr, 9x19, 7,62x54 R, 45 acp, 40 s&w, 16/70, 38.spec, 357 mag, .243, .308, .223, .300 Winmag, 454 Casull

chris01
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Re: Welche Bestandteile machen eine Waffe aus?

Beitrag von chris01 » Mo 2. Okt 2017, 13:30

Das ist der springende Punkt:
Wenn ich gewo richtig verstehe, dann sind die relevanten Teile Lauf, Verschluss und beim Revolver noch die Trommel.
Für diese Teile gelten assembliert, wie auch einzeln die Bestimmungen für Waffen.
Beste Grüße
Christoph

usu792
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Re: Welche Bestandteile machen eine Waffe aus?

Beitrag von usu792 » Mo 2. Okt 2017, 13:54

Führe ich eigentlich eine Schußwaffe wenn ich den Lauf mithabe?
Ich würde das Gesetz nämlich so auffassen (obwohls ja sinnlos wäre, aber wenn die Bestimmungen über Schußwaffen auch für solche Teile gelten...)

gewo
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Re: Welche Bestandteile machen eine Waffe aus?

Beitrag von gewo » Mo 2. Okt 2017, 13:55

chris01 hat geschrieben:Das ist der springende Punkt:
Wenn ich gewo richtig verstehe, dann sind die relevanten Teile Lauf, Verschluss und beim Revolver noch die Trommel.
Für diese Teile gelten assembliert, wie auch einzeln die Bestimmungen für Waffen.


jop

uebrigens:
beim revolver ist auch rahmen waffenrelevant
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chris01
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Re: Welche Bestandteile machen eine Waffe aus?

Beitrag von chris01 » Mo 2. Okt 2017, 15:23

usu792 hat geschrieben:Führe ich eigentlich eine Schußwaffe wenn ich den Lauf mithabe?
Ich würde das Gesetz nämlich so auffassen (obwohls ja sinnlos wäre, aber wenn die Bestimmungen über Schußwaffen auch für solche Teile gelten...)


Jo dann nach dem Abs. 2 schon, wenn ich grad das richtig dazugelernt hab.

Wenn ich also z.B. NUR den Gewehrlauf wegen einer Neubrünierung oder z.b. nur den Pistolenschlitten (Verschluss) wegen eines neuen Korns vom Auto um BüMa ins Geschäft trage, dann muss ich das schon in ein geschlossenens Behältnis geben und darfs nicht alleine im Auto lassen. Oder??
Beste Grüße
Christoph

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Re: Welche Bestandteile machen eine Waffe aus?

Beitrag von Robiwan » Mo 2. Okt 2017, 16:12

Das würde mich auch interessieren!
Streng laut Gesetz würde ich behaupten, dass man auch die WaffG-relevanten Teile wie eine vollständige Waffe zu behandeln hat.

Andererseits: wenn ich nur den Lauf oder Verschluss bei mir habe, kann ich niemanden damit erschießen. Meines Erachtens geht's ja beim Führen einer Waffe darum, dass sie (nahezu) gebrauchsfertig ist. Nur: verlieren will ich solche Teile auch nicht.
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Re: Welche Bestandteile machen eine Waffe aus?

Beitrag von gewo » Mo 2. Okt 2017, 16:18

chris01 hat geschrieben:... darfs nicht alleine im Auto lassen. Oder??


so ist es
waffenrelevante teile musst du so verwahren wie waffen

d.h. kurz im auto lassen : no way
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Re: Welche Bestandteile machen eine Waffe aus?

Beitrag von chris01 » Mo 2. Okt 2017, 18:50

Danke für die Aufklärung gewo!
Beste Grüße
Christoph

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Re: Welche Bestandteile machen eine Waffe aus?

Beitrag von franconero » Mo 2. Okt 2017, 23:33

gewo hat geschrieben:
[i]§ 2. (1) Schusswaffen sind Waffen, mit denen feste Körper (Geschosse) durch einen Lauf in eine bestimmbare Richtung verschossen werden können; es sind dies Schusswaffen....

Hallo Gewo,
ich habe aus D eine Systemhülse für eine M38 Husky gekauft.
Wenn ich die Trümmer für die Kammer einzeln kaufe und senden lasse
wäre das aber möglich? Oder?
Zuletzt geändert von franconero am Mo 2. Okt 2017, 23:41, insgesamt 1-mal geändert.

gewo
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Re: Welche Bestandteile machen eine Waffe aus?

Beitrag von gewo » Mo 2. Okt 2017, 23:38

franconero hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:Hallo Gewo,
ich habe aus D eine Systemhülse für eine M38 Husky gekauft.
Wenn ich die Trümmer für die Kammer einzeln kaufe und senden lasse
wäre das aber möglich? Oder?


???
was meinst du?
ohne den verbringungskram?

wie soll das gehn?
die dinger sind in DE eintragungs bzw waffebuchpflichtig

der
- private vorbesitzer kriegt den krimskrams nicht von seiner karte bzw der
- haendler kriegt die teile nicht aus seinem waffenbuch
wenn er nicht die person angibt an die er sie ueberlassen hat

wenn das ein oesterreicher ist brauchtves dazu die ueblichen verbringungsdokumente
also einerseits vorherge einwilligung und andererseits verbringungserlaubnis
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Re: Welche Bestandteile machen eine Waffe aus?

Beitrag von franconero » Mo 2. Okt 2017, 23:46

gewo hat geschrieben:
???
was meinst du?
ohne den verbringungskram?

wie soll das gehn?
die dinger sind in DE eintragungs bzw waffebuchpflichtig

der
- private vorbesitzer kriegt den krimskrams nicht von seiner karte bzw der
- haendler kriegt die teile nicht aus seinem waffenbuch
wenn er nicht die person angibt an die er sie ueberlassen hat

wenn das ein oesterreicher ist brauchtves dazu die ueblichen verbringungsdokumente
also einerseits vorherge einwilligung und andererseits verbringungserlaubnis


... ups, das heißt ich muß die nackte Hülse melden? Die ist einfach aus D mit der Post gekommen?

gewo
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Re: Welche Bestandteile machen eine Waffe aus?

Beitrag von gewo » Di 3. Okt 2017, 00:06

franconero hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
???
was meinst du?
ohne den verbringungskram?

wie soll das gehn?
die dinger sind in DE eintragungs bzw waffebuchpflichtig

der
- private vorbesitzer kriegt den krimskrams nicht von seiner karte bzw der
- haendler kriegt die teile nicht aus seinem waffenbuch
wenn er nicht die person angibt an die er sie ueberlassen hat

wenn das ein oesterreicher ist brauchtves dazu die ueblichen verbringungsdokumente
also einerseits vorherge einwilligung und andererseits verbringungserlaubnis


... ups, das heißt ich muß die nackte Hülse melden? Die ist einfach aus D mit der Post gekommen?


tja
dann war sie in DE nicht gemeldet
oder so ...

im prinzip gilt fuer die systemhuelse in oesterreich genauso die meldepflicht nach par 33 wie fuer eine ganze kat c waffe
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