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Welche Bestandteile machen eine Waffe aus?

Verfasst: Mo 2. Okt 2017, 12:57
von chris01
Hallo!

Was sind die essentiellen Bestandteile einer Waffe lt. dem Gesetz?

Kann ich also eine "vormals Waffe", ohne ALLE diese Bestandteile einfach unsicher verwahrt lassen?

Sind es die Teile mit Seriennummer?

???

Re: Welche Bestandteile machen eine Waffe aus?

Verfasst: Mo 2. Okt 2017, 13:08
von gewo
chris01 hat geschrieben:Hallo!
Was sind die essentiellen Bestandteile einer Waffe lt. dem Gesetz?
Kann ich also eine "vormals Waffe", ohne ALLE diese Bestandteile einfach unsicher verwahrt lassen?
Sind es die Teile mit Seriennummer?
???


§ 2. (1) Schusswaffen sind Waffen, mit denen feste Körper (Geschosse) durch einen Lauf in eine bestimmbare Richtung verschossen werden können; es sind dies Schusswaffen

1. der Kategorie A (§§ 17 und 18);
2. der Kategorie B (§§ 19 bis 23);
3. der Kategorien C und D (§§ 30 bis 35).

(2) Die Bestimmungen über Schußwaffen gelten auch für Lauf, Trommel, Verschluß und andere diesen entsprechende Teile von Schußwaffen - auch wenn sie Bestandteil eines anderen Gegenstandes geworden sind -, sofern sie verwendungsfähig und nicht Kriegsmaterial sind. Sie gelten jedoch nicht für Einsteckläufe mit Kaliber unter 5,7 mm.

Re: Welche Bestandteile machen eine Waffe aus?

Verfasst: Mo 2. Okt 2017, 13:21
von chris01
D.h. also, dass ich eine Waffe genauso wenig im Auto lassen darf, auch wenn ich jetzt z.b. den Verschluss mitnehmen würde?
Oder umgekehrt den Verschluss nicht im Auto lassen darf, wenn ich die Waffe mitnehme?

Und die Teile sind somit Lauf, Verschluss und Trommel (beim Revolvern)?
Dem Zufolge gehören Magazin, Schaft, Optik, ... nicht dazu.

Re: Welche Bestandteile machen eine Waffe aus?

Verfasst: Mo 2. Okt 2017, 13:26
von Evilcannibal79
Das Griffstück kann im Auto bleiben, das wäre ja kein Relevantes Teil.
Genausowenig wie Magazine, Schaft, Optik,....etc.

Re: Welche Bestandteile machen eine Waffe aus?

Verfasst: Mo 2. Okt 2017, 13:30
von chris01
Das ist der springende Punkt:
Wenn ich gewo richtig verstehe, dann sind die relevanten Teile Lauf, Verschluss und beim Revolver noch die Trommel.
Für diese Teile gelten assembliert, wie auch einzeln die Bestimmungen für Waffen.

Re: Welche Bestandteile machen eine Waffe aus?

Verfasst: Mo 2. Okt 2017, 13:54
von usu792
Führe ich eigentlich eine Schußwaffe wenn ich den Lauf mithabe?
Ich würde das Gesetz nämlich so auffassen (obwohls ja sinnlos wäre, aber wenn die Bestimmungen über Schußwaffen auch für solche Teile gelten...)

Re: Welche Bestandteile machen eine Waffe aus?

Verfasst: Mo 2. Okt 2017, 13:55
von gewo
chris01 hat geschrieben:Das ist der springende Punkt:
Wenn ich gewo richtig verstehe, dann sind die relevanten Teile Lauf, Verschluss und beim Revolver noch die Trommel.
Für diese Teile gelten assembliert, wie auch einzeln die Bestimmungen für Waffen.


jop

uebrigens:
beim revolver ist auch rahmen waffenrelevant

Re: Welche Bestandteile machen eine Waffe aus?

Verfasst: Mo 2. Okt 2017, 15:23
von chris01
usu792 hat geschrieben:Führe ich eigentlich eine Schußwaffe wenn ich den Lauf mithabe?
Ich würde das Gesetz nämlich so auffassen (obwohls ja sinnlos wäre, aber wenn die Bestimmungen über Schußwaffen auch für solche Teile gelten...)


Jo dann nach dem Abs. 2 schon, wenn ich grad das richtig dazugelernt hab.

Wenn ich also z.B. NUR den Gewehrlauf wegen einer Neubrünierung oder z.b. nur den Pistolenschlitten (Verschluss) wegen eines neuen Korns vom Auto um BüMa ins Geschäft trage, dann muss ich das schon in ein geschlossenens Behältnis geben und darfs nicht alleine im Auto lassen. Oder??

Re: Welche Bestandteile machen eine Waffe aus?

Verfasst: Mo 2. Okt 2017, 16:12
von Robiwan
Das würde mich auch interessieren!
Streng laut Gesetz würde ich behaupten, dass man auch die WaffG-relevanten Teile wie eine vollständige Waffe zu behandeln hat.

Andererseits: wenn ich nur den Lauf oder Verschluss bei mir habe, kann ich niemanden damit erschießen. Meines Erachtens geht's ja beim Führen einer Waffe darum, dass sie (nahezu) gebrauchsfertig ist. Nur: verlieren will ich solche Teile auch nicht.

Re: Welche Bestandteile machen eine Waffe aus?

Verfasst: Mo 2. Okt 2017, 16:18
von gewo
chris01 hat geschrieben:... darfs nicht alleine im Auto lassen. Oder??


so ist es
waffenrelevante teile musst du so verwahren wie waffen

d.h. kurz im auto lassen : no way

Re: Welche Bestandteile machen eine Waffe aus?

Verfasst: Mo 2. Okt 2017, 18:50
von chris01
Danke für die Aufklärung gewo!

Re: Welche Bestandteile machen eine Waffe aus?

Verfasst: Mo 2. Okt 2017, 23:33
von franconero
gewo hat geschrieben:
[i]§ 2. (1) Schusswaffen sind Waffen, mit denen feste Körper (Geschosse) durch einen Lauf in eine bestimmbare Richtung verschossen werden können; es sind dies Schusswaffen....

Hallo Gewo,
ich habe aus D eine Systemhülse für eine M38 Husky gekauft.
Wenn ich die Trümmer für die Kammer einzeln kaufe und senden lasse
wäre das aber möglich? Oder?

Re: Welche Bestandteile machen eine Waffe aus?

Verfasst: Mo 2. Okt 2017, 23:38
von gewo
franconero hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:Hallo Gewo,
ich habe aus D eine Systemhülse für eine M38 Husky gekauft.
Wenn ich die Trümmer für die Kammer einzeln kaufe und senden lasse
wäre das aber möglich? Oder?


???
was meinst du?
ohne den verbringungskram?

wie soll das gehn?
die dinger sind in DE eintragungs bzw waffebuchpflichtig

der
- private vorbesitzer kriegt den krimskrams nicht von seiner karte bzw der
- haendler kriegt die teile nicht aus seinem waffenbuch
wenn er nicht die person angibt an die er sie ueberlassen hat

wenn das ein oesterreicher ist brauchtves dazu die ueblichen verbringungsdokumente
also einerseits vorherge einwilligung und andererseits verbringungserlaubnis

Re: Welche Bestandteile machen eine Waffe aus?

Verfasst: Mo 2. Okt 2017, 23:46
von franconero
gewo hat geschrieben:
???
was meinst du?
ohne den verbringungskram?

wie soll das gehn?
die dinger sind in DE eintragungs bzw waffebuchpflichtig

der
- private vorbesitzer kriegt den krimskrams nicht von seiner karte bzw der
- haendler kriegt die teile nicht aus seinem waffenbuch
wenn er nicht die person angibt an die er sie ueberlassen hat

wenn das ein oesterreicher ist brauchtves dazu die ueblichen verbringungsdokumente
also einerseits vorherge einwilligung und andererseits verbringungserlaubnis


... ups, das heißt ich muß die nackte Hülse melden? Die ist einfach aus D mit der Post gekommen?

Re: Welche Bestandteile machen eine Waffe aus?

Verfasst: Di 3. Okt 2017, 00:06
von gewo
franconero hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
???
was meinst du?
ohne den verbringungskram?

wie soll das gehn?
die dinger sind in DE eintragungs bzw waffebuchpflichtig

der
- private vorbesitzer kriegt den krimskrams nicht von seiner karte bzw der
- haendler kriegt die teile nicht aus seinem waffenbuch
wenn er nicht die person angibt an die er sie ueberlassen hat

wenn das ein oesterreicher ist brauchtves dazu die ueblichen verbringungsdokumente
also einerseits vorherge einwilligung und andererseits verbringungserlaubnis


... ups, das heißt ich muß die nackte Hülse melden? Die ist einfach aus D mit der Post gekommen?


tja
dann war sie in DE nicht gemeldet
oder so ...

im prinzip gilt fuer die systemhuelse in oesterreich genauso die meldepflicht nach par 33 wie fuer eine ganze kat c waffe
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