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Lauflaenge flinten ...

Verfasst: So 16. Jan 2011, 19:32
von gewo
hallo

lauflaenge mind. 45cm

wie mess ich dass?
ich bin grad an einer echt netten flinte dran deren laufbuendel 51cm lang ist

wenn das patronenlanger jetzt wegkommt bei der berechung dann sind dass aber nur 44,5cm
sie waere also zu kurz

wenn das laufbuendel als ganzer die lauflaenge ergibt dann geht es sich locker aus

wie ist denn das nun?

Re: Lauflaenge flinten ...

Verfasst: So 16. Jan 2011, 19:33
von kemira
Das Patronenlager wird außer bei Revolvern in die Lauflänge mit eingerechnet.

lg
Kemira

Re: Lauflaenge flinten ...

Verfasst: So 16. Jan 2011, 19:53
von sandman
kemira hat geschrieben:Das Patronenlager wird außer bei Revolvern in die Lauflänge mit eingerechnet.

lg
Kemira


Korrekt & genau so

Grüße

sandman

Re: Lauflaenge flinten ...

Verfasst: So 16. Jan 2011, 22:48
von gewo
danke!

in 6 tagen weiss ich mehr ...

Re: Lauflaenge flinten ...

Verfasst: So 16. Jan 2011, 23:51
von Nudnik
Noch eine Frage in dem Zusammenhang. Darf man eine Flinte selber kürzen, sofern man sich oberhalb der erlaubten Länge befindet?

Re: Lauflaenge flinten ...

Verfasst: So 16. Jan 2011, 23:56
von Marc
Hallo!

Nudnik hat geschrieben:Noch eine Frage in dem Zusammenhang. Darf man eine Flinte selber kürzen, sofern man sich oberhalb der erlaubten Länge befindet?



Ja!
Du müsstet dann eben die nach dem Kürzen vorne offene Laufschiene (bei einer Doppelflinte) wieder zulöten und bei Bedarf ein neues Korn setzten. Ein Neubeschuss ist meines Wissen nach beim blossen laufkürzen nicht notwendig.


Grüsse,


Marc

Re: Lauflaenge flinten ...

Verfasst: Mo 17. Jan 2011, 11:29
von Maggo
Zu Beachten ist das nicht nur die Lauflänge bei Flinten (45 cm) eine Rolle Spiel sondern auch die Gesamtlänge (90 cm).Da kann es schon vorkommen das die Lauflänge länger sein muss um die Gesamtlänge zusammen zu bekommen.

Re: Lauflaenge flinten ...

Verfasst: Mo 17. Jan 2011, 13:45
von Warnschuss
Aus dem Erlass zum WaffG (2006):

3. Flinten gem. § 17 Abs.1 Z. 3
a) die Aufnahme von Flinten (Schrotgewehren) mit einer Gesamtlänge von weniger
als 90 cm oder mit einer Lauflänge von weniger als 45 cm in den Katalog der
verbotenen Waffen soll dem Gebrauch dieser kurzen und daher leicht verbergbaren
Schusswaffe, die im Hinblick auf die Verwendung von Schrotpatronen auf kurze
Distanz besonders gefährlich sind, für kriminelle Aktionen entgegenwirken.
b) Für die Einstufung als verbotene Waffe genügt das Unterschreiten einer der
beiden genannten "Mindestlängen".
c) Als Flinten (Schrotgewehre) im gegenständlichen Sinne, sind alle Gewehre
anzusehen, die zumindest einen glatten Lauf, der für den Schrotschuss eingerichtet
ist, aufweisen.
d) Als Gesamtlänge gilt auch in diesem Falle der Abstand von der Mündung des
Laufes bis zum Schnittpunkt seiner gedachten Verlängerung mit einer vom hintersten
Punkt des Griffstückes darauf gezogenen Senkrechten.
e) Die Gesamtlänge von weniger als 90 cm ist auch in jenen Fällen
ausschlaggebendes Kriterium, in denen die Waffe über mehrere Läufe verfügt,
wovon einer ein "Schrotlauf" ist. In diesem Falle hat sich die Gesamtlänge am
längsten Lauf zu orientieren, gleichgültig ob dies der "Schrotlauf" ist oder nicht.
Derselbe Grundsatz gilt auch für die Lauflänge; sie ist stets am längsten Lauf zu
messen.
f) Unter Lauflänge ist der Abstand von der Mündung des Laufes bis zum Ende seines
Rohres (vor dem Verschluss oder bei Kippflinten nach dem "Kipppunkt") zu
verstehen
.

Re: Lauflaenge flinten ...

Verfasst: Mo 17. Jan 2011, 14:05
von Abbath
Warnschuss hat geschrieben:der Abstand von der Mündung des Laufes bis ... nach dem "Kipppunkt"


heisst das eh, von der Mündung aus gemessen bis 1?

Bild

Re: Lauflaenge flinten ...

Verfasst: Mo 17. Jan 2011, 14:09
von gewo
Abbath hat geschrieben:
Warnschuss hat geschrieben:der Abstand von der Mündung des Laufes bis ... nach dem "Kipppunkt"


heisst das eh, von der Mündung aus gemessen bis 1?




hi

muss es wojhl
weil sonst sind die allermeisten CAS flinztem illegal
die haben alle den 20" lauf
und der ist nun mal 50,8mm lang
abzueglich patronenlager (65mm) waeren dass dann 44,3

fail ....

Re: Lauflaenge flinten ...

Verfasst: Mo 17. Jan 2011, 14:13
von Ticket
Abbath hat geschrieben:heisst das eh, von der Mündung aus gemessen bis 1?

Wenn du das Waffengesetz richtig lesen kannst - JA '(bis zum Kippunkt einer Flinte, egal wieviel Meter oder cm dahinter noch vorhanden wären)
Ticket

Re: Lauflaenge flinten ...

Verfasst: Mo 17. Jan 2011, 14:42
von Abbath
Ticket hat geschrieben:Wenn du das Waffengesetz richtig lesen kannst - JA bis zum Kippunkt einer Flinte..

sonst hätt ich ja nicht gefragt.
der ausdruck "kipp-punkt" wäre bei mir (schnell gefragt) die 2. aber jetzt weiß ichs ja besser.
danke!

Re: Lauflaenge flinten ...

Verfasst: Mo 17. Jan 2011, 15:25
von Ticket
Abbath hat geschrieben:sonst hätt ich ja nicht gefragt.
danke!

Ich kann dir leider sonst nichts besseres waffenrechtliches bieten. Sorry.
Ticket

Re: Lauflaenge flinten ...

Verfasst: Mo 17. Jan 2011, 15:29
von Georg K
Abbath hat geschrieben:der ausdruck "kipp-punkt" wäre bei mir (schnell gefragt) die 2.

Bei mir auch. Aber du misst ja eben nicht bis zum Kipppunkt, sondern bis zum Ende des Rohres 'nach dem "Kippunkt"', also über den Kipppunkt hinaus.

Re: Lauflaenge flinten ...

Verfasst: Mi 19. Okt 2016, 22:55
von Magpul1979
*ausgrab*

Zählt eine Schaftkappe auch zur 90cm Mindestlänge ?

Wenn Nein, würde sie zählen wenn sie fest verklebt ist?