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WBK zurückgeben

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Jael
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WBK zurückgeben

Beitrag von Jael » Fr 13. Okt 2017, 11:19

Hi,

ich habe diese Woche meine letzte Waffe verkauft und will nun meine WBK zurück geben. Hat jemand eine Ahnung ob ich da etwas spezielles brauche? Oder gehe ich einfach zu meiner Behörde die sie ausgestellt hat?
Werde wahrscheinlich noch 1-2 Wochen warten müssen, bis die meine letzte Waffenüberlassung im System haben, denn sonst denken die vielleicht, dass ich noch eine zu Hause habe.

danke

RBM
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Re: WBK zurückgeben

Beitrag von RBM » Fr 13. Okt 2017, 11:23

Wieso will man die zurückgeben? Tut doch nicht weh...

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Re: WBK zurückgeben

Beitrag von Norander » Fr 13. Okt 2017, 11:27

Brauchst nicht extra zurückgeben. Bei der nächsten Verwahrungskontrolle kannst du sie nach Unterzeichnung einer Verzichtserklärung an die überprüfenden Beamten übergeben.

Du solltest dir jedoch im klaren sein, dass die WBK in Zukunft sicher nicht leichter zu bekommen ist noch wird sie nie wieder "billiger" werden.
If the freedom of speech is taken away then dumb and silent we may be led, like sheep to the slaughter.

George Washington :flags-waveusa:

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Re: WBK zurückgeben

Beitrag von panhandle » Fr 13. Okt 2017, 11:33

Jael hat geschrieben:Hi,

ich habe diese Woche meine letzte Waffe verkauft und will nun meine WBK zurück geben. Hat jemand eine Ahnung ob ich da etwas spezielles brauche? Oder gehe ich einfach zu meiner Behörde die sie ausgestellt hat?.......
danke


... echt jetzt...!?!?!?!

...ok, ....persönliche entscheidung, die zu respektieren ist.... trotzedem....hmmmm :?

bzgl. rückgabe.... das wird sicher weniger "zores" hervorrufen als zb. eine zu "früh" beantragte erweiterung... :whistle:

einfach bei deiner zuständigen behörde abgeben.... das sollte es gewesen sein.

schade drum.... aber du wist da sicher deine gründe haben.

g
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Re: WBK zurückgeben

Beitrag von Bourne » Fr 13. Okt 2017, 11:33

Also ich würde die WBK auch nicht zurück geben. Bis auf die Überprüfung und den Waffenführerschein alle 5 Jahre hast Du damit eigentlich weder einen finanziellen noch einen zeitlichen Aufwand ...
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Perock
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Re: WBK zurückgeben

Beitrag von Perock » Fr 13. Okt 2017, 11:35

Jael hat geschrieben:Hi,

ich habe diese Woche meine letzte Waffe verkauft und will nun meine WBK zurück geben. Hat jemand eine Ahnung ob ich da etwas spezielles brauche? Oder gehe ich einfach zu meiner Behörde die sie ausgestellt hat?
Werde wahrscheinlich noch 1-2 Wochen warten müssen, bis die meine letzte Waffenüberlassung im System haben, denn sonst denken die vielleicht, dass ich noch eine zu Hause habe.

danke

Ich würde an deiner Stelle die WBK einfach behalten und etwas zeit vergehen lassen ,Du wirst sicher deine Gründe haben aber eventuell wirst Du deine Entscheidung in ein paar Monate/Jahren bereuen.
es ist nicht verpflichtend auch Waffen zu besitzen wenn Du eine WBK besitzt.
Menschen ohne Signatur zeugen von Charakter!

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Re: WBK zurückgeben

Beitrag von Jael » Fr 13. Okt 2017, 11:38

alles klar dann schau ich mal bei meiner Behörde vorbei

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Re: WBK zurückgeben

Beitrag von Centershot » Fr 13. Okt 2017, 11:56

Ich schließe mich der allgemeinen Meinung an:

1.) Deine Entscheidung ist zu akzeptieren, aber wenn du das in einem Forum für LWB postest ist klar dass du diverse Antworten und Meinungen bekommen wirst die sich nicht unbedingt mit deiner Sichtweise decken.

2.) Auf keinen Fall würde ich die WBK zurückgeben, niemand kann sagen ob es in Zukunft möglich sein wird wieder eine WBK zu bekommen. Du brauchst ja aktuell keine Waffe zu besitzen, die WBK kannst du ja trotzdem behalten.
Die Erfordernis alle 5 Jahre den Waffenführerschein zu erneuern ist ja wirklich keine soooo große und teure Pflicht.
Was glaubst du denn warum in den letzten Jahren eine verstärktes Interesse an einer WBK besteht?
Die Interessenten nehmen viel Bargeld und Behördenvorschriften auf sich um eine WBK zu bekommen...und du willst deine WBK zurückgeben?
Ich habe im Freundeskreis eine Person die so eine Rückgabe gemacht hat, seine Glock hat er vorher nahezu verschenkt! Es war ihm lästig alle 5 Jahre "amtlich besucht" zu werden. Die Rückgabe der WBK beim Waffenamt war innerhalb weniger Minuten erledigt.
Jetzt - nach einigen Jahren - tut es ihm allerdings leid so gehandelt zu haben...!
Überlege bitte genau was du da tust, vielleicht denkst du in einigen Jahren genau so wie mein Freund, er bedauert das was er da getan hat sehr!

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Re: WBK zurückgeben

Beitrag von Jo_Kux » Fr 13. Okt 2017, 15:57

WBK zurück geben ist wie Führerschein zurück geben... Für mich ein NoGo.
Bitte schlaf da noch ein paar mal drüber... BITTE !!!!!!! :crying-yellow:
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.

RBM
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Re: WBK zurückgeben

Beitrag von RBM » Fr 13. Okt 2017, 17:27

Bourne hat geschrieben:Also ich würde die WBK auch nicht zurück geben. Bis auf die Überprüfung und den Waffenführerschein alle 5 Jahre hast Du damit eigentlich weder einen finanziellen noch einen zeitlichen Aufwand ...

Was wird bei der Überprüfung überprüft wenn man keine Waffen besitzt?

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Re: WBK zurückgeben

Beitrag von kuni » Fr 13. Okt 2017, 17:36

RBM hat geschrieben:
Bourne hat geschrieben:Also ich würde die WBK auch nicht zurück geben. Bis auf die Überprüfung und den Waffenführerschein alle 5 Jahre hast Du damit eigentlich weder einen finanziellen noch einen zeitlichen Aufwand ...

Was wird bei der Überprüfung überprüft wenn man keine Waffen besitzt?


Ein Kollege von mir hat eine "leere" WBK (macht nur mehr Bogensport).

Kontrolle trotzdem alle 5 Jahre, dauert 2 Minuten. "Ich habe keine Waffe mehr" an der Türe reicht.

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Re: WBK zurückgeben

Beitrag von cas81 » Fr 13. Okt 2017, 20:41

RBM hat geschrieben:Was wird bei der Überprüfung überprüft wenn man keine Waffen besitzt?

Man kann sich ja eine zulegen, gebraucht von privat zB und dann gelten die 6 Wochen Meldefrist. Kann also sein, dass die sich frisch im Haushalt befindende Waffe bloss NOCH nicht gemeldet ist.



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Re: WBK zurückgeben

Beitrag von 0riginal_Tiroler » Fr 13. Okt 2017, 21:08

Ich will dir nicht zu nahe treten und es geht mich ja nichts an,...

Aber hast du eine frau kennen gelernt ?

Wenn ich an die kosten denken die hatte und die umstände, die wbk würd nie mehr freiwillig hergeben... Überlegs dir doch noch

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Re: WBK zurückgeben

Beitrag von Harry311 » Fr 13. Okt 2017, 21:15

Du wirst zwar deine persönlichen Gründe haben, dennoch würde auch ich sie nicht mehr zurückgeben.
Wie meine Vorschreiber schon gesagt haben, ist es nicht verpflichtend eine Waffe zu besitzen.

Ps: Die Frau eines sehr guten Freundes von mir hat ihre wbk auch vor Jahren zurückgegeben. Da sie nun wieder gefallen am Schiesssport gefunden hat, wollte bzw. musste sie diese für nun doch teures Geld wieder neu anschaffen.
Zuletzt geändert von Harry311 am Sa 14. Okt 2017, 07:04, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: WBK zurückgeben

Beitrag von hmg382 » Fr 13. Okt 2017, 21:42

Eine WBK gibt man nicht zurück. Wenn du es dir in Zukunft wieder mal anders überlegst, wird es wieder teuer. Einen Führerschein gibt man schließlich auch nicht ab, wenn man kein Auto mehr hat oder will.

Und kosten tut es auch nix, außer dass du der Polizei alle 5 Jahre sagen darfst, dass du keine Waffe mehr daheim hast.

Überleg es dir bitte nochmal. Ernsthaft.

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