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wildernde Hunde

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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redstorm
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wildernde Hunde

Beitrag von redstorm » Sa 14. Okt 2017, 23:58

ich hätte eine frage bezüglich wildernder hunde, aber zuerst mal die story.

mein freund hat mir heute erzählt, dass die hühner seiner mom heute morgen recht laut und aufgeregt geschriehen haben, anders als sonst.
also hat er nachgesehen und auf seinen grundstück zwei fremde hunde gesehen.
einer hatte bereits eine henne geriessen und zerfetzt, der zweite war an den anderen hennen dran.
resultat waren eine tote und drei schwerverletzte hennen die es wohl nicht schaffen werden.
anzumerken wäre noch, dass im gesamten gemeindegebiet leinenzwang herscht.

nun liest man ab und zu das jäger wildernde hunde erschiessen.
ist das rechtmäßig und wenn ja, auf welches gesetzt stützen sich das ? auf das jagdgesetz ?

würden die hunde einen selbst angreifen dürfte man diesen umbringen da ja ein angriff auf das eigene leben erfolgt.
wäre ein schusswaffeneinsatz ok ? führen am eigenen grundstück ginge ja.
kann man den notwehr paragraphen auch heranziehen wenn es sich "nur" um hühner handelt die abgekragelt werden oder ist das unverhältnismäßig ?

Notwehr
§ 3. (1) Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren. Die Handlung ist jedoch nicht gerechtfertigt, wenn es offensichtlich ist, daß dem Angegriffenen bloß ein geringer Nachteil droht und die Verteidigung, insbesondere wegen der Schwere der zur Abwehr nötigen Beeinträchtigung des Angreifers, unangemessen ist.


es geht mir in diesen fall nur um die theoretische möglichkeit bzw die konsequenzen daraus wenn man die hunde erschiessen würde.
„Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.“ Benjamin Franklin

kingharald
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Re: wildernde Hunde

Beitrag von kingharald » So 15. Okt 2017, 00:16

Denkt nicht mal drann. Das wird sehr sehr teuer für den Schützen.
Wenn dich der Hund angeht und selbst dann hast du Scherereien.
Aber für eine 10 Euro Henne....
Das mit den wildernden Hunden kommt vom Jagdgesetz und ist für Wild im Revier gültig und auch da muss es ein Jagdschutzorgan sein oder ein Jagdpächter.
Der wird das aber auch erst machen, wenn reden, aufklären und Anzeigen, Schaden bezahlen lassen nix gebracht haben und es zum wiederholten Male vorkommt.

Paddy91
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Re: wildernde Hunde

Beitrag von Paddy91 » So 15. Okt 2017, 00:24

Also wo der Hund meines Onkels mal einen Hühnerstall in der Nachbarschaft ausgeräumt hat, hat man sich mit einer herzlichen Entschuldigung, einem Geschenkkorb für die Gattin und dem Ersatz der Hühner nach Reinigung des Stalls gütlich geeinigt. Hätte man ihm seinen Liebling erschossen wären die juristischen Konsequenzen eine eher geringere Sorge gewesen.

Auch rechtlich würde ich mich das ohne Angriff auf mich persönlich nicht trauen. Und wie stellst dir das anders konkret vor?
Auf gut Glück in Richtung Stall feuern? ich nehm mal an der ist ohne Kugelfang dahinter? dann hast halt den anderen Kleingärtner erschossen oder einen Schwammerlsucher, wegen dem 7,5€ Hendl.
oder dem Hund in "Notwehr" in den Hinterkopf schießen? ich exekutierte zwar gerne den Lumpi aber meine Zuverlässigkeit seh ich ungefährdet?
Oder ihn vielleicht mit einer Knackwurscht herlocken und dann aufgesetzt abdrücken? "Er wollte mir das Eigentum an der Knackwurscht streitig machen?"

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redstorm
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Re: wildernde Hunde

Beitrag von redstorm » So 15. Okt 2017, 00:55

bitte nicht falsch verstehen, ich würde das eh nie machen, mein freund auch nicht.
es geht rein um das rechtliche thema
zuverlässigkeit will keiner verlieren ;-)

die hunde waren auf der wiese am 10.000 m² grundstück, ca 15 m von meinen freund entfernt, dahinter ein großer erdhügel.
ich glaub sowieso das man die nicht mal ansatzweise erwischen würde in der hektik
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Re: wildernde Hunde

Beitrag von Glock1768 » So 15. Okt 2017, 10:09

Ich würde es lassen ... Polizei rufen und dann weiter schauen

Eventuell Pfefferspray wenn es gefährlich wird
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Re: wildernde Hunde

Beitrag von cas81 » Di 17. Okt 2017, 09:32

Nur der Vollständigkeit halber, weil hier niemand explizit auf deine Frage eingegangen ist:

Notwehr iSd §3 StGB stellt auf einen rechtswidrigen Angriff auf ein NW- fähiges Rechtsgut ab (Leben, Gesundheit, körperl. Integrität inkl sex. Integrität, Freiheit und Vermögen = Hendl). Ein Angriff wiederum begründet ein menschliches Verhalten, welches dieses Rechtsgut nicht bloss durch Bagatellschaden aktuell oder unmittelbar drohend beeinträchtigt. Wenn dir der böse Mann also den Hund auf den Hals hetzt und du dich gegen diesen bösen Mann wehrst, dann ist es evtl NW. Eine Tierattacke alleine jedoch nicht. All das ist auch auf Nothilfe zu beziehen. Die NH ist analog zur NW anzuwenden, also dieselben Voraussetzungen für das NW- fähige Rechtsgut eines anderen Menschen, AFAIK.

Notwehr und Nothilfe scheiden damit aus.

Rechtfertigender Notstand ebenso, denn der impliziert die objektive Höherwertigkeit des geretteten Rechtsgutes (auch ausserhalb der NW- fähigen Rechtsgüter).

Der "Schwammparagraph" des Entschuldigendes Notstandes (ich glaub, §10 StGB) hingegen trifft nicht mal mehr eine Differentzierung bezüglich Rechtsgüterabwägung. Den kannst für so gut wie alles auch subsidiär heranziehen (wenn anderes vorher ausscheidet). Der hat aber wiederum drei Ausschlusselemente (=Korrektive: Verhältnismässigkeitkorrektiv, Zumutbarkeitskorrektiv, Verschuldenskorrektiv), die wiederum fallbezogen sehr streng ausgelegt werden und auch alle drei verneint werden müssen. Zudem ist jedes geeignete Mittel (Achtung: Verhältnismässigkeitkorrektiv) zur Gefahrenabwehr zulässig (nicht so bei NW/NH und rechtf. NS).

Alle Rechtfertigungsgründe begründen lediglich eine Beseitigung der Strafe bei strafrechtlichen Tatbeständen, die Tat an sich bleibt ein Vergehen/Verbrechen. Also "dürfen" tust du´s nie, aber weil du "musst" wird quasi ein Auge zugedrückt. Diese laienhafte Umschreibung zeigt aber sehr deutlich, dass in jedem Fall jeder noch so kleine Umstand miteinbezogen werden kann. Das kann sich dann in Straffreiheit, Strafminderung oder sogar "Straferhöhung" (bis zur Obergrenze der im StGB angedrohten Strafe bezüglich dieses Tatbestandes) auswirken. Bei Straffreiheit sollte dann die Zuverlässigkeit auch keine Rolle spielen. Wichtig ist auch noch, dass der Vorsatz bestehen bleibt und grundsätzlich reine Motive (Rettung der armen Henne) unbeachtlich sind, evtl ausser beim Entschuldigenden Notstand, wo die Rettung des Rechtsgutes (auch gleich- oder minderwertig!) ein wesentliches Element darstellt. Und es wird immer von Individualrechtsgütern gesprochen, also nix mit "Staatsnotstand" oder "wirtschaftlicher Notstand und deshalb musste ich ne Bank ausrauben".

So lautet zumindest die Lehre, wie ein derartiger Fall in der Praxis gehandhabt würde, kann ich dir unmöglich sagen. Denn das wird von Fall zu Fall variieren, ein Strafrichter, Strafverteidiger, Staatsanwalt könnte dir da eher weiterhelfen. Allerdings kann ein Warnschuss in den Boden ggf bereits Wunder wirken. Besser wären aber diese lauten Tröten (k.A. wie die heissen, du weisst schon, diese "Bärenverjager"), die Viecher mögen das idR noch viel weniger als wir Menschen und sie sind auch weniger schädlich für das menschliche Gehör.

Ich hoff, diese schwammige Antwort hilft dir zumindest ein Stück weiter. Die NW und NH fällt in dieser Konstellation jedenfalls weg, die Geltendmachung eines anderen Rechtfertigungsgrundes ist fallbezogen schwierig und restriktiv, wahrscheinlich wird der Betroffene für den Schaden geradestehen müssen (insbes. Zuverlässigkeit), erst recht weil böse Waffen mit im Spiel sind -> laute Tröte amS besser. Und wie siehts mit less letal- Geschossen aus ( Flinte mit Gummi)?. Zwecks Zuverlässigkeit... Wirkt sich jedenfalls auf die Verhältnismässigkeit aus (spielt bei jedem Rechtfertigungsgrund eine Rolle).

EDIT weil wichtig: Bei Schusswaffen wird - sofern irgendwie zumutbar und die Zumutbarkeit wird aus objektiver Sicht auf den Tatzeitpunkt abgestellt - eine abgestufte Notwehrhandlung vorausgesetzt -> Warnschuss und dann erst richtig.
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kuni
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Re: wildernde Hunde

Beitrag von kuni » Di 17. Okt 2017, 10:51

Danke für das sehr umfassende Post. In Kurz: folgendes kommt raus: Super negative Presse, die muss man durchstehen. Vorläufiges Waffenverbot (das ist fast immer Standard), dann ein Verfahren wegen des Schusswaffengebrauchs und Sachbeschädigung (der Hund). Evt. noch Tierschutzgesetz "Es ist verboten, Tiere ohne vernünftigen Grund zu töten." Des ganze kostet ein paar tausender.

Bei uns in der Jagd wird schon lange kein Hund mehr erschossen. Wildernde Hunde werden angezeigt (der Besitzer ist fast immer bekannt). Nicht angeleinte Hunde werden mittels Formblatt gemeldet (Steiermärkisches Landes-Sicherheitsgesetz § 3b (3)). Ab der 2. Meldung gibt's eine Geldstrafe. Das ist viel besser für Hund (der kann oft nichts dafür) und Besitzer (Geldstrafen erweitern die Merkfähigkeit). Und das beste: es gibt keine Negative Presse. Mit der Meldung "Ich habe eine Strafe gekriegt weil mein Hund mehrmals nicht angeleint war" traut sich keiner an die Öffentlichkeit. Diese Verfahren dauert länger, aber wirkt besser.

DoubleA
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Re: wildernde Hunde

Beitrag von DoubleA » Di 17. Okt 2017, 17:54

Super kuni, schön zusammengefasst. Der Hund kennt auch die Gesetze nicht (u.a. wegen Leseschwäche :-)). Verantwortlich sind immer die "Besitzer".

Ich würde mir nur wünschen, dass alle Jäger Deine perfekte Einstellung zum Thema teilen.

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redstorm
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Re: wildernde Hunde

Beitrag von redstorm » Di 17. Okt 2017, 19:51

wow, danke für die ausführliche schilderung

es wurde eh sofort die polizei gerufen, bin gepannt was rauskommt
verstoß gegen leinenzwang kann mit bis zu 5000 € bestraft werden
vielleicht werden es ein paar hunderter strafe
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Elmo12
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Re: wildernde Hunde

Beitrag von Elmo12 » Di 17. Okt 2017, 21:31

kuni hat geschrieben:Danke für das sehr umfassende Post. In Kurz: folgendes kommt raus: Super negative Presse, die muss man durchstehen. Vorläufiges Waffenverbot (das ist fast immer Standard), dann ein Verfahren wegen des Schusswaffengebrauchs und Sachbeschädigung (der Hund). Evt. noch Tierschutzgesetz "Es ist verboten, Tiere ohne vernünftigen Grund zu töten." Des ganze kostet ein paar tausender.

Bei uns in der Jagd wird schon lange kein Hund mehr erschossen. Wildernde Hunde werden angezeigt (der Besitzer ist fast immer bekannt). Nicht angeleinte Hunde werden mittels Formblatt gemeldet (Steiermärkisches Landes-Sicherheitsgesetz § 3b (3)). Ab der 2. Meldung gibt's eine Geldstrafe. Das ist viel besser für Hund (der kann oft nichts dafür) und Besitzer (Geldstrafen erweitern die Merkfähigkeit). Und das beste: es gibt keine Negative Presse. Mit der Meldung "Ich habe eine Strafe gekriegt weil mein Hund mehrmals nicht angeleint war" traut sich keiner an die Öffentlichkeit. Diese Verfahren dauert länger, aber wirkt besser.


Mal eine frage: wenn ich mit meinen hunden im Wald bin ohne Leine, wie soll da die Ziffer 3 greifen? Leine im Stadtpark, Einkaufszentrum versteh ich ja, aber in der Pampa im Wald?

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Markus_H
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Re: wildernde Hunde

Beitrag von Markus_H » Di 17. Okt 2017, 22:06

Elmo12 hat geschrieben:Mal eine frage: wenn ich mit meinen hunden im Wald bin ohne Leine, wie soll da die Ziffer 3 greifen? Leine im Stadtpark, Einkaufszentrum versteh ich ja, aber in der Pampa im Wald?

Steiermärkisches Landes-Sicherheitsgesetz hat geschrieben:§ 3b Halten von Tieren
......

(3) Hunde sind an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb zu versehen oder so an der Leine zu führen, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet ist.

Forstgesetz 1975 hat geschrieben:Benützung des Waldes zu Erholungszwecken

Arten der Benützung

§ 33. (1) Jedermann darf, unbeschadet der Bestimmungen der Abs. 2 und 3 und des § 34, Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten.

(2) Zu Erholungszwecken gemäß Abs. 1 dürfen nicht benützt werden:


a)Waldflächen, für die die Behörde ein Betretungsverbot aus den Gründen des § 28 Abs. 3 lit. d, § 41 Abs. 2 oder § 44 Abs. 7 verfügt hat,

b)Waldflächen mit forstbetrieblichen Einrichtungen, wie Forstgärten und Saatkämpe, Holzlager- und Holzausformungsplätze, Material- und Gerätelagerplätze, Gebäude, Betriebsstätten von Bringungsanlagen, ausgenommen Forststraßen, einschließlich ihres Gefährdungsbereiches,

c)Wiederbewaldungsflächen sowie Neubewaldungsflächen, diese unbeschadet des § 4 Abs. 1, solange deren Bewuchs eine Höhe von drei Metern noch nicht erreicht hat.

(3) Eine über Abs. 1 hinausgehende Benutzung, wie Lagern bei Dunkelheit, Zelten, Befahren oder Reiten, ist nur mit Zustimmung des Waldeigentümers, hinsichtlich der Forststraßen mit Zustimmung jener Person, der die Erhaltung der Forststraße obliegt, zulässig. Das Abfahren mit Schiern im Wald ist im Bereich von Aufstiegshilfen nur auf markierten Pisten oder Schirouten gestattet. Schilanglaufen ohne Loipen ist unter Anwendung der nötigen Vorsicht gestattet; eine darüber hinausgehende Benützung des Waldes, wie das Anlegen und die Benützung von Loipen, ist jedoch nur mit Zustimmung des Waldeigentümers gestattet. Eine Zustimmung kann auf bestimmte Benützungsarten oder -zeiten eingeschränkt werden. Sie gilt als erteilt, wenn die Zulässigkeit der Benützung und deren Umfang im Sinne des § 34 Abs. 10 ersichtlich gemacht wurde.

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Re: wildernde Hunde

Beitrag von Jo_Kux » Di 17. Okt 2017, 22:27

Elmo12 hat geschrieben:Mal eine frage: wenn ich mit meinen hunden im Wald bin ohne Leine..

Wie kommst du auf die Idee, dass dein Hund im Wald, nicht angeleint sein müsste?
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.

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Re: wildernde Hunde

Beitrag von kuni » Di 17. Okt 2017, 22:37

Elmo12 hat geschrieben:
kuni hat geschrieben:Danke für das sehr umfassende Post. In Kurz: folgendes kommt raus: Super negative Presse, die muss man durchstehen. Vorläufiges Waffenverbot (das ist fast immer Standard), dann ein Verfahren wegen des Schusswaffengebrauchs und Sachbeschädigung (der Hund). Evt. noch Tierschutzgesetz "Es ist verboten, Tiere ohne vernünftigen Grund zu töten." Des ganze kostet ein paar tausender.

Bei uns in der Jagd wird schon lange kein Hund mehr erschossen. Wildernde Hunde werden angezeigt (der Besitzer ist fast immer bekannt). Nicht angeleinte Hunde werden mittels Formblatt gemeldet (Steiermärkisches Landes-Sicherheitsgesetz § 3b (3)). Ab der 2. Meldung gibt's eine Geldstrafe. Das ist viel besser für Hund (der kann oft nichts dafür) und Besitzer (Geldstrafen erweitern die Merkfähigkeit). Und das beste: es gibt keine Negative Presse. Mit der Meldung "Ich habe eine Strafe gekriegt weil mein Hund mehrmals nicht angeleint war" traut sich keiner an die Öffentlichkeit. Diese Verfahren dauert länger, aber wirkt besser.


Mal eine frage: wenn ich mit meinen hunden im Wald bin ohne Leine, wie soll da die Ziffer 3 greifen? Leine im Stadtpark, Einkaufszentrum versteh ich ja, aber in der Pampa im Wald?


Ja, gilt auch im Wald. Ausser du hast einen vollen Beiskorb und kannst nachweisen, dass du den Hund jederzeit unter Kontrolle hast.

Oder es ist ein z. B. Rettungs oder Therapiehund im Einsatz

Wird bei uns sehr restriktiv kontrolliert, erleichtert uns Jägern das Leben massiv. 75€ bei der 2. Meldung wirken Wunder.

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Re: wildernde Hunde

Beitrag von Paddy91 » Di 17. Okt 2017, 23:12

inwiefern erleichtert das das Leben der Jäger?

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HS911
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Re: wildernde Hunde

Beitrag von HS911 » Di 17. Okt 2017, 23:35

Markus_H hat geschrieben:
Steiermärkisches Landes-Sicherheitsgesetz hat geschrieben:[...]

Forstgesetz 1975 hat geschrieben:Benützung des Waldes zu Erholungszwecken
[...]


Danke. Demzufolge müsste nahezu jeder Hund, dem man im Alltag begegnet angeleint sein?

P.S.: Genialer Avatar. "No Step On Snek" - zum brüllen
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