Incite hat geschrieben:susi hat geschrieben:gewo hat geschrieben:223 und 308 mit FMJ geschoss ist kriegsmaterial ....... besitz und innehabung ist jedoch personen mit WBK oder WP ausnahmsweise erlaubt
ohne diese - > njet
Das ist jetzt ein Scherz.Oder?
Steht das irgendwo?
Das ist kein Scherz und steht in der Kriegsmaterialverordnung
yes:
§ 1. Als Kriegsmaterial sind anzusehen:
I. Waffen, Munition und Geräte
1. a) Halbautomatische Karabiner und Gewehre, ausgenommen Jagd- und Sportgewehre; vollautomatische Gewehre, Maschinenpistolen, Maschinenkarabiner und Maschinengewehre.
b) Maschinenkanonen, Panzerbüchsen, Panzerabwehrrohre oder ähnliche Panzerabwehrwaffen.
c) Läufe, Verschlüsse und Lafetten für Kriegsmaterial der lit. a und b.
d) Gewehrpatronen mit Vollmantelspitz- oder Vollmantelhalbspitzgeschoß, Kaliber .308 (7,62 X 51 mm) und Kaliber .223;
sonstige Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß, ausgenommen Jagd- und Sportpatronen;
Munition mit Forum, Rauch-, Markierungs-, Hartkern-, Brand- und Treibspiegelgeschoß sowie Gewehrgranaten für Kriegsmaterial der lit. a, ausgenommen Knallpatronen;
Munition für Kriegsmaterial der lit. b
usw
quelle:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... OR12008980