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WBK - Langwaffen verboten?

Verfasst: Mi 18. Okt 2017, 12:50
von Kohlhauser
Die Inhaberin/der Inhaber der Waffenbesitzkarte ist berechtigt:
2 Schusswaffe(n) der Kategorie B zu erwerben, besitzen und einzuführen
sowie Munition für Faustfeuerwaffen zu erwerben und zu besitzen.


Steht hinten auf meiner WBK. So wie ich den Text lese, darf ich zwar JEDE Kat. B Waffe kaufen und besitzen, aber nur die Munition für Faustfeuerwaffen. Stimmt meine Lesart, oder ist das einfach eine falsch formulierte Aussage?

Re: WBK - Langwaffen verboten?

Verfasst: Mi 18. Okt 2017, 12:54
von gewo
Kohlhauser hat geschrieben:
Die Inhaberin/der Inhaber der Waffenbesitzkarte ist berechtigt:
2 Schusswaffe(n) der Kategorie B zu erwerben, besitzen und einzuführen
sowie Munition für Faustfeuerwaffen zu erwerben und zu besitzen.


Steht hinten auf meiner WBK. So wie ich den Text lese, darf ich zwar JEDE Kat. B Waffe kaufen und besitzen, aber nur die Munition für Faustfeuerwaffen. Stimmt meine Lesart, oder ist das einfach eine falsch formulierte Aussage?


munition fuer langwaffen ist in AT grundsaetzlich frei erhaeltlich .. mit ein paar ausnahmen .. (223, 308, FMJ ect)

Re: WBK - Langwaffen verboten?

Verfasst: Mi 18. Okt 2017, 12:55
von Kohlhauser
gewo hat geschrieben:
Kohlhauser hat geschrieben:
Die Inhaberin/der Inhaber der Waffenbesitzkarte ist berechtigt:
2 Schusswaffe(n) der Kategorie B zu erwerben, besitzen und einzuführen
sowie Munition für Faustfeuerwaffen zu erwerben und zu besitzen.


Steht hinten auf meiner WBK. So wie ich den Text lese, darf ich zwar JEDE Kat. B Waffe kaufen und besitzen, aber nur die Munition für Faustfeuerwaffen. Stimmt meine Lesart, oder ist das einfach eine falsch formulierte Aussage?


munition fuer langwaffen ist in AT grundsaetzlich frei erhaeltlich .. mit ein paar ausnahmen .. (223, 308, FMJ ect)


Danke für die schnelle Rückmeldung! Wie komm ich dann zu der Berechtigung 223 oder 308 zu kaufen? Müsste ich das bei der WBK-Erweiterung beantragen?

Re: WBK - Langwaffen verboten?

Verfasst: Mi 18. Okt 2017, 13:04
von Lagavulin
Die Berechtigung hast du mit der WBK grundsätzlich. Aber du hast Recht, die Formulierung auf der Rückseite stammt noch aus einer Zeit wo Langwaffenmuni generell frei erhältlich war. Der Text wurde vermutlich nicht angepasst?

Re: WBK - Langwaffen verboten?

Verfasst: Mi 18. Okt 2017, 13:10
von gewo
Kohlhauser hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
Kohlhauser hat geschrieben:Steht hinten auf meiner WBK. So wie ich den Text lese, darf ich zwar JEDE Kat. B Waffe kaufen und besitzen, aber nur die Munition für Faustfeuerwaffen. Stimmt meine Lesart, oder ist das einfach eine falsch formulierte Aussage?

munition fuer langwaffen ist in AT grundsaetzlich frei erhaeltlich .. mit ein paar ausnahmen .. (223, 308, FMJ ect)


Danke für die schnelle Rückmeldung! Wie komm ich dann zu der Berechtigung 223 oder 308 zu kaufen? Müsste ich das bei der WBK-Erweiterung beantragen?


garnicht
223 und 308 mit FMJ geschoss ist kriegsmaterial und unterliegt der KMV
eine sondergenehmigung muesstest du beim BMFLVS beantragen
und du wirst sie nicht bekommen

besitz und innehabung ist jedoch personen mit WBK oder WP ausnahmsweise erlaubt
ohne diese - > njet

Re: WBK - Langwaffen verboten?

Verfasst: Mi 18. Okt 2017, 14:43
von susi
gewo hat geschrieben:
223 und 308 mit FMJ geschoss ist kriegsmaterial ....... besitz und innehabung ist jedoch personen mit WBK oder WP ausnahmsweise erlaubt
ohne diese - > njet


Das ist jetzt ein Scherz.Oder?
Steht das irgendwo?

Re: WBK - Langwaffen verboten?

Verfasst: Mi 18. Okt 2017, 14:46
von Incite
susi hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
223 und 308 mit FMJ geschoss ist kriegsmaterial ....... besitz und innehabung ist jedoch personen mit WBK oder WP ausnahmsweise erlaubt
ohne diese - > njet


Das ist jetzt ein Scherz.Oder?
Steht das irgendwo?


Das ist kein Scherz und steht in der Kriegsmaterialverordnung

Re: WBK - Langwaffen verboten?

Verfasst: Mi 18. Okt 2017, 15:13
von gewo
Incite hat geschrieben:
susi hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:223 und 308 mit FMJ geschoss ist kriegsmaterial ....... besitz und innehabung ist jedoch personen mit WBK oder WP ausnahmsweise erlaubt
ohne diese - > njet

Das ist jetzt ein Scherz.Oder?
Steht das irgendwo?

Das ist kein Scherz und steht in der Kriegsmaterialverordnung


yes:

§ 1. Als Kriegsmaterial sind anzusehen:
I. Waffen, Munition und Geräte
1. a) Halbautomatische Karabiner und Gewehre, ausgenommen Jagd- und Sportgewehre; vollautomatische Gewehre, Maschinenpistolen, Maschinenkarabiner und Maschinengewehre.
b) Maschinenkanonen, Panzerbüchsen, Panzerabwehrrohre oder ähnliche Panzerabwehrwaffen.
c) Läufe, Verschlüsse und Lafetten für Kriegsmaterial der lit. a und b.
d) Gewehrpatronen mit Vollmantelspitz- oder Vollmantelhalbspitzgeschoß, Kaliber .308 (7,62 X 51 mm) und Kaliber .223;
sonstige Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß, ausgenommen Jagd- und Sportpatronen;
Munition mit Forum, Rauch-, Markierungs-, Hartkern-, Brand- und Treibspiegelgeschoß sowie Gewehrgranaten für Kriegsmaterial der lit. a, ausgenommen Knallpatronen;
Munition für Kriegsmaterial der lit. b

usw

quelle:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... OR12008980

Re: WBK - Langwaffen verboten?

Verfasst: Mi 18. Okt 2017, 15:31
von Paddy91
Neulich musste ich bei einem Händler in 1180 Wien die WBK für Muniton in 7,62x39 rauskramen die ich davor (allerdings keine Ahnung mehr bei welchem Händler das war) ohne gekauft habe. Insofern gibts da scheinbar unterschiedliche Ansichten.
Wie Leute ohne WBK ihre legalen Kat C betreiben sollen? Offensichtlich nur mehr illegal.

Re: WBK - Langwaffen verboten?

Verfasst: Mi 18. Okt 2017, 15:33
von Bell
Paddy91 hat geschrieben:Neulich musste ich bei einem Händler in 1180 Wien die WBK für Muniton in 7,62x39 rauskramen die ich davor (allerdings keine Ahnung mehr bei welchem Händler das war) ohne gekauft habe. Insofern gibts da scheinbar unterschiedliche Ansichten.
Wie Leute ohne WBK ihre legalen Kat C betreiben sollen? Offensichtlich nur mehr illegal.

Jedenfalls nicht mit FMJ! ;)
Teilmantel ist ja eh kein Problem.

Re: WBK - Langwaffen verboten?

Verfasst: Mi 18. Okt 2017, 15:35
von gewo
Paddy91 hat geschrieben:Neulich musste ich bei einem Händler in 1180 Wien die WBK für Muniton in 7,62x39 rauskramen die ich davor (allerdings keine Ahnung mehr bei welchem Händler das war) ohne gekauft habe. Insofern gibts da scheinbar unterschiedliche Ansichten.


wenn es surplus munition war dann entspricht das der korrekten vorgangsweise

und in wie weit man den gesetzestext unterschiedlich interpretieren kann waere mir nicht klar .... text steht eh unten

Re: WBK - Langwaffen verboten?

Verfasst: Mi 18. Okt 2017, 15:48
von bino71

Re: WBK - Langwaffen verboten?

Verfasst: Mi 18. Okt 2017, 15:55
von gewo
bino71 hat geschrieben:Und hier die Liste der KM Munition:
https://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?f=20&t=5758&start=50#p152074


falls das die arbeitsrichtline vom zoll ist ... an der wuerde ich mich nicht orientieren .... die ist weitgehend bedeutungslos

Re: WBK - Langwaffen verboten?

Verfasst: Mi 18. Okt 2017, 16:05
von bino71
Die Liste hast Du ja reingestellt, gewo :)
Woher hast sie?

Re: WBK - Langwaffen verboten?

Verfasst: Mi 18. Okt 2017, 16:46
von angryscientist
Hallo,

man möge mir die Unwissenheit verzeihen, aber ich dachte Waffen der Kategorie C wären für unbescholtene EWR Bürger (nach der Abkühlphase) auch ohne WBK erhältlich. Fällt z.B. ein Steyr Scout oder Ruger Precision Rifle in .223 nicht auch in diese Kategorie hinein? Wenn man die Munition ohne WBK nicht erwerben kann, dann ist das Ganze irgendwie sinnfrei..

Danke & Gruß,
Raoul