Ich bräuchte mal bitte euer Schwarmwissen...Ich habe eine WBK mit 5 Plätzen für FFW und einen Halbautomaten sowie einen Waffenpass für 2 FFW. Wie schaut es rechtlich aus, wenn ich alle Plätze belegt habe und im Todesfall meinem minderjährigen Sohn die Waffen vererben möchte, wenn alle Plätze belegt sind.
Hat er bei Volljährigkeit Rechtsanspruch auf diese Waffen in diesem Ausmaß und wird hier eine WBK für alle vererbten Waffen ausgesprochen? Wer lagert die inzwischen? Danke
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Vererben von Waffen an Minderjährige
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- JägerausSalzburg
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- Registriert: Do 26. Nov 2015, 10:03
Re: Vererben von Waffen an Minderjährige
woolf hat geschrieben:Dein Sohn hat 6 Monate Zeit eine WBK zu lösen. Geht das nicht, weil er dann zB immer noch minderjährig ist, kann er einen zum Besitz berechtigten Dritten nennen, der dann die Waffen erhält. Tut er das nicht, werden sie eingezogen. Auf Antrag steht ihm dann eine Entschädigung zu..
Der Dritte kann die Waffen allerdings nur bekommen, wenn er die dafür nötigen Plätze zur Verfügung hat!!!!! Erweiterung wird keine ausgestellt!
Lieber Gott, bitte schütze mich vor meinen Freunden, vor meinen Feinden schütze ich mich selbst!
Re: Vererben von Waffen an Minderjährige
Schlimmstenfalls im Testament vermerken, falls der minderjährige Sohn noch nicht die Erwerbsvoraussetzungen erfüllt, wird als Erbe für die Waffen eine andere Person eingesetzt.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Vererben von Waffen an Minderjährige
kann man die Zwischenlagerung nicht einfach dem Händler des Vertrauens überlassen?
Re: Vererben von Waffen an Minderjährige
Polaris hat geschrieben:kann man die Zwischenlagerung nicht einfach dem Händler des Vertrauens überlassen?
lagern schon
aber zusaetzlichen plaetze gibt es nur wenn
1.) der verblichene die waffen noch inne gehabt ( nicht depot beim haendler) hat und
2.) der erbe namentlich in der einantwortungsurkunde steht
wenn die oma die waffen erbt und dann ans enkerln weitergibt ist das enkerln NICHT der erbe
erbe ist die oma
die oma schenkt dem enkel
oma ist damit schenkende
enkerl ist beschenkter
fuer geschenkte waffen gibts keine freiplaetze
nur fuer geerbte
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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- JägerausSalzburg
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- Registriert: Do 26. Nov 2015, 10:03
Re: Vererben von Waffen an Minderjährige
Danke GEWO