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Vererben von Waffen an Minderjährige

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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JägerausSalzburg
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Vererben von Waffen an Minderjährige

Beitrag von JägerausSalzburg » Mi 18. Okt 2017, 19:49

Ich bräuchte mal bitte euer Schwarmwissen...Ich habe eine WBK mit 5 Plätzen für FFW und einen Halbautomaten sowie einen Waffenpass für 2 FFW. Wie schaut es rechtlich aus, wenn ich alle Plätze belegt habe und im Todesfall meinem minderjährigen Sohn die Waffen vererben möchte, wenn alle Plätze belegt sind.

Hat er bei Volljährigkeit Rechtsanspruch auf diese Waffen in diesem Ausmaß und wird hier eine WBK für alle vererbten Waffen ausgesprochen? Wer lagert die inzwischen? Danke

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Pirker
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Re: Vererben von Waffen an Minderjährige

Beitrag von Pirker » Do 19. Okt 2017, 07:25

woolf hat geschrieben:Dein Sohn hat 6 Monate Zeit eine WBK zu lösen. Geht das nicht, weil er dann zB immer noch minderjährig ist, kann er einen zum Besitz berechtigten Dritten nennen, der dann die Waffen erhält. Tut er das nicht, werden sie eingezogen. Auf Antrag steht ihm dann eine Entschädigung zu..

Der Dritte kann die Waffen allerdings nur bekommen, wenn er die dafür nötigen Plätze zur Verfügung hat!!!!! Erweiterung wird keine ausgestellt!
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Promo
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Re: Vererben von Waffen an Minderjährige

Beitrag von Promo » Do 19. Okt 2017, 16:41

Schlimmstenfalls im Testament vermerken, falls der minderjährige Sohn noch nicht die Erwerbsvoraussetzungen erfüllt, wird als Erbe für die Waffen eine andere Person eingesetzt.
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Re: Vererben von Waffen an Minderjährige

Beitrag von Polaris » Sa 21. Okt 2017, 07:29

kann man die Zwischenlagerung nicht einfach dem Händler des Vertrauens überlassen?

gewo
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Re: Vererben von Waffen an Minderjährige

Beitrag von gewo » Sa 21. Okt 2017, 13:33

Polaris hat geschrieben:kann man die Zwischenlagerung nicht einfach dem Händler des Vertrauens überlassen?


lagern schon

aber zusaetzlichen plaetze gibt es nur wenn

1.) der verblichene die waffen noch inne gehabt ( nicht depot beim haendler) hat und
2.) der erbe namentlich in der einantwortungsurkunde steht

wenn die oma die waffen erbt und dann ans enkerln weitergibt ist das enkerln NICHT der erbe
erbe ist die oma
die oma schenkt dem enkel
oma ist damit schenkende
enkerl ist beschenkter

fuer geschenkte waffen gibts keine freiplaetze
nur fuer geerbte
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

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JägerausSalzburg
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Re: Vererben von Waffen an Minderjährige

Beitrag von JägerausSalzburg » Sa 21. Okt 2017, 13:40

Danke GEWO

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