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Verwahrung von Kat. B - Munition

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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JohnDoe88
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Verwahrung von Kat. B - Munition

Beitrag von JohnDoe88 » Mi 18. Okt 2017, 21:34

Liebe PD-Gemeinde,

leider habe ich nichts mit der Sufu dazu finden können darum bitte ich um eure Hilfe.

Muss man z.B. Möbeltresore in denen Munition (auch B-Mun.) gelagert werden soll mit der Wand verschrauben oder gilt das nur für Waffen ( unter 5000 Schuss)?

Vielen Dank!
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Exitus
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Re: Verwahrung von Kat. B - Munition

Beitrag von Exitus » Mi 18. Okt 2017, 21:47

Bitte nicht schon wieder die „muss ich den Tresor verschrauben oder nicht“!

Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, auch nicht bei Kat B aber man sollte es machen.

Greetings Oliver

Edit:

Es kann doch nicht so schwer sein zwei Schrauben in die Rückwand zu schrauben.
Oder wenns sein muss verkleben.

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Re: Verwahrung von Kat. B - Munition

Beitrag von JohnDoe88 » Mi 18. Okt 2017, 21:54

Ich frage deswegen da ich schön öfters im Forum von versperrbaren MunItionskisten gelesen habe zwecks Lagerung, denke daher, dass die niemand verschraubt (is ja a Kiste).

PS: Will dem Hauseigentümer nicht erklären warum ich 10 Löcher in die Stahlbetonwand gebohrt habe. ;)
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Re: Verwahrung von Kat. B - Munition

Beitrag von gewo » Do 19. Okt 2017, 01:16

Exitus hat geschrieben:Bitte nicht schon wieder die „muss ich den Tresor verschrauben oder nicht“!
Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, auch nicht bei Kat B .


das stimmt so nicht
es gibt sogar einen vfgh rechtssatz der sich darauf bezieht

wenn ein waffen behaeltnis wegnehmbar ist muss es angeschraubt werden

munition, anderes thema
es gibt dazu keine norm

ich kenn aber eine behoerde die am standpunkt steht munition fuer FFW muss gleich sorgfaeltig verwahrt werden wie die FFW selbst ...
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Verwahrung von Kat. B - Munition

Beitrag von Bell » Do 19. Okt 2017, 07:09

JohnDoe88 hat geschrieben:Ich frage deswegen da ich schön öfters im Forum von versperrbaren MunItionskisten gelesen habe zwecks Lagerung, denke daher, dass die niemand verschraubt (is ja a Kiste).

Also ich hab Teile meiner Mun (da sind auch 1-2 FFW-Pakerln dabei) auch in einer Metall-Kiste. Diese ist innen mit dem Schrank verschraubt und der Schrank gemeinsam mit den Waffenschränken an die Wand geschraubt.
Warum sollte man eine Kiste also nicht verschrauben können, wenn man will? [emoji6]


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Re: Verwahrung von Kat. B - Munition

Beitrag von chili77 » Do 19. Okt 2017, 07:29

Wenn Du die Wand nicht anbohren willst mach ein Schloß an den Schrank.

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Re: Verwahrung von Kat. B - Munition

Beitrag von Lagavulin » Do 19. Okt 2017, 13:22

Ich verwahre zeitweise mehr als 5.000 Schuss Munition. Das habe ich der Behörde gemeldet und die Verwahrung wurde kontrolliert. Ein nicht unbeträchtlicher Teil der Munition lagert in Metallboxen, die mit einem Vorhängeschloss gegen unbefugtes Öffnen gesichert sind - nicht gegen wegtragen an sich. Ergebnis der Verwahrungskontrolle der LPD Wien: Alles bestens.

Die Tresore, in denen die Waffen (und ein Teil der Munition) lagert, sind als Fleissaufgabe mit der Wand verschraubt.
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Re: Verwahrung von Kat. B - Munition

Beitrag von jab01 » Do 19. Okt 2017, 13:31

Meine Munition lagert in einer Alu-Werkzeugkiste (80 Liter) aus dem Baumarkt. Verschlossen mit 2 Vorhängeschlössern und mit einer ca 50cm langen Kette an der Wand gesichert.

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Re: Verwahrung von Kat. B - Munition

Beitrag von Hane » Do 19. Okt 2017, 15:44

Könntest auch mit einer Kette an den Heizkörper hängen

chris01
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Re: Verwahrung von Kat. B - Munition

Beitrag von chris01 » Do 19. Okt 2017, 16:27

Ich habe unlängst eine Meldung über Mehrmengen an Munition gemacht.
2 Wochen später kam die Kontrolle.

Meine 3 Schränke sind nicht an die Wand geschraubt.

Der Beamte hat mir empfohlen sie zu verschrauben, weil er das auch so getan hat. Er hat aber deutlich und mehrfach darauf hingewiesen, dass das seine persönliche Meinung ist nichts mit der Behörde zu tun haben muss.

Direkt wurde nichts beanstandet, sondern nur bemerkt, dass meine Meldung (ich habe Fotos und Details der Schränke mitgeschickt) der Realität entspricht.

Von der Behörde kam bis jetzt noch keinerlei Schriftverkehr. Ich rechne auch nicht damit.
Beste Grüße
Christoph

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Re: Verwahrung von Kat. B - Munition

Beitrag von East » Fr 27. Okt 2017, 10:45

habe meine munition im selben schrank wie die waffen (metallspind mit vorhängeschloss ca. 200x65x60cm) bezweifle dass sic jmd die mühe antun wird wenn er schon in meine wohnung einbricht den kasten mitzunehmen anstatt aufzubrechen :D
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Re: Verwahrung von Kat. B - Munition

Beitrag von gewo » Fr 27. Okt 2017, 10:53

chris01 hat geschrieben:...
Der Beamte hat mir empfohlen sie zu verschrauben, weil er das auch so getan hat. Er hat aber deutlich und mehrfach darauf hingewiesen, dass das seine persönliche Meinung ist nichts mit der Behörde zu tun haben muss.
....


was die verwahrung von munition betrifft hat er recht
ich kenne zumindestens keine judikatur dazu
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