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Waffentransport über Deutsches Eck bei Wettkampf?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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mura
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Waffentransport über Deutsches Eck bei Wettkampf?

Beitrag von mura » Do 19. Okt 2017, 03:31

Ja ich weiß, es wird viele hier nerven aber ich werd einfach noch nicht wirklich schlau aus den unterschiedlichen Meinungen die es bei dem Thema gibt! ;) Folgende Ausgangslage herrscht vor: Im November wollen wir(3Leute) aus Vorarlberg bei einem Wettkampf in Salzburg an den Start gehen aber dabei natürlich über das Deutsche Eck fahren mit jeweils einer Kat.B Waffe(HA für SSLG1 Wettkampf). Vorhanden sind eigentlich pro Person alle Unterlagen die benötigt werden: Reisepass, EU Feuerwaffenpass mit entsprechender Waffe eingetragen, logischerweise WBK und Ausschreibung mit aktueller Starterliste welche als Einladung gilt laut Verantwortlichen.
Langt das alles damit wir bei einer eventuellen Kontrolle keine Probleme bekommen oder brauchen wir jetzt dafür wirklich noch diese Dauergenehmigung von irgendeinem Landratsamt?
Als ich auf meiner BH war wegen Aktualisierung des EU Feuerwaffenpasses war ich noch bei der dortigen Verantwortlichen und hab nachgefragt und sie hat in irgendeinem Buch extra den entsprechenden Paragraphen rausgesucht und gemeint das für Sportschützen das nicht notwendig ist weil die eben eine Ausnahme/Genehmigung haben.
Ich frag aber lieber doch noch mal die Experten hier weil ich trotzdem net wirklich sicher bin. :roll:
Gruß Rene
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Re: Waffentransport über Deutsches Eck bei Wettkampf?

Beitrag von hmg382 » Do 19. Okt 2017, 05:57

@mura: Servus Rene. Hier 1:1 die Antwort aus einer Mail vom Landratsamt Rosenheim:

"bei Ihnen greift der § 32 Abs. 1 WaffG + zu § 32 32.2 WaffVwV (da es sich hierbei um eine Kurzwaffe handelt). Für Kurzwaffen benötigen Sie eine separate Erlaubnis in Ihrem Europäischen Feuerwaffenpass, die für die Dauer von bis zu einem Jahr ausgestellt werden kann.
Hierzu kommen Sie bitte mit dem Europäischen Feuerwaffenpass und der Einladung des Veranstalters, sowie einem gültigen Ausweisdokument bei uns im Landratsamt Rosenheim vorbei."

Ob jetzt HA oder KW ist egal, wenns Kat B ist.

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Re: Waffentransport über Deutsches Eck bei Wettkampf?

Beitrag von mura » Do 19. Okt 2017, 07:43

Danke erstmal für die Antwort auch wenn mir das leider nicht gefällt. :( Heisst das jetzt das wir hier aus Vorarlberg extra nach Rosenheim fahren dürfen um diesen dämlichen Stempel abzuholen oder kann das bei einem Landratsamt hier bei uns in Lindau wo dann auch der Grenzübertritt statt findet auch erledigt werden?
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Re: Waffentransport über Deutsches Eck bei Wettkampf?

Beitrag von thomasa1000 » Do 19. Okt 2017, 08:34

Der HA könnte auch zum Problem werden. Hülsenlänge unter 40mm (zB Para) sind in D glaube ich verboten. Nur Höhrensagen ohne belastbare Quelle, also bitte nachfragen.
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Re: Waffentransport über Deutsches Eck bei Wettkampf?

Beitrag von hmg382 » Do 19. Okt 2017, 12:15

mura hat geschrieben:Danke erstmal für die Antwort auch wenn mir das leider nicht gefällt. :( Heisst das jetzt das wir hier aus Vorarlberg extra nach Rosenheim fahren dürfen um diesen dämlichen Stempel abzuholen oder kann das bei einem Landratsamt hier bei uns in Lindau wo dann auch der Grenzübertritt statt findet auch erledigt werden?


Mir war nicht klar, wie ihr fahren werdet. Es gilt: Das Landratsamt ist zuständig, in dem ihr die Grenze überschreitet. Wenn ihr in Lindau drüberfahrt, dann ist dort die Genehmigung zu holen. Wieviele Landkreise dann noch durchschritten/durchfahren werden, ist wurscht. Der ERSTE (wo der Grenzübertritt stattfindet) zählt.
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Re: Waffentransport über Deutsches Eck bei Wettkampf?

Beitrag von DD1 » Do 19. Okt 2017, 13:04

Hier gilt das Deutsche Waffenrecht! Sportschützen benötigen definitiv keine Genehmigung wenn die Waffe im EFP eingetragen ist. Achtung: Pro Person dürfen maximal 6 Kat B Waffen samt dazugehörige Munition mitgenommen werden! Waffe und Munition müssen getrennt verwahrt werden . Das Verwahrungsbehältnis muss abgesperrt sein!


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Re: Waffentransport über Deutsches Eck bei Wettkampf?

Beitrag von Evilcannibal79 » Do 19. Okt 2017, 13:09

Fahrts halt einfach nicht übers Deutsche Eck, dauert zwar a bissi länger dafür sparts euch den ganzen Hick-Hack.
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Re: Waffentransport über Deutsches Eck bei Wettkampf?

Beitrag von hmg382 » Do 19. Okt 2017, 13:27

DD1 hat geschrieben:Hier gilt das Deutsche Waffenrecht! Sportschützen benötigen definitiv keine Genehmigung wenn die Waffe im EFP eingetragen ist. Achtung: Pro Person dürfen maximal 6 Kat B Waffen samt dazugehörige Munition mitgenommen werden! Waffe und Munition müssen getrennt verwahrt werden . Das Verwahrungsbehältnis muss abgesperrt sein!
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Anscheinend wurde mein Posting oben nicht genau zur Kenntnis genommen. Deine Aussage ist nachweislich falsch. Wenn man das deutsche Waffenrecht hernimmt, darf man nicht der irrigen Annahme verfallen, mit dem WaffG und der AWaffV wäre es getan. Man muss auch das dritte "Gesetzesdokument", die allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV), "mitnehmen". Und dort heißt es wörtlich:

Diese Personen dürfen aus an deren EU-Mitgliedstaaten nach § 32 Absatz 3 die in der Vorschrift genannten Schusswaffen
bis zu der dort genannten Höchstzahl und dafür bestimmte Munition ohne Erlaubnis nach Deutschland mitnehmen, wenn sie einen Europäischen Feuerwaffenpass, in dem die Waffen eingetragen sind, und einen Beleg zum Nachweis des Grundes der Reise (z. B. die Einladung zu einer Jagd oder eine gültige deutsche Jagderlaubnis oder die Einladung zu einer schießsportlichen oder einer Brauchtumsveranstaltung oder die Ausschreibung einer solchen) mit sich führen. Nicht jede Art von Schusswaffe darf mitgenommen werden. Im Einzelnen handelt es sich um lange Repetier-Feuerwaffen Kategorien B 6 und C 1, ausgenommen Vorderschaftrepetierwaffen; lange Feuerwaffen Kategorie C 2; lange Feuerwaffen Kategorie D; Druckluft-, Federdruck- und CO2-Waffen (genannte Kategorien nach der Anlage I der EG-Waffenrichtlinie). Der Grund der Reise kann auch im Zusammenhang mit der Jagd, dem Schießsport oder dem Brauchtum (auch Reparatur von Jagd-, Sport- und Brauchtumswaffen, Aussuchen von speziellen Munitionslosen) anerkannt werden. Bei einer schießsportlichen Veranstaltung (Wettkampf oder Training) im Nahbereich einer EU-Binnengrenze kann auch der Mitgliederausweis einer schießsportlichen Vereinigung in diesem Grenzbereich als Beleg für den Grund der Mitnahme ausreichend sein. Für die Mitnahme anderer oder der Zahl nach darüber hinausgehender Waffen und Munition verbleibt es bei der Erlaubnispflicht nach § 32 Absatz 1.


http://www.dsb.de/media/PDF/Recht/Waffe ... 3_2012.pdf
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Re: Waffentransport über Deutsches Eck bei Wettkampf?

Beitrag von Balistix » Do 19. Okt 2017, 14:22

Das heißt, wenn ich mit einer Glock 17 von Salzburg aus beim Schützenverein Chiemsee vorbei schauen will, brauche ich dafür eine Genehmigung und die Sportschützen-Ausnahme greift nicht, weil es am Waffentyp scheitert?
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Re: Waffentransport über Deutsches Eck bei Wettkampf?

Beitrag von hmg382 » Do 19. Okt 2017, 14:33

Balistix hat geschrieben:Das heißt, wenn ich mit einer Glock 17 von Salzburg aus beim Schützenverein Chiemsee vorbei schauen will, brauche ich dafür eine Genehmigung und die Sportschützen-Ausnahme greift nicht, weil es am Waffentyp scheitert?

Ja, so würde ich das sehen.
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Re: Waffentransport über Deutsches Eck bei Wettkampf?

Beitrag von BigBen » Do 19. Okt 2017, 14:51

hmg382 hat geschrieben:
Balistix hat geschrieben:Das heißt, wenn ich mit einer Glock 17 von Salzburg aus beim Schützenverein Chiemsee vorbei schauen will, brauche ich dafür eine Genehmigung und die Sportschützen-Ausnahme greift nicht, weil es am Waffentyp scheitert?

Ja, so würde ich das sehen.


Es gibt keine "Sportschützenausnahme".
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Re: Waffentransport über Deutsches Eck bei Wettkampf?

Beitrag von Evilcannibal79 » Do 19. Okt 2017, 17:03

Da ich in grenznähe Wohne hatte ich mit einem deutschen Verein geliebäugelt.
Das Problem war das es keine explizite "Sportschützausnahme" gibt.
Das weiter oben geschriebe stimmt so, bei Kat B Waffen musst du eine Voranmeldung beim zuständigen landratsamt machen.
In meinem Fall hätt ich das jede Woche machen müssen wenn ich zum Training gefahren wäre.

Ruft einfach beim landratsamt in Rosenheim an, die beißen nicht. Ich könnte mir vorstellen das das auch online gehen sollte.
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Re: Waffentransport über Deutsches Eck bei Wettkampf?

Beitrag von mura » Do 19. Okt 2017, 17:13

Evilcannibal79 hat geschrieben:Ruft einfach beim landratsamt in Rosenheim an, die beißen nicht. Ich könnte mir vorstellen das das auch online gehen sollte.



Wie schon geschrieben findet der Grenzübertritt in Lindau statt und daher ist ja dieses Landratsamt zuständig. Das witzige ist das ich Heute Nachmittag dort angerufen habe und der dortigen Sachbearbeiterin/Verantwortlichen die Situation erklärt habe und ratet mal was deren Aussage war? Sie meinte das es absolut kein Problem ist wenn es eine Einladung/Ausschreibung mit Starterliste gibt und die entsprechende Waffe im EU Feuerwaffenpass eingetragen ist! :lol: Auf meine Nachfrage ob das wirklich für alle Waffen gelte und ob es da wirklich keine Probleme bei einer eventuellen Kontrolle geben könnte hat sie dann gemeint dass ich ihr das per Mail senden soll und sie mir dann Bescheid gibt bezüglich benötigter Genehmigung ja oder nein. Bin gespannt was sie mir schreibt.
Das ist wieder mal so ein Fall wo die linke Hand nicht weiss was die rechte tut. :doh:
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Re: Waffentransport über Deutsches Eck bei Wettkampf?

Beitrag von mura » Do 19. Okt 2017, 17:16

Evilcannibal79 hat geschrieben:Da ich in grenznähe Wohne hatte ich mit einem deutschen Verein geliebäugelt.


Wenn da Mitglied geworden wärst hätte aber das vermutlich gegolten:

"Bei einer schießsportlichen Veranstaltung (Wettkampf oder Training) im Nahbereich einer EU-Binnengrenze kann auch der Mitgliederausweis einer schießsportlichen Vereinigung in diesem Grenzbereich als Beleg für den Grund der Mitnahme ausreichend sein. Für die Mitnahme anderer oder der Zahl nach darüber hinausgehender Waffen und Munition verbleibt es bei der Erlaubnispflicht nach § 32 Absatz 1."
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Re: Waffentransport über Deutsches Eck bei Wettkampf?

Beitrag von Evilcannibal79 » Do 19. Okt 2017, 17:21

Eben nicht. Dauergenehmigung gibts dafür nicht. Sie hatten auch noch nie einen solchen Fall.
Wenn ihr in Lindau schon rüberfährst würd ich aber trotzdem bei den Bayern nachfragen, die sehen solche Sachen gerne anders als die Kollegen in anderen Bundesländern
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