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Meldung 20+ Waffen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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bandit31
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Meldung 20+ Waffen

Beitrag von bandit31 » Do 19. Okt 2017, 19:47

Hallo

Muß man noch immer eine Meldung bei der BH machen, wenn man die 20 Stück überschreitet?

Dank ZWR ist ja dem Sb sowieso die Stückzahl bekannt.
Wie siehts aus? :think:

Danke im voraus
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bino71
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Re: Meldung 20+ Waffen

Beitrag von bino71 » Do 19. Okt 2017, 19:51

Da sich das Gesetz (WaffG § 41) nicht geändert hat, ja.
Manchmal wollen Sie sich das Anschauen.

gewo
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Re: Meldung 20+ Waffen

Beitrag von gewo » Do 19. Okt 2017, 20:25

bandit31 hat geschrieben:Hallo

Muß man noch immer eine Meldung bei der BH machen, wenn man die 20 Stück überschreitet?

Dank ZWR ist ja dem Sb sowieso die Stückzahl bekannt.
Wie siehts aus? :think:

Danke im voraus


ja
muss gemeldet werden wenn mehr als 19 (!!) stueck
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Re: Meldung 20+ Waffen

Beitrag von Myon » Do 19. Okt 2017, 20:43

Zubehör zählt da dazu oder ist das egal?

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Re: Meldung 20+ Waffen

Beitrag von bandit31 » Do 19. Okt 2017, 20:51

Einfach Meldung machen und erledigt oder brauch ich dann noch irgenwelche "besonderen" Sachen (Alarmanlage, Safe mit bestimmter Sicherheitsklasse, etc..)?
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Re: Meldung 20+ Waffen

Beitrag von panhandle » Do 19. Okt 2017, 21:09

bandit31 hat geschrieben:Einfach Meldung machen und erledigt oder brauch ich dann noch irgenwelche "besonderen" Sachen (Alarmanlage, Safe mit bestimmter Sicherheitsklasse, etc..)?


servus...

>>>Besondere Bestimmungen für die Verwahrung einer großen Anzahl
von Schusswaffen
§ 41. (1) Wer - aus welchem Grunde immer - 20 oder mehr Schusswaffen in einem räumlichen
Naheverhältnis zueinander oder Munition in großem Umfang verwahrt, hat darüber die für den
Verwahrungsort zuständige Behörde in Kenntnis zu setzen und ihr mitzuteilen, durch welche
Maßnahmen für eine sichere Verwahrung und für Schutz vor unberechtigtem Zugriff Sorge
getragen ist. Eine weitere derartige Meldung ist erforderlich, wenn sich die Anzahl der
verwahrten Waffen seit der letzten Mitteilung an die Behörde verdoppelt hat.
(2) Sofern die gemäß Abs. 1 bekanntgegebenen Sicherungsmaßnahmen im Hinblick auf die
Zahl der verwahrten Waffen oder die Menge der verwahrten Munition nicht ausreichen, hat die
Behörde die notwendigen Ergänzungen mit Bescheid vorzuschreiben. Hierbei ist eine angemessene
Frist vorzusehen, innerhalb der die Sicherungsmaßnahmen zu verwirklichen sind.
(3) Werden die gemäß Abs. 2 vorgeschriebenen Sicherungsmaßnahmen nicht fristgerecht
gesetzt oder erhält die Behörde nicht Zutritt zum Verwahrungsort, so kann sie nach den
Umständen des Einzelfalles mit Ersatzvornahmen vorgehen, eine Überprüfung gemäß § 25
Abs. 2 vornehmen oder dem Betroffenen mit Bescheid die Verwahrung von 20 oder mehr
Schusswaffen oder von Munition in großem Umfang an dieser Örtlichkeit untersagen; einer
Beschwerde gegen einen solchen Bescheid kommt keine aufschiebende Wirkung zu.<<<

entnommen aus http://iwoe.at/wp-content/uploads/2013/ ... r_2006.pdf

sollte deine frage(n) beantworten....

g
willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.

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Re: Meldung 20+ Waffen

Beitrag von bandit31 » Do 19. Okt 2017, 21:47

panhandle hat geschrieben:...§ 41. (1) Wer - aus welchem Grunde immer - 20 oder mehr Schusswaffen in einem räumlichen
Naheverhältnis
zueinander oder Munition in großem Umfang verwahrt, hat darüber die für den
Verwahrungsort zuständige Behörde in Kenntnis zu setzen und ihr mitzuteilen, durch welche
Maßnahmen für eine sichere Verwahrung und für Schutz vor unberechtigtem Zugriff Sorge

Wenn ich einen Nebenwohnsitz hätte, würde es sich die Meldung dann erledigt haben?
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Re: Meldung 20+ Waffen

Beitrag von rupi » Do 19. Okt 2017, 21:49

ja

deswegen kann man auch nicht das ZWR hernehmen als "20er Automatik Meldung" da du die Waffen ja nicht auf deinem einzigen gemeldeten Wohnsitz verwahren musst


die 20er gilt pro ORT, nicht pro PERSON
member the old PD design ? oh I member

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panhandle
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Re: Meldung 20+ Waffen

Beitrag von panhandle » Do 19. Okt 2017, 21:54

ja... bei einem zweitwohnsitz kannst "aufteilen"..

EDIT: rupi war schneller....tnx.

g
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Re: Meldung 20+ Waffen

Beitrag von rupi » Do 19. Okt 2017, 22:31

muss ja ned amal ein gemeldeter Wohnsitz sein...

wenn ich in der Firma 10 Kanonen einbunkere, daheim 18 hab und am Zweitwohnsitz nochmal 15 dann ists genauso ned zum Melden obwohl das ZWR schreiben "müsste"
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piefke
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Re: Meldung 20+ Waffen

Beitrag von piefke » Fr 20. Okt 2017, 16:47

Und Luftgewehre und minderwirksame Waffen etwa 4mm20 Langwaffe zählen nicht !

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Glock1768
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Re: Meldung 20+ Waffen

Beitrag von Glock1768 » Fr 20. Okt 2017, 18:09

nein ...... siehe WaffG

8. Abschnitt
Ausnahmebestimmungen für bestimmte Waffen, Zwecke und Personen
Ausnahmebestimmung für bestimmte Waffen

§ 45. Auf

1. Schusswaffen mit Luntenschloss-, Radschloss- und Steinschlosszündung sowie einschüssige Schusswaffen mit Perkussionszündung,
2. andere Schußwaffen, sofern sie vor dem Jahre 1871 erzeugt worden sind,
3. Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch verdichtete Luft (Druckluftwaffen) oder unter Verwendung von Kohlensäure entstandenen Gasdruck (CO2-Waffen) angetrieben werden, sofern das Kaliber nicht 6 mm oder mehr beträgt,
4. Zimmerstutzen und
5. andere Arten minderwirksamer Waffen, die der Bundesminister für Inneres durch Verordnung als solche bezeichnet,

sind lediglich die §§ 1, 2, 6 bis 17, 35 bis 38, 40, 44 bis 49, 50 Abs. 1 Z 2, 3, 5, Abs. 2 und 3, 51 mit Ausnahme von Abs. 1 Z 2 und 4 bis 8 sowie 52 bis 55 und 57 dieses Bundesgesetzes anzuwenden.

d.h WaffG §41

7. Abschnitt
Gemeinsame Bestimmungen
Besondere Bestimmungen für die Verwahrung einer großen Anzahl von Schußwaffen

§ 41. (1) Wer - aus welchem Grunde immer - 20 oder mehr Schußwaffen in einem räumlichen Naheverhältnis zueinander oder Munition in großem Umfang verwahrt, hat darüber die für den Verwahrungsort zuständige Behörde in Kenntnis zu setzen und ihr mitzuteilen, durch welche Maßnahmen für eine sichere Verwahrung und für Schutz vor unberechtigtem Zugriff Sorge getragen ist. Eine weitere derartige Meldung ist erforderlich, wenn sich die Anzahl der verwahrten Waffen seit der letzten Mitteilung an die Behörde verdoppelt hat.

gilt nicht :D
9x19: 2x CZ 75 Shadow Mamba, 2x Glock 17 Gen4, Glock 19 Gen4, Glock 34 Gen4, Glock 43 Gen4, Tactical 17 TAC-9
.357: S&W 686-3
.22: TSG.22, CZ 75 Kadett II, CZ 455 Evolution
.223: Howa M 1500 Archangel, Troy PAR National

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Re: Meldung 20+ Waffen

Beitrag von Promo » Mo 30. Okt 2017, 13:35

piefke hat geschrieben:Und Luftgewehre und minderwirksame Waffen etwa 4mm20 Langwaffe zählen nicht !

Das ist falsch. 4mmM20 ist bei uns eine normale Kat.C Waffe (viele glauben auch fälschlich FFW im 4mmM20 wären nicht WBK-pflichtig). Vielleicht hast du hier aber die Zimmerstutzen gemeint, diese sind tatsächlich ausgenommen.
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piefke
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Re: Meldung 20+ Waffen

Beitrag von piefke » Mo 30. Okt 2017, 16:12

@promo
Mit der Kurzwaffe ist klar!
Aber wo ziehst du denn die Grenze zwischen Zimmerstutzen und Langwaffe in 4mm lang?

Da muss ich mich entschuldigen, dass ich 4mm20 geschrieben habe weil das ja nur das kurzwaffenkaliber ist!
Mein Fehler !

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Re: Meldung 20+ Waffen

Beitrag von Promo » Mo 30. Okt 2017, 17:14

Zimmerstutzen sind im Runderlass wie folgt definiert:
Zimmerstutzen sind zum Scheibenschießen bestimmte Schusswaffen. Man unterscheidet üblicherweise
a) Zimmerstutzen mit Scheibenstutzenschaftung und b) Wehrsportkarabiner.
Zimmerstutzen mit Scheibenstutzenschaftung sind Handfeuerwaffen, die eine Art Lauf mit einer Bohrung von 15 mm aufweisen, in den ein Einstecklauf, Kaliber 4 mm, eingeschoben ist. Bei der Zimmerstutzenmunition handelt es sich um eine Munitionsart mit Randfeuerzündung, ähnlich den Flobert- und Kleinkaliberpatronen.

Und dezidiert hält der Runderlass auch noch fest:
Flobertwaffen und Kleinkalibergewehre fallen nicht unter die Ausnahmebestimmungen des § 45 WaffG.

(die Unterstreichung ist genau so im Runderlass, wurde nicht von mir gemacht).
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