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Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Bell
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Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!

Beitrag von Bell » Di 24. Okt 2017, 12:25

Th3Z0ne hat geschrieben:Außer man hat "Wertschutzschrank -Grad I - EN 1143-1" der gilt seitens der normierenden Stelle als sicher gegenüber "schwerem Handwerkzeug" wo auch die Flex dazu zählt.
( https://www.tresoro.at/mediafiles/Muell ... stufen.pdf )

"... in zumutbarer Weise vor unberechtigtem Zugriff geschützt ..."
Also, wenn wer ohne fragen mit MEINER Flex, an MEINER Steckdose MEINEN Schrank öffnet und mir MEINE Waffen fladert, ist das IMHO unzumutbares Verhalten. :snooty:
Sowas würd ja schon an Frechheit grenzen.
Das wär sogar mit einer mitgebrachten Akku-Flex schon kein feiner Zug...

Also bleiben wir am Boden und konstruieren keine Was-Wenn-Fälle, ok? :whistle:

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Th3Z0ne
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Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!

Beitrag von Th3Z0ne » Di 24. Okt 2017, 12:31

Bell hat geschrieben:
Th3Z0ne hat geschrieben:Außer man hat "Wertschutzschrank -Grad I - EN 1143-1" der gilt seitens der normierenden Stelle als sicher gegenüber "schwerem Handwerkzeug" wo auch die Flex dazu zählt.
( https://www.tresoro.at/mediafiles/Muell ... stufen.pdf )

"... in zumutbarer Weise vor unberechtigtem Zugriff geschützt ..."
Also, wenn wer ohne fragen mit MEINER Flex, an MEINER Steckdose MEINEN Schrank öffnet und mir MEINE Waffen fladert, ist das IMHO unzumutbares Verhalten. :snooty:
Sowas würd ja schon an Frechheit grenzen.
Das wär sogar mit einer mitgebrachten Akku-Flex schon kein feiner Zug...

Also bleiben wir am Boden und konstruieren keine Was-Wenn-Fälle, ok? :whistle:


Natürlich :whistle: - aber zumutbar ist leider ein sowas von dehnbarer Begriff
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cas81
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Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!

Beitrag von cas81 » Di 24. Okt 2017, 13:15

Geh bitte, du wirst dem armen Einbrecher doch nicht zumuten wollen, dass er sich etxtra aus dem Keller deine Flex besorgt, um dann deinen Tresor auch noch aufflexen zu müssen. Das auch noch ohne Schnittschutzhandschuhe, du kennst ja seine Grösse nicht. Den Gehörschutz musst ebenfalls bereitlegen. Völlig unrealistisch, "dehnbar" ist da gar nix.
;)

Bell hat schon recht, sinngemäss so würde man schlussendlich argumentieren, dem Zweck der Normen muss entsprochen werden. Dass dir ein besonders depperter Beamter einen Strick daraus versucht zu drehen, kann immer sein. 100%-ige Sicherheit gibts nicht, bei gar nix, auch nicht bei diesem Thema. Wer das fordert, braucht sich nicht über die alltägliche Bevormundung beschweren, denn das würde dann ganz andere Ausmasse annehmen (und da geht noch sooo viel mehr). Ein bisserl Hausverstand muss halt schon auch sein. Da genügt aber bereits sehr wenig davon, sollte keine grosse Anforderung stellen.
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Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!

Beitrag von Sanity » So 5. Nov 2017, 01:45

Es gibt eigentlich nur einen einzigen wirklich sicheren Platz, wo man den Tresorschlüssel aufbewahren sollte.

Und ich meine genau den Platz, wo man auch seine wertvollste Uhr aufbewahrt:

[youtube]https://www.youtube.com/watch?v=ImMCHLYkeho[/youtube]
Alles wird gut.

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Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!

Beitrag von m_a_d » So 5. Nov 2017, 09:30

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Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!

Beitrag von combatmiles » Mi 8. Nov 2017, 17:29

*am Boden kugel* stell dir mal vor die Bullerei kommt und du ziehst den Schlüssel ausm Arsch und reichst ihn dem Beamten zwecks Kontrolle.... :D :D :D
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