gewo hat geschrieben:in kurzform:
es gibt im ris den fall des waffenbesitzers der beim -angekündigten - verwahrungsbesuch die waffe geladen am tisch liegen hatte und der auch dazu angab dass er grundsaetzlich eine geladene waffe zuhause neben sich liegen hat
als grund dafuer gab er an dass es ja einbrecher gäbe, er sich bedroht fuehlt, er sich verteidigen will wenn er ueberfallen wird und dass so viele auslaender im land sind und dass es ja im gesetz steht und er das darf
der sachbearbeiter der waffenbehoerde hat recherchiert
es wurde noch nie ueberrfallen
es wurde bei ihm noch nie eingebrochen
es wurde auch ganzen haus in dem er wohnt noch nicht eingebrochen
er hatte noch nie eine bedrohung gemeldet
daraufhin hat der sachbearbeiter der behoerde ihm eine vorladung zum psychiater geschickt weil fuer ihn aufgrund der umstaende die moeglichkeit bestand dass derjenige unvorsichtig mit waffen umgeht
zum psychodoc ging er nicht
drauf hat man ihm die wbk entzogen
ich suchsjetzt aber ned raus aus dem ris .,,,
nur, dass man das so nicht begründen kann ... zumindest aus meiner Sicht absoluter Mist, denn zb:
ich habe daheim zahlreiche Feuerlöscher in Griffweite, obwohl es noch nie in meinem Haus gebrannt hat ... musste nur den Keller eines Nachbarn, eine Biotonne eines anderes Nachbarn usw bis jetzt mit MEINEN Feuerlöschern löschen
ich noch nie einen Autounfall hatte und trotzdem auf ein sicheres Auto wert lege und denn Sicherheitsgurt (nicht nur wegen dem Gesetz) immer verwende
usw usw usw
gemäß Argumentationskette dieses Sachbearbeiters fürchte ich mich zu Tode bzw bräuchte auch den Gurt im Auto nicht verwenden.
Auch ich habe daheim die Waffe nicht ständig bei mir ... wäre für mich persönlich auch etwas übertrieben ... nur diese Argumente sind absoluter Blödsinn ... aber typisch uns gegenüber
Wir reden im Alltag so oft (und immer mehr) von Prävention, Evaluierungen, rechtlicher Absicherung, usw ... nur, wenn ich präventive Gedanken hinsichtlich meiner Verteidigung habe werde ich zum Arzt geschickt????