gewo hat geschrieben:Maddin hat geschrieben:Th3Z0ne hat geschrieben:Dachte es geht um eine Kontrolle der (sicheren) Verwahrung? Daher dachte ich schon, dass das Behältnis und daher ja auch irgendwie der Standort auch zur Kontrolle gehören.
Theoretisch wäre ja die sichere Verwahrung zu kontrollieren, mit Waffen befummeln und Seriennummer kontrollieren hat das eigentlich auch nichts zu tun. Nach logischem Verständnis: Safe auf und reinschauen. Sicher verwahrt ! Ende ! ....
naja komm
dass sie feststellen muessen ob alle waffe da sind und ob es die sind die tatsaechlich gemeldet sind ist schon auch unter "verwahrungskontrolle" zu subsumieren ..
Ich hab halt die Erfahrung gemacht, dass es bei manchen Polizisten oftmals eben von einer Verwahrungskontrolle der genehmigungspflichtigen Waffen abdriftet. Da ging es selten aber doch auch um Fragen der sicheren Handhabung oder die Kontrolle von Kat. C und sogar Munition. Für mich jedenfalls sehr interessant was ich im Sommerpraktikum beim Anwalt gesehen habe. Verlaufen ist das alles zwar immer im Sande, die Waffenbehörde selbst ist ja rechtlich kein Nackerbatzl, interessant aus rein rechtlicher Sicht durch die ausführenden Organe ist es aber allemal.
Der Wisch von der Verband hat seine volle Berechtigung und dürfte nicht anlasslos erstellt worden sein. Kann ich nur jedem empfehlen diesen bereit zu halten um unangenehme Situationen möglichst zu vermeiden.