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Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Maddin
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Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!

Beitrag von Maddin » Mo 23. Okt 2017, 13:32

gewo hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:
Th3Z0ne hat geschrieben:Dachte es geht um eine Kontrolle der (sicheren) Verwahrung? Daher dachte ich schon, dass das Behältnis und daher ja auch irgendwie der Standort auch zur Kontrolle gehören.


Theoretisch wäre ja die sichere Verwahrung zu kontrollieren, mit Waffen befummeln und Seriennummer kontrollieren hat das eigentlich auch nichts zu tun. Nach logischem Verständnis: Safe auf und reinschauen. Sicher verwahrt ! Ende ! ....


naja komm

dass sie feststellen muessen ob alle waffe da sind und ob es die sind die tatsaechlich gemeldet sind ist schon auch unter "verwahrungskontrolle" zu subsumieren ..


Ich hab halt die Erfahrung gemacht, dass es bei manchen Polizisten oftmals eben von einer Verwahrungskontrolle der genehmigungspflichtigen Waffen abdriftet. Da ging es selten aber doch auch um Fragen der sicheren Handhabung oder die Kontrolle von Kat. C und sogar Munition. Für mich jedenfalls sehr interessant was ich im Sommerpraktikum beim Anwalt gesehen habe. Verlaufen ist das alles zwar immer im Sande, die Waffenbehörde selbst ist ja rechtlich kein Nackerbatzl, interessant aus rein rechtlicher Sicht durch die ausführenden Organe ist es aber allemal.

Der Wisch von der Verband hat seine volle Berechtigung und dürfte nicht anlasslos erstellt worden sein. Kann ich nur jedem empfehlen diesen bereit zu halten um unangenehme Situationen möglichst zu vermeiden.

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Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!

Beitrag von gewo » Mo 23. Okt 2017, 13:33

Jo_Kux hat geschrieben:Is jetzt "runteschlucken" bei so einer Aktion wie Gewo geschildert hat wirklich die richtige/beste Lösung?
Also mich würds in dem moment zerreissen wenn ich den Typen nicht fragen darf, wo im Waffg. das mit "nur ungeladener Verwahrung" steht.


das kannst du ja gerne machen

und dich dann mit an haufen anderen kollegen entweder ohne WBK oder mit einem netten VfgH urteil im RIS wiederfinden

es bringt halt nix
recht und gerechtigkeit sind zwei voellig verschiedene sachen

es ist nur eine frage der lebenserfahrung wie bald man zu diesem schluss kommt ...
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Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!

Beitrag von Bourne » Mo 23. Okt 2017, 13:42

Meine letzte (erste) Kontrolle war ganz entspannt. Zuerst Kaffee trinken und plaudern und dann die Verwahrung und die Waffen kontrollieren. :)

Allerdings wollte auch er den Tresor sehen und die Waffen selber heraus nehmen. Er hat dann den Ladezustand geprüft und die Nummern mit dem Eintrag im ZWR verglichen. Die Bemerkung "Ah gut, Du hast die Waffe eh nicht geladen." habe ich einfach so stehen lassen. Das gefüllte Magazin lag zum Anstecken bereit daneben.

Dass sie den Tresor sehen wollen ist klar, sonst können sie die sichere Verwahrung ja nicht überprüfen. Und dass sie die Waffe selber heraus nehmen wollen verstehe ich auch. Was das "geladen" angeht habe ich mir die Diskussion erspart. Wenn sie geladen gewesen wäre und er hätte ein Problem damit gehabt, hätte es natürlich anders ausgesehen.
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Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!

Beitrag von Maddin » Mo 23. Okt 2017, 13:43

Jo_Kux hat geschrieben:Is jetzt "runteschlucken" bei so einer Aktion wie Gewo geschildert hat wirklich die richtige/beste Lösung?
Also mich würds in dem moment zerreissen wenn ich den Typen nicht fragen darf, wo im Waffg. das mit "nur ungeladener Verwahrung" steht.


Aber genau das sind halt auch die Sachen die in der Praxis die Probleme machen.
Da ist oftmals ein "wir werden schon prüfen lassen ob das alles seine Richtigkeit hat" ausreichend um beim Betroffenen Verunsicherung und sogar Angst zu erzeugen, obwohl der vollkommen im Recht ist.

Die Probleme bestehen halt wenn solche Aufgaben von Fachunkundigen ausgeführt werden. Trifft nicht auf alle zu, aber auf viele leider...

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Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!

Beitrag von aurum » Mo 23. Okt 2017, 13:46

Armata hat geschrieben:
Th3Z0ne hat geschrieben:Dachte es geht um eine Kontrolle der (sicheren) Verwahrung? Daher dachte ich schon, dass das Behältnis und daher ja auch irgendwie der Standort auch zur Kontrolle gehören.


Hätte ich genauso angenommen. Eigentlich egal, ich mache da kein Geheimnis aus Ort und Art der Verwahrung. Mir war schon klar, dass ich keine geladene Waffe zur Kontrolle übergebe. Ich wollte nur wissen, wie andere das handhaben bei Kat B Langwaffen.

LG

Den Ort der Schlüsselverwahrung muß man aber nicht preisgeben.
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Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!

Beitrag von gewo » Mo 23. Okt 2017, 13:48

aurum hat geschrieben:
Armata hat geschrieben:
Th3Z0ne hat geschrieben:Dachte es geht um eine Kontrolle der (sicheren) Verwahrung? Daher dachte ich schon, dass das Behältnis und daher ja auch irgendwie der Standort auch zur Kontrolle gehören.


Hätte ich genauso angenommen. Eigentlich egal, ich mache da kein Geheimnis aus Ort und Art der Verwahrung. Mir war schon klar, dass ich keine geladene Waffe zur Kontrolle übergebe. Ich wollte nur wissen, wie andere das handhaben bei Kat B Langwaffen.

LG

Den Ort der Schlüsselverwahrung muß man aber nicht preisgeben.


spannende frage ....

hab keine ahnung
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Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!

Beitrag von Kriss » Mo 23. Okt 2017, 13:52

Jo_Kux hat geschrieben:Is jetzt "runteschlucken" bei so einer Aktion wie Gewo geschildert hat wirklich die richtige/beste Lösung?
Also mich würds in dem moment zerreissen wenn ich den Typen nicht fragen darf, wo im Waffg. das mit "nur ungeladener Verwahrung" steht.


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Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!

Beitrag von Jo_Kux » Mo 23. Okt 2017, 13:55

aurum hat geschrieben:Den Ort der Schlüsselverwahrung muß man aber nicht preisgeben.

Wenn dich der Beramtze fragt, wo du den Schlüssel verwahrst, was sagst dann?
Und ich kann mir gut vorstellen, dass es Probleme gibt, wenn der Schlüssel für deinen Waffenschrank für alle erreichbar am Schlüsselbrett hängt oder in der Schreibtischschublade liegt.
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.

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Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!

Beitrag von aurum » Mo 23. Okt 2017, 13:57

Jo_Kux hat geschrieben:
aurum hat geschrieben:Den Ort der Schlüsselverwahrung muß man aber nicht preisgeben.

Wenn dich der Beramtze fragt, wo du den Schlüssel verwahrst, was sagst dann?
Und ich kann mir gut vorstellen, dass es Probleme gibt, wenn der Schlüssel für deinen Waffenschrank für alle erreichbar am Schlüsselbrett hängt oder in der Schreibtischschublade liegt.

Ich sage ihm dann, daß der Schlüssel in einem Schlüsseltresor mit mech. Zahlenschloß liegt, bzw. hängt. Auch diese Verhältnisse werden sich demnächst ändern, da ich die Notwehrwaffe gesondert bereithalten werde.
Psssst!

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Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!

Beitrag von gewo » Mo 23. Okt 2017, 13:58

Jo_Kux hat geschrieben:
aurum hat geschrieben:Den Ort der Schlüsselverwahrung muß man aber nicht preisgeben.

Wenn dich der Beramtze fragt, wo du den Schlüssel verwahrst, was sagst dann?
Und ich kann mir gut vorstellen, dass es Probleme gibt, wenn der Schlüssel für deinen Waffenschrank für alle erreichbar am Schlüsselbrett hängt oder in der Schreibtischschublade liegt.


es gibt ein Vfgh urteil dass schluessel "verstecken" als verwahrungsform nicht gilt

der schluessel muss mit der selben sorgfalt verwahrt werden wie die waffe selbst

ob dadurch aus der kontrolle der verwahrung der waffe sich eine kontrolle der verwahrung des schluessels ableiten laesst ist halt die frage

aber ganz abwegig isses nicht ....
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Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!

Beitrag von aurum » Mo 23. Okt 2017, 14:02

gewo hat geschrieben:
Jo_Kux hat geschrieben:
aurum hat geschrieben:Den Ort der Schlüsselverwahrung muß man aber nicht preisgeben.

Wenn dich der Beramtze fragt, wo du den Schlüssel verwahrst, was sagst dann?
Und ich kann mir gut vorstellen, dass es Probleme gibt, wenn der Schlüssel für deinen Waffenschrank für alle erreichbar am Schlüsselbrett hängt oder in der Schreibtischschublade liegt.


es gibt ein Vfgh urteil dass schluessel "verstecken" als verwahrungsform nicht gilt

der schluessel muss mit der selben sorgfalt verwahrt werden wie die waffe selbst

ob dadurch aus der kontrolle der verwahrung der waffe sich eine kontrolle der verwahrung des schluessels ableiten laesst ist halt die frage

aber ganz abwegig isses nicht ....

Die Verwahrung erfolgt im Schlüsseltresor!
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Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!

Beitrag von jab01 » Mo 23. Okt 2017, 14:03

Ich finde ein versteckter Schlüssel ist viel sicherer, als einer, der in der Hosentasche herumgetragen wird.....aber das ist dem Gesetz wahrscheinlich wurscht.. :?

Mein Safeschlüssel ist im Langwaffenschrank mit Zahlenschloss eingesperrt......wo der Notschlüssel für diesen ist, ist dann ein anderes Thema :D

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Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!

Beitrag von aurum » Mo 23. Okt 2017, 14:04

jab01 hat geschrieben:Ich finde ein versteckter Schlüssel ist viel sicherer, als einer, der in der Hosentasche herumgetragen wird.....aber das ist dem Gesetz wahrscheinlich wurscht.. :?

Mein Safeschlüssel ist im Langwaffenschrank mit Zahlenschloss eingesperrt......wo der Notschlüssel für diesen ist, ist dann ein anderes Thema :D

Und dieses andere Thema wird dann wieder interessant.
Psssst!

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Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!

Beitrag von McMonkey » Mo 23. Okt 2017, 14:04

Bourne hat geschrieben:Und dass sie die Waffe selber heraus nehmen wollen verstehe ich auch.
:naughty: Verstehe ich mit Entschiedenheit nicht. Was ich in meinem Safe drinnen habe geht den/die Beamtin nix, nader an. Da sind auch noch andere persönliche Dinge versperrt. Die gehen nur mich was an. Sollte jemals ein Beamter/Beamtin darauf bestehen in den Safe greifen zu wollen oder dort Nachschau zu halten, werde ich die Amtshandlung nicht blockieren. Die Amtshandelnden aber von meinem Protest und der notwendigen Protokollieren und einer Beschwerde mittels Rechtsbeistand in Kenntnis setzen.

gewo hat geschrieben:
aurum hat geschrieben:
Armata hat geschrieben:
Hätte ich genauso angenommen. Eigentlich egal, ich mache da kein Geheimnis aus Ort und Art der Verwahrung. Mir war schon klar, dass ich keine geladene Waffe zur Kontrolle übergebe. Ich wollte nur wissen, wie andere das handhaben bei Kat B Langwaffen.

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Die Frage kommt immer (Aufbewahrung des Schlüssels). Antwort..."immer bei mir". Mehr kommt dann auch nicht vom Amtshandelnden. Ich muss dazu sagen, dass ich den Amtshandelnden immer zum Esstisch führe, wo meine Personalien liegen und das Waffengesetz - unübersehbar - mit unzähligen Post-it. Das und der Safe und es gibt keine unangemessenen Fragen mehr.
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Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!

Beitrag von Glock1768 » Mo 23. Okt 2017, 14:05

aurum hat geschrieben:Die Verwahrung erfolgt im Schlüsseltresor!


genauso so ist es ...
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