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Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Glock1768
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Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!

Beitrag von Glock1768 » Fr 20. Okt 2017, 12:15

gewo hat geschrieben:in kurzform:

es gibt im ris den fall des waffenbesitzers der beim -angekündigten - verwahrungsbesuch die waffe geladen am tisch liegen hatte und der auch dazu angab dass er grundsaetzlich eine geladene waffe zuhause neben sich liegen hat

als grund dafuer gab er an dass es ja einbrecher gäbe, er sich bedroht fuehlt, er sich verteidigen will wenn er ueberfallen wird und dass so viele auslaender im land sind und dass es ja im gesetz steht und er das darf

der sachbearbeiter der waffenbehoerde hat recherchiert
es wurde noch nie ueberrfallen
es wurde bei ihm noch nie eingebrochen
es wurde auch ganzen haus in dem er wohnt noch nicht eingebrochen
er hatte noch nie eine bedrohung gemeldet

daraufhin hat der sachbearbeiter der behoerde ihm eine vorladung zum psychiater geschickt weil fuer ihn aufgrund der umstaende die moeglichkeit bestand dass derjenige unvorsichtig mit waffen umgeht

zum psychodoc ging er nicht
drauf hat man ihm die wbk entzogen

ich suchsjetzt aber ned raus aus dem ris .,,,


nur, dass man das so nicht begründen kann ... zumindest aus meiner Sicht absoluter Mist, denn zb:

ich habe daheim zahlreiche Feuerlöscher in Griffweite, obwohl es noch nie in meinem Haus gebrannt hat ... musste nur den Keller eines Nachbarn, eine Biotonne eines anderes Nachbarn usw bis jetzt mit MEINEN Feuerlöschern löschen

ich noch nie einen Autounfall hatte und trotzdem auf ein sicheres Auto wert lege und denn Sicherheitsgurt (nicht nur wegen dem Gesetz) immer verwende

usw usw usw

gemäß Argumentationskette dieses Sachbearbeiters fürchte ich mich zu Tode bzw bräuchte auch den Gurt im Auto nicht verwenden.

Auch ich habe daheim die Waffe nicht ständig bei mir ... wäre für mich persönlich auch etwas übertrieben ... nur diese Argumente sind absoluter Blödsinn ... aber typisch uns gegenüber

Wir reden im Alltag so oft (und immer mehr) von Prävention, Evaluierungen, rechtlicher Absicherung, usw ... nur, wenn ich präventive Gedanken hinsichtlich meiner Verteidigung habe werde ich zum Arzt geschickt????
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Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!

Beitrag von gewo » Fr 20. Okt 2017, 12:22

das gesetz gibt das her
sieht man ja

es entspricht nicht der gelebten praxis dass du als person ohne jede vorbelastung staendig die geladenen waffe zuhause neben dir liegen hast

wennst du es doch tust musst du halt damit leben dass man dich nochmal zu psychodoc schickt

waere er hingegangen und das gutachten waere postiv gewesen dann waere wohl nix passiert

waere die geladene waffe im safe gelegen waere wohl auch nix passiert

und bei 75% der verwahrungskontrollen durch andere als diese beamten waere wohl auch nix passiert


es ist ja schon recht bezeichnend dass derjenige bei einer ANGEKÜNDIGTEN verwahrungskontrolle die gun draussen liegen hat geladen

da ging es doch ned darum dass er das immer macht (vermutlich)

es ging eher darum den bamten zu beweisen dass er es darf
osnst ahette ers sie ja entladen und im safe gehabt um sich die diskussionen zu sparen

chojones zeigen
schlechte idee wie so oft ...
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Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!

Beitrag von BigBen » Fr 20. Okt 2017, 12:25

gewo hat geschrieben:schlechte idee wie so oft ...


Vor allem wenn man dann nicht die Eier hat das Ganze auszujudizieren!
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Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!

Beitrag von gewo » Fr 20. Okt 2017, 12:28

BigBen hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:schlechte idee wie so oft ...


Vor allem wenn man dann nicht die Eier hat das Ganze auszujudizieren!


€ 282,- inkl. Mwstr fuers psycho gutachten haetten vermutlich gereicht .....
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Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!

Beitrag von Hellprayer » Fr 20. Okt 2017, 12:29

Glock1768 hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:in kurzform:

es gibt im ris den fall des waffenbesitzers der beim -angekündigten - verwahrungsbesuch die waffe geladen am tisch liegen hatte und der auch dazu angab dass er grundsaetzlich eine geladene waffe zuhause neben sich liegen hat

als grund dafuer gab er an dass es ja einbrecher gäbe, er sich bedroht fuehlt, er sich verteidigen will wenn er ueberfallen wird und dass so viele auslaender im land sind und dass es ja im gesetz steht und er das darf

der sachbearbeiter der waffenbehoerde hat recherchiert
es wurde noch nie ueberrfallen
es wurde bei ihm noch nie eingebrochen
es wurde auch ganzen haus in dem er wohnt noch nicht eingebrochen
er hatte noch nie eine bedrohung gemeldet

daraufhin hat der sachbearbeiter der behoerde ihm eine vorladung zum psychiater geschickt weil fuer ihn aufgrund der umstaende die moeglichkeit bestand dass derjenige unvorsichtig mit waffen umgeht

zum psychodoc ging er nicht
drauf hat man ihm die wbk entzogen

ich suchsjetzt aber ned raus aus dem ris .,,,


nur, dass man das so nicht begründen kann ... zumindest aus meiner Sicht absoluter Mist, denn zb:

ich habe daheim zahlreiche Feuerlöscher in Griffweite, obwohl es noch nie in meinem Haus gebrannt hat ... musste nur den Keller eines Nachbarn, eine Biotonne eines anderes Nachbarn usw bis jetzt mit MEINEN Feuerlöschern löschen

ich noch nie einen Autounfall hatte und trotzdem auf ein sicheres Auto wert lege und denn Sicherheitsgurt (nicht nur wegen dem Gesetz) immer verwende

usw usw usw

gemäß Argumentationskette dieses Sachbearbeiters fürchte ich mich zu Tode bzw bräuchte auch den Gurt im Auto nicht verwenden.

Auch ich habe daheim die Waffe nicht ständig bei mir ... wäre für mich persönlich auch etwas übertrieben ... nur diese Argumente sind absoluter Blödsinn ... aber typisch uns gegenüber

Wir reden im Alltag so oft (und immer mehr) von Prävention, Evaluierungen, rechtlicher Absicherung, usw ... nur, wenn ich präventive Gedanken hinsichtlich meiner Verteidigung habe werde ich zum Arzt geschickt????


Also wennst du den ganzen Tag mit einem Feuerlöscher unterm Arm auf der Straße spazieren gehst (was du rechtlich ja durchaus darfst) dann würde ich mich auch fragen ob da im Oberstübchen alles in Ordnung ist und evtl. Nachschau halten. Nur um einen Bezug zum Fall darzustellen.

Ist genauso in diesem Fall passiert, sogar eine Plausibilitätskontrolle (Recherche zwecks Einbrüchen bzw. Bedrohungslage) hat stattgefunden. Also dass da die Behörde überreagiert hat finde ich nicht. Und wenn jemand sich vor der Welt fürchtet dann sollte derjenige nicht gleich die geladene Waffe zücken wenn der Postler klingelt. Selbstschutz in aller Ehre aber ich mach meine Haustüre auch nicht mit dem gezückten Kampfmesser auf...
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Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!

Beitrag von BigBen » Fr 20. Okt 2017, 12:37

Hellprayer hat geschrieben:
Glock1768 hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:in kurzform:

es gibt im ris den fall des waffenbesitzers der beim -angekündigten - verwahrungsbesuch die waffe geladen am tisch liegen hatte und der auch dazu angab dass er grundsaetzlich eine geladene waffe zuhause neben sich liegen hat

als grund dafuer gab er an dass es ja einbrecher gäbe, er sich bedroht fuehlt, er sich verteidigen will wenn er ueberfallen wird und dass so viele auslaender im land sind und dass es ja im gesetz steht und er das darf

der sachbearbeiter der waffenbehoerde hat recherchiert
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nur, dass man das so nicht begründen kann ... zumindest aus meiner Sicht absoluter Mist, denn zb:

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ich noch nie einen Autounfall hatte und trotzdem auf ein sicheres Auto wert lege und denn Sicherheitsgurt (nicht nur wegen dem Gesetz) immer verwende

usw usw usw

gemäß Argumentationskette dieses Sachbearbeiters fürchte ich mich zu Tode bzw bräuchte auch den Gurt im Auto nicht verwenden.

Auch ich habe daheim die Waffe nicht ständig bei mir ... wäre für mich persönlich auch etwas übertrieben ... nur diese Argumente sind absoluter Blödsinn ... aber typisch uns gegenüber

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Also wennst du den ganzen Tag mit einem Feuerlöscher unterm Arm auf der Straße spazieren gehst (was du rechtlich ja durchaus darfst) dann würde ich mich auch fragen ob da im Oberstübchen alles in Ordnung ist und evtl. Nachschau halten. Nur um einen Bezug zum Fall darzustellen.

Ist genauso in diesem Fall passiert, sogar eine Plausibilitätskontrolle (Recherche zwecks Einbrüchen bzw. Bedrohungslage) hat stattgefunden. Also dass da die Behörde überreagiert hat finde ich nicht. Und wenn jemand sich vor der Welt fürchtet dann sollte derjenige nicht gleich die geladene Waffe zücken wenn der Postler klingelt. Selbstschutz in aller Ehre aber ich mach meine Haustüre auch nicht mit dem gezückten Kampfmesser auf...


Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich...und in meinen eigenen 4 Wänden darf ich rechtlich eine geladene Schusswaffe führen solange ich will...
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Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!

Beitrag von DerDaniel » Fr 20. Okt 2017, 12:41

Hellprayer hat geschrieben:Also wennst du den ganzen Tag mit einem Feuerlöscher unterm Arm auf der Straße spazieren gehst (was du rechtlich ja durchaus darfst) dann würde ich mich auch fragen ob da im Oberstübchen alles in Ordnung ist und evtl. Nachschau halten. Nur um einen Bezug zum Fall darzustellen.

Und wieso genau soll jemand zum Psychologen, wenn er keinerlei Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt, sogar im Gegenteil eher zur Gefahrenabwehr beiträgt?!
Ach so, ich vergaß, er/sie/es passt nicht in mein Lebensbild und alles was da nicht rein passt ist gleich mal krank. AWN ideologie here wo come... :doh:

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Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!

Beitrag von Hellprayer » Fr 20. Okt 2017, 13:02

DerDaniel hat geschrieben:
Hellprayer hat geschrieben:Also wennst du den ganzen Tag mit einem Feuerlöscher unterm Arm auf der Straße spazieren gehst (was du rechtlich ja durchaus darfst) dann würde ich mich auch fragen ob da im Oberstübchen alles in Ordnung ist und evtl. Nachschau halten. Nur um einen Bezug zum Fall darzustellen.

Und wieso genau soll jemand zum Psychologen, wenn er keinerlei Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt, sogar im Gegenteil eher zur Gefahrenabwehr beiträgt?!
Ach so, ich vergaß, er/sie/es passt nicht in mein Lebensbild und alles was da nicht rein passt ist gleich mal krank. AWN ideologie here wo come... :doh:


Du weißt schon was ein überspitzter Vergleich ist oder? Ich beziehe mich gerne auf leicht übersehene Dinge die man in seiner Echokammer gerne mal übersieht...

Und als Legalwaffenbesitzer fühle ich mich dazu verpflichtet sich beide Seiten anzuhören und auch eine persönliche Hemmung gegenüber der "Mehr Waffen für das Volk" Mentalität zu haben.

Es geht nicht um das Recht, sondern um die persönlichen Fähigkeiten mancher Menschen und deren Eignung eine Schusswaffe zu besitzen bzw. mit der Verantwortung sorgsam umzugehen, die ich nicht jedem Menschen zutraue.

Und dass ich mit dieser Einstellung vielleicht dem einen oder anderen in diesem Forum auf die Füße trete ist mir durchaus bewusst. Menschen dürfen ja zum Glück noch unterschiedliche Meinungen haben...
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Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!

Beitrag von preisi » Fr 20. Okt 2017, 13:04

Im Grunde genommen ist die gesamte Diskussion hier sinnlos, denn wer weiß wie die Begleitumstände waren?
Vielleicht sind die Amtsträger übers Ziel hinausgeschossen - vielleicht hatte aber auch der betroffene Waffenbesitzer wirklich einen an der Klatsche.
Wer von uns war dabei, um darüber Auskunft zu geben?
Ich denke mir nur, wenn demjenigen tatsächlich sein Recht auf Verteidigung mit der Waffe in den eigenen vier Wänden so wichtig gewesen wäre, hätte er wohl den Termin beim Psychologen absolviert und sich nicht stattdessen die WBK entziehen lassen.
Außerdem: die Wenigsten würden wohl auf die Idee kommen, die Polizei mit durchgeladener Waffe in der Hand oder auf dem Tisch zur angekündigten Waffenkontrolle in Empfang zu nehmen, nur mal so als Denkanstoß. Vollkommen egal, ob man das darf oder nicht.

Aber wie gesagt, ohne genaue Fakten --> sinnlos.

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Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!

Beitrag von Hellprayer » Fr 20. Okt 2017, 13:05

@preisi: +1
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Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!

Beitrag von usu792 » Fr 20. Okt 2017, 13:39

Taktisch war das natürlich unklug, da der Besuch ja angekündigt war.
Rechtlich darf er es jedoch, aber Recht ist in Ö nicht gleich Recht leider^^

Lustig find ich nur, daß man scheinbar als unzuverlässig gelten könnte weil man sich gegen Einbrecher schützen will mit seiner Waffe und diese bereit hält (was ja auch erlaubt ist) -> gleichzeitig aber eine Alarmanlage oder Vergitterung gegen ebensolche Einbrecher als toll angesehen wird weil man dann gleich viel zuverlässiger ist mit dieser Vorkehrung im Sinne der Außensicherung...

Bissl widersprüchlich in sich selbst...

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Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!

Beitrag von Paddy91 » Fr 20. Okt 2017, 13:49

Was weiß man was sich der geleistet hat... wenn einer wild fuchtelnd schwadroniert dass ihn Ausländer attackieren (die konkrete Formulierung wissen wir ja auch nicht) und er sich vorbereiten muss und er sich auf den Bürgerkrieg freut und schon ausgerüstet ist etc dann kanns schon sein dass er alleine dadurch einen unverlässlichen Eindruck erweckt.

Jeder Vernunftbegabte wird sich erstens nicht so gebärden, dass er es überhaupt schafft einen Cop negativ zu beeindrucken. Und falls es ihm doch gelingt hinterher eine Möglichkeit finden die Kartoffeln aus dem Feuer zu holen.
Da laufen durchaus Gestalten durch die Gegend wo ich mich wohler fühle wenn sie unbewaffnet sind.

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Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!

Beitrag von DerDaniel » Fr 20. Okt 2017, 13:50

Hellprayer hat geschrieben:
DerDaniel hat geschrieben:
Hellprayer hat geschrieben:Also wennst du den ganzen Tag mit einem Feuerlöscher unterm Arm auf der Straße spazieren gehst (was du rechtlich ja durchaus darfst) dann würde ich mich auch fragen ob da im Oberstübchen alles in Ordnung ist und evtl. Nachschau halten. Nur um einen Bezug zum Fall darzustellen.

Und wieso genau soll jemand zum Psychologen, wenn er keinerlei Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt, sogar im Gegenteil eher zur Gefahrenabwehr beiträgt?!
Ach so, ich vergaß, er/sie/es passt nicht in mein Lebensbild und alles was da nicht rein passt ist gleich mal krank. AWN ideologie here wo come... :doh:


Du weißt schon was ein überspitzter Vergleich ist oder? Ich beziehe mich gerne auf leicht übersehene Dinge die man in seiner Echokammer gerne mal übersieht...

Und als Legalwaffenbesitzer fühle ich mich dazu verpflichtet sich beide Seiten anzuhören und auch eine persönliche Hemmung gegenüber der "Mehr Waffen für das Volk" Mentalität zu haben.

Es geht nicht um das Recht, sondern um die persönlichen Fähigkeiten mancher Menschen und deren Eignung eine Schusswaffe zu besitzen bzw. mit der Verantwortung sorgsam umzugehen, die ich nicht jedem Menschen zutraue.

Und dass ich mit dieser Einstellung vielleicht dem einen oder anderen in diesem Forum auf die Füße trete ist mir durchaus bewusst. Menschen dürfen ja zum Glück noch unterschiedliche Meinungen haben...

Eine überspitze Darstellung wäre es gewesen, wenn du von einem Feuerlöscher mit gezogenem Sicherungsstift und Löschpistole in der Hand gesprochen hättest. Was du jedoch angesprochen hast, ist das von mir erwähnte "passt nicht in mein Lebensbild...".

Es ehrt dich, dass du in einen echten Diskurs treten willst und dir daher auch die andere Seite zu Gemüte führst, das ändert aber nichts an der grundsätzlichen Logik der anderen Seite und dass diese zutiefst nazistisch und menschenverachtend ist. Und dass ich das auch ansprechen darf.

Und du leitest mit deinem Vergleich die Eignung daran ab, wie sehr sie in dein Weltbild passt, nicht daran was objektiv vorliegt. In deinem Weltbild ist jemand nicht ganz koscher wenn er einen Feuerlöscher ständig mit sich rumträgt. Da bin ich sogar bei dir, weil kein durchschnittlicher Mensch sich die Mühe macht und x Kilogramm in unhandlicher Form mit sich rumträgt für einen äußerst unwahrscheinlichen Fall. Aber objektiv stellt er keinerlei Gefahr dar, da seine (für diesen Fall angenommene) Intention keinerlei öffentlichkeitsgefährdenden Anteil hat, ganz im Gegenteil.

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Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!

Beitrag von RR1000 » Fr 20. Okt 2017, 13:55

BigBen hat geschrieben:
Jo_Kux hat geschrieben:
BigBen hat geschrieben:
Vermutlich.

Ich muss also zum Püschater wenn ich es so handhabe wie es im Gesetz steht?
Na dann ab zum Doc, ich freu mich auf das Gespräch.


Bei dir halte ich es auch für möglich, aber bei Weitem nicht so wahrscheinlich wie bei susi.
[emoji23][emoji23]

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Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!

Beitrag von Hellprayer » Fr 20. Okt 2017, 14:23

DerDaniel hat geschrieben:Eine überspitze Darstellung wäre es gewesen, wenn du von einem Feuerlöscher mit gezogenem Sicherungsstift und Löschpistole in der Hand gesprochen hättest. Was du jedoch angesprochen hast, ist das von mir erwähnte "passt nicht in mein Lebensbild...".

Es ehrt dich, dass du in einen echten Diskurs treten willst und dir daher auch die andere Seite zu Gemüte führst, das ändert aber nichts an der grundsätzlichen Logik der anderen Seite und dass diese zutiefst nazistisch und menschenverachtend ist. Und dass ich das auch ansprechen darf.

Und du leitest mit deinem Vergleich die Eignung daran ab, wie sehr sie in dein Weltbild passt, nicht daran was objektiv vorliegt. In deinem Weltbild ist jemand nicht ganz koscher wenn er einen Feuerlöscher ständig mit sich rumträgt. Da bin ich sogar bei dir, weil kein durchschnittlicher Mensch sich die Mühe macht und x Kilogramm in unhandlicher Form mit sich rumträgt für einen äußerst unwahrscheinlichen Fall. Aber objektiv stellt er keinerlei Gefahr dar, da seine (für diesen Fall angenommene) Intention keinerlei öffentlichkeitsgefährdenden Anteil hat, ganz im Gegenteil.


seh ich in dem Fall nicht so (hab ich ja auch beschrieben bezüglich der Prüfung des Sachverhaltes)

bezüglich der Willkür des Amtes kann ich in diesem Fall nichts sagen da wie bereits vom user preisi erwähnt wurde nicht alle Fakten bekannt sind.


edit: zu schnell gelesen/missverstanden ;)
Zuletzt geändert von Hellprayer am Fr 20. Okt 2017, 14:30, insgesamt 2-mal geändert.
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