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Erbe

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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JollyJumper
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Re: Erbe

Beitrag von JollyJumper » Mo 30. Okt 2017, 22:03

Warum gilt ein Ruger Mini-14 als Kategorie A? Ich dachte das sind Halbautomaten?

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rupi
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Re: Erbe

Beitrag von rupi » Mo 30. Okt 2017, 22:05

"alle halbautomatischen Langwaffen sind Kriegsmaterial, ausgenommen.... "
member the old PD design ? oh I member

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JollyJumper
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Re: Erbe

Beitrag von JollyJumper » Mo 30. Okt 2017, 22:12

rupi hat geschrieben:"alle halbautomatischen Langwaffen sind Kriegsmaterial, ausgenommen.... "


Ah okay. 'member the good old times?! :doh:

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KGR84
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Re: Erbe

Beitrag von KGR84 » Mi 8. Nov 2017, 22:59

Mal ne andere Frage zum Erben von Waffen. Wenn ich ein WBK mit x Plaetzen besitze (Annahme alle Plaetze belegt) und wuerde eine Anzahl y an Waffen erben. Wuerde ich dann (hauptgemeldet in Wien) eine berechtigte Begruendung fuer eine Erweiterung haben, oder Pech und ich kann nur das Erbe fuer die entsprechende Anzahl an Waffen antreten, wie ich freie Plaetze habe?
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panhandle
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Re: Erbe

Beitrag von panhandle » Do 9. Nov 2017, 00:13

hi....

hier im §43 waffg. punkt 4 findest antwort... https://www.jusline.at/gesetz/waffg/paragraf/43

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willi
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panhandle
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Re: Erbe

Beitrag von panhandle » Do 9. Nov 2017, 00:37

tja.... na bravo.....

also liebe wiener, auch auf's schuhwerk achten wenn ihr bei der behörde antanzt..... das öffentliche interesse wird es euch danken... :clap:

und dann noch für die leute im raume wels gilt das selbe..... so sie ned pc korrekt adjustiert sind.... nehmt's euch dann sicherheitshalber a flaschl wasser mit... weil der durst is schlimmer als heimweh.. und wie wir nun wissen, wird's da kein pardon geben..... :naughty:

was bin ich froh in graz zuhause zu sein...

sri for ot......aber das musste nun sein..

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Re: Erbe

Beitrag von doc steel » Do 9. Nov 2017, 07:28

KGR84 hat geschrieben:Mal ne andere Frage zum Erben von Waffen. Wenn ich ein WBK mit x Plaetzen besitze (Annahme alle Plaetze belegt) und wuerde eine Anzahl y an Waffen erben. Wuerde ich dann (hauptgemeldet in Wien) eine berechtigte Begruendung fuer eine Erweiterung haben, oder Pech und ich kann nur das Erbe fuer die entsprechende Anzahl an Waffen antreten, wie ich freie Plaetze habe?

deine wbk wird um die anzahl der geerbten waffen automatisch und ohne nachweispflicht (ergebnislisten o.ä.) deinerseits erweitert. den einatwortungsbescheid vom notar brauchst halt.
so sieht es das waff.g. vor.
wohnsitz ist dabei unerheblich, wenn ich mal davon ausgeh dass das innerhalb von Ö passiert.
erben ist die einfachste und schnellste art der wbk-erweiterung.
daweil noch.....

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Re: Erbe

Beitrag von ebner33 » Do 9. Nov 2017, 10:38

Sind die zusätzlichen Plätze auf der WBK dann auf die geerbten Waffen beschränkt,oder bleiben diese nach Verkauf selbiger erhalten?

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Re: Erbe

Beitrag von Pirker » Do 9. Nov 2017, 11:22

ebner33 hat geschrieben:Sind die zusätzlichen Plätze auf der WBK dann auf die geerbten Waffen beschränkt,oder bleiben diese nach Verkauf selbiger erhalten?

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Re: Erbe

Beitrag von Der Stefan » Mi 22. Nov 2017, 13:48

Und was ist, wenn ich 2 Plätze auf der WBK habe, diese besetzt sind, ich jetzt 2 Waffen erbe und dadurch auf 4 Plätze aufstocke, ich aber nächstes Jahr lt. §23 2(b) um weitere 2 Plätze erweitern möchte? Kann die Behörde dann sagen, dass ich schon erweitert habe? Oder fällt die Erbschaft nicht in die "normale" Erweiterung und die Behörde muss mir diese zugestehen?
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Re: Erbe

Beitrag von Markus_H » Mi 22. Nov 2017, 13:57

Der Stefan hat geschrieben:Und was ist, wenn ich 2 Plätze auf der WBK habe, diese besetzt sind, ich jetzt 2 Waffen erbe und dadurch auf 4 Plätze aufstocke, ich aber nächstes Jahr lt. §23 2(b) um weitere 2 Plätze erweitern möchte? Kann die Behörde dann sagen, dass ich schon erweitert habe? Oder fällt die Erbschaft nicht in die "normale" Erweiterung und die Behörde muss mir diese zugestehen?

§23 hat geschrieben:(2b) Beantragt der Inhaber einer Waffenbesitzkarte mehr Schusswaffen der Kategorie B besitzen zu dürfen, als ihm bislang erlaubt war und liegt kein Grund vor, bereits gemäß Abs. 2 eine größere Anzahl zu bewilligen, so ist ihm für die Ausübung des Schießsports eine um höchstens zwei größere aber insgesamt fünf nicht übersteigende Anzahl zu bewilligen, wenn

5 Plätze sind 5 Plätze.

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Re: Erbe

Beitrag von BigBen » Mi 22. Nov 2017, 14:24

5 Plätze FÜR DIE AUSÜBUNG DES SCHIESSSPORTS. Wenn er jetzt 2 alte rostige Pistolen erbt und die er als Erinnerungsstücke behalten möchte, obwohl sie für den Schiesssport unbrauchbar sind könnte man vielleicht schon argumentieren dass ihm trotzdem noch 5 Plätze zustehen....zumindest einen Versuch wärs wohl wert.
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Re: Erbe

Beitrag von Der Stefan » Mi 22. Nov 2017, 15:42

Genau darum geht's... Ich werde es auf jeden Fall versuchen und dann berichten. Außer jemand kommt mir zuvor...
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Re: Erbe

Beitrag von Pirker » Mi 22. Nov 2017, 17:22

Auslegung der Behörde, ich würde den Antrag allerdings von einem Anwalt schreiben lassen, der diesen Umkehrschluß aus dem Erbfall, juristisch eindeutig niederschreiben kann!!
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