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Erbe
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- JollyJumper
- .223 Rem
- Beiträge: 260
- Registriert: Mi 25. Okt 2017, 11:48
- Wohnort: Tirol
Re: Erbe
Warum gilt ein Ruger Mini-14 als Kategorie A? Ich dachte das sind Halbautomaten?
- JollyJumper
- .223 Rem
- Beiträge: 260
- Registriert: Mi 25. Okt 2017, 11:48
- Wohnort: Tirol
Re: Erbe
rupi hat geschrieben:"alle halbautomatischen Langwaffen sind Kriegsmaterial, ausgenommen.... "
Ah okay. 'member the good old times?!
Re: Erbe
Mal ne andere Frage zum Erben von Waffen. Wenn ich ein WBK mit x Plaetzen besitze (Annahme alle Plaetze belegt) und wuerde eine Anzahl y an Waffen erben. Wuerde ich dann (hauptgemeldet in Wien) eine berechtigte Begruendung fuer eine Erweiterung haben, oder Pech und ich kann nur das Erbe fuer die entsprechende Anzahl an Waffen antreten, wie ich freie Plaetze habe?
Re: Erbe
hi....
hier im §43 waffg. punkt 4 findest antwort... https://www.jusline.at/gesetz/waffg/paragraf/43
g
willi
hier im §43 waffg. punkt 4 findest antwort... https://www.jusline.at/gesetz/waffg/paragraf/43
g
willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.
Re: Erbe
tja.... na bravo.....
also liebe wiener, auch auf's schuhwerk achten wenn ihr bei der behörde antanzt..... das öffentliche interesse wird es euch danken...
und dann noch für die leute im raume wels gilt das selbe..... so sie ned pc korrekt adjustiert sind.... nehmt's euch dann sicherheitshalber a flaschl wasser mit... weil der durst is schlimmer als heimweh.. und wie wir nun wissen, wird's da kein pardon geben.....
was bin ich froh in graz zuhause zu sein...
sri for ot......aber das musste nun sein..
g
willi
also liebe wiener, auch auf's schuhwerk achten wenn ihr bei der behörde antanzt..... das öffentliche interesse wird es euch danken...
und dann noch für die leute im raume wels gilt das selbe..... so sie ned pc korrekt adjustiert sind.... nehmt's euch dann sicherheitshalber a flaschl wasser mit... weil der durst is schlimmer als heimweh.. und wie wir nun wissen, wird's da kein pardon geben.....
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sri for ot......aber das musste nun sein..
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Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.
- doc steel
- MUSCLEGUNNER
- Beiträge: 11210
- Registriert: So 9. Mai 2010, 11:02
- Wohnort: Ich bin jetzt immer da, wo du nicht bist Und das ist immer Delmenhorst
Re: Erbe
KGR84 hat geschrieben:Mal ne andere Frage zum Erben von Waffen. Wenn ich ein WBK mit x Plaetzen besitze (Annahme alle Plaetze belegt) und wuerde eine Anzahl y an Waffen erben. Wuerde ich dann (hauptgemeldet in Wien) eine berechtigte Begruendung fuer eine Erweiterung haben, oder Pech und ich kann nur das Erbe fuer die entsprechende Anzahl an Waffen antreten, wie ich freie Plaetze habe?
deine wbk wird um die anzahl der geerbten waffen automatisch und ohne nachweispflicht (ergebnislisten o.ä.) deinerseits erweitert. den einatwortungsbescheid vom notar brauchst halt.
so sieht es das waff.g. vor.
wohnsitz ist dabei unerheblich, wenn ich mal davon ausgeh dass das innerhalb von Ö passiert.
erben ist die einfachste und schnellste art der wbk-erweiterung.
daweil noch.....
Re: Erbe
Sind die zusätzlichen Plätze auf der WBK dann auf die geerbten Waffen beschränkt,oder bleiben diese nach Verkauf selbiger erhalten?
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Mosin Nagant 91/30 Sniper 7,62x54R
Interordnance R94 Magpul 7.62x39
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Re: Erbe
ebner33 hat geschrieben:Sind die zusätzlichen Plätze auf der WBK dann auf die geerbten Waffen beschränkt,oder bleiben diese nach Verkauf selbiger erhalten?
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- Der Stefan
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Re: Erbe
Und was ist, wenn ich 2 Plätze auf der WBK habe, diese besetzt sind, ich jetzt 2 Waffen erbe und dadurch auf 4 Plätze aufstocke, ich aber nächstes Jahr lt. §23 2(b) um weitere 2 Plätze erweitern möchte? Kann die Behörde dann sagen, dass ich schon erweitert habe? Oder fällt die Erbschaft nicht in die "normale" Erweiterung und die Behörde muss mir diese zugestehen?
The Golden Rule of Tool Use: "If you don't know what you are doing, DON'T."
Re: Erbe
Der Stefan hat geschrieben:Und was ist, wenn ich 2 Plätze auf der WBK habe, diese besetzt sind, ich jetzt 2 Waffen erbe und dadurch auf 4 Plätze aufstocke, ich aber nächstes Jahr lt. §23 2(b) um weitere 2 Plätze erweitern möchte? Kann die Behörde dann sagen, dass ich schon erweitert habe? Oder fällt die Erbschaft nicht in die "normale" Erweiterung und die Behörde muss mir diese zugestehen?
§23 hat geschrieben:(2b) Beantragt der Inhaber einer Waffenbesitzkarte mehr Schusswaffen der Kategorie B besitzen zu dürfen, als ihm bislang erlaubt war und liegt kein Grund vor, bereits gemäß Abs. 2 eine größere Anzahl zu bewilligen, so ist ihm für die Ausübung des Schießsports eine um höchstens zwei größere aber insgesamt fünf nicht übersteigende Anzahl zu bewilligen, wenn
5 Plätze sind 5 Plätze.
Re: Erbe
5 Plätze FÜR DIE AUSÜBUNG DES SCHIESSSPORTS. Wenn er jetzt 2 alte rostige Pistolen erbt und die er als Erinnerungsstücke behalten möchte, obwohl sie für den Schiesssport unbrauchbar sind könnte man vielleicht schon argumentieren dass ihm trotzdem noch 5 Plätze zustehen....zumindest einen Versuch wärs wohl wert.
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- Der Stefan
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Re: Erbe
Genau darum geht's... Ich werde es auf jeden Fall versuchen und dann berichten. Außer jemand kommt mir zuvor...
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Re: Erbe
Auslegung der Behörde, ich würde den Antrag allerdings von einem Anwalt schreiben lassen, der diesen Umkehrschluß aus dem Erbfall, juristisch eindeutig niederschreiben kann!!
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