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Vorderlader bauen legal?

Verfasst: Mo 23. Okt 2017, 17:38
von abodseven
Hallo,
mich würde interessieren ob es in Österreich legal ist eine einschüssige Perkussions-Vorderladerpistole selbst zu bauen? Ich meine das mal irgendwo gelesen zu haben. Falls es legal wäre, muss die Waffe nach irgendeinem historischen Vorbild nachentpfunden sein? Kann die Waffe auch einen Glattlauf haben oder muss dieser gezogen sein? Muss die Waffe Beschossen werden?

Re: Vorderlader bauen legal?

Verfasst: Do 26. Okt 2017, 19:56
von abodseven
Kennt sich damit keiner aus?

Re: Vorderlader bauen legal?

Verfasst: Do 26. Okt 2017, 20:21
von bino71

Re: Vorderlader bauen legal?

Verfasst: Do 16. Nov 2017, 19:37
von abodseven
Das bezieht sich leider nicht direkt auf Vorderlader. Aber muss ich die Waffe überhaupt beschießen lassen wenn ich nur selbst damit schieße? Natürlich bin ich mir darum im Klaren was los ist wenn am Stand was passiert und unbeteiligte dadurch verletzt werden. Aber ich hab die Möglichkeit am eigenen Stand zu schießen. Heißt im Klartext würde mich interessieren ob wenn ich einen einschüssigen perk. Vorderlader baue und ich den nicht beschießen lasse eine illegale Waffe hergestellt hätte?

Re: Vorderlader bauen legal?

Verfasst: Sa 18. Nov 2017, 19:45
von meshuggah
Es muss dir bewusst sein, dass gewisse Arbeiten im Zusammenhang mit den Einzelteilen von Waffen nur von Büchsenmachern durchgeführt werden dürfen. Einen gezogenen Lauf darfst du z.B. als Privatperson nicht herstellen, Abzugsarbeiten darfst du nicht durchführen...
Dies kannst du lösen indem du einen Laufrohling kaufst und der vom Händler auf dich im ZWR eingetragen wird.
Du kannst aber auch einen glatten Lauf selbst herstellen, den dann aber im ZWR eintragen lassen. Läufe herstellen würd ich dir aber nicht raten, da man dafür nicht 0815 Stahl nehmen kann. Bei Schwarzpulverbetrieb, wärs zwar relativ egal, solang die Wandstärke stimmt, aber trotzdem, ich würd da nichts riskieren.

Du musst auch beachten, dass du eine Waffe die du herstellst auch besitzen dürfen musst. D.h bei einer einschüssigen Vorderladerperkussionspistole, musst du 18 sein, es darf gegen dich kein Waffenverbot bestehen und sie muss ins ZWR. Ist sie mehrschüssig musst du minimum einen WBK haben und die Waffe muss ins ZWR und auf den WBK.

Für dein Vorhaben solltest du dich gut im Bereich Waffenrecht auskennen. Also WaffG, VOen dazu, KMG und Judikatur.

Denn dass gezogenen Läufe nur von Büchsenmachern hergestellt werden dürfen ist so weit ich weiß im Rahmen eines VwGH Entscheids ergangen, im WaffG findet man dazu nichts.

Re: Vorderlader bauen legal?

Verfasst: Sa 18. Nov 2017, 20:57
von yoda
@meshuggah
Eine Privatperson darf einen Abzug bearbeiten und auch einen Lauf ziehen, bitte poste keinen Schwachsinn ohne Quelle wenn du keine Ahnung hast.

Re: Vorderlader bauen legal?

Verfasst: Sa 18. Nov 2017, 21:35
von Yukon
meshuggah hat geschrieben:D.h bei einer einschüssigen Vorderladerperkussionspistole, musst du 18 sein, es darf gegen dich kein Waffenverbot bestehen und sie muss ins ZWR.

Wie kommst Du darauf, dass die ins ZWR muss???

Re: Vorderlader bauen legal?

Verfasst: Sa 18. Nov 2017, 23:19
von meshuggah
Yukon hat geschrieben:
meshuggah hat geschrieben:D.h bei einer einschüssigen Vorderladerperkussionspistole, musst du 18 sein, es darf gegen dich kein Waffenverbot bestehen und sie muss ins ZWR.

Wie kommst Du darauf, dass die ins ZWR muss???


Yukon hat recht die is ja echt von fast allem ausgenommen :violin:

yoda hat geschrieben:@meshuggah
Eine Privatperson darf einen Abzug bearbeiten und auch einen Lauf ziehen, bitte poste keinen Schwachsinn ohne Quelle wenn du keine Ahnung hast.


Und auch yoda hat recht :?
Is gut dass ich dass gepostet hab, war mir da nämlich absolut sicher.
War aber ein thread über das gewerbliche herstellen von waffen und ab wann/für was man einen büchsenmacher braucht... :mrgreen:

Re: Vorderlader bauen legal?

Verfasst: Sa 18. Nov 2017, 23:25
von rupi
wen interessiert gewerblich wenn ich mir selber was baue?

Re: Vorderlader bauen legal?

Verfasst: So 19. Nov 2017, 10:01
von meshuggah
rupi hat geschrieben:wen interessiert gewerblich wenn ich mir selber was baue?


Eben..

Re: Vorderlader bauen legal?

Verfasst: So 19. Nov 2017, 10:18
von abodseven
Im Prinzip interessiert es mich nur wie es eben mit Beschuss und historischen Vorbild aussieht? Lauf darf man Herstellen sind ja frei ab 18 nur Meldepflichtig sobald ein Patronenlager vorhanden ist. KMG ist glaube ich bei Vorderladern auch eher uninteressant. Da ich ja nur einen einschüssigen Vorderlader herstellen möchte brauch ich ja auch nix melden oder eine WBK. Letztere ist allerdings sowieso zum Pulver Erwerb nötig...

Re: Vorderlader bauen legal?

Verfasst: So 19. Nov 2017, 12:00
von usu792
Vereinsmitgliedschaft reicht auch zum Erwerb vom Pulver