Mahlzeit!
So, ich hab mich die Tage mit der Frage beschäftigt wie es rechtlich abläuft wenn eine Privatperson eine Waffe selbst herstellt bzw wenn ein Unternehmen mit diesen handeln oder diese herstellen möchte. Im gewerblichen Kontext sind ja Betriebe und deren Angestellte etc. nach § 47 Abs 2 ja vom WaffG 1996, mit Ausnahme des § 37 befreit und Privatpersonen müssen ihre Waffen halt eintragen, je nachdem um welche Kat von Waffe es sich handelt.
Für micht bedeutet das zuerst, dass wenn ich meshuggah mir einen Kugelrepetierer bauen möchte, Lauf und Verschluss beim Erwerb ins ZWR eingetragen werden und die Herstellung der Waffe an sich relativ unspektakulär abläuft, da ich ja kein Büchsenmacher bin der diese Teile selbst herstellen darf.
Für mich bedeutet der § 47 WaffG aber auch, das OGs KGs, GesBRs und auch Einzelunternehmer, wenn sie eine Waffe kaufen, einen höchstbelasteten Teil, oder eine Waffe herstellen, diesen nicht im ZWR eintragen müssen?
Kann das sein oder überseh ich etwas.
Und läuft das Ganze bei Kapitalgesellschaften oder den Sonderformen (AG & Co. KG z.B.) ählich ab?
Und ganz unabhängig von der Rechtsform, wie läuft die Eintragung von verbotenen Waffen oder KM ab, wenn dafür eine Ausnahmegenemigung oder eben ein konzessierter Handel/Betrieb vorliegt.
Werden z.B. die StG 77 von Steyr auf einen normalen WBK/WP eingetragen, oder existieren die einfach de facto im Betrieb und gehören dem Unternehmen. Und wie schauts aus wenn eine Privatperson eine Ausnahmegenemigung für k.a., eine Pumpgung hat, wo wird die dann eingetragen?
Wär toll wenn sich nur Leute melden würden die wirklich einen praktischen Bezug dazu haben, Gesetze lesen und Vermutungen anstellen kann ich nämlich alleine auch ;P
(Is jetzt nicht böse gmeint, aber es gibt Leute die sich im Waffenrechtforum auf deutsche Gesetze beziehen etc.... )
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Eigentum/Eintragung von selbst erzeugten Waffen.
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Eigentum/Eintragung von selbst erzeugten Waffen.
Zuletzt geändert von meshuggah am Sa 28. Okt 2017, 11:26, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Eigentum/Eintragung von selbst erzeugten Waffen.
Die pumpguns wurden bei privaten auf die wbk geschrieben und nehmen einen Platz weg. Zu allen anderen kann ich leider nichts sagen.
Mfg
Stefan
Stefan
Re: Eigentum/Eintragung von selbst erzeugten Waffen.
Stefan85 hat geschrieben:Die pumpguns wurden bei privaten auf die wbk geschrieben und nehmen einen Platz weg. Zu allen anderen kann ich leider nichts sagen.
Ich glaube du meinst die Pumpgungs die schon vor deren Verbote im Umlauf waren, richtig?!
Ich meine nämlich eine z.B. 2017 ausgestellte Ausnahmegenehmigung für eine verbotene Waffe oder KM.
Wo werden die eingetragen?!
Im Gesetz kann ich mir dazu nämlich nichts anlesen...
Re: Eigentum/Eintragung von selbst erzeugten Waffen.
Ich kann zumindest aus unternehmerischer Sicht etwas beitragen. Eine GesBR ist nicht rechtsfähig, die kann sich sicher nichts eintragen lassen. Sie kann ja nichtmal Eigentum besitzen.
Re: Eigentum/Eintragung von selbst erzeugten Waffen.
Maddin hat geschrieben:Ich kann zumindest aus unternehmerischer Sicht etwas beitragen. Eine GesBR ist nicht rechtsfähig, die kann sich sicher nichts eintragen lassen. Sie kann ja nichtmal Eigentum besitzen.
Das stimmt eh, bei ihr muss jeder Gesellschafter eine Gewerbeberechtigung für z.B. den Handel mit Waffen besitzen weil sie ja keine juristische Person ist.
Jede natürliche Person in der GesBR die aber eine solche Berechtigung Besitzt ist dann aber wieder nach § 47 Abs 2 WaffG ausgenommen und die Frage danach, wie und wo diese Waffen dann eingetragen werden stellt sich wie bei einem Einzelunternehmer.
Der Einwand is eh angebracht ich wollte nur einen Überblick über alle Rechtsformen
Re: Eigentum/Eintragung von selbst erzeugten Waffen.
waffen im bestand eines zum handel pder zur erzeugung befugten unternehmens muessen im waffenbuch des unternehmens gefuehrt werden
kein zwr dzt noch
wird sich aber aendern naechstes jahr
dann muessen haendler ihre warenbestaende im zwr fuehren angeblich
keine ahnunc wie sich die das vorstellen wie das gehen soll ...
kein zwr dzt noch
wird sich aber aendern naechstes jahr
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doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Eigentum/Eintragung von selbst erzeugten Waffen.
gewo hat geschrieben:waffen im bestand eines zum handel pder zur erzeugung befugten unternehmens muessen im waffenbuch des unternehmens gefuehrt werden
kein zwr dzt noch
wird sich aber aendern naechstes jahr
dann muessen haendler ihre warenbestaende im zwr fuehren angeblich
keine ahnunc wie sich die das vorstellen wie das gehen soll ...
Sehr hilfreich die Info gewo, danke
Hab schon die WaffG VO 1 und 2 gelesen aber einfach nichts zum Thema gefunden
Re: Eigentum/Eintragung von selbst erzeugten Waffen.
Gemäß § 47 sind Gewerbetreibende von "fast allem" ausgenommen, weil diese in der Gewerbeordnung reglementiert werden.
Der § 141 der Gewerbeordnung unterscheidet zwischen natürlichen und juristischen Personen bei Gewerbetreibenden. Es kann also entweder eine Firma oder eine Person sein.
Im § 144 gibt es Bestimmungen über die Waffenbücher in denen diese (natürliche oder juristische) Personen ihre Waffen zu führen haben. Und es gibt eine Waffenbücher-Verordnung wo drinnen steht, welche Informationen diese zu enthalten haben.
Der § 141 der Gewerbeordnung unterscheidet zwischen natürlichen und juristischen Personen bei Gewerbetreibenden. Es kann also entweder eine Firma oder eine Person sein.
Im § 144 gibt es Bestimmungen über die Waffenbücher in denen diese (natürliche oder juristische) Personen ihre Waffen zu führen haben. Und es gibt eine Waffenbücher-Verordnung wo drinnen steht, welche Informationen diese zu enthalten haben.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.