Hallo,
ich wollte wissen unter welchen Umständen man zb eine Waffe in den USA kaufen kann sie nach Österreich einführt und dann Registriert. Hat jemand damit Erfahrung? Was muss ich wo vorlegen und melden damit das klappt? kurze knackige Antworten wären super
vielen Danks für die hilfreichen Antworten schon mal
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Einfuhr von Waffen aus einem Drittstaat
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Einfuhr von Waffen aus einem Drittstaat
Ich nehme mal an du meinst Eigenimport.
Du musst zuerst das Teil erfolgreich exportieren => teure Exportlizenz vom D.O.C. für ITAR-Produkte erwerben.
Ansonsten:
* Kat B Waffen: österr. WBK/WP muss vorliegen / Kat C keine weiteren Einschränkungen (https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... 50150.html)
* Waffe muss von einem Händler registriert werden, ev. vorher zum Beschuss
Du musst zuerst das Teil erfolgreich exportieren => teure Exportlizenz vom D.O.C. für ITAR-Produkte erwerben.
Ansonsten:
* Kat B Waffen: österr. WBK/WP muss vorliegen / Kat C keine weiteren Einschränkungen (https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... 50150.html)
* Waffe muss von einem Händler registriert werden, ev. vorher zum Beschuss
Tiroler im Herzen - Europäer im Geiste
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Re: Einfuhr von Waffen aus einem Drittstaat
Der Kauf in den USA ist auch nicht "mal eben so" wie man vielleicht denken könnte... Dann legaler Export, legaler Import. Das kostet alles SEHR VIEL Geld und Zeit. Deswegen praktiziert es auch niemand bis auf ein paar wenige Generalimporteure.
Re: Einfuhr von Waffen aus einem Drittstaat
hm nagut, ich bedanke mich trotzdem für die schnellen antworten!
Re: Einfuhr von Waffen aus einem Drittstaat
Die folgenden Angaben beschränken sich rein auf die Importvorschriften in Österreich und lassen eventuelle Exportbeschränkungen vollkommen außer Acht.
Kat.A.:
§ 17 Waffen: keine vorherige Importbewilligung notwendig, entsprechende § 17 Bewilligung auf WP/WBK erforderlich
§ 18 Waffen: vorherige Einfuhrbewilligung des BMI notwendig
Kat.B: keine vorherige Importbewilligung notwendig (ausgenommen Drittstaaten die EU-Staaten gleichgestellt sind, etwa Schweiz - hier EU-Importbewilligung notwendig). WBK/WP erforderlich
Kat.C und D: keine vorherige Importbewilligung notwendig (ausgenommen Drittstaaten die EU-Staaten gleichgestellt sind, etwa Schweiz - hier EU-Importbewilligung notwendig). Volljährigkeit erforderlich
Gesonderte Embargos (Russland, Nordkorea, etc.) beachten, diese machen einen Import eventuell dennoch unmöglich.
Kat.A.:
§ 17 Waffen: keine vorherige Importbewilligung notwendig, entsprechende § 17 Bewilligung auf WP/WBK erforderlich
§ 18 Waffen: vorherige Einfuhrbewilligung des BMI notwendig
Kat.B: keine vorherige Importbewilligung notwendig (ausgenommen Drittstaaten die EU-Staaten gleichgestellt sind, etwa Schweiz - hier EU-Importbewilligung notwendig). WBK/WP erforderlich
Kat.C und D: keine vorherige Importbewilligung notwendig (ausgenommen Drittstaaten die EU-Staaten gleichgestellt sind, etwa Schweiz - hier EU-Importbewilligung notwendig). Volljährigkeit erforderlich
Gesonderte Embargos (Russland, Nordkorea, etc.) beachten, diese machen einen Import eventuell dennoch unmöglich.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Einfuhr von Waffen aus einem Drittstaat
Frag mal in DE bei TheDuke (www.theduke.de)
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