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Einfuhr von Waffen aus einem Drittstaat

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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dennis
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Einfuhr von Waffen aus einem Drittstaat

Beitrag von dennis » Do 2. Nov 2017, 13:30

Hallo,

ich wollte wissen unter welchen Umständen man zb eine Waffe in den USA kaufen kann sie nach Österreich einführt und dann Registriert. Hat jemand damit Erfahrung? Was muss ich wo vorlegen und melden damit das klappt? kurze knackige Antworten wären super :D

vielen Danks für die hilfreichen Antworten schon mal :)

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Robiwan
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Re: Einfuhr von Waffen aus einem Drittstaat

Beitrag von Robiwan » Do 2. Nov 2017, 15:15

Ich nehme mal an du meinst Eigenimport.
Du musst zuerst das Teil erfolgreich exportieren => teure Exportlizenz vom D.O.C. für ITAR-Produkte erwerben.

Ansonsten:
* Kat B Waffen: österr. WBK/WP muss vorliegen / Kat C keine weiteren Einschränkungen (https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... 50150.html)
* Waffe muss von einem Händler registriert werden, ev. vorher zum Beschuss
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JollyJumper
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Re: Einfuhr von Waffen aus einem Drittstaat

Beitrag von JollyJumper » Do 2. Nov 2017, 15:31

Der Kauf in den USA ist auch nicht "mal eben so" wie man vielleicht denken könnte... Dann legaler Export, legaler Import. Das kostet alles SEHR VIEL Geld und Zeit. Deswegen praktiziert es auch niemand bis auf ein paar wenige Generalimporteure.

dennis
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Re: Einfuhr von Waffen aus einem Drittstaat

Beitrag von dennis » Do 2. Nov 2017, 15:55

hm nagut, ich bedanke mich trotzdem für die schnellen antworten! :)

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Promo
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Re: Einfuhr von Waffen aus einem Drittstaat

Beitrag von Promo » Do 2. Nov 2017, 16:54

Die folgenden Angaben beschränken sich rein auf die Importvorschriften in Österreich und lassen eventuelle Exportbeschränkungen vollkommen außer Acht.
Kat.A.:
§ 17 Waffen: keine vorherige Importbewilligung notwendig, entsprechende § 17 Bewilligung auf WP/WBK erforderlich
§ 18 Waffen: vorherige Einfuhrbewilligung des BMI notwendig
Kat.B: keine vorherige Importbewilligung notwendig (ausgenommen Drittstaaten die EU-Staaten gleichgestellt sind, etwa Schweiz - hier EU-Importbewilligung notwendig). WBK/WP erforderlich
Kat.C und D: keine vorherige Importbewilligung notwendig (ausgenommen Drittstaaten die EU-Staaten gleichgestellt sind, etwa Schweiz - hier EU-Importbewilligung notwendig). Volljährigkeit erforderlich

Gesonderte Embargos (Russland, Nordkorea, etc.) beachten, diese machen einen Import eventuell dennoch unmöglich.
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maggus
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Re: Einfuhr von Waffen aus einem Drittstaat

Beitrag von maggus » Do 2. Nov 2017, 16:59

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