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Pumpe von Anderen schießen

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Glock1110
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Pumpe von Anderen schießen

Beitrag von Glock1110 » So 12. Nov 2017, 23:43

Grüß euch,
Ein Bekannter von mir hat noch eine Vorderschaftrepetierflinte aus Altbestand. Nun frage ich mich ob ich die jetzt eigentlich überhaupt schießen darf, oder wird das hübsche Ding in meinen Händen sofort zu Kriegsmaterial. Ich spreche selbstverständlich vom Schießplatz und unter seinem Beisein.
LG

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panhandle
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Re: Pumpe von Anderen schießen

Beitrag von panhandle » Mo 13. Nov 2017, 01:50

servus....

also vom waffg. her spricht nichts dagegen so du das ding auf einem behördlich genehmigten schießstand benutzt....

siehe $14 waffg. .. https://www.jusline.at/gesetz/waffg/paragraf/14

g
willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.

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sniffer
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Re: Pumpe von Anderen schießen

Beitrag von sniffer » Mo 13. Nov 2017, 09:54

Ich spreche selbstverständlich vom Schießplatz und unter seinem Beisein.

vollkommen richtig! solange er dabei ist kannst du damit schießen. ausleihen ist nicht :doh:
wenn unrecht zu recht wird wird widerstand zur pflicht!
dem land tirol die treue!

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rhodium
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Re: Pumpe von Anderen schießen

Beitrag von rhodium » Mo 13. Nov 2017, 14:36

Behördlich genehmigt ist das entscheidende... privater Keller geht nicht.

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gewo
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Re: Pumpe von Anderen schießen

Beitrag von gewo » Mo 13. Nov 2017, 15:04

Glock1110 hat geschrieben:Grüß euch,
Ein Bekannter von mir hat noch eine Vorderschaftrepetierflinte aus Altbestand. Nun frage ich mich ob ich die jetzt eigentlich überhaupt schießen darf, oder wird das hübsche Ding in meinen Händen sofort zu Kriegsmaterial. Ich spreche selbstverständlich vom Schießplatz und unter seinem Beisein.
LG


wenn aus altbestand und gemeldet dann darfst du sie am behoerdlich genehmigten schiesstand innehaben (schiessen)

auf einem NICHT behoerdlich genehmigten schiessstand (und es gibt recht grosse anlagen die "privat" sind und nicht behoerdlich genehmigt) darfst du sie nicht angreifen
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