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Pumpe von Anderen schießen
Verfasst: So 12. Nov 2017, 23:43
von Glock1110
Grüß euch,
Ein Bekannter von mir hat noch eine Vorderschaftrepetierflinte aus Altbestand. Nun frage ich mich ob ich die jetzt eigentlich überhaupt schießen darf, oder wird das hübsche Ding in meinen Händen sofort zu Kriegsmaterial. Ich spreche selbstverständlich vom Schießplatz und unter seinem Beisein.
LG
Re: Pumpe von Anderen schießen
Verfasst: Mo 13. Nov 2017, 01:50
von panhandle
servus....
also vom waffg. her spricht nichts dagegen so du das ding auf einem behördlich genehmigten schießstand benutzt....
siehe $14 waffg. ..
https://www.jusline.at/gesetz/waffg/paragraf/14
g
willi
Re: Pumpe von Anderen schießen
Verfasst: Mo 13. Nov 2017, 09:54
von sniffer
Ich spreche selbstverständlich vom Schießplatz und unter seinem Beisein.
vollkommen richtig! solange er dabei ist kannst du damit schießen. ausleihen ist nicht

Re: Pumpe von Anderen schießen
Verfasst: Mo 13. Nov 2017, 14:36
von rhodium
Behördlich genehmigt ist das entscheidende... privater Keller geht nicht.
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Re: Pumpe von Anderen schießen
Verfasst: Mo 13. Nov 2017, 15:04
von gewo
Glock1110 hat geschrieben:Grüß euch,
Ein Bekannter von mir hat noch eine Vorderschaftrepetierflinte aus Altbestand. Nun frage ich mich ob ich die jetzt eigentlich überhaupt schießen darf, oder wird das hübsche Ding in meinen Händen sofort zu Kriegsmaterial. Ich spreche selbstverständlich vom Schießplatz und unter seinem Beisein.
LG
wenn aus altbestand und gemeldet dann darfst du sie am behoerdlich genehmigten schiesstand innehaben (schiessen)
auf einem NICHT behoerdlich genehmigten schiessstand (und es gibt recht grosse anlagen die "privat" sind und nicht behoerdlich genehmigt) darfst du sie nicht angreifen