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Steyr AUG Z A3 nach Deutschland mitnehmen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Steyr AUG Z A3 nach Deutschland mitnehmen

Beitrag von Bell » Mo 20. Nov 2017, 13:58

es wäre halt nur interessant, worauf sich die behörden berufen.
wenn ich in AT eine waffe besitzen darf (katB mit WBK) und diese mittels EUFWP ins EU ausland mitnehmen darf, wäre das ja keine waffe, sie in zB DE eingestuft wurde sondern eben bei uns.
es gibt ja auch ausnahmegenehmigungen für katA. hat man so eine, darf man eben diese katA besitzen.

wäre nicht AT WBK + AT EUFWP eine art ausnahme in DE?

hab ich nicht irgendwo gelesen, dass jemand „... eine waffe, die er in seinem heimatland besitzen darf...“?

bin mir ned sicher und drum hab ich (aus ehrlichem interesse) die frage nach der quelle gepostet.


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mura
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Re: Steyr AUG Z A3 nach Deutschland mitnehmen

Beitrag von mura » Mo 20. Nov 2017, 15:07

Hier der Link zum BKA Bescheid der Einstufung der AUG Z:
http://www.waffenschumacher.com/sites_4 ... cheide.htm
Fazit wie ich das rauslese ist dass keine der Steyr AUG Z Versionen verboten sind sondern alle normale Kat B Einstufungen haben.
Zum sportlichen Schiessen ist halt nur die AUG Z Sport Version(ohne Vordergriff) zugelassen.
Andere berechtigte können die normale Aug Z A3 Version erwerben und dementsprechend vermutlich auch Schiessen.
Wir sind ja berechtigt diese AUG Version zu haben und der Bewerb wird ja nicht nach irgendeiner Deutschen Sportordnung/Schiessordnung
ausgetragen. :think:
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Re: Steyr AUG Z A3 nach Deutschland mitnehmen

Beitrag von DerDaniel » Mo 20. Nov 2017, 15:32

Es gibt zu meiner Aussage leider keine rechtlichen Zitate, da es sich quasi aus dem grundsätzlichen Gesetzestext und der Einstufungspraxis des BKA ergibt. Deshalb habe ich auch mal mit einem Beamten länger telefoniert (ich wollte einen .223Rem HA auf .300AAC umrüsten) und seine Aussage war grundsätzlich "Wenn die Funktion 'wesentlicher Teile' verändert wird, das Kaliber geändert wird oder sich eines der Einstufungselemente der Waffe ändert, ist sie neu einzustufen.". Daraus ergibt sich, dass Waffen bei denen diese Elemente nicht einem Einstufungsbescheid entsprechen, in D nicht eingestuft sind...

Betreffend AUG Z: Wie oben bereits geschrieben, ist das AUG Z hier nicht verboten, sondern (bis auf das eine Gerät) vom Schießsport ausgenommen. Da es aber andere Möglichkeiten zum Erwerb gibt (z.B. Jagd) können die anderen Versionen hier auch erworben werden. Da der Verein jedoch einen schießsportlichen Bewerb und keinen jagdschießsportlichen Bewerb durchführt...
Die Änderungen die gewo ansprichst, sind m.W.n. nur an nicht wesentlichen Teilen (z.B. Federführungsstangen des militärischen AUG) und daher nicht relevant.

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Re: Steyr AUG Z A3 nach Deutschland mitnehmen

Beitrag von Bell » Mo 20. Nov 2017, 18:05

danke für die erklärungen!


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Re: Steyr AUG Z A3 nach Deutschland mitnehmen

Beitrag von 75th » Mo 20. Nov 2017, 19:06

Bin ich der Einzige der es - sagen wir mal - komisch findet das der Verein diesen Bewerb in Deutschland austrägt? Vor allem mit dem Wissen das vor Ort das deutsche WaffenG gilt? Vor allem da dieser über die Problematik das WaffG bescheid wissen müsst!

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Re: Steyr AUG Z A3 nach Deutschland mitnehmen

Beitrag von piefke » Mo 20. Nov 2017, 19:08

Nur zur Info die AT Version des OA 15 wird von einem großen bayrischen Internethändler angeboten und vielfach von deutschen Sportschützen gekauft , die sich der Problematik der AT Einstufung bewusst sind und gerne einen Schießstand in Grenznähe nutzen wollen . Die ist also auch in Deutschland zugelassen .

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Re: Steyr AUG Z A3 nach Deutschland mitnehmen

Beitrag von Balistix » Mo 20. Nov 2017, 19:11

Nein, da bin ich ganz bei dir. Noch verwunderlicher ist, dass darauf offenbar vergessen wurde und scheinbar erst auf Nachfrage Infos dazu versendet wurden, wie diesbezüglich mit dem deutschen Waffenrecht umzugehen ist. Dort hat dann noch der Hinweis gefehlt, dass VERschlossen ungleich GEschlossen und somit ein Schloss an die Tasche muss.
ASL - Verein - SSC Stetten

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Re: Steyr AUG Z A3 nach Deutschland mitnehmen

Beitrag von Bell » Mo 20. Nov 2017, 19:32

Bell hat geschrieben:versteh ich da was falsch, oder steht da, dass der Verein(sterreich) „seine“ LM in DE veranstaltet? [emoji15]

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is halt einfach untergegangen! [emoji849]


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Re: Steyr AUG Z A3 nach Deutschland mitnehmen

Beitrag von Tirol01 » Mo 20. Nov 2017, 20:06

Habe den Verein angeschrieben bezüglich einer rechtssicheren Auskunft - Auskunft: Alle Teilnehmer erhalten morgen ein Mail!

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Re: Steyr AUG Z A3 nach Deutschland mitnehmen

Beitrag von piefke » Di 21. Nov 2017, 00:16

Balistix hat geschrieben:Nein, da bin ich ganz bei dir. Noch verwunderlicher ist, dass darauf offenbar vergessen wurde und scheinbar erst auf Nachfrage Infos dazu versendet wurden, wie diesbezüglich mit dem deutschen Waffenrecht umzugehen ist. Dort hat dann noch der Hinweis gefehlt, dass VERschlossen ungleich GEschlossen und somit ein Schloss an die Tasche muss.

In dem man es oft wiederholt wird es auch nicht richtiger!
Es muss kein schloss dran, die Waffe darf nur nicht innerhalb von 3 Handgriffen im Anschlag sein( auch ohne Magazin)
Das kann ja jeder selbst probieren wie das möglich ist , bei einem Waffenkoffer mit 4 Schnappverschlüssen.

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Re: Steyr AUG Z A3 nach Deutschland mitnehmen

Beitrag von gewo » Di 21. Nov 2017, 00:20

piefke hat geschrieben:
Balistix hat geschrieben:Nein, da bin ich ganz bei dir. Noch verwunderlicher ist, dass darauf offenbar vergessen wurde und scheinbar erst auf Nachfrage Infos dazu versendet wurden, wie diesbezüglich mit dem deutschen Waffenrecht umzugehen ist. Dort hat dann noch der Hinweis gefehlt, dass VERschlossen ungleich GEschlossen und somit ein Schloss an die Tasche muss.

In dem man es oft wiederholt wird es auch nicht richtiger!
Es muss kein schloss dran, die Waffe darf nur nicht innerhalb von 3 Handgriffen im Anschlag sein( auch ohne Magazin)
Das kann ja jeder selbst probieren wie das möglich ist , bei einem Waffenkoffer mit 4 Schnappverschlüssen.


ist das wirklich so?
laut auskunft des VDB sind in DE selbst kabelbinder als verschluss NICHT ausreichend
und die ham das vom BKA juristen

versteh mich ned falsch, mir is das eh egal
aber wir verbringen regelmaessig waffen aus DE nach AT
wenn ich die draussen uebernehme sind die immer verpackt ohne ende

warum sollte der verband der deutschen buechsenmacher seinen mitgliedern das leben sinnlos schwer machen ..?

edit: auch die german rifle association sieht das so
https://german-rifle-association.de/myt ... portieren/
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

piefke
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Re: Steyr AUG Z A3 nach Deutschland mitnehmen

Beitrag von piefke » Di 21. Nov 2017, 14:39

Ich werde später hier noch die Stelle der Verwaltungsvorschrift (Bedienungsanleitung zum deutschen Waffg für Behörden und Polizisten) einstellen die sich um ver-ge- schlossen dreht.

Noch kurz der Hinweis falls ihr eine der langen Lauflängen habt und den MFD abschraubt , könnt ihr für 300 Euro den sportkonformen Vorderschaft erwerben und mit der Waffe auch in D problemlos am Sport teilnehmen .

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Re: Steyr AUG Z A3 nach Deutschland mitnehmen

Beitrag von LTE » Di 21. Nov 2017, 18:45

IN AT sind MFD auf HA sowieso pfui gack :) wir haben Mündungsbremsen die wie die originalen MFD aussehen ;)
Ja das Alu Teil für 300.- wenn ich denke das ich mir für 688€ einen kompletten upper/lower für MP5 Magazine aus den USA von einem Deutschen Händler importieren hab lassen... kannst dir meine Meinung dazu denken....Druckreif ist die nämlich nicht :P

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Re: Steyr AUG Z A3 nach Deutschland mitnehmen

Beitrag von rhodium » Mi 22. Nov 2017, 16:36

Mein Wissensstand: in D sind kurze Lauflängen nicht für den Schiesssport zugelassen. Deshalb sind diese aber nicht verboten, sondern können einfach nicht von jedem WBK-Besitzer erworben werden. In D bekommt man ja einen Voreintrag in die WBK und geht nicht einfach wie bei uns einkaufen. Jäger können solche Modelle mit entsprechender Magazinbegrenzung aber kaufen.

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DerDaniel
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Re: Steyr AUG Z A3 nach Deutschland mitnehmen

Beitrag von DerDaniel » Mi 22. Nov 2017, 17:32

rhodium hat geschrieben:Mein Wissensstand: in D sind kurze Lauflängen nicht für den Schiesssport zugelassen. Deshalb sind diese aber nicht verboten, sondern können einfach nicht von jedem WBK-Besitzer erworben werden. In D bekommt man ja einen Voreintrag in die WBK und geht nicht einfach wie bei uns einkaufen. Jäger können solche Modelle mit entsprechender Magazinbegrenzung aber kaufen.

Teil 1 richtig, Teil 2 falsch.
Die Magazinbegrenzung für die Jagd ist kürzlich gefallen. Es dürfen nur noch 3 Schuss insgesamt im HA befinden. Ob du die jetzt alle in einem 100er Trommelmag oder 2 in einem Magazin für nur 2 Schuss und eine in der Kammer hast, ist egal.

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