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Steyr AUG Z A3 nach Deutschland mitnehmen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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gewo
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Re: Steyr AUG Z A3 nach Deutschland mitnehmen

Beitrag von gewo » Do 23. Nov 2017, 01:16

in DE darf ja mit waffen sportlich nur nach bestehenden deutschen sportordnungen geschossen werde
alle anderen arten vom schiessveranstaltungen sind verboten

wenn nun in der deutschen sportordnung eine mindestlauflaenge von 550mm fuer semi automatk langwaffen festgelegt ist .... kann dann die teilnahme an solchen bewerben mit waffen mit kuerzere lauflaenge - und somit entgegen den bestimmungen in der deutschen sportordnung - ueberhaupt waffenrechtlich zulaessig sein?

und wenn eine solche teilnahme waffenrechtlich nicht zulaessig ist .... kann dann die einfuhr der waffe zulaessig sein?
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DerDaniel
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Re: Steyr AUG Z A3 nach Deutschland mitnehmen

Beitrag von DerDaniel » Do 23. Nov 2017, 09:14

gewo hat geschrieben:in DE darf ja mit waffen sportlich nur nach bestehenden deutschen sportordnungen geschossen werde
alle anderen arten vom schiessveranstaltungen sind verboten
So nicht ganz richtig. In begrenztem Maß sind auch nicht sportliche Schussabgaben möglich, um z.B. Funktionstests o.ä. durchzuführen. Aber...

gewo hat geschrieben:wenn nun in der deutschen sportordnung eine mindestlauflaenge von 550mm fuer semi automatk langwaffen festgelegt ist .... kann dann die teilnahme an solchen bewerben mit waffen mit kuerzere lauflaenge - und somit entgegen den bestimmungen in der deutschen sportordnung - ueberhaupt waffenrechtlich zulaessig sein?

und wenn eine solche teilnahme waffenrechtlich nicht zulaessig ist .... kann dann die einfuhr der waffe zulaessig sein?
...hier bist du jetzt an dem interessanten Punkt. Bewerbe dürfen nur im Rahmen der Sportordnung durchgeführt werden und dann kommt genau die von dir genannte Frage auf.

Meine Aussage niemals mit einem Kat. B HA in ein europ. Nachbarland zu reisen ist nicht ganz ohne Hand und Fuß...

Früher, als man noch jedesmal eine Verbringungsgenehmigung gebraucht hat, war man auf der sicheren Seite, da das Zielland einem mit Brief und Siegel bestätigt hat, dass man die Waffe legal mitnehmen und besitzen darf. In dem EUFWP gibt es dazu nichts. Selbst das Bundesverwaltungsamt sagt dazu klipp und klar "Nicht jede Waffe, die im Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen ist, darf automatisch ins Ausland mitgenommen werden. Es sind die jeweiligen waffenrechtlichen Bestimmungen des Gastlandes und aller Staaten, die durchfahren werden, zu beachten. Entsprechende Genehmigungen von Ländern, die besucht werden sollen, sind vorher einzuholen."

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Re: Steyr AUG Z A3 nach Deutschland mitnehmen

Beitrag von piefke » Do 23. Nov 2017, 11:12

Also der Lauf des Aug muss mindestens 42 cm lang sein , dass ist bezüglich Länge alles .

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Re: Steyr AUG Z A3 nach Deutschland mitnehmen

Beitrag von gewo » Do 23. Nov 2017, 11:18

piefke hat geschrieben:Also der Lauf des Aug muss mindestens 42 cm lang sein , dass ist bezüglich Länge alles .


ja, bezueglich laenge schon, aber:

zitat:
§ 6 Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen
(1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen:
1. Kurzwaffen mit einer Lauflänge von weniger als 7,62 cm (drei Zoll) Länge;
2. halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer
vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes
über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn
a) die Lauflänge weniger als 42 cm beträgt,
b) das Magazin sich hinter der Abzugseinheit befindet (so genannte Bul-Pup-Waffen) oder
c) die Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als 40 mm beträgt

dass bedeutet dass jedes AUG mit dem vorderschaftgriff in DE sportlich unzulaessig ist und damit kein bewerb geschossen werden darf, oder?
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Re: Steyr AUG Z A3 nach Deutschland mitnehmen

Beitrag von DerDaniel » Do 23. Nov 2017, 11:26

gewo hat geschrieben:
piefke hat geschrieben:Also der Lauf des Aug muss mindestens 42 cm lang sein , dass ist bezüglich Länge alles .


ja, bezueglich laenge schon, aber:

zitat:
§ 6 Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen
(1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen:
1. Kurzwaffen mit einer Lauflänge von weniger als 7,62 cm (drei Zoll) Länge;
2. halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer
vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes
über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn
a) die Lauflänge weniger als 42 cm beträgt,
b) das Magazin sich hinter der Abzugseinheit befindet (so genannte Bul-Pup-Waffen) oder
c) die Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als 40 mm beträgt

dass bedeutet dass jedes AUG mit dem vorderschaftgriff in DE sportlich unzulaessig ist und damit kein bewerb geschossen werden darf, oder?

Korrekt.

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Re: Steyr AUG Z A3 nach Deutschland mitnehmen

Beitrag von Bourne » Do 23. Nov 2017, 11:31

Was ich daran nicht verstehe, das AUG Z Sport ist in Deutschland doch zugelassen. Aber nur weil es einen "ergonomischen Vorderschaft" hat, bleibt es doch trotzdem eine Bullpup-Waffe (Magazin hinter der Abzugseinheit)!? :think:

Edit:
"Wer nun meint 'Die Waffe ist doch verboten weil es eine Bullpup ist', hat gut aufgepasst. Aber das BKA sieht das in der AUG-Z 'Sport' Version etwas anders."
https://www.shotevent.net/blog/2016/03/02/steyr-aug-z-sport/

Aber logisch ist das nicht ... :doh:
Zuletzt geändert von Bourne am Do 23. Nov 2017, 13:08, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Steyr AUG Z A3 nach Deutschland mitnehmen

Beitrag von gewo » Do 23. Nov 2017, 11:44

Bourne hat geschrieben:Was ich daran nicht verstehe, das AUG Z Sport ist in Deutschland doch zugelassen. Aber nur weil es einen "ergonomischen Vorderschaft" hat, bleibt es doch trotzdem eine Bul-Pup-Waffe (Magazin hinter der Abzugseinheit)!? :think:


nein, zum charakter einer bul-pup waffe gehoert der vertikale vordergriff

wenn dieser nicht vorhanden ist und es auch keine montagemoeglichkeit (rail) an dieser stelle dafuer gibt handelt es sich um eine sportwaffe bei der die bul-pup konstruktion keine relevanz mehr hat
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Re: Steyr AUG Z A3 nach Deutschland mitnehmen

Beitrag von Bourne » Do 23. Nov 2017, 13:02

gewo hat geschrieben:
Bourne hat geschrieben:Was ich daran nicht verstehe, das AUG Z Sport ist in Deutschland doch zugelassen. Aber nur weil es einen "ergonomischen Vorderschaft" hat, bleibt es doch trotzdem eine Bul-Pup-Waffe (Magazin hinter der Abzugseinheit)!? :think:


nein, zum charakter einer bul-pup waffe gehoert der vertikale vordergriff

wenn dieser nicht vorhanden ist und es auch keine montagemoeglichkeit (rail) an dieser stelle dafuer gibt handelt es sich um eine sportwaffe bei der die bul-pup konstruktion keine relevanz mehr hat

Danke für die Erklärung!
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