ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Umgang mit nicht waffenrechtlich relevanten Teilen bei Personen ohne WBK oder unter 18?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Benutzeravatar
Perock
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 901
Registriert: Mo 25. Jan 2016, 09:30

Re: Umgang mit nicht waffenrechtlich relevanten Teilen bei Personen ohne WBK oder unter 18?

Beitrag von Perock » Fr 24. Nov 2017, 10:22

Glock1768 hat geschrieben:in einigen Punkten bin ich anderer Meinung wie Du.

Warum soll ich meine Waffe versteckt vom Kind putzen. Ich halte die Gesetze ein und reinige im Keller meine Waffe, wo ich idr dann alleine bin. Ich werde mich nicht hinter einer Türe einsperren wenn ein Kind mal doch runter in den Keller kommt.

Das mich meine Familie nicht anzeigt, davon gehe ich aus. Warum auch ... es wird gegen keine Vorschrift verstossen. Ich will trotzdem wissen, wie es der Gesetzgeber sieht. Verantwortung für mein Handeln habe ich IMMER.

Kinder sind nicht deppert ... absolut richtig. Trotzdem gibt es entsprechende Hemmschwellen, die beim Menschen durch Training, Erziehung usw verändert werden können. Piloten werden Feinde in Ihrem Helmen durch Computerbilder eingeblendet, um die Hemmschwelle eines Abschusses zu reduzieren, aber unsere Kinder können hier besser unterscheiden ... vor allem in einer Zeit, in der Computerspiele und Fernsehprogramme immer brutaler werden aber ja nichts passiert, da im Spiel einfach wieder neu begonnen werden kann. Es ist bewiesen, dass solche Dinge die Hemmschwellen herabsetzen.

Wer drillt Kinder, dass sie sich mit Waffen auseinander setzen müssen??????? Niemand!!!

ich habe nur eine einfache Frage gestellt ;)

Wie gesagt,Du musst selber wissen wie Du das handhabst.
Ich sehe es nicht als verstecken wenn ich erst meine Waffen putze wenn der Kleine im Bett ist...erstens nütze ich lieber die Zeit mit ihm zu spielen solange er munter ist und zweitens muss ich ihm ned auf's Aug drucken das da Papa Waffen hat.
Zwangsläufig wird er mal genauer fragen warum ich in den Verein fahre und was ich da mache umso älter er wird,sollte er interesse an meinem Hobby zeigen ,ja dann kommt die Zeit der Aufklärung und richtige umgang mit Waffen am Stand.....

''Wer drillt Kinder, dass sie sich mit Waffen auseinander setzen müssen???????''
Hmm naja ,der jenige der ihnen einen Schaft in die Hand drückt beim Waffen putzen in deren Beisein.....zwangsläufig in dem Moment setzen sie sich damit auseinander......
Aber egal,mach wie Du es für richtig hältst :)
Ich brauche keinen Gesetzgeber der mir sagt das ich meinem Kind Nicht einen Schaft/Griffstück/Roni/Schreckschuss/softair glumpat in die Hand drücke...das sagt mir mein Verstand und mein verantwortungsbewusstsein es nicht zu tun.
Menschen ohne Signatur zeugen von Charakter!

Benutzeravatar
Glock1768
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2316
Registriert: Sa 13. Aug 2016, 17:02
Wohnort: NÖ, Bezirk Bruck ad Leitha

Re: Umgang mit nicht waffenrechtlich relevanten Teilen bei Personen ohne WBK oder unter 18?

Beitrag von Glock1768 » Fr 24. Nov 2017, 10:39

Ich drücke keinen Kind eine Schaft in die Hand nach dem Motto jetzt nimm endlich ... Wie kommst du auf den Unsinn?

Wenn mir die Kinder beim Kochen zuschauen und vielleicht auch Mal die Zucchini von sich aus schneiden wollen drille ich sie auch zum Kochen lernen,?

Nicht dein Ernst oder?????

Lassen wir diesen Mist jetzt und kommen wieder zum Thema ... Danke!
9x19: 2x CZ 75 Shadow Mamba, 2x Glock 17 Gen4, Glock 19 Gen4, Glock 34 Gen4, Glock 43 Gen4, Tactical 17 TAC-9
.357: S&W 686-3
.22: TSG.22, CZ 75 Kadett II, CZ 455 Evolution
.223: Howa M 1500 Archangel, Troy PAR National

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36531
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Umgang mit nicht waffenrechtlich relevanten Teilen bei Personen ohne WBK oder unter 18?

Beitrag von gewo » Fr 24. Nov 2017, 10:47

Perock hat geschrieben:Kinder sind garnicht so deppert wie manche glauben ,die erkennen sehr wohl den Unterschied ob Spiel und ernst.


zu dem thema gibts halt a haufen meinungen, auch welche die mit deiner nicht uebereinstimmen
vor allem kann ich mir schwer vorstellen dass es stimmt dass kinder enthemmt und gewalttaetig werden wenn sie mit cowboyrevolvern im holster am faschingsdienstag rumlaufen und "peng" "peng" schreiben, dass es aber keinerlei problem bereitet dass sie mit aehnlich aussehenden aber buntem spielzeug mit gegenstaenden auf andere kinder schiessen..

so wie auch zum thema einfluss von videospielen ein breites meinungsspektrum gibt ....
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Benutzeravatar
Perock
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 901
Registriert: Mo 25. Jan 2016, 09:30

Re: Umgang mit nicht waffenrechtlich relevanten Teilen bei Personen ohne WBK oder unter 18?

Beitrag von Perock » Fr 24. Nov 2017, 10:52

Glock1768 hat geschrieben:Ich drücke keinen Kind eine Schaft in die Hand nach dem Motto jetzt nimm endlich ... Wie kommst du auf den Unsinn?

Wenn mir die Kinder beim Kochen zuschauen und vielleicht auch Mal die Zucchini von sich aus schneiden wollen drille ich sie auch zum Kochen lernen,?

Nicht dein Ernst oder?????

Lassen wir diesen Mist jetzt und kommen wieder zum Thema ... Danke!

Du bist doch schon meilenweit weg von deiner Frage.....
Ja lassen wir das ist besser so ,Du verstehst es einfach nicht.
Menschen ohne Signatur zeugen von Charakter!

Benutzeravatar
Glock1768
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2316
Registriert: Sa 13. Aug 2016, 17:02
Wohnort: NÖ, Bezirk Bruck ad Leitha

Re: Umgang mit nicht waffenrechtlich relevanten Teilen bei Personen ohne WBK oder unter 18?

Beitrag von Glock1768 » Fr 24. Nov 2017, 10:53

Ich sehr wohl ... Aber egal
9x19: 2x CZ 75 Shadow Mamba, 2x Glock 17 Gen4, Glock 19 Gen4, Glock 34 Gen4, Glock 43 Gen4, Tactical 17 TAC-9
.357: S&W 686-3
.22: TSG.22, CZ 75 Kadett II, CZ 455 Evolution
.223: Howa M 1500 Archangel, Troy PAR National

Benutzeravatar
Perock
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 901
Registriert: Mo 25. Jan 2016, 09:30

Re: Umgang mit nicht waffenrechtlich relevanten Teilen bei Personen ohne WBK oder unter 18?

Beitrag von Perock » Fr 24. Nov 2017, 11:05

gewo hat geschrieben:
Perock hat geschrieben:Kinder sind garnicht so deppert wie manche glauben ,die erkennen sehr wohl den Unterschied ob Spiel und ernst.


zu dem thema gibts halt a haufen meinungen, auch welche die mit deiner nicht uebereinstimmen
vor allem kann ich mir schwer vorstellen dass es stimmt dass kinder enthemmt und gewalttaetig werden wenn sie mit cowboyrevolvern im holster am faschingsdienstag rumlaufen und "peng" "peng" schreiben, dass es aber keinerlei problem bereitet dass sie mit aehnlich aussehenden aber buntem spielzeug mit gegenstaenden auf andere kinder schiessen..

so wie auch zum thema einfluss von videospielen ein breites meinungsspektrum gibt ....

Bin ich ganz bei Dir,nur seine Frage was er darf und nicht darf bzw. ob es rechtlich abgedeckt ist ist doch nonsense...was hat er zu Hause zu befürchten wenn er umbedingt seinem Kind den Schaft/Roni/Griffstück in die Hand drückt?!
Seine Frage hätt er sich selbst beantworten können wenn er ein bisschen nachdenkt.
Wenn ich bei diesen Dingen einen Gesetzgeber brauche na bumm...
''dass es stimmt dass kinder enthemmt und gewalttaetig werden wenn sie mit cowboyrevolvern im holster am faschingsdienstag rumlaufen und "peng" "peng" schreiben, dass es aber keinerlei problem bereitet dass sie mit aehnlich aussehenden aber buntem spielzeug mit gegenstaenden auf andere kinder schiessen''
Hallo du redest von Spielzeug!Und nicht von Waffenteilen!
Wo behaupte ich das es ein Problem darstellt wenn Kinder mit sowas spielen?
Der Tread ersteller hat ja nicht geschrieben ob es ein Problem ist das er seinem Kind eine Nerv in die Hand drückt.
Es ging um Waffenteile...
drehen wir uns hier im Kreis oder wie?
Er wollte klar wissen ob es böse ist wenn er seinen Kindern einen Schaft/oder seinen coolen Roni in die Hand drückt...naja einige brauchen ein Gesetz dafür andere schalten einfach denn Verstand ein.... das wollte ich dem Thread Ersteller damit sagen.
Menschen ohne Signatur zeugen von Charakter!

Benutzeravatar
Bourne
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 898
Registriert: Do 21. Nov 2013, 14:53
Wohnort: Gsiberg

Re: Umgang mit nicht waffenrechtlich relevanten Teilen bei Personen ohne WBK oder unter 18?

Beitrag von Bourne » Fr 24. Nov 2017, 11:13

Perock hat geschrieben:Bin ich ganz bei Dir,nur seine Frage was er darf und nicht darf bzw. ob es rechtlich abgedeckt ist ist doch nonsense...was hat er zu Hause zu befürchten wenn er umbedingt seinem Kind den Schaft/Roni/Griffstück in die Hand drückt?!
Seine Frage hätt er sich selbst beantworten können wenn er ein bisschen nachdenkt.
Wenn ich bei diesen Dingen einen Gesetzgeber brauche na bumm...

Ganz so blöd finde ich die Frage garnicht. Seine Frau und seine Kinder werden in nicht anzeigen, das ist klar. Aber was ist, wenn das Kind in der Schule was erzählt? Da würde ich auch lieber vorher nachfragen, ob ich mit meiner Meinung richtig liege. Mehr hat er ja nicht getan. Und ich kann mir schon vorstellen, dass die Kinder fragen, ob sie das Teil mal in die Hand nehmen dürfen ...
9 mm Luger | .357 Magnum | .223 Remington

Benutzeravatar
Glock1768
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2316
Registriert: Sa 13. Aug 2016, 17:02
Wohnort: NÖ, Bezirk Bruck ad Leitha

Re: Umgang mit nicht waffenrechtlich relevanten Teilen bei Personen ohne WBK oder unter 18?

Beitrag von Glock1768 » Fr 24. Nov 2017, 11:19

weisst lieber Perock ... es gibt Personen (wie mich), die beruflich sehr viel persönliche Verantwortung im Rahmen Ihrer Tätigkeiten übernehmen.

Ich bin Sachverständiger, SFK, BSB, BSM und viele von uns arbeiten mit Behörden eng zusammen und/oder Richtern. Manchmal leider auch nicht nur als Unterstützung im Rahmen einer Urteilsfindung, sondern nach Unglücken auch schon mal als Angeklagter.

Und daher kenne ich die dringende Notwendigkeit einer rechtlichen Absicherung nur zu gut. Ich weiß, was es heisst Gesetze zu lesen und zu interpretieren. Redet man mit 5 Anwälten/Sachverständigen/Richtern ... usw hast mindestens 6 Meinungen und stehst mit mehr Fragen da als Antworten.

Ich verfüge über ausreichend Hausverstand und Verantwortungsbewusstsein ... und ich weiß auch, dass in Gesetzen oft absolut blödsinnige Dinge enthalten sind, die mit einer Gefährdung nichts zu Tun haben. Das Griffstück einer Glock ist ein Kunststoffteil und absolut ungefährlich. Die Gabel deines 6 jährigen Kindes ist viel gefährlicher. Ein Nerf-Projektil ins Aug kann zum Verlust des Augenlichtes führen. Ein Glock-Griffstück ist gefährlich???

Ich bin es gewohnt Risikoanalysen durchzuführen, aber auch die rechtliche Absicherung ist wesentlich ... deshalb meine Frage.

Ich habe im Keller eine Werkstatt für Holz und Metallbearbeitung, wo eine Fräsmaschine, eine Drehbank, hydraulische Pressen, Holzbearbeitungsmaschinen, Schweißgeräte, zahlreiche Handmaschinen usw stehen, wo unsere Kinder (bei bestimmten Vorgängen schon alleine, bei anderen unter Aufsicht) arbeiten und basteln dürfen. Sie werden altersgemäß an Gefahren herangeführt (sollen ja auch mal selbstständige Erwachsene werden und nicht wie bei Helikoptereltern immer mehr üblich im Glashaus vor allem beschützt).

Also, Gefahr einer Werkstatt oder diverser Sportarten zu der reallen Gefahr einer Glockgriffstückes ... aber im Ernstfall entscheidet der Richter nach den Buchstaben des Gesetzes (bzw seiner Interpretation desselbigen) ... und dafür hätte ich gerne auch eine Absicherung und deshalb habe ich um die Meinung kompetenter Kollegen hier gebeten

Zum Thema verstecken ... warum sollen wir unser Hobby "Sportschiessen" verstecken? machen wir etwas böses? NEIN! Wir sollten aktiver werden und das Thema vorantreiben. Letztens war eine Doku "Frauen an den Waffen" oder so ähnlich im ORF ... Sportschützinnen, die sich nicht über das Thema reden trauen ... geht es noch??? Warum soll Dein Kind, auch mit 6 Jahren, nicht wissen, das du gerne schiesst? Ich meine, ich respektiere Deine Meinung, keine Frage! Warum üben wir unser Hobby so versteckt aus. Durch mein aktives Fördern gibt es schon 15 weitere WBK-Besitzer, die vorher noch nie was mit Waffen zu Tun hatten, bzw gegen uns waren. Verstecken ist der falsche Weg ...
Zuletzt geändert von Glock1768 am Fr 24. Nov 2017, 11:51, insgesamt 1-mal geändert.
9x19: 2x CZ 75 Shadow Mamba, 2x Glock 17 Gen4, Glock 19 Gen4, Glock 34 Gen4, Glock 43 Gen4, Tactical 17 TAC-9
.357: S&W 686-3
.22: TSG.22, CZ 75 Kadett II, CZ 455 Evolution
.223: Howa M 1500 Archangel, Troy PAR National

Benutzeravatar
Perock
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 901
Registriert: Mo 25. Jan 2016, 09:30

Re: Umgang mit nicht waffenrechtlich relevanten Teilen bei Personen ohne WBK oder unter 18?

Beitrag von Perock » Fr 24. Nov 2017, 11:36

Bourne hat geschrieben:
Perock hat geschrieben:Bin ich ganz bei Dir,nur seine Frage was er darf und nicht darf bzw. ob es rechtlich abgedeckt ist ist doch nonsense...was hat er zu Hause zu befürchten wenn er umbedingt seinem Kind den Schaft/Roni/Griffstück in die Hand drückt?!
Seine Frage hätt er sich selbst beantworten können wenn er ein bisschen nachdenkt.
Wenn ich bei diesen Dingen einen Gesetzgeber brauche na bumm...

Ganz so blöd finde ich die Frage garnicht. Seine Frau und seine Kinder werden in nicht anzeigen, das ist klar. Aber was ist, wenn das Kind in der Schule was erzählt? Da würde ich auch lieber vorher nachfragen, ob ich mit meiner Meinung richtig liege. Mehr hat er ja nicht getan. Und ich kann mir schon vorstellen, dass die Kinder fragen, ob sie das Teil mal in die Hand nehmen dürfen ...

Da würde aber nur das Wort Gewehr reichen um Lehrer auf den Plan zu rufen...alsssssso was glaubst ist jetzt gescheiter,dem Kind garnicht die möglichkeit geben denn Schaft/Roni das Griffstück in die Hand zu geben oder nicht?
Egal ob das jetzt rechtens wäre ,wie will er dann beweisen das er dem Kind nicht gleich die ganze Spradern in die Hand gedrückt hätte?Wenn das Kind in der Schule erzählt das er Papas Waffe(Schaft/Griffstück/Roni is der lehrerin wurscht weil die kennst sich zu 99% nicht aus) in der Hand hatte?
Wo wir wiederum zurück kommen zum Thema,würde er es garnicht machen wäre es kein Thema oder?
''dass die Kinder fragen, ob sie das Teil mal in die Hand nehmen dürfen''
jop versteh ich,aber es soll sogar noch Eltern geben die einmal Nein sagen das darfst Du nichtund nicht weil ich es rechtlich nicht darf sondern weil ich als Vater das nicht will....
only my two cents ich bin raus aus dem Thema :mrgreen:
Menschen ohne Signatur zeugen von Charakter!

Benutzeravatar
Bell
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1385
Registriert: Mo 28. Nov 2016, 16:35
Wohnort: südl. NÖ

Re: Umgang mit nicht waffenrechtlich relevanten Teilen bei Personen ohne WBK oder unter 18?

Beitrag von Bell » Fr 24. Nov 2017, 11:37

BITTE!
Der TE schreibt im ersten Post, dass er eine RECHTLICHE Frage hat! Er fragt nicht nach pädagogischen Tipps oder persönlichen Vorlieben oder Stoffwechselproblemen!!

Diese RECHTLICHE Frage dürfte beantwortet sein, oder?

Wenn jemand einen Thread über Kindererziehung aufmachen will, kann er das ja gerne tun. Dann weiß ich, dass ich dort nicht reinschauen muss (hab selber zwei, brauch aber keine Tipps von Fremden).


Gesendet von iPhone mit Tapatalk

Benutzeravatar
Perock
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 901
Registriert: Mo 25. Jan 2016, 09:30

Re: Umgang mit nicht waffenrechtlich relevanten Teilen bei Personen ohne WBK oder unter 18?

Beitrag von Perock » Fr 24. Nov 2017, 11:44

Glock1768 hat geschrieben: Die Gabel deines 6 jährigen Kindes ist viel gefährlicher. Ein Nerf-Projektil ins Aug kann zum Verlust des Augenlichtes führen. Ein Glock-Griffstück ist gefährlich???

Stimmt die Gabel ist gefährlich,muss er aber lernen damit umzugehen weil sonst würde er wie ein Neandertaler essen.Mit Waffenteilen Hantieren muss er zwingend nicht mit 6 Jahren ,warum auch...

Stimmt deswegen kaufe ich meinem Kind keine Nerv mit 6 Jahren.

Schau eigentlich ist es mir egal wie ihr alle das macht,ich für meinen Teil warte ab bis er Alt genug ist und sich auch interessiert dafür,da gibt es auch dann keine Überaschung das die Lehrerin anruft und nachfragt warum da Bua mit Waffen hantiert usw...
Jeder hat seine Meinung dazu und das ist auch gut so.
Zuletzt geändert von Perock am Fr 24. Nov 2017, 11:54, insgesamt 1-mal geändert.
Menschen ohne Signatur zeugen von Charakter!

Benutzeravatar
Perock
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 901
Registriert: Mo 25. Jan 2016, 09:30

Re: Umgang mit nicht waffenrechtlich relevanten Teilen bei Personen ohne WBK oder unter 18?

Beitrag von Perock » Fr 24. Nov 2017, 11:53

Bell hat geschrieben:BITTE!
Der TE schreibt im ersten Post, dass er eine RECHTLICHE Frage hat! Er fragt nicht nach pädagogischen Tipps oder persönlichen Vorlieben oder Stoffwechselproblemen!!

Diese RECHTLICHE Frage dürfte beantwortet sein, oder?

Wenn jemand einen Thread über Kindererziehung aufmachen will, kann er das ja gerne tun. Dann weiß ich, dass ich dort nicht reinschauen muss (hab selber zwei, brauch aber keine Tipps von Fremden).


Gesendet von iPhone mit Tapatalk

:handgestures-salute: jawoll sir machen wir .

Diese RECHTLICHE Frage dürfte beantwortet sein, oder?
Stimmt,jede weitere Diskussion ist überflüssig und ja stimmt geht zuviel in die Erziehung der Kinder rein ,da stimme ich Dir zu my bad.
Demütigst entschuldigen wir uns bei Dir.
Menschen ohne Signatur zeugen von Charakter!

Benutzeravatar
hmg382
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1577
Registriert: Di 1. Dez 2015, 08:10
Wohnort: Tirol

Re: Umgang mit nicht waffenrechtlich relevanten Teilen bei Personen ohne WBK oder unter 18?

Beitrag von hmg382 » Fr 24. Nov 2017, 11:55

Bourne hat geschrieben:Ganz so blöd finde ich die Frage garnicht. Seine Frau und seine Kinder werden in nicht anzeigen, das ist klar. Aber was ist, wenn das Kind in der Schule was erzählt? Da würde ich auch lieber vorher nachfragen, ob ich mit meiner Meinung richtig liege. Mehr hat er ja nicht getan. Und ich kann mir schon vorstellen, dass die Kinder fragen, ob sie das Teil mal in die Hand nehmen dürfen ...


+1
Ich halt mich da streng ans Gesetz und fertig. Auch wenn's teilweise übertrieben erscheint, aber das "Erzählen" ist das Problem. Bei entsprechender Neugier des Sohnemannes im Kindergartenalter wird halt gesagt: "Das ist gesetzlich verboten, das darfst du nicht/darf ich nicht, sonst kommt die Polizei." und er versteht das auch. Ne fertige 9mm Murmel darf er logischerweise nicht in die Hand nehmen, aber wenn er mit zum Entzündern/Kalibrieren von leeren Hülsen an die Presse will, dann darf er gerne ran.

P.S. Leute, ruhig bleiben und runterkommen. Das Wochenende und (hoffentlich) die verdiente Entspannung ist greifbar nah ;)
DVC & #IamTheGunLobby

"Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren." - Benjamin Franklin

CZ Shadow 2, CZ P-09

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36531
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Umgang mit nicht waffenrechtlich relevanten Teilen bei Personen ohne WBK oder unter 18?

Beitrag von gewo » Fr 24. Nov 2017, 12:37

hmg382 hat geschrieben: ....aber das "Erzählen" ist das Problem.....


ja, ist es

weiss nimmer genau wie wir das damals geregelt haben
aber unsere kids waren so ab 8, 9 jahren regelmaessig schiessen ...

keine geheimnisse, kein verstecken

fazit: schusswaffen waren als sie so 10, 11 waren so was von uninteressant ...
da wollte auch keine/r mehr mit auf den schiessstand

mit 11 oder 12 hat der bub dann noch mal bei einem IPSC level 2 match mitgeschossen
aber nicht mal das hat ihn umgedreht

war ihnen einfach zu fad ...
bis heute
Zuletzt geändert von gewo am Fr 24. Nov 2017, 12:39, insgesamt 1-mal geändert.
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Benutzeravatar
Bell
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1385
Registriert: Mo 28. Nov 2016, 16:35
Wohnort: südl. NÖ

Re: Umgang mit nicht waffenrechtlich relevanten Teilen bei Personen ohne WBK oder unter 18?

Beitrag von Bell » Fr 24. Nov 2017, 12:38

Perock hat geschrieben: :handgestures-salute: jawoll sir machen wir .

...

Demütigst entschuldigen wir uns bei Dir.

na sooo streng wollt ich nicht,
dass das rüber kommt! [emoji848]

aber es hat schon wer geschrieben:
WE kommt! chillen, ballern, what ever!


Gesendet von iPhone mit Tapatalk

Antworten