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EU Waffengesetz Frist?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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MrRemington700
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Re: EU Waffengesetz Frist?

Beitrag von MrRemington700 » Fr 1. Dez 2017, 08:57

Wenn wir eine vernünftige Umsetzung der RL erreichen, dann wird es für Sportschützen keine Änderungen geben.

Jäger bekommen eventuell den Schalldämpfer, vielleicht auch Sportschützen.

Vielleicht wird die Kat A Einstufung für HA modernisiert.

Was ich mir aber schon vorstellen kann, ist dass man Flinten und Repetierer, sowie die hiezu passende Munition nur mehr mit WBK/WP oder Jagdkarte erwerben wird können. Was ich zudem jetzig als völlig verfehlt empfinde ist, dass Jäger keinen Psychotest machen müssen, wenn sie eine WBK wollen - und das sage ich als Jäger.

Aber am Ende muss man dann doch unterstreichen, dass mit legalen Waffen eigentlich so gut wie nichts passiert. Die sollen nicht so ein Theater machen. Legalwaffenbesitzer sind wahrscheinlich die hörigsten Bürger von allen. "Ja nichts falsch machen, sonst sind meine Puffn weg."
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Lexman1
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Re: EU Waffengesetz Frist?

Beitrag von Lexman1 » Fr 1. Dez 2017, 09:03

Also die "Tatsache" dass Beamte VOR sowie NACH Wahlen unverändert auf deren Posten sitzen ist ja keine neue Erkentniss. Insofern stimmt schon, dass eine reine außenwirksame Neufärbung eines Amtes nicht zu einer inhaltlichen Neuausrichtung des Amtes führt.

Dennoch gibt's es hier für die neue Führung die Möglichkeit durch Weisung bzw durch neue Vorgaben einen gewissen Einfluss ausüben. Sollte jedoch die Belegschaft aufgrund von politischer und oder persönlicher Überzeugung ANDERS entscheiden, kann die betreffende Person lediglich "wegbefördert" werden. Alle inneren Disziplinarverfahren dauern im Regelfall länger, als der Minister im Amt ist...

Dies sind leider leider die Auswirkungen der letzten Jahrzehnte des Proporz.

Aber back to topic - es gibt's diesbezüglich eine MENGE Gerüchte und die meisten davon sind Latrinengerüchte, also nehmt nicht jede Äußerung von "informierten" immer gleich so ernst ;)
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Re: EU Waffengesetz Frist?

Beitrag von hmg382 » Fr 1. Dez 2017, 09:14

MrRemington700 hat geschrieben:Wenn wir eine vernünftige Umsetzung der RL erreichen, dann wird es für Sportschützen keine Änderungen geben.

Jäger bekommen eventuell den Schalldämpfer, vielleicht auch Sportschützen.

Vielleicht wird die Kat A Einstufung für HA modernisiert.

Was ich mir aber schon vorstellen kann, ist dass man Flinten und Repetierer, sowie die hiezu passende Munition nur mehr mit WBK/WP oder Jagdkarte erwerben wird können. Was ich zudem jetzig als völlig verfehlt empfinde ist, dass Jäger keinen Psychotest machen müssen, wenn sie eine WBK wollen - und das sage ich als Jäger.

Aber am Ende muss man dann doch unterstreichen, dass mit legalen Waffen eigentlich so gut wie nichts passiert. Die sollen nicht so ein Theater machen. Legalwaffenbesitzer sind wahrscheinlich die hörigsten Bürger von allen. "Ja nichts falsch machen, sonst sind meine Puffn weg."


Die Sache mit "machen wir da und dort ein Zugeständnis (C/D nur mit WBK, Psychtest für Jäger, dann bekommen wir was anderes an einer anderen Stelle (lockere Einstufung bei HAs)" wird sich nicht spielen. Die nehmen unsere Zugeständnisse und that's it.

Also: Keine a-priori-Zugeständnisse. Punkt.

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EU Waffengesetz Frist?

Beitrag von Bell » Fr 1. Dez 2017, 09:28

hmg382 hat geschrieben:Die nehmen unsere Zugeständnisse und that's it.

Also: Keine a-priori-Zugeständnisse. Punkt.

Nur fragt „uns“ keiner, was wir bereit wären für Zugeständnisse zu geben! [emoji6]

Weder Verbesserungen noch Verschlechterungen gehen von (direkt) „uns“ aus.

Dafür gibts ja unsere gewählten Vertreter. [emoji848]

Und da gibt es derzeit zumindest einen gaaaanz leichten Hauch von Hoffnung...


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Re: EU Waffengesetz Frist?

Beitrag von aurum » Fr 1. Dez 2017, 10:09

Nordi hat geschrieben:
aurum hat geschrieben:
Nordi hat geschrieben:Hmm...also langsam wird's nervig....bzw die Aussagen völlig widersprüchlich...die eine "sichere Quelle" sagt das alle Mags über 10 Schuss für Langwaffen verboten werden und abgegeben werden müssen...die andere "total gut informierte Quelle" sagt das es Bestandsschutz gibt...und eine weitere "100% vertrauenswürdige Quelle" sagt das man die Mags melden muss....

Das werden auch alle braven Mitbürger tun :at1:


Ich denke das wirklich viele das tun werden...weil jetzt schon in einigen Schützenkreisen Angst Märchen erzählt werden von Polizeikontrollen kurz nach Inkrafttreten der neuen Richtlinie...mit Hausdurchsuchungen usw...und wenn sie ein Mag finden das man wegen Gott weis was angeklagt und fix in den Bau gesteckt wird....

Natürlich ist das alles völlig übertrieben und lächerliche Panikmache...aber leider fallen einige drauf rein...erzählen das weiter...dann glaubt in diesem Kreise das auch paar Personen und so breitet sich diese lächerlich Panikmache immer weiter aus...

Solche Leute wird es immer geben. Die fürchten sich zu Tode, macht aber nichts.
Psssst!

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Re: EU Waffengesetz Frist?

Beitrag von bino71 » Fr 1. Dez 2017, 10:15

Bell hat geschrieben:Und da gibt es derzeit zumindest einen gaaaanz leichten Hauch von Hoffnung...

Hätte mir echt nicht gedacht, daß es so viele "Träumer" hier gibt und wirklich glauben, daß es irgendwelche Änderungen (im positiven Sinne) geben wird.

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Re: EU Waffengesetz Frist?

Beitrag von aurum » Fr 1. Dez 2017, 10:16

BigBen hat geschrieben:Richter sind an Gesetze gebunden, Gesetze werden von Regierungen und Parlamenten gemacht.

Wirklich? Ein frommer Wunsch, mehr nicht. Das sollte kein Vorwurf sein, ich hatte die selbe Einstellung. Diese mußte ich revidieren, als mein Bruder durch eine Scheidung zu einschneidenden Maßnahmen gezwungen wurde.
Im Nachgang bin ich für diese "Ent-täuschung" sehr dankbar.
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Re: EU Waffengesetz Frist?

Beitrag von eXistenZ » Fr 1. Dez 2017, 13:29

MrRemington700 hat geschrieben:Aber am Ende muss man dann doch unterstreichen, dass mit legalen Waffen eigentlich so gut wie nichts passiert.


MrRemington700 hat geschrieben:Was ich mir aber schon vorstellen kann, ist dass man Flinten und Repetierer, sowie die hiezu passende Munition nur mehr mit WBK/WP oder Jagdkarte erwerben wird können.


Das wird von der EU nicht gefordert!

Es gibt nüchtern betrachtet zwar kein Problem, aber man kann sich trotzdem schon vorstellen das Waffenrecht zu verschlechtern. :doh:

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EU Waffengesetz Frist?

Beitrag von Bell » Fr 1. Dez 2017, 13:57

bino71 hat geschrieben:
Bell hat geschrieben:Und da gibt es derzeit zumindest einen gaaaanz leichten Hauch von Hoffnung...

Hätte mir echt nicht gedacht, daß es so viele "Träumer" hier gibt und wirklich glauben, daß es irgendwelche Änderungen (im positiven Sinne) geben wird.

änderungen „im positiven sinne“ hab ich ja nicht gemeint!
aber vielleicht zumindest nicht ganz so negativ, wie wenn die wahl komplett anders ausgegangen wäre! [emoji6]


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Zuletzt geändert von Bell am Fr 1. Dez 2017, 13:57, insgesamt 1-mal geändert.

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EU Waffengesetz Frist?

Beitrag von Bell » Fr 1. Dez 2017, 13:59

grrrrrrrr... tapatalk

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Re: EU Waffengesetz Frist?

Beitrag von burggraben » Fr 1. Dez 2017, 14:25

gewo hat geschrieben:das einzige was geleakt ist, ist das angeblich wirklich begonnen wird grosse magazine zu zaehlen und zu melden

Das wird spannend. Bei so einem Plastikmagazine kann einem ja auch mal eine Lippe abbrechen, wodurch da Magazin unbrauchbar wird. Muss man das dann abmelden wenn man es entsorgen möchte? Die Verwahrungspflichten müssten dann konsequenterweise auch angepasst werden. Das heißt für Magazine würde dann das gleiche gelten wie für Waffen und waffenrelevante Teile. Gezählt werden müssten die ganzen Mags bei der Verwahrungskontrolle dann wohl auch. Das verkompliziert den Vollzug in einer Art und Weise die eigentlich nicht rechtfertigbar ist.

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Re: EU Waffengesetz Frist?

Beitrag von Bdave » Fr 1. Dez 2017, 14:50

Oder es wird wie diese unnötige 5.000 Schuss Meldung ...
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Re: EU Waffengesetz Frist?

Beitrag von v0s » Fr 1. Dez 2017, 15:50

Ich denke die Sache mit den Magazinen wird man mit möglichst wenig Aufwand und günstig handhaben wollen. Alles was mit Registrierung und Kontrolle zu tun hat kostet Geld und ist ihnen hoffentlich zu teuer in der Umsetzung. Ich glaube am ehesten wird der Kauf und Besitz von großen Magazinen wie mit TMHS Munition geregelt werden. Mit Nachweis Sportschütze/Jäger kannst kaufen und besitzen, ohne gibts Ärger wennst erwischt wirst oder wennst nachweislich an jemanden ohne weiterverkaufst. Müsste eigentlich reichen um die Auflagen der RL zu erfüllen.
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Re: EU Waffengesetz Frist?

Beitrag von hari » Fr 1. Dez 2017, 16:53

MrRemington700 hat geschrieben:Was ich zudem jetzig als völlig verfehlt empfinde ist, dass Jäger keinen Psychotest machen müssen, wenn sie eine WBK wollen - und das sage ich als Jäger.

Früher gabs die WBK für alle ohne Psychotest. Keine Ahnung warum Du es als verfehlt empfindest das man mit einer Jagdkarte keinen Test braucht, Du begründest es ja nicht weiter. Ich finde es ein bisschen eigenartig wenn sich LWB Verschärfungen wünschen ohne dass ein Sicherheitsgewinn gegeben ist. Oder kannst Du mir einen einzigen Vorfall mit einem WBK Inhaber nennen der seine WBK ohne Test erlangt hat?

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Re: EU Waffengesetz Frist?

Beitrag von Maddin » Fr 1. Dez 2017, 17:45

burggraben hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:das einzige was geleakt ist, ist das angeblich wirklich begonnen wird grosse magazine zu zaehlen und zu melden

Das wird spannend. Bei so einem Plastikmagazine kann einem ja auch mal eine Lippe abbrechen, wodurch da Magazin unbrauchbar wird. Muss man das dann abmelden wenn man es entsorgen möchte? Die Verwahrungspflichten müssten dann konsequenterweise auch angepasst werden. Das heißt für Magazine würde dann das gleiche gelten wie für Waffen und waffenrelevante Teile. Gezählt werden müssten die ganzen Mags bei der Verwahrungskontrolle dann wohl auch. Das verkompliziert den Vollzug in einer Art und Weise die eigentlich nicht rechtfertigbar ist.


Vorallem wirds bei Magazinen wirklich interessant. Da gibts ja Leute die haben wenige Waffen, aber hunderte Magazine oder beides in ausreichender Stückzahl. Bei Waffen ok, lasse ich mir natürlich einreden (Kontrolle), aber bei Magazinen ?

Wäre es nicht sinnvoller den Ewerb und Besitz von "großen" Magazinen einfach per WBK erlauben und man spart sich das Erbsenzählen ? Wenn das bloße Melden ausreicht dann doch bitte auch eine WBK...

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