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EU Waffengesetz Frist?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Maddin
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Re: EU Waffengesetz Frist?

Beitrag von Maddin » Fr 1. Dez 2017, 17:48

Meine Meinung zu der Kat. C und D Geschichte von oben: Erwerb und Besitz zukünftig nur noch mit WBK (auch ohne Stückzahlbeschränkung) wäre eine herbe Verschlechterung der aktuellen Rechtslage. Wie kann man sich denn sowas bitte wünschen oder sowas in den Verhandlungstopf werfen ?

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cas81
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Re: EU Waffengesetz Frist?

Beitrag von cas81 » Fr 1. Dez 2017, 18:20

Weil das ewige "Früher"- Argument zum Himmel stinkt. Früher war vieles anders, früher bin ich mit der Softair im Hof spielen gewesen, früher hat der Nachbar kurz mal geschimpft anstatt die Wega antanzen zu lassen, früher gabs sogar mehr Waffen in Händen der Amis, da gab's trotzdem keine Amokläufe, bzw war's die eiserne Ausnahme. Stichwort Mental Illness, DAS ist es, was letztendlich den Unterschied macht und was ständig zunimmt. Die Zeiten ändern sich. Ändert aber nichts daran, dass ein Psychotest a la österreichische Lösung auch nichts nützt. Und jede weitere Verschärfung nur oberflächlich ein Symptom vergeblich versucht zu bekämpfen, solange das Problem nicht an der Wurzel bekämpft wird, was schlussendlich wiederum nichts mit legalem Waffenbesitz zu tun hat. Aber ein bisserl Verständnis für den allgemeinen Wunsch nach sinnvoller, zumindest zielgerichteter Regulierung, um wenigstens den allergrössten Irren zum 18. nicht gleich ne Flinte in die Hand zu drücken, sollte man vielleicht sogar als LWB aufbringen, auch wenn man noch so vorschnell, besserwisserisch und egoistisch denkt, bzw auch wenn man bloss anderer Meinung ist. Ich weiss, das darf man hier nicht laut sagen, aber das Alleilmittel für so ziemlich alles auf der Welt ist es nicht, einfach gar nichts mehr regulieren zu wollen und in Anarchie zu leben. Weshalb ein Jäger keinen Psychotest machen muss und ich, der nicht mal ne Motte erschlägt, erschliesst sich mir nicht. Gibt's dafür irgendeine objektive sachliche Begründung?! Deshalb wünsch ich mir nicht, dass der Herr Jäger zum Test muss. Weil's mit nur verhältnismässigem Aufwand eh nix bringt und alles, was darüber hinausgeht, unverhältnismässig wäre. Pattsituation. Prinzipiengeschreih und die kurzsichtigen Argumente wegen "früher" sind dennoch kein Zeichen von Objektivität und zielgerichtetem Denken. Also hauts nicht immer gleich kollektiv auf jeden hin, der die Sache zumindest versucht auch mal aus anderer Perspektive zu betrachten, nur weil er eurer persönlichen "Agenda" widerspricht.

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Re: EU Waffengesetz Frist?

Beitrag von HS911 » Fr 1. Dez 2017, 19:05

cas81 hat geschrieben:Ändert aber nichts daran, dass ein Psychotest a la österreichische Lösung auch nichts nützt. [...]
Weshalb ein Jäger keinen Psychotest machen muss und ich, der nicht mal ne Motte erschlägt, erschliesst sich mir nicht. Gibt's dafür irgendeine objektive sachliche Begründung?!


Ich glaube nicht, dass der Psychotest dazu geeignet ist seinen eigentlichen Zweck zu erfüllen, aber in der exakt jetztigen Form (freie Wahl des Gutachters) ist er akzeptabel. In gewisser Art und Weise legt dieser Test Mindeststandards fest (Intelligenz, sozialer Umgang bzw. Anpassungsfähigkeit, finanzielle Situation). Wenn jemand diese Standards nicht erfüllen kann, dann passts vielleicht eh, dass der Zugang zu legalen Kat.-B Waffen verwehrt bleibt.

Die Jagdprüfung dürfte wohl ähnlich wirken; auch dort werden mutmaßlich Kanditaten aussortiert, die entweder hinsichtlich Intelligenz, sozialen Verhalten oder finanzieller Planung absolut unterbemittelt sind.
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Re: EU Waffengesetz Frist?

Beitrag von cas81 » Fr 1. Dez 2017, 19:08

Und von wem werden die aussortiert?

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Re: EU Waffengesetz Frist?

Beitrag von MrRemington700 » Fr 1. Dez 2017, 19:43

@hari - Selbstverständlich kann ich dir keinen Vorfall nennen, bei dem ein fehlender Psychotest kausal für einen Unfall oder dergleichen war. Es ist nur so, dass ich der Meinung bin, dass diese Einrichtung im Waffengesetz wertvoll scheint, die sowohl kriminalpräventiv als auch pathologisch von einer nicht ganz unwesentlichen Wirkung ist. Zudem dient der Psychotest als prima facie Beweis für die Behörde, dass der Antragssteller die Schusswaffen der Kat B nicht missbräuchlich bzw leichtfertig verwenden wird. Es ist daher völlig absurd, Jägern diesen Test zu ersparen, nur weil diese eine ziemlich aufwendige Jagdprüfung ableget haben. Das sind zwei völlig verschiedene Dinge, welche man nicht vermischen sollte.

Ich bin überhaupt nicht dafür, dass man Rechte einfach so aufgibt. Im Gegenteil, setze ich mich sehr für Liberalisierungen (auch aktiv) in diesem Bereich ein. Der Zugang zum Waffenpass gehört jedenfalls erleichtert. Alleine schon wegen der extrem angestiegenen Terrorgefahr. Aber auch hier muss ich sagen, fände ich es sinnvoll, dass WP Besitzer zum Training mit der Schusswaffe verpflichtet werden.
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Re: EU Waffengesetz Frist?

Beitrag von MrRemington700 » Fr 1. Dez 2017, 19:44

In gewisser Art und Weise legt dieser Test Mindeststandards fest (Intelligenz, sozialer Umgang bzw. Anpassungsfähigkeit, finanzielle Situation).


So ein Bullshit!
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Re: EU Waffengesetz Frist?

Beitrag von hmg382 » Fr 1. Dez 2017, 19:55

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Re: EU Waffengesetz Frist?

Beitrag von Balistix » Fr 1. Dez 2017, 20:05

Ich spar mir die Diskussion, mit den paar prinzipienreitenden Betonschädeln, die hier herumgeistern, wird das nix...
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Re: EU Waffengesetz Frist?

Beitrag von HS911 » Fr 1. Dez 2017, 20:06

MrRemington700 hat geschrieben:
In gewisser Art und Weise legt dieser Test Mindeststandards fest (Intelligenz, sozialer Umgang bzw. Anpassungsfähigkeit, finanzielle Situation).


So ein Bullshit!


bist noch sauer wegen deinem 45mm stummerl?
Da kann ich auch nix dafür, aber wird schon wieder gut werden.
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Re: EU Waffengesetz Frist?

Beitrag von hari » Fr 1. Dez 2017, 20:09

cas81 hat geschrieben: Weshalb ein Jäger keinen Psychotest machen muss und ich, der nicht mal ne Motte erschlägt, erschliesst sich mir nicht. Gibt's dafür irgendeine objektive sachliche Begründung?!


MrRemington700 hat geschrieben: Es ist daher völlig absurd, Jägern diesen Test zu ersparen, nur weil diese eine ziemlich aufwendige Jagdprüfung ableget haben. Das sind zwei völlig verschiedene Dinge, welche man nicht vermischen sollte.


Die Schiessausbildung und die Jagdpruefung sind durchaus geeignet um sich ein gutes Bild vom Kandidaten zu machen. Gerade auf den sicheren Umgang und die Eignung mit einer scharfen Waffe zu hantieren wird bei der praktischen Prüfung besonders geachtet. Man holt eben nicht nur einen Schein bei der Behörde ab, sondern verbringt auch einiges an Zeit mit den jeweiligen Ausbildern, Instruktoren und Prüfern. Die haben zwar vielleicht nicht die psychologische Sachkenntnis, die reelle Verwertbarkeit des bestehenden Tests kann durchaus ebenso in Frage gestellt werden. Ausser einer Motte und dem persönlichen Befinden sehe ich also keine wirklichen Argumente gegen dieses bestehende Verfahren. Und das ist eben keine sachliche Basis um eine Verschärfung für einen Teil der LWB zu fordern.

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Re: EU Waffengesetz Frist?

Beitrag von hari » Fr 1. Dez 2017, 20:10

MrRemington700 hat geschrieben:
In gewisser Art und Weise legt dieser Test Mindeststandards fest (Intelligenz, sozialer Umgang bzw. Anpassungsfähigkeit, finanzielle Situation).


So ein Bullshit!

Na gut, wenn Du auf der Ebene anfängst zu argumentieren, dann kann man sich die weitere Diskussion mit Dir eh sparen. Deine persönliche Meinung sei Dir ja unbenommen.

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Re: EU Waffengesetz Frist?

Beitrag von MrRemington700 » Fr 1. Dez 2017, 22:13

Ich sag ja, dass die Jagdausbildung super ist! Ich finde das ganz wichtig.

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