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EU Waffengesetz Frist?

Verfasst: Mi 29. Nov 2017, 13:50
von haluna
Hey,

ich hab mich gefragt wann das BMI endlich, einen Vorschlag zur Einhaltung der Richtlinie, betreffend des Waffengesetzes vorlegt und wann die Frist nun endet? Die EU als Supranationale Organisation kann ja den Mitgliedsstaaten soweit ich weiß, eine Klage anhängen wenn diese die Richtlinie nicht bis zur Frist erfüllen, und dann wird die Richtlinie geltendes Recht in Österreich. Da das ja jz wirklich schon eeewwiigg dauert war meine Frage ob die das beim BMI wirklich drauf anlegen oder wann die Frist endet? Oder gibt es schon irgendwas neues was ich Übersehen habe?

Danke

Re: EU Waffengesetz Frist?

Verfasst: Mi 29. Nov 2017, 14:00
von cas81
Na was warens... ich glaub 15 Monate bis zur Umsetzung, wenn ich mich nicht täusche.

Die Klage an sich ist in Art 258 AEUV geregelt.
Was die EU bei Nichtnachkommen der Aufforderung machen kann:
Art 260 AEUV:
(3) Erhebt die Kommission beim Gerichtshof Klage nach Artikel 258, weil sie der Auffassung ist, dass der betreffende Mitgliedstaat gegen seine Verpflichtung verstoßen hat, Maßnahmen zur Umsetzung einer gemäß einem Gesetzgebungsverfahren erlassenen Richtlinie mitzuteilen, so kann sie, wenn sie dies für zweckmäßig hält, die Höhe des von dem betreffenden Mitgliedstaat zu zahlenden Pauschalbetrags oder Zwangsgelds benennen, die sie den Umständen nach für angemessen hält.

Stellt der Gerichtshof einen Verstoß fest, so kann er gegen den betreffenden Mitgliedstaat die Zahlung eines Pauschalbetrags oder eines Zwangsgelds bis zur Höhe des von der Kommission genannten Betrags verhängen. Die Zahlungsverpflichtung gilt ab dem vom Gerichtshof in seinem Urteil festgelegten Zeitpunkt.


Dass da irgendwas plötzlich innerstaatlich gelten soll, wäre mir neu. Lass mich aber gerne korrigieren.

Re: EU Waffengesetz Frist?

Verfasst: Mi 29. Nov 2017, 14:05
von Maddin
Die RL kann nur unmittelbar in Geltung treten, wenn die RL 1. ausreichend bestimmt ist, 2. nicht fristgerecht umgesetzt wurde und 3. dem einzelnen RECHTE verleiht.

Der Staat kann sich nicht auf die Nicht-Umsetzung der RL berufen und sich seiner Verpflichtung auf Umsetzung entziehen. Ansonsten leitet die Komission ein Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 258 AEUV ein.

Bis wann die Richtlinie umgesetzt werden muss steht übrigens in der RL selbst drin. "Ewig lang" ist es bis jetzt nicht, gibt auch RL die erst Jahre später umgesetzt werden müssen.

Re: EU Waffengesetz Frist?

Verfasst: Mi 29. Nov 2017, 14:29
von gewo
haluna hat geschrieben:Hey,
ich hab mich gefragt wann das BMI endlich, einen Vorschlag zur Einhaltung der Richtlinie, betreffend des Waffengesetzes vorlegt und wann die Frist nun endet? Die EU als Supranationale Organisation kann ja den Mitgliedsstaaten soweit ich weiß, eine Klage anhängen wenn diese die Richtlinie nicht bis zur Frist erfüllen, und dann wird die Richtlinie geltendes Recht in Österreich. Da das ja jz wirklich schon eeewwiigg dauert war meine Frage ob die das beim BMI wirklich drauf anlegen oder wann die Frist endet? Oder gibt es schon irgendwas neues was ich Übersehen habe?
Danke


nach ueblicherweise gut unterrichteten kreisen ist der gesetzesentwurf schon seit ein paar wochen fix fertig
ist diesmal totttttttaaaaaal geheim was drinnen steht
das einzige was geleakt ist, ist das angeblich wirklich begonnen wird grosse magazine zu zaehlen und zu melden

ich nehme an nachdem am 12.1. die neue regierung angelobt wurde wir das wohl in den ersten beschlussfassungen der neuen regierung mit drinnen sein.
die veroeffentlichung des vorentwurfes ist zwar gelebte praxis, ist aber bei besonderen umstaenden nicht verpflichtend hat man mir gesagt ....

Re: EU Waffengesetz Frist?

Verfasst: Mi 29. Nov 2017, 14:29
von haluna
Jo das meinte ich mit Punkt 2,nicht Umsetzung, danke

Ja für mich ist es schon lang :D wenn man fast 2 Jahre wartet mit dem Kauf von neuen "Spielzeug" um dann am Schluss ned zu enteignet wird, sind 2 Jahre schon lang :D Als das ned schlimm genug wäre sitz einem die Freundin im Nacken die immer teurer Geschenke haben will, wenn das exponentiell so weitergeht hab ich kein geld mehr bis die Richtlinie draußen ist :lol:

Re: EU Waffengesetz Frist?

Verfasst: Mi 29. Nov 2017, 14:32
von cas81
gewo hat geschrieben:das einzige was geleakt ist, ist das angeblich wirklich begonnen wird grosse magazine zu zaehlen und zu melden
....

Wie geht das? Woher will irgendwer wissen, wieviele grosse Magazine ich daheim hab?

Re: EU Waffengesetz Frist?

Verfasst: Mi 29. Nov 2017, 14:32
von gewo
cas81 hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:das einzige was geleakt ist, ist das angeblich wirklich begonnen wird grosse magazine zu zaehlen und zu melden
....

Wie geht das? Woher will irgendwer wissen, wieviele grosse Magazine ich daheim hab?


du musst sie innerhalb einer meldefrist melden

Re: EU Waffengesetz Frist?

Verfasst: Mi 29. Nov 2017, 14:40
von cas81
Aso... na fein. Danke.

Re: EU Waffengesetz Frist?

Verfasst: Mi 29. Nov 2017, 14:46
von Maddin
gewo hat geschrieben:
cas81 hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:das einzige was geleakt ist, ist das angeblich wirklich begonnen wird grosse magazine zu zaehlen und zu melden
....

Wie geht das? Woher will irgendwer wissen, wieviele grosse Magazine ich daheim hab?


du musst sie innerhalb einer meldefrist melden


Klingt nach Kat. C und D Meldung aus 2012. Künftig wohl Magazine mit Seriennummer. Mal schauen, vielleicht bleibt damit wenigstens Erwerb, Besitz und Verwendung möglich. :think:

Re: EU Waffengesetz Frist?

Verfasst: Mi 29. Nov 2017, 14:50
von yoda
gewo hat geschrieben:das einzige was geleakt ist, ist das angeblich wirklich begonnen wird grosse magazine zu zaehlen und zu melden
Wo werden die gezählt ? Bei den Händlern ?

Re: EU Waffengesetz Frist?

Verfasst: Mi 29. Nov 2017, 14:53
von cas81
Maddin hat geschrieben:Künftig wohl Magazine mit Seriennummer. Mal schauen, vielleicht bleibt damit wenigstens Erwerb, Besitz und Verwendung möglich. :think:


Naja, weisst ja wie das geht:

1) Deckung eines Bedarfs im öffentlichen Interesse
2) Eignung zur Deckung
3) Kein gelinderes Mittel

Na was sollns denn sonst machen um zu verhindern, dass mit den bösen Highcapmags vom bösen LWB Schandtaten begangen werden. Und *schwupps*. Ist ja eh kaum was wert so ein 30er AR15 Mag. Und Sonderopfer bekommen dann 1 EUR pro Mag.

;)

Schlussendlich frage ich mich, ob die Hersteller tatsächlich anfangen Seriennummern auf den Magazinen anzubringen. Besonders interessant, wenn man bspw in Richtung S&W, Ruger, Remington, Kimber, etc blickt... ob die das interessiert? Der Kaffeesud bleibt spannend.

Re: EU Waffengesetz Frist?

Verfasst: Mi 29. Nov 2017, 14:56
von Maddin
cas81 hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:Künftig wohl Magazine mit Seriennummer. Mal schauen, vielleicht bleibt damit wenigstens Erwerb, Besitz und Verwendung möglich. :think:


Naja, weisst ja wie das geht:

1) Deckung eines Bedarfs im öffentlichen Interesse
2) Eignung zur Deckung
3) Kein gelinderes Mittel

Na was sollns denn sonst machen um zu verhindern, dass mit den bösen Highcapmags vom bösen LWB Schandtaten begangen werden. Und *schwupps*. Ist ja eh kaum was wert so ein 30er AR15 Mag. Und Sonderopfer bekommen dann 1 EUR pro Mag.

;)

Schlussendlich frage ich mich, ob die Hersteller tatsächlich anfangen Seriennummern auf den Magazinen anzubringen. Besonders interessant, wenn man bspw in Richtung S&W, Ruger, Remington, Kimber, etc blickt... ob die das interessiert? Der Kaffeesud bleibt spannend.


Ja es bleibt spannend. Aber es geht leider auch um viel...

Die Nummerierung muss ja auch nicht zwingend vom Hersteller erfolgen...

Re: EU Waffengesetz Frist?

Verfasst: Mi 29. Nov 2017, 15:16
von gewo
Maddin hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
cas81 hat geschrieben:Wie geht das? Woher will irgendwer wissen, wieviele grosse Magazine ich daheim hab?


du musst sie innerhalb einer meldefrist melden


Klingt nach Kat. C und D Meldung aus 2012. Künftig wohl Magazine mit Seriennummer. Mal schauen, vielleicht bleibt damit wenigstens Erwerb, Besitz und Verwendung möglich. :think:


von seriennummern hab ich nix gehoert
halte ich auch fuer unwahrscheinlich
was soll das bringen

die stueckzahl musst du melden (vermutlich?)

Re: EU Waffengesetz Frist?

Verfasst: Mi 29. Nov 2017, 15:34
von sauersigi
gewo hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
du musst sie innerhalb einer meldefrist melden


Klingt nach Kat. C und D Meldung aus 2012. Künftig wohl Magazine mit Seriennummer. Mal schauen, vielleicht bleibt damit wenigstens Erwerb, Besitz und Verwendung möglich. :think:


von seriennummern hab ich nix gehoert
halte ich auch fuer unwahrscheinlich
was soll das bringen

die stueckzahl musst du melden (vermutlich?)


Das wird dann mit einem eigenen, noch zu schaffenden Magazinregister verwaltet? Bsp. 3 Stk. 33 er Glock Mags, 5 stk. fürs Ar.. etc..
Wenn eines kaputt wird, verloren geht, was dann...
Kostenpflichtige Meldung ans Salzamt.. :shifty: irgendwie geht mir das schon langsam am Arm vorbei....

Re: EU Waffengesetz Frist?

Verfasst: Mi 29. Nov 2017, 15:49
von gewo
sauersigi hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:
Klingt nach Kat. C und D Meldung aus 2012. Künftig wohl Magazine mit Seriennummer. Mal schauen, vielleicht bleibt damit wenigstens Erwerb, Besitz und Verwendung möglich. :think:


von seriennummern hab ich nix gehoert
halte ich auch fuer unwahrscheinlich
was soll das bringen

die stueckzahl musst du melden (vermutlich?)


Das wird dann mit einem eigenen, noch zu schaffenden Magazinregister verwaltet? Bsp. 3 Stk. 33 er Glock Mags, 5 stk. fürs Ar.. etc..
Wenn eines kaputt wird, verloren geht, was dann...
Kostenpflichtige Meldung ans Salzamt.. :shifty: irgendwie geht mir das schon langsam am Arm vorbei....


es weiss keiner was genaues
das mit den mags ist das einzige was ich gehoert habe aus ein paar ecken
und ich weiss nicht mal ob es wirklich stimmt
beim rest halten sich alle bedeckt