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Waffenkauf für Flüchtlinge?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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haluna
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Waffenkauf für Flüchtlinge?

Beitrag von haluna » Do 14. Dez 2017, 20:18

Hey,

haben Flüchlinge nicht besondere Auflagen oder sogar Verbote Waffen in Österreich zu kaufen?
Meine Freundin ist seit 15 Jahren in Österreich mit der Rot-Weiß-Rot Karte und würde gerne eine Waffe haben... Zählt sie überhaupt als Flüchtling mit der Karte?
Was dürfte sie kaufen?
Da sie sich immer über meine, wie sie sagt "Baby Pistole" (G19) lustig macht, will sie sich eine größere als ich kaufen... Ich habe nun Angst das sie mehr FeuerPower als ich haben könnte :lol:

Vielen Dank :D

kawaz
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Re: Waffenkauf für Flüchtlinge?

Beitrag von kawaz » Do 14. Dez 2017, 21:17

15 Jahre in Österreich + Rot-Weiß-Rot Karte=Flüchtling... wie geht das denn??

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Balistix
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Re: Waffenkauf für Flüchtlinge?

Beitrag von Balistix » Do 14. Dez 2017, 21:31

Drittstaat? WBK liegt im Ermessen der Behörde lt §21 Abs 1 letzter Satz.

Falls Asylwerber oder ohne Daueraufenthaltstitel: Verbot nach §11a.

(Bin am Handy und hab nicht ins Gesetz geschaut...)
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haluna
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Re: Waffenkauf für Flüchtlinge?

Beitrag von haluna » Do 14. Dez 2017, 21:41

Ich weiß halt ned ob sie jz rechtlich ein Flüchtling ist mit Rot-Weiß-Rot Card, sie haben die als Flüchtlinge beantragt halt da sie aus Georgien geflohen sind. Georgien ist halt leider ned in der EU :D Deshalb ka was jz gilt?

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Jo_Kux
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Re: Waffenkauf für Flüchtlinge?

Beitrag von Jo_Kux » Do 14. Dez 2017, 22:04

Ich würde nicht auf der zuständigen BH anrufen und fragen, das is sicher sinnlos.
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.

bino71
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Re: Waffenkauf für Flüchtlinge?

Beitrag von bino71 » Do 14. Dez 2017, 22:31

Im Waffengesetz steht es recht eindeutig:

Drittstaatsangehörige
§ 11a. Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Schusswaffen und Munition ist verboten:
1. unrechtmäßig im Bundesgebiet aufhältigen Drittstaatsangehörigen,
2. sonstigen Drittstaatsangehörigen, die den Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen im Bundesgebiet haben und nicht über einen Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ (§ 8 Abs. 1 Z 7 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz – NAG, BGBl. I Nr. 100/2005) verfügen; eine Hauptwohnsitzmeldung gilt dabei jedenfalls als Begründung des Mittelpunkts der Lebensbeziehungen im Bundesgebiet,
3. Asylwerbern (§ 2 Abs. 1 Z 14 Asylgesetz 2005 – AsylG 2005, BGBl. I Nr. 100/2005).

Dann noch:
Grundsätzlich kann jeder, der die folgenden Punkte erfüllt, in Österreich eine WBK für 2 genehmigungspflichtige (Schuss-)Waffen bei seiner zuständigen Behörde beantragen:
verlässlich
man muss unbescholten sein - siehe dazu § 8 Abs. 3 - Abs. 5 WaffG
Nachweis über die Befähigung zum sachgemäßen Umgang (z. B. durch „Waffenführerschein“)
EWR-Bürger (§ 9 EWR-Bürger im Waffengesetz 1996)
21. Lebensjahr vollendet
Rechtfertigung
Positives psychologisches Gutachten (bestehend aus: MMPI-K und S-V-Test) ist bei Antragstellung vorzuweisen

und zuletzt:
Beantragt eine Drittstaatsangehörige/ein Drittstaatsangehöriger, die/der die Voraussetzungen erfüllt, eine Waffenbesitzkarte, liegt deren Ausstellung im Ermessen der Behörde. Eine Ermessensentscheidung erfolgt auch, wenn Personen unter 21, aber über 18 Jahren eine Waffenbesitzkarte beantragen und nachweisen, dass der Waffenbesitz für die Berufsausübung erforderlich ist.

Jo_Klux: Erfahrungswerte? Quellen?
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Re: Waffenkauf für Flüchtlinge?

Beitrag von wolfgangf » Do 14. Dez 2017, 23:43

Die Rot-Weiß-Rot-Karte ist doch eine Daueraufenthaltsgenehmigung, oder?

Und falls nicht, dann heirate deine Freundin ;-)

haluna
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Re: Waffenkauf für Flüchtlinge?

Beitrag von haluna » Fr 15. Dez 2017, 08:26

Danke nochmals für die Antworten, leider hab ich noch ned so ganz durchschaut ob das mit der rot weiß rot card jz eine Dauerbewilligung ist? Und wenn sie ne Wohnung mietet hat sie doch so eine Lebensbeziehung bla bla?

Zum Thema sie heiraten :D
Laut ihr soll ihre Hochzeit 1 Mio, ihr Brautkleid 50.000, und ihr Ehering 20.000 kosten.

Als Student schaut meine Hochzeit so aus :D
McDonnalds Geburtstagesraum, Pappbecher und Clever Gugelhupf als Torte und als Eheringe Ananasringe aus der Dose.

Immer wenn ich ihr meine Vorstellung schildere bekomm ich schimpfa :( :D

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Re: Waffenkauf für Flüchtlinge?

Beitrag von Jo_Kux » Fr 15. Dez 2017, 08:29

wolfgangf hat geschrieben:Und falls nicht, dann heirate deine Freundin ;-)

Zu Extremen Mitteln sollte man nur im äußersten Notfall greifen ;)

@bino: Um jemandem zu raten, er möge bei der BH wegen des gegebenen Sachverhalts anrufen, bedarf es einer Judikatur? Sehr interessant...aber Unsinn
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.

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Re: Waffenkauf für Flüchtlinge?

Beitrag von Balistix » Fr 15. Dez 2017, 09:00

Also, derzeit ist deiner Freundin der Waffenbesitz gemäß §11a Abs 2 WaffG verboten. Die Rot Weiß Rot Karte reicht nicht aus, es braucht einen "Daueraufenthaltstitel EU". Dieser kann an RWR-Karteninhaber ausgestellt werden.

Mit einem Daueraufenthaltstitel EU ist ihr der Waffenbesitz zwar prinzipiell erlaubt, die Ausstellung einer WBK liegt aber gemäß §21 Abs 1 im Ermessen der Behörde, da sie Drittstaatenangehörige ist.

Infos zur Erlangung eines Daueraufenthaltstitel EU: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... 20402.html
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Re: Waffenkauf für Flüchtlinge?

Beitrag von haluna » Fr 15. Dez 2017, 09:18

Balistix hat geschrieben:Also, derzeit ist deiner Freundin der Waffenbesitz gemäß §11a Abs 2 WaffG verboten. Die Rot Weiß Rot Karte reicht nicht aus, es braucht einen "Daueraufenthaltstitel EU". Dieser kann an RWR-Karteninhaber ausgestellt werden.

Mit einem Daueraufenthaltstitel EU ist ihr der Waffenbesitz zwar prinzipiell erlaubt, die Ausstellung einer WBK liegt aber gemäß §21 Abs 1 im Ermessen der Behörde, da sie Drittstaatenangehörige ist.

Infos zur Erlangung eines Daueraufenthaltstitel EU: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... 20402.html



Merci, ich dachte schon ich muss zum Billa und die Ananasringe kaufen :D Das leben geht "noch" weiter :D

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Re: Waffenkauf für Flüchtlinge?

Beitrag von hmg382 » Fr 15. Dez 2017, 09:22

Also:
(1) Die Rot-Weiß-Rot-Card ist ein befristeter Aufenthaltstitel (und kann entsprechend der Kriterien verlängert werden).

(2) Eine Heirat macht aus einer Drittstaatsangehörigen nix anderes, wenn sie nicht nach entsprechender Fristenbeachtung die Staatsbürgerschaft beantragt.
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Re: Waffenkauf für Flüchtlinge?

Beitrag von yoda » Fr 15. Dez 2017, 09:24

Die Freundin heiraten und dann noch bewaffnen hört sich eher gefährlich an :D

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Re: Waffenkauf für Flüchtlinge?

Beitrag von doc steel » Fr 15. Dez 2017, 09:38

haluna hat geschrieben:Zum Thema sie heiraten :D
Laut ihr soll ihre Hochzeit 1 Mio, ihr Brautkleid 50.000, und ihr Ehering 20.000 kosten.

Als Student schaut meine Hochzeit so aus :D
McDonnalds Geburtstagesraum, Pappbecher und Clever Gugelhupf als Torte und als Eheringe Ananasringe aus der Dose.

Somit hätt si jede weitere Frag eigentlich erledigt.
Insbesondere all jene Fragen in direkten Zusammenhang mit einer mittlerweile nimmer vorhandenen Freundin. :whistle:

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Re: Waffenkauf für Flüchtlinge?

Beitrag von SIPR » Fr 15. Dez 2017, 10:06

haluna hat geschrieben:Zum Thema sie heiraten :D


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2. Mit Daueraufenthaltstitel als Drittstaatler bekommt sie die WBK befristet auf 1 Jahr. So ergeht es jetzt den Türken ohne Staatsbürgerschaft bei uns zB.

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