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Waffenbesitzkarte für Zivildiener
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Waffenbesitzkarte für Zivildiener
Hallo alle zusammen,
ich weiß das es hier einen Beitrag gibt wo man sich durchlesen kann wie man als ehemaliger Zivildiener unter der 15 jährigen Waffensperre zu einer WBK kommt. Da alles meiner Meinung sehr schwammig ist und keiner wirkliche einen "Plan" hat wie man das richtig angeht dachte ich das ich nach erfolgreichem erlangen der WBK jetzt mal einfach Schritt für Schritt Plan hier reinschreibe. Dazu muss ich sagen Das ich dieses Jahr 2017 im Mai den Zivildienst abgeschlossen habe und mich dann nach ein paar Monaten dazu entschieden habe "Ich brauche auch sowas". Hab das ganze in Wien gemacht... deswegen die Beschreibung.
- laut Auskunft der netten Dame bei dem Antrag ist es sehr hilfreich wenn man Waffen der Kat. C vor dem Zivildienst besessen hat und weiter besitzt. Das Argument ist das man ja Aktiv am Schießsport teilnehmt.
- Ihr solltet auf jeden fall vor Eintritt des Zivildienstes in einem Verein sein da ihr später dann ein gewisses Schreiben brauch um den Antrag zu stellen.
- Bei Antragstellung braucht ihr alle Dokumente die so üblich sind + ein Schreiben des Vereins das ihr immer am Training teilgenommen habt und auch nach dem Zivi regelmäßig am Training teilnehmt.(unbedingt Schießbuch führen! ist später erforderlich wenn denn der Herr der das Waffenverbot aufhebt will Ergebnislisten von Bewerben der Kat.B haben und einen Trainingsnachweis(Schießbuch)) Natürlich alles abgestempelt und unterschrieben!(Falls die nette Dame oder Herr sagt ihr könnt keinen Antrag stellen aufgrund des Zivildienstes, beharrt darauf! Ihr dürft immer einen Antrag stellen. Sie entscheidet später nicht ob ihr sie bekommt der nicht! Sie leitet die Daten nur Weiter. Die wollten mich auch abwimmeln und nicht einmal einen Antrag stellen lassen.
- Nach Antragstellung könnt ihr euch auf 3 Wochen einstellen wo nichts passieren wird. Dann sollte euch jemand verständigen das ihr Ergebnislisten erbringen müsst und Trainingsnachweise. Ich habe 2 mal in der Woche einen Bewerb geschossen mit Kat. B Waffen + die Vereinsmitglieder waren so nett und haben mich mit Ihren Waffen schießen lassen, so konnte ich kräftig in mein Schießbuch eintragen und hatte etwas vorzulegen.
- Sofern ihr dann dem Herren alles geschickt habt und glaubt es ist geschafft muss ich euch enttäuschen. Wenn dann alles so passt bekommt ihr ein Schreiben das das Waffenverbot aufgehoben wird und so weiter und habt die erste Gebühr zu zahlen. Diese gebühr ist nicht für die Ausstellung der WBK! lediglich für die Aufhebung des Waffenverbotes. Weiters müsst ihr einen Rechtsverzicht an die Person schicken die euren Akt bearbeitet da ihr sonst 4 Wochen warten müsst bis der Bescheid Rechtsgültig wird.
- Dann kommt der Antrag zur nächsten Stellen die zuständig sind für die Ausstellungen der WBK, von dort solltet ihr dann sofern eigentlich eh alles passt sonst hättet ihr noch ein Waffenverbot, eine Benachrichtigung bekommen das ihr einen Betrag einzuzahlen habt.
Sofern das alles richtig ist bekommt ihr dann innerhalb 2 Wochen die WBK zugesendet. Bei mir hat nur 2 Tage gedauert.. WBK wird laut Staatsdruckerei zwei mal die Woche gedruckt.
Wichtig: Vor dem Zivi Waffen kaufen! und wenns nur eine 22lr ist.. Hauptsache bei euch ist eine eingetragen. Im Verein immer brav mit schießen... auch sehr wichtig. Stempel und Unterschrift auf dem ganzen Zeug nicht vergessen..
Falls dann jemand noch fragen hat der kann gerne fragen. Ich hoffe das das hilfreich ist/war.
ich weiß das es hier einen Beitrag gibt wo man sich durchlesen kann wie man als ehemaliger Zivildiener unter der 15 jährigen Waffensperre zu einer WBK kommt. Da alles meiner Meinung sehr schwammig ist und keiner wirkliche einen "Plan" hat wie man das richtig angeht dachte ich das ich nach erfolgreichem erlangen der WBK jetzt mal einfach Schritt für Schritt Plan hier reinschreibe. Dazu muss ich sagen Das ich dieses Jahr 2017 im Mai den Zivildienst abgeschlossen habe und mich dann nach ein paar Monaten dazu entschieden habe "Ich brauche auch sowas". Hab das ganze in Wien gemacht... deswegen die Beschreibung.
- laut Auskunft der netten Dame bei dem Antrag ist es sehr hilfreich wenn man Waffen der Kat. C vor dem Zivildienst besessen hat und weiter besitzt. Das Argument ist das man ja Aktiv am Schießsport teilnehmt.
- Ihr solltet auf jeden fall vor Eintritt des Zivildienstes in einem Verein sein da ihr später dann ein gewisses Schreiben brauch um den Antrag zu stellen.
- Bei Antragstellung braucht ihr alle Dokumente die so üblich sind + ein Schreiben des Vereins das ihr immer am Training teilgenommen habt und auch nach dem Zivi regelmäßig am Training teilnehmt.(unbedingt Schießbuch führen! ist später erforderlich wenn denn der Herr der das Waffenverbot aufhebt will Ergebnislisten von Bewerben der Kat.B haben und einen Trainingsnachweis(Schießbuch)) Natürlich alles abgestempelt und unterschrieben!(Falls die nette Dame oder Herr sagt ihr könnt keinen Antrag stellen aufgrund des Zivildienstes, beharrt darauf! Ihr dürft immer einen Antrag stellen. Sie entscheidet später nicht ob ihr sie bekommt der nicht! Sie leitet die Daten nur Weiter. Die wollten mich auch abwimmeln und nicht einmal einen Antrag stellen lassen.
- Nach Antragstellung könnt ihr euch auf 3 Wochen einstellen wo nichts passieren wird. Dann sollte euch jemand verständigen das ihr Ergebnislisten erbringen müsst und Trainingsnachweise. Ich habe 2 mal in der Woche einen Bewerb geschossen mit Kat. B Waffen + die Vereinsmitglieder waren so nett und haben mich mit Ihren Waffen schießen lassen, so konnte ich kräftig in mein Schießbuch eintragen und hatte etwas vorzulegen.
- Sofern ihr dann dem Herren alles geschickt habt und glaubt es ist geschafft muss ich euch enttäuschen. Wenn dann alles so passt bekommt ihr ein Schreiben das das Waffenverbot aufgehoben wird und so weiter und habt die erste Gebühr zu zahlen. Diese gebühr ist nicht für die Ausstellung der WBK! lediglich für die Aufhebung des Waffenverbotes. Weiters müsst ihr einen Rechtsverzicht an die Person schicken die euren Akt bearbeitet da ihr sonst 4 Wochen warten müsst bis der Bescheid Rechtsgültig wird.
- Dann kommt der Antrag zur nächsten Stellen die zuständig sind für die Ausstellungen der WBK, von dort solltet ihr dann sofern eigentlich eh alles passt sonst hättet ihr noch ein Waffenverbot, eine Benachrichtigung bekommen das ihr einen Betrag einzuzahlen habt.
Sofern das alles richtig ist bekommt ihr dann innerhalb 2 Wochen die WBK zugesendet. Bei mir hat nur 2 Tage gedauert.. WBK wird laut Staatsdruckerei zwei mal die Woche gedruckt.
Wichtig: Vor dem Zivi Waffen kaufen! und wenns nur eine 22lr ist.. Hauptsache bei euch ist eine eingetragen. Im Verein immer brav mit schießen... auch sehr wichtig. Stempel und Unterschrift auf dem ganzen Zeug nicht vergessen..
Falls dann jemand noch fragen hat der kann gerne fragen. Ich hoffe das das hilfreich ist/war.
Re: Waffenbesitzkarte für Zivildiener
Ein paar kleine Anmerkungen bzw. Unklarheiten in deinem Erfahrungsbericht (falls etwas nicht mehr stimmen sollte korrigiert mich bitte, ich hab das Aufhebungsprozedere 2015 gemacht und es hat sich offenbar schon etwas geändert):
1. nicht Waffenverbot sagen bitte. Wir wissen eh alle, das du damit nicht Waffenverbot nach §12 WaffG sondern das "Ziviverbot" nach §5 ZDG meinst, aber es ist einfach Irreführend. Gerade wenns um einen Leitfaden für Leute geht, die bisher noch nicht so viel mit Waffen zu tun hatten sollte man da so genau wie möglich sein!
2. Bei Antragsstellung auf Aufhebung des "Ziviverbots" braucht man noch kein psychologisches Gutachten! Das ist wichtig im Hinblick auf die Fristen bei eventuellen Komplikationen mit der Aufhebung.
3. Man muss nicht vor Eintritt des Zivildienstes in einem Verein gewesen sein. Offenbar wird jetzt zwar mehr gefordert als früher - ich musste 2015 nur den Vereinsausweis bringen, keine Listen und Bestätigungen - aber auch wenn man erst nach dem ZD in einen Verein eintritt ist das okay. Genau so muss man nicht vor dem ZD eine Waffe kaufen - wenn du erst 5 Jahre nach dem ZD draufkommst, dass Schießsport etwas für dich ist, ist es genau so in Ordnung.
4. erwähnen sollte man auch noch, wo der Antrag auf Aufheung des "Ziviverbots" zu stellen ist. Das ist nämlich nicht Bezirksinspektion sondern die LPD am Schottenring (nehme an das hat sich nicht geändert?) während man den Antrag auf die WBK dann auch direkt im Bezirk abgeben kann
wie gesagt - sollte etwas davon nicht stimmen bitte korrigier mich, kann natürlich sein, dass sich mittlerweile Dinge geändert haben. Im übrigen freut es mich, dass sich offenbar der Unsinn aufgehört hat, dass man eine Kampfrichterausbildung nachweisen muss!
1. nicht Waffenverbot sagen bitte. Wir wissen eh alle, das du damit nicht Waffenverbot nach §12 WaffG sondern das "Ziviverbot" nach §5 ZDG meinst, aber es ist einfach Irreführend. Gerade wenns um einen Leitfaden für Leute geht, die bisher noch nicht so viel mit Waffen zu tun hatten sollte man da so genau wie möglich sein!
2. Bei Antragsstellung auf Aufhebung des "Ziviverbots" braucht man noch kein psychologisches Gutachten! Das ist wichtig im Hinblick auf die Fristen bei eventuellen Komplikationen mit der Aufhebung.
3. Man muss nicht vor Eintritt des Zivildienstes in einem Verein gewesen sein. Offenbar wird jetzt zwar mehr gefordert als früher - ich musste 2015 nur den Vereinsausweis bringen, keine Listen und Bestätigungen - aber auch wenn man erst nach dem ZD in einen Verein eintritt ist das okay. Genau so muss man nicht vor dem ZD eine Waffe kaufen - wenn du erst 5 Jahre nach dem ZD draufkommst, dass Schießsport etwas für dich ist, ist es genau so in Ordnung.
4. erwähnen sollte man auch noch, wo der Antrag auf Aufheung des "Ziviverbots" zu stellen ist. Das ist nämlich nicht Bezirksinspektion sondern die LPD am Schottenring (nehme an das hat sich nicht geändert?) während man den Antrag auf die WBK dann auch direkt im Bezirk abgeben kann
wie gesagt - sollte etwas davon nicht stimmen bitte korrigier mich, kann natürlich sein, dass sich mittlerweile Dinge geändert haben. Im übrigen freut es mich, dass sich offenbar der Unsinn aufgehört hat, dass man eine Kampfrichterausbildung nachweisen muss!
Re: Waffenbesitzkarte für Zivildiener
Plinkster hat geschrieben:...Im übrigen freut es mich, dass sich offenbar der Unsinn aufgehört hat, dass man eine Kampfrichterausbildung nachweisen muss!
nein, hat nicht aufgehoert
es war erst letzte woche jemand bei mir der bei seiner diesbezueglichen anfrage bei der LPD wien das als bedingung genannt erhalten hat
es scheint der vollzug nicht nur in unterschiedlichen behoerden unterschiedlich zu sein sondern auch innerhalb von behoerden je nach referent
von daher ist die lageschilderung des thrreaderstellers zwar hilfreich und zweckmaessig, sie entspricht auch wohl seinen erfahrungen, sie ist aber leider nicht als quasi 1:1 handlungsgrundlage fuer andere betroffene geeignet
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Re: Waffenbesitzkarte für Zivildiener
gewo hat geschrieben:Plinkster hat geschrieben:...Im übrigen freut es mich, dass sich offenbar der Unsinn aufgehört hat, dass man eine Kampfrichterausbildung nachweisen muss!
nein, hat nicht aufgehoert
es war erst letzte woche jemand bei mir der bei seiner diesbezueglichen anfrage bei der LPD wien das als bedingung genannt erhalten hat
es scheint der vollzug nicht nur in unterschiedlichen behoerden unterschiedlich zu sein sondern auch innerhalb von behoerden je nach referent
von daher ist die lageschilderung des thrreaderstellers zwar hilfreich und zweckmaessig, sie entspricht auch wohl seinen erfahrungen, sie ist aber leider nicht als quasi 1:1 handlungsgrundlage fuer andere betroffene geeignet
Du liebe Güte. Es reicht wohl nicht, dass das "Ziviverbot" von vornherein unlogisch und unsinnig ist. Es reicht auch nicht, dass man durch unsinnige Bürokratiehürden durch muss um ein unsinniges Verbot aufzuheben. Nein, es wird auch noch innerhalb ein und der selben Behörde das Recht völlig unterschiedlich ausgelegt. Das ist ja an Lächerlichkeit echt noch schwer zu überbieten
Re: Waffenbesitzkarte für Zivildiener
Finde ich nicht....wenn jemand keinen Dienst an der Waffe machen möchte, dann braucht er auch nachher keine Waffe...
Bruder Fre vom Orden der barmherzigen GLOCKen Brüder
Ich liebe unsere Politiker..............wenn sie in Pension sind !
Ich liebe unsere Politiker..............wenn sie in Pension sind !
Re: Waffenbesitzkarte für Zivildiener
spareribs hat geschrieben:Finde ich nicht....wenn jemand keinen Dienst an der Waffe machen möchte, dann braucht er auch nachher keine Waffe...
Bitte das Thema gleich einstellen, dieser Thread hat potential ein guter Infothread zu werden. Bitte per PN klären.
Re: Waffenbesitzkarte für Zivildiener
Kurze anmerkung / Gedankenanregung, dann bin ich gleich wieder weg:
Dienst - Sport - Selbstschutz
Sind absolut unterschiedliche Dinge.
Gesendet von meinem HUAWEI GRA-L09 mit Tapatalk
Dienst - Sport - Selbstschutz
Sind absolut unterschiedliche Dinge.
Gesendet von meinem HUAWEI GRA-L09 mit Tapatalk
Kein Gewähr für die Ergebnisse! WARNUNG: Nahe am höchstlässigen Gasdruck.
Re: Waffenbesitzkarte für Zivildiener
Sorry das ich erst jetzt antworte, hatte etwas wenig zeit.
@plinkster
1: Ich möchte dich darauf hinweißen das in dem Gesetzt ausdrücklich von Waffenverbot die rede ist und es auch so schriftlich ausgeführt habe! Deswegen habe ich es auch so geschrieben... auf dem Bescheid steht "Ihrem Antrag vom xx.xx.2017, mit dem Sie die Erteilung einer Ausnahmebewilligung vom Verbot des Erwerbs und Besitzes genehmigungspflichtiger Waffen und dem Verbot des Fahrens von Schusswaffen begehrten, wird gem. § 5 Abs. 5 zivildienstgesetzt 1986 stattgegeben und Ihnen eine Ausnahmebewilligung zum Zweck des Sportschießens erteilt.
2: Punkt zwei gebe ich dir Recht! Dennoch waren die Zuständigen davon "angetan" das alles vorhanden war, möchte ich nur dazu sagen...
3: Es war ein wesentlicher Punkt das ich vorher im Verein war und Waffen hatte! ansonsten hätten laut Gespräch Ergebnislisten nicht ausgereicht! Deswegen habe ich es dazugeschrieben... Wenn man das falsch versteht, tut es mir leid. das ist mein Fehler. Und es macht sehr wohl einen unterschied wann man nach dem Zivildienst den Antrag stellt da die Damen und/oder Herren das schon anders auffassen und Sie entscheiden ob du das bekommst was du willst oder nicht.
4: Wenn man in Wien den Antrag stellt, wo auch immer wird der Antrag weitergeleitet in zu dem Schottenring da dort die Zuständige Abteilung ist. Ich muss sagen ich habe den Antrag in Mietling gestellt und war etwas enttäuscht von der Freundlichkeit aber naja dafür waren die Herren und Damen im 1010 beim Referat für Waffen sehr nett und Hilfsbereit!
@gewo
scheinbar ist das so, es steht dem zuständigen eben "frei" was er für den Bescheid haben will. Natürlich haltet er sich auch an die gesetzlichen Bedienungen.
@sparerips
was sagt du dann zu einem Zivi nach 15 jähren? aber das Thema besprechen wir per PN bitte
falls noch fragen sind oder ich mich irgendwie verschrieben habe und etwas nicht verständlich ist einfach Fragen bitte
@plinkster
1: Ich möchte dich darauf hinweißen das in dem Gesetzt ausdrücklich von Waffenverbot die rede ist und es auch so schriftlich ausgeführt habe! Deswegen habe ich es auch so geschrieben... auf dem Bescheid steht "Ihrem Antrag vom xx.xx.2017, mit dem Sie die Erteilung einer Ausnahmebewilligung vom Verbot des Erwerbs und Besitzes genehmigungspflichtiger Waffen und dem Verbot des Fahrens von Schusswaffen begehrten, wird gem. § 5 Abs. 5 zivildienstgesetzt 1986 stattgegeben und Ihnen eine Ausnahmebewilligung zum Zweck des Sportschießens erteilt.
2: Punkt zwei gebe ich dir Recht! Dennoch waren die Zuständigen davon "angetan" das alles vorhanden war, möchte ich nur dazu sagen...
3: Es war ein wesentlicher Punkt das ich vorher im Verein war und Waffen hatte! ansonsten hätten laut Gespräch Ergebnislisten nicht ausgereicht! Deswegen habe ich es dazugeschrieben... Wenn man das falsch versteht, tut es mir leid. das ist mein Fehler. Und es macht sehr wohl einen unterschied wann man nach dem Zivildienst den Antrag stellt da die Damen und/oder Herren das schon anders auffassen und Sie entscheiden ob du das bekommst was du willst oder nicht.
4: Wenn man in Wien den Antrag stellt, wo auch immer wird der Antrag weitergeleitet in zu dem Schottenring da dort die Zuständige Abteilung ist. Ich muss sagen ich habe den Antrag in Mietling gestellt und war etwas enttäuscht von der Freundlichkeit aber naja dafür waren die Herren und Damen im 1010 beim Referat für Waffen sehr nett und Hilfsbereit!
@gewo
scheinbar ist das so, es steht dem zuständigen eben "frei" was er für den Bescheid haben will. Natürlich haltet er sich auch an die gesetzlichen Bedienungen.
@sparerips
was sagt du dann zu einem Zivi nach 15 jähren? aber das Thema besprechen wir per PN bitte
falls noch fragen sind oder ich mich irgendwie verschrieben habe und etwas nicht verständlich ist einfach Fragen bitte
Re: Waffenbesitzkarte für Zivildiener
dennis hat geschrieben:Sorry das ich erst jetzt antworte, hatte etwas wenig zeit.
@plinkster
ad 1: nein, ist es nicht - "Waffenverbot" ist etwas exakt definiertes und ist in §12 WaffG geregelt und hat mit dem Verbot nach §5 ZDG nichts zu tun. Um hier eben keine Verwechselung aufkommen zu lassen ist es sinnvoll, eben nicht "Waffenverbot" zu schreiben sondern irgendwas wie "Verbot nach ZDG" o.Ä.
ad 2: es ist prinzipiell kein Nachteil wenn der Antrag auf die Aufhebung des Verbots nach ZDG glatt durchgeht. Es wird dann unnötig kompliziert, wenn sich die Aufhebung verzögert und dann das (teure) psychologische Gutachten bei Antragsstellung auf die WBK zu alt ist
ad 3: Auch hier, es kann nie schaden so lange wie möglich im Verein gewesen zu sein - es ist aber definitiv keine Voraussetzung bereits vor Antritt des ZD in einem Verein zu sein um eine Chance auf die Aufhebung des Verbots nach ZDG zu haben
Re: Waffenbesitzkarte für Zivildiener
Also ich gebe dir mal recht. Der Gesetzestext lautet: Zivildienstpflichtigen, für die nach dem 30. September 2005 eine Feststellung gemäß Abs. 4 getroffen wird, sind der Erwerb und der Besitz von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Schusswaffen sowie das Führen von Schusswaffen für die Dauer von 15 Jahren untersagt.
es wird nur das Verbot aufgehoben wenn ein Grund dafür angeführt werden kann... natürlich kannst du eine Aufhebung beantragen wirst sie aber nicht bekommen wenn du keinen Antrag auf die WBK stellst da dir sonst der Grund fehlt. Das haben Sie mir gleich gesagt... und länger als 6 Monate dauert es in Wien ja auch wieder nicht
nein es ist keine definitive Voraussetzung aber es ist sehr hilfreich und war eben bei mir ausschlaggebend
es wird nur das Verbot aufgehoben wenn ein Grund dafür angeführt werden kann... natürlich kannst du eine Aufhebung beantragen wirst sie aber nicht bekommen wenn du keinen Antrag auf die WBK stellst da dir sonst der Grund fehlt. Das haben Sie mir gleich gesagt... und länger als 6 Monate dauert es in Wien ja auch wieder nicht
nein es ist keine definitive Voraussetzung aber es ist sehr hilfreich und war eben bei mir ausschlaggebend
Re: Waffenbesitzkarte für Zivildiener
Du kannst auch eine Aufhebung beantragen weil du im Rahmen der Jagdausübung Waffen führen willst, eine WBK ist nicht der einzige Grund
Ja wie gesagt, bei allen diesen Dingen sage ich ja nicht, dass sie sich nachteilig auf deinen Antrag auswirken. Entscheidend ist nur, dass sie keine Voraussetzung sind. Ist nicht unwesentlich für jemanden der vor hat den Antrag zu stellen, nicht, dass der dann glaubt es geht nicht weil er noch keine Waffe hat.
Ja wie gesagt, bei allen diesen Dingen sage ich ja nicht, dass sie sich nachteilig auf deinen Antrag auswirken. Entscheidend ist nur, dass sie keine Voraussetzung sind. Ist nicht unwesentlich für jemanden der vor hat den Antrag zu stellen, nicht, dass der dann glaubt es geht nicht weil er noch keine Waffe hat.
Re: Waffenbesitzkarte für Zivildiener
Es ist über die Ablegung der Jagdprüfung möglich, das Waffenverbot (welches nicht für Kat. C und D Waffen gilt) für Zivildiener aufheben zu lassen.
http://www.noeljv.at/aus-und-weiterbildung/kurse-zur-ersten-jagdkarte/informationen-fuer-zivildiener
Kostet zwar ca 900€ man spart sich aber das psychologische Gutachten, Vereinsmitgliedschaft, Kampfrichterkurs etc. und man hat auch gleich die Jagdkarte. Danach kann auch die WBK beantragt werden. So habe ich das in Wien gemacht gleich nachdem die Novelle des ZDG gekommen ist.
http://www.noeljv.at/aus-und-weiterbildung/kurse-zur-ersten-jagdkarte/informationen-fuer-zivildiener
Kostet zwar ca 900€ man spart sich aber das psychologische Gutachten, Vereinsmitgliedschaft, Kampfrichterkurs etc. und man hat auch gleich die Jagdkarte. Danach kann auch die WBK beantragt werden. So habe ich das in Wien gemacht gleich nachdem die Novelle des ZDG gekommen ist.