ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Waffenbesitzkarte für Zivildiener

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Antworten
dennis
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 290
Registriert: Mi 25. Okt 2017, 17:39

Waffenbesitzkarte für Zivildiener

Beitrag von dennis » Fr 15. Dez 2017, 09:22

Hallo alle zusammen,

ich weiß das es hier einen Beitrag gibt wo man sich durchlesen kann wie man als ehemaliger Zivildiener unter der 15 jährigen Waffensperre zu einer WBK kommt. Da alles meiner Meinung sehr schwammig ist und keiner wirkliche einen "Plan" hat wie man das richtig angeht dachte ich das ich nach erfolgreichem erlangen der WBK jetzt mal einfach Schritt für Schritt Plan hier reinschreibe. Dazu muss ich sagen Das ich dieses Jahr 2017 im Mai den Zivildienst abgeschlossen habe und mich dann nach ein paar Monaten dazu entschieden habe "Ich brauche auch sowas". Hab das ganze in Wien gemacht... deswegen die Beschreibung.

- laut Auskunft der netten Dame bei dem Antrag ist es sehr hilfreich wenn man Waffen der Kat. C vor dem Zivildienst besessen hat und weiter besitzt. Das Argument ist das man ja Aktiv am Schießsport teilnehmt.
- Ihr solltet auf jeden fall vor Eintritt des Zivildienstes in einem Verein sein da ihr später dann ein gewisses Schreiben brauch um den Antrag zu stellen.

- Bei Antragstellung braucht ihr alle Dokumente die so üblich sind + ein Schreiben des Vereins das ihr immer am Training teilgenommen habt und auch nach dem Zivi regelmäßig am Training teilnehmt.(unbedingt Schießbuch führen! ist später erforderlich wenn denn der Herr der das Waffenverbot aufhebt will Ergebnislisten von Bewerben der Kat.B haben und einen Trainingsnachweis(Schießbuch)) Natürlich alles abgestempelt und unterschrieben!(Falls die nette Dame oder Herr sagt ihr könnt keinen Antrag stellen aufgrund des Zivildienstes, beharrt darauf! Ihr dürft immer einen Antrag stellen. Sie entscheidet später nicht ob ihr sie bekommt der nicht! Sie leitet die Daten nur Weiter. Die wollten mich auch abwimmeln und nicht einmal einen Antrag stellen lassen.

- Nach Antragstellung könnt ihr euch auf 3 Wochen einstellen wo nichts passieren wird. Dann sollte euch jemand verständigen das ihr Ergebnislisten erbringen müsst und Trainingsnachweise. Ich habe 2 mal in der Woche einen Bewerb geschossen mit Kat. B Waffen + die Vereinsmitglieder waren so nett und haben mich mit Ihren Waffen schießen lassen, so konnte ich kräftig in mein Schießbuch eintragen und hatte etwas vorzulegen.

- Sofern ihr dann dem Herren alles geschickt habt und glaubt es ist geschafft muss ich euch enttäuschen. Wenn dann alles so passt bekommt ihr ein Schreiben das das Waffenverbot aufgehoben wird und so weiter und habt die erste Gebühr zu zahlen. Diese gebühr ist nicht für die Ausstellung der WBK! lediglich für die Aufhebung des Waffenverbotes. Weiters müsst ihr einen Rechtsverzicht an die Person schicken die euren Akt bearbeitet da ihr sonst 4 Wochen warten müsst bis der Bescheid Rechtsgültig wird.

- Dann kommt der Antrag zur nächsten Stellen die zuständig sind für die Ausstellungen der WBK, von dort solltet ihr dann sofern eigentlich eh alles passt sonst hättet ihr noch ein Waffenverbot, eine Benachrichtigung bekommen das ihr einen Betrag einzuzahlen habt.

Sofern das alles richtig ist bekommt ihr dann innerhalb 2 Wochen die WBK zugesendet. Bei mir hat nur 2 Tage gedauert.. WBK wird laut Staatsdruckerei zwei mal die Woche gedruckt.

Wichtig: Vor dem Zivi Waffen kaufen! und wenns nur eine 22lr ist.. Hauptsache bei euch ist eine eingetragen. Im Verein immer brav mit schießen... auch sehr wichtig. Stempel und Unterschrift auf dem ganzen Zeug nicht vergessen..



Falls dann jemand noch fragen hat der kann gerne fragen. Ich hoffe das das hilfreich ist/war.

Plinkster
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 229
Registriert: Di 23. Dez 2014, 01:32

Re: Waffenbesitzkarte für Zivildiener

Beitrag von Plinkster » Sa 16. Dez 2017, 12:56

Ein paar kleine Anmerkungen bzw. Unklarheiten in deinem Erfahrungsbericht (falls etwas nicht mehr stimmen sollte korrigiert mich bitte, ich hab das Aufhebungsprozedere 2015 gemacht und es hat sich offenbar schon etwas geändert):

1. nicht Waffenverbot sagen bitte. Wir wissen eh alle, das du damit nicht Waffenverbot nach §12 WaffG sondern das "Ziviverbot" nach §5 ZDG meinst, aber es ist einfach Irreführend. Gerade wenns um einen Leitfaden für Leute geht, die bisher noch nicht so viel mit Waffen zu tun hatten sollte man da so genau wie möglich sein!

2. Bei Antragsstellung auf Aufhebung des "Ziviverbots" braucht man noch kein psychologisches Gutachten! Das ist wichtig im Hinblick auf die Fristen bei eventuellen Komplikationen mit der Aufhebung.

3. Man muss nicht vor Eintritt des Zivildienstes in einem Verein gewesen sein. Offenbar wird jetzt zwar mehr gefordert als früher - ich musste 2015 nur den Vereinsausweis bringen, keine Listen und Bestätigungen - aber auch wenn man erst nach dem ZD in einen Verein eintritt ist das okay. Genau so muss man nicht vor dem ZD eine Waffe kaufen - wenn du erst 5 Jahre nach dem ZD draufkommst, dass Schießsport etwas für dich ist, ist es genau so in Ordnung.

4. erwähnen sollte man auch noch, wo der Antrag auf Aufheung des "Ziviverbots" zu stellen ist. Das ist nämlich nicht Bezirksinspektion sondern die LPD am Schottenring (nehme an das hat sich nicht geändert?) während man den Antrag auf die WBK dann auch direkt im Bezirk abgeben kann


wie gesagt - sollte etwas davon nicht stimmen bitte korrigier mich, kann natürlich sein, dass sich mittlerweile Dinge geändert haben. Im übrigen freut es mich, dass sich offenbar der Unsinn aufgehört hat, dass man eine Kampfrichterausbildung nachweisen muss!

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36560
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Waffenbesitzkarte für Zivildiener

Beitrag von gewo » Sa 16. Dez 2017, 14:28

Plinkster hat geschrieben:...Im übrigen freut es mich, dass sich offenbar der Unsinn aufgehört hat, dass man eine Kampfrichterausbildung nachweisen muss!


nein, hat nicht aufgehoert
es war erst letzte woche jemand bei mir der bei seiner diesbezueglichen anfrage bei der LPD wien das als bedingung genannt erhalten hat

es scheint der vollzug nicht nur in unterschiedlichen behoerden unterschiedlich zu sein sondern auch innerhalb von behoerden je nach referent

von daher ist die lageschilderung des thrreaderstellers zwar hilfreich und zweckmaessig, sie entspricht auch wohl seinen erfahrungen, sie ist aber leider nicht als quasi 1:1 handlungsgrundlage fuer andere betroffene geeignet
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Plinkster
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 229
Registriert: Di 23. Dez 2014, 01:32

Re: Waffenbesitzkarte für Zivildiener

Beitrag von Plinkster » Sa 16. Dez 2017, 15:24

gewo hat geschrieben:
Plinkster hat geschrieben:...Im übrigen freut es mich, dass sich offenbar der Unsinn aufgehört hat, dass man eine Kampfrichterausbildung nachweisen muss!


nein, hat nicht aufgehoert
es war erst letzte woche jemand bei mir der bei seiner diesbezueglichen anfrage bei der LPD wien das als bedingung genannt erhalten hat

es scheint der vollzug nicht nur in unterschiedlichen behoerden unterschiedlich zu sein sondern auch innerhalb von behoerden je nach referent

von daher ist die lageschilderung des thrreaderstellers zwar hilfreich und zweckmaessig, sie entspricht auch wohl seinen erfahrungen, sie ist aber leider nicht als quasi 1:1 handlungsgrundlage fuer andere betroffene geeignet


Du liebe Güte. Es reicht wohl nicht, dass das "Ziviverbot" von vornherein unlogisch und unsinnig ist. Es reicht auch nicht, dass man durch unsinnige Bürokratiehürden durch muss um ein unsinniges Verbot aufzuheben. Nein, es wird auch noch innerhalb ein und der selben Behörde das Recht völlig unterschiedlich ausgelegt. Das ist ja an Lächerlichkeit echt noch schwer zu überbieten

Benutzeravatar
spareribs
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2167
Registriert: Mi 19. Mai 2010, 10:57
Wohnort: Banana-Republik-Ost

Re: Waffenbesitzkarte für Zivildiener

Beitrag von spareribs » Sa 16. Dez 2017, 17:39

Finde ich nicht....wenn jemand keinen Dienst an der Waffe machen möchte, dann braucht er auch nachher keine Waffe...
Bruder Fre vom Orden der barmherzigen GLOCKen Brüder :-)
Ich liebe unsere Politiker..............wenn sie in Pension sind ! :mrgreen:

Benutzeravatar
Floody
Mod 7,62x39
Mod 7,62x39
Beiträge: 2043
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 10:15
Wohnort: Wien

Re: Waffenbesitzkarte für Zivildiener

Beitrag von Floody » Sa 16. Dez 2017, 17:43

spareribs hat geschrieben:Finde ich nicht....wenn jemand keinen Dienst an der Waffe machen möchte, dann braucht er auch nachher keine Waffe...

Bitte das Thema gleich einstellen, dieser Thread hat potential ein guter Infothread zu werden. Bitte per PN klären.

Benutzeravatar
Peppi
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 117
Registriert: Mi 6. Sep 2017, 12:40

Re: Waffenbesitzkarte für Zivildiener

Beitrag von Peppi » Do 21. Dez 2017, 10:39

Kurze anmerkung / Gedankenanregung, dann bin ich gleich wieder weg:
Dienst - Sport - Selbstschutz
Sind absolut unterschiedliche Dinge.

Gesendet von meinem HUAWEI GRA-L09 mit Tapatalk
Kein Gewähr für die Ergebnisse! WARNUNG: Nahe am höchstlässigen Gasdruck.

dennis
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 290
Registriert: Mi 25. Okt 2017, 17:39

Re: Waffenbesitzkarte für Zivildiener

Beitrag von dennis » Do 21. Dez 2017, 11:51

Sorry das ich erst jetzt antworte, hatte etwas wenig zeit.

@plinkster

1: Ich möchte dich darauf hinweißen das in dem Gesetzt ausdrücklich von Waffenverbot die rede ist und es auch so schriftlich ausgeführt habe! Deswegen habe ich es auch so geschrieben... auf dem Bescheid steht "Ihrem Antrag vom xx.xx.2017, mit dem Sie die Erteilung einer Ausnahmebewilligung vom Verbot des Erwerbs und Besitzes genehmigungspflichtiger Waffen und dem Verbot des Fahrens von Schusswaffen begehrten, wird gem. § 5 Abs. 5 zivildienstgesetzt 1986 stattgegeben und Ihnen eine Ausnahmebewilligung zum Zweck des Sportschießens erteilt.

2: Punkt zwei gebe ich dir Recht! Dennoch waren die Zuständigen davon "angetan" das alles vorhanden war, möchte ich nur dazu sagen...

3: Es war ein wesentlicher Punkt das ich vorher im Verein war und Waffen hatte! ansonsten hätten laut Gespräch Ergebnislisten nicht ausgereicht! Deswegen habe ich es dazugeschrieben... Wenn man das falsch versteht, tut es mir leid. das ist mein Fehler. Und es macht sehr wohl einen unterschied wann man nach dem Zivildienst den Antrag stellt da die Damen und/oder Herren das schon anders auffassen und Sie entscheiden ob du das bekommst was du willst oder nicht.

4: Wenn man in Wien den Antrag stellt, wo auch immer wird der Antrag weitergeleitet in zu dem Schottenring da dort die Zuständige Abteilung ist. Ich muss sagen ich habe den Antrag in Mietling gestellt und war etwas enttäuscht von der Freundlichkeit aber naja dafür waren die Herren und Damen im 1010 beim Referat für Waffen sehr nett und Hilfsbereit!

@gewo

scheinbar ist das so, es steht dem zuständigen eben "frei" was er für den Bescheid haben will. Natürlich haltet er sich auch an die gesetzlichen Bedienungen.

@sparerips
was sagt du dann zu einem Zivi nach 15 jähren? :D aber das Thema besprechen wir per PN bitte :lol:


falls noch fragen sind oder ich mich irgendwie verschrieben habe und etwas nicht verständlich ist :? einfach Fragen bitte

Plinkster
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 229
Registriert: Di 23. Dez 2014, 01:32

Re: Waffenbesitzkarte für Zivildiener

Beitrag von Plinkster » Sa 23. Dez 2017, 00:37

dennis hat geschrieben:Sorry das ich erst jetzt antworte, hatte etwas wenig zeit.

@plinkster



ad 1: nein, ist es nicht - "Waffenverbot" ist etwas exakt definiertes und ist in §12 WaffG geregelt und hat mit dem Verbot nach §5 ZDG nichts zu tun. Um hier eben keine Verwechselung aufkommen zu lassen ist es sinnvoll, eben nicht "Waffenverbot" zu schreiben sondern irgendwas wie "Verbot nach ZDG" o.Ä.

ad 2: es ist prinzipiell kein Nachteil wenn der Antrag auf die Aufhebung des Verbots nach ZDG glatt durchgeht. Es wird dann unnötig kompliziert, wenn sich die Aufhebung verzögert und dann das (teure) psychologische Gutachten bei Antragsstellung auf die WBK zu alt ist

ad 3: Auch hier, es kann nie schaden so lange wie möglich im Verein gewesen zu sein - es ist aber definitiv keine Voraussetzung bereits vor Antritt des ZD in einem Verein zu sein um eine Chance auf die Aufhebung des Verbots nach ZDG zu haben

dennis
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 290
Registriert: Mi 25. Okt 2017, 17:39

Re: Waffenbesitzkarte für Zivildiener

Beitrag von dennis » Sa 23. Dez 2017, 01:06

Also ich gebe dir mal recht. Der Gesetzestext lautet: Zivildienstpflichtigen, für die nach dem 30. September 2005 eine Feststellung gemäß Abs. 4 getroffen wird, sind der Erwerb und der Besitz von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Schusswaffen sowie das Führen von Schusswaffen für die Dauer von 15 Jahren untersagt.

es wird nur das Verbot aufgehoben wenn ein Grund dafür angeführt werden kann... natürlich kannst du eine Aufhebung beantragen wirst sie aber nicht bekommen wenn du keinen Antrag auf die WBK stellst da dir sonst der Grund fehlt. Das haben Sie mir gleich gesagt... und länger als 6 Monate dauert es in Wien ja auch wieder nicht :D

nein es ist keine definitive Voraussetzung aber es ist sehr hilfreich und war eben bei mir ausschlaggebend

Plinkster
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 229
Registriert: Di 23. Dez 2014, 01:32

Re: Waffenbesitzkarte für Zivildiener

Beitrag von Plinkster » So 24. Dez 2017, 09:53

Du kannst auch eine Aufhebung beantragen weil du im Rahmen der Jagdausübung Waffen führen willst, eine WBK ist nicht der einzige Grund ;)

Ja wie gesagt, bei allen diesen Dingen sage ich ja nicht, dass sie sich nachteilig auf deinen Antrag auswirken. Entscheidend ist nur, dass sie keine Voraussetzung sind. Ist nicht unwesentlich für jemanden der vor hat den Antrag zu stellen, nicht, dass der dann glaubt es geht nicht weil er noch keine Waffe hat.

Benutzeravatar
Hailwood
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 335
Registriert: Mi 16. Nov 2011, 17:18

Re: Waffenbesitzkarte für Zivildiener

Beitrag von Hailwood » Mi 3. Jan 2018, 15:47

Es ist über die Ablegung der Jagdprüfung möglich, das Waffenverbot (welches nicht für Kat. C und D Waffen gilt) für Zivildiener aufheben zu lassen.

http://www.noeljv.at/aus-und-weiterbildung/kurse-zur-ersten-jagdkarte/informationen-fuer-zivildiener

Kostet zwar ca 900€ man spart sich aber das psychologische Gutachten, Vereinsmitgliedschaft, Kampfrichterkurs etc. und man hat auch gleich die Jagdkarte. Danach kann auch die WBK beantragt werden. So habe ich das in Wien gemacht gleich nachdem die Novelle des ZDG gekommen ist.

Antworten