edi hat geschrieben:Wolfgangf - Natürlich kannst du in deinem Wald oder sonstigen Grundstück schießen. Vergiss die teilweise unseriösen Antworten. Voraussetzung ist dass es dein eigenes Grundstück ist oder mit Zustimmung des Verfügungsberechtigten, keine Gefährdung beim Schießen für andere ausgeht- dh. das Gelände so einzusehen dass keine andere Person in den Gefahrenbereich kommen kann, keine Lärmbelästigung für Anrainer darstellt. Bei einer von mir gestellten Anfrage an den Waffen- u Strafrechtsexperten an Hr. Keplinger sieht dieser bei Erfüllung dieser Vorgaben kein Hindernis. Ich selbst habe einen Übungsplatz in meinem Wald, wobei ich mit Absprache der Jägerschaft und Anrainer beim etwa 2-3 mal jährlichen Übungsschießen kein Problem habe. In diesem Fall liegt auch keine behördliche Verletzung der Verlässlichkeit vor, welches ich natürlich nach Rücksprache mit dem Waffenreferenten erfahren habe. Voraussetzung ist natürlich dass man die Punkte der Sicherheit und der Lärmbelästigung (puncto Wild und Anrainer) penibel einhält.
Der entscheidende Punkt neben diesen Dingen ist dabei halt die Einfriedung. Einfach im Wald etwas einfrieden spielts nicht (und @Wolfgang nein, ein paar Flatterbänder reichen dafür nicht aus) - ohne Einfriedung gibts aber ohne Waffenpass oder (in beschränkten Umfang) Jagdschein kein hantieren an der Waffe im Wald