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als österreichisch deutscher staatsbürger mit wohnsitz in österreich deutsche wbk beantragen?

Verfasst: So 31. Dez 2017, 16:25
von Janell
mir ist schon klar dass es unter normalen umständen leichter wäre in österreich an waffen bzw eine wbk zu kommen aber wer in österreich anstatt dem heer zum zivildienst geht bekommt ja eine waffensperre. nun wollte ich als waffenliebhaber eine deutsche wbk beantragen aber darf ich die überhaupt in meinem österreichischen hauptwohnsitz lagern und auf österreichischen ständen schiessen? habe auch an eine berechtigung als sammler gedacht aber da darf man ja angeblich nur historisch wichtige waffen erwerben oder? hat einer einen vorschlag wie ich da am besten vorgehe? (entschuldige meine rechtschreibung schreibe dies auf einem alten rissigen smartphone)

Re: als österreichisch deutscher staatsbürger mit wohnsitz in österreich deutsche wbk beantragen?

Verfasst: So 31. Dez 2017, 16:35
von gewo
Janell hat geschrieben:mir ist schon klar dass es unter normalen umständen leichter wäre in österreich an waffen bzw eine wbk zu kommen aber wer in österreich anstatt dem heer zum zivildienst geht bekommt ja eine waffensperre. nun wollte ich als waffenliebhaber eine deutsche wbk beantragen aber darf ich die überhaupt in meinem österreichischen hauptwohnsitz lagern und auf österreichischen ständen schiessen? habe auch an eine berechtigung als sammler gedacht aber da darf man ja angeblich nur historisch wichtige waffen erwerben oder? hat einer einen vorschlag wie ich da am besten vorgehe? (entschuldige meine rechtschreibung schreibe dies auf einem alten rissigen smartphone)


servus

geht so nicht
zudem recht aufwaaendig

in DE musst mal ein jahr lang im verein REGELMÄSSIG trainieren mit vereinswaffen
dann brauchst noch entsprechend unterwuerfiges verhalten und guten wind dann stellt dir der vereinsobmann die bestaetigung aus um eine deutsche WBK beantragen zu koennen

und waffen nach oesterreich mitnehmen geht dann nur mit dem EUFWP und einer einladung zu einer veranstaltung ...

Re: als österreichisch deutscher staatsbürger mit wohnsitz in österreich deutsche wbk beantragen?

Verfasst: So 31. Dez 2017, 17:02
von Tine
Seit Ende 2010 ist es ja möglich nach §5 Abs.5 ZDG einen Antrag auf Ausnahme des Waffenverbotes aufgrund Selbigen zu stellen:

(5) Zivildienstpflichtigen, für die nach dem 30. September 2005 eine Feststellung gemäß Abs. 4 getroffen wird, sind der Erwerb und der Besitz von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Schusswaffen sowie das Führen von Schusswaffen für die Dauer von 15 Jahren untersagt. Die Frist beginnt mit Eintritt der Zivildienstpflicht. Für Zwecke der Ausübung der Jagd, für Angehörige traditioneller Schützenvereinigungen sowie für Sportschützen können von der Landespolizeidirektion auf Antrag des Zivildienstpflichtigen in begründeten Fällen mit Bescheid Ausnahmen vom Verbot des Erwerbes und Besitzes genehmigungspflichtiger Waffen und vom Verbot des Führens von Schusswaffen erteilt werden.

https://www.jusline.at/gesetz/zdg/paragraf/5

Antrag auf Ausnahme, und bei positivem Bescheid ist eine Hürde für ein österreichisches, waffenrechtliches Dokument aus dem Weg.

Re: als österreichisch deutscher staatsbürger mit wohnsitz in österreich deutsche wbk beantragen?

Verfasst: So 31. Dez 2017, 17:39
von Maddin
Tine hat geschrieben:Seit Ende 2010 ist es ja möglich nach §5 Abs.5 ZDG einen Antrag auf Ausnahme des Waffenverbotes aufgrund Selbigen zu stellen:

(5) Zivildienstpflichtigen, für die nach dem 30. September 2005 eine Feststellung gemäß Abs. 4 getroffen wird, sind der Erwerb und der Besitz von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Schusswaffen sowie das Führen von Schusswaffen für die Dauer von 15 Jahren untersagt. Die Frist beginnt mit Eintritt der Zivildienstpflicht. Für Zwecke der Ausübung der Jagd, für Angehörige traditioneller Schützenvereinigungen sowie für Sportschützen können von der Landespolizeidirektion auf Antrag des Zivildienstpflichtigen in begründeten Fällen mit Bescheid Ausnahmen vom Verbot des Erwerbes und Besitzes genehmigungspflichtiger Waffen und vom Verbot des Führens von Schusswaffen erteilt werden.

https://www.jusline.at/gesetz/zdg/paragraf/5

Antrag auf Ausnahme, und bei positivem Bescheid ist eine Hürde für ein österreichisches, waffenrechtliches Dokument aus dem Weg.


Und das betrifft nur genehmigungspflichtige Schusswaffen und waffenrechtliche Dokumente. Meldepflichtige Schusswaffen (Kat. C und D) sind auch als Zivildiener erwerbbar. Kommt also drauf an welche Waffen er haben möchte.

Re: als österreichisch deutscher staatsbürger mit wohnsitz in österreich deutsche wbk beantragen?

Verfasst: Di 2. Jan 2018, 09:46
von rhodium
Eine deutsche WBK ist jedenfalls deutlich schwerer zu rechtfertigen als eine österreichische.

Aber wie schon geschrieben: was willst du kaufen. Nur Kat. B verlangt überhaupt diesen Aufwand

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Re: als österreichisch deutscher staatsbürger mit wohnsitz in österreich deutsche wbk beantragen?

Verfasst: Di 2. Jan 2018, 11:55
von piefke
Berechtigung in Deutschland als Sammler (rote WBK)
Heißt bei Neuausstellung in 2017/18. Z.b.

Infanteriegewehre von 1898-1918
Taschenpistolen der Firma WALTHER von 1921-45
Militärpistolen der deutschen Streitkräfte von 1914-45

D.h. sofern sich jmd für PPK/ PP oder 08 interessiert kannst du da weiter überlegen. Alles andere ist hoch unrealistisch.
Alles andere nur bei einer späteren Erweiterung der WBK(rot).