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Ein Kleinkaliber-HA ist Kriegsmaterial ...

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Re: Ein Kleinkaliber-HA ist Kriegsmaterial ...

Beitrag von SSG308 » Fr 5. Jan 2018, 00:45

Es gibt ja SSLG3 Landesmeisterschaften, warum gibt es dann keine Bundesmeisterschaft?

Reim
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Re: Ein Kleinkaliber-HA ist Kriegsmaterial ...

Beitrag von Reim » Fr 5. Jan 2018, 03:17

SSG308 hat geschrieben:Es gibt ja SSLG3 Landesmeisterschaften, warum gibt es dann keine Bundesmeisterschaft?


Das hab ich mich auch schon gefragt...

gewo
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Re: Ein Kleinkaliber-HA ist Kriegsmaterial ...

Beitrag von gewo » Fr 5. Jan 2018, 04:54

DerDaniel hat geschrieben:Das Endergebnis wird lediglich sein, dass jeder KK-HA Kriegsmaterial ist, denn die Argumentation des ARWT ist auf ALLE KK-HA anwendbar.


Ja schon
Aber sie widerspricht halt zur Gänze der kriegsmaterialverordnung

Kleinkaliberwaffen sind dort ausdrücklich ausgenommen

Die darfst du sogar in Kriegsgebiete mit waffenembargo exportieren

Es gibt an Händler mit proloschauraum am Nordrand außerhalb von wien der hat zumindestens noch vor einigen Jahren nach eigenen Angaben genau damit hervorragend verdient ...
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Re: Ein Kleinkaliber-HA ist Kriegsmaterial ...

Beitrag von Promo » Fr 5. Jan 2018, 11:05

Der Fehler hat nicht nur darin begonnen, dass das überhaupt jemand anfragt, sondern auch damit, dass diese Anfrage an das BMLVS gerichtet wurde. Laut WaffG1996 wäre die jeweilige Waffenbehörde für Einstufungen zuständig, wenn es sich (mutmaßlich) um Kat. B, C oder D handelt. Das BMLVS lediglich, wenn es sich (mutmaßlich) um Kat. A iSd § 18 WaffG handelt. Wenn jemand beim BMLVS so etwas anfragt, dann darf er sich nicht wundern, dass er dieses Ergebnis erhält.

Mir ist übrigens ein Fall bekannt, wo das BMLVS eine Waffe die Kat. A iSd § 18 war und nicht mit entsprechender Bewilligung nach § 18 WaffG bewilligt war (war jahrelang falsch als § 17 WaffG bewilligt) sicherstellen hat lassen und dem Besitzer - obwohl es zuvor Jahre problemlos besessen wurde - nie eine Bewilligung nach § 18 WaffG ausgestellt hat. Dem blieb dann nichts als das Verkaufen übrig.

In dem Sinne würde es mich persönlich auch nicht wundern, wenn das BMLVS nach Rechtskraft dieser hier zitierten Judikatur alle Besitzer eines gleichartigen Gewehres über deren Waffenbehörde diese Waffen entziehen lässt. Hoffentlich erwischt es mal die falsche Person dabei, dass der ganze Blödsinn den die im Bereich des WaffG angefangen haben, bereinigt wird.
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Re: Ein Kleinkaliber-HA ist Kriegsmaterial ...

Beitrag von DerDaniel » Fr 5. Jan 2018, 12:47

gewo hat geschrieben:Kleinkaliberwaffen sind dort ausdrücklich ausgenommen

Hilf mir auf die Sprünge, ich seh da kein einziges mal irgend eine Ausnahme. https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... OR12008980
Oder ist die in einem anderen Dokument geregelt?

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Re: Ein Kleinkaliber-HA ist Kriegsmaterial ...

Beitrag von gewo » Fr 5. Jan 2018, 12:53

https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e1s1




VB-0401, Arbeitsrichtlinie Kriegsmaterial
Anlage 2
Erläuterungen zur Verordnung betreffend Kriegsmaterial

Zu § 1 Artikel I Z 1 lit. a Kriegsmaterialverordnung :

1. Halbautomatische Karabiner und Gewehre sind solche, die nur für "Einzelfeuer" aber nicht für "Reihen(Dauer)-feuer" eingerichtet sind. Für die Abgabe jedes einzelnen Schusses ist eine Betätigung der Abzugsvorrichtung erforderlich.

Halbautomatische Karabiner und Gewehre sind im Regelfall Kriegsmaterial.
Als Kriegsmaterial gelten ua. folgende halbautomatische Schusswaffen:

GM1, Kal. 7,62 x 63 mm;
KM1, Kal. .30 M1 Carbine;
SAM 180, Kal. .22 long rifle;
Gewehr Colt AR 15, Kal. .223;
Armscorp national match M 14 Kal. 7,62 mm Winchester;
Armscorp Service Grade M14 semi-automatic rifle Kal. 7,62 mm Winchester;
M36 sniper rifle Kal. 7,62 mm;
Beretta AR70 (AR70 sport) semi automatic Kal. .223 (= 5,56 mm);
Ruger mini thirty Kal. 7,62 mm;
Ruger mini-14/5 (K-mini-14/5F, mini-14/5R, mini-14/5 RF) Kal. .223 (= 5,56 mm);
Imi/Hadar II, halbautomatische Selbstladebüchse Kal. 7,62 mm Winchester;
UZI-carbine und mini-UZI-carbine halbautomatische Karabiner Kal. 9 mm Parabellum;
Valmet hunter-semi-automatic-rifle Kal. 7,62 mm Winchester;
Daewoo-Selbstladeflinte usas-12, halb- (und voll-) automatisches Schrotgewehr Kal. 12 x 70 mm;
Walther Wa-2000 Kal. .300 Winchester oder 7,62 mm Winchester.

Kein Kriegsmaterial sind ua.:

a) halbautomatische Kleinkalibergewehre für Patronen des Kalibers .22 mit Randfeuerzündung;

b) halbautomatische Gewehre für Patronen mit Zentralfeuerzündung, sofern das Magazin einen festen Bestandteil (nicht abnehmbar) der Waffe bildet und nicht mehr als 5 Patronen aufnehmen kann;

c) der Remington "Wood(s)master"; das Gewehr Winchester 100; das Gewehr FN (Browning Selbstladebüchse BAR); die Selbstladebüchsen Heckler und Koch SL6, SL7 und 770 1)

d) halbautomatische Schrotgewehre (Flinten).

Die unter a) bis d) angeführten Schusswaffen gelten allerdings nur dann nicht als Kriegsmaterial, wenn sie keine typisch militärischen Merkmale wie etwa Zweibein, Bajonetthaltevorrichtung, Mündungsfeuerdämpfer, Griffstück, abnehmbaren, ausziehbaren oder klappbaren Kolben aufweisen.

2. Vollautomatische Gewehre sind solche, die nur für "Reihenfeuer" oder sowohl für "Reihenfeuer" als auch für "Einzelfeuer" eingerichtet sind.

Maschinenpistolen und Maschinengewehre sind stets für (bzw. auch für) "Reihenfeuer" eingerichtet und gelten daher als vollautomatische Schusswaffen.

Vollautomatische Gewehre, Maschinenpistolen und Maschinengewehre sind ausnahmslos Kriegsmaterial. Sie bleiben auch dann Kriegsmaterial, wenn durch mechanische Eingriffe die Abgabe von "Reihenfeuer" verhindert wird.

3. Gewehre und Karabiner mit (händischem) Repetiersystem sind kein Kriegsmaterial.

Zu § 1 Artikel I Z 1 lit. c Kriegsmaterialverordnung :

1. Läufe und Verschlüsse von als Kriegsmaterial eingestuften halbautomatischen Karabinern und Gewehren, ferner von vollautomatischen Gewehren, Maschinenpistolen und Maschinengewehren sind Kriegsmaterial.

2. Sind an sich als Kriegsmaterial eingestufte halbautomatische Karabiner und Gewehre, ferner Maschinenpistolen und Maschinengewehre schadhaft, unvollständig oder nicht mehr funktionsfähig, so gelten sie, wenn sie wenigstens einen Lauf oder einen Verschluss aufweisen, dennoch als Kriegsmaterial.

Zu § 1 Artikel I Z 1 lit. d Kriegsmaterialverordnung :

1. Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß mit dem Kaliber .308 (= 7,62 x 51 mm) und dem Kaliber .223 (= 5,56 x 45 mm) sind, ohne dass es einer weiteren technischen oder rechtlichen Überprüfung bedarf, Kriegsmaterial. Es spielt hiebei keine Rolle, ob es sich um ein Vollmantelspitz- oder um ein Vollmantelhalbspitzgeschoß handelt. Nicht unter den Kriegsmaterialbegriff fallen sämtliche Arten von Patronen mit "Teilmantelgeschoß".

Von den sonstigen Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß (und Weichkern) gelten derzeit insbesondere folgende als Kriegsmaterial:

Kaliber 4,32 x 35 mm hülsenlos
Kaliber 4,6 x 36 mm = .171
Kaliber 4,7 x 21 mm hülsenlos
Kaliber 4,7 x 33 mm hülsenlos = 4,73 x 33 mm
Kaliber 4,85 x 49 mm = .191 in British = 4,85 mm British XP = 4,85 mm SAA
Kaliber 5,45 x 39 mm = 5,45 mm x 39,5 mm = 5,45 mm Soviet
Kaliber 5,56 x 35 mm hülsenlos
Kaliber 5,56 x 45 mm (Nato) = .223 Remington
Kaliber 6 x 45 mm = XM 732 (US)
Kaliber 6,5 x 50 mm = 6,5 mm Arisaka
Kaliber 6,5 x 52 mm
Kaliber 6,5 x 55 mm = 6,5 mm Swedish Mauser = m/96
Kaliber 7 x 43 mm = .280 British
Kaliber 7 x 57 mm = 7 mm Spanish Mauser
Kaliber 7,5 x 54 mm = 7,5 mm French MAS
Kaliber 7,5 x 55 mm = 7,51 x 55 mm = 7,5 x 54 mm Swiss = 7,5 mm Swiss
Kaliber 7,62 x 33 mm Carbine = .30 M1 Carbine
Kaliber 7,62 x 39 mm Kalaschnikov = M 43 (UdSSR)
Kaliber 7,62 x 45 mm = 7,62 x 44 mm = M 52 (CS)
Kaliber 7,62 x 51 mm = .308 Winchester = 7,62 mm Nato
Kaliber 7,62 x 54R = 7,62 mm Russian = 7,62 mm Mosin Nagant = 7,62 + 53R
Kaliber 7,62 x 63 mm = .30 M1 Rifle = .30-06 Springfield
Kaliber 7,65 x 54 mm = 7,65 x 53 mm = 7,65 mm Argentine Mauser
Kaliber 7,7 x 56R = .303 British
Kaliber 7,7 x 58 mm = 7,7 mm Arisaka
Kaliber 7,92 x 33 mm = 7,92 mm kurz
Kaliber 7,92 x 57 mm = 7,92 mm Mauser = 8 mm Mauser = 8 x 57 IS = 8 x 57 JS (Es handelt sich ua. um die Munition für den Karabiner 98k)
Kaliber 8mm Mauser = 7,92 x 57 mm (siehe oben)
Kaliber 8 x 50R (Lebel)
Kaliber 8 x 57 IS = 7,92 x 57 mm (siehe oben)
Kaliber 8 x 57 JS = 7,92 x 57 mm (siehe oben)
Kaliber 8 x 59 mm = M 35 (Italien)
Kaliber 8 x 63 mm = 8 mm Bofors (m/32)
Kaliber 8,58 x 71 mm
Kaliber 12,7 x 77 mm = .50 Spotting Rifle
Kaliber 12,7 x 81 mm = 12,7 x 80 SR
Kaliber 12,7 x 99 mm = .50 Browning M2
Kaliber 12,7 x 108 mm = .12,7 x 107 mm = 12,7 mm Soviet
Kaliber 13,2 x 99 mm
Kaliber 14,5 x 114 mm = 14,5 mm Soviet
Kaliber 14 x 104 mm
Kaliber 15 x 115 mm
Kaliber .30 M1 Rifle = .30-06 Springfield = 7,62 x 63 mm = .30 Garand M1 Rifle
Kaliber .30 M1 Carbine = 7,62 x 33 mm
Kaliber .30-06 Springfield = 7,62 x 63 mm mit .223 Accelerator Vollmantelgeschoß in Treibspiegel
Kaliber .50 Browning M2 = 12,7 x 99 mm
Kaliber .50 Spotting Rifle = 12,7 x 77 mm
Kaliber .171 = 4,6 x 36 mm
Kaliber .191 in British = 4,85 x 49 mm (s.o)
Kaliber . 223 Remington = 5,56 x 45 mm
Kaliber .223 hülsenlos (USEL)
Kaliber .280 British = 7 x 43 mm
Kaliber .303 British = 7,7 x 56 R
Kaliber .308 Winchester = 7,62 x 51 mm = 7,62 mm Nato

Nicht als Kriegsmaterial wurden insbesondere folgende Gewehrpatronen (auch wenn mit Vollmantelgeschoß ausgestattet) eingestuft:

Kaliber 5,6 x 50 mm Magnum
Kaliber 5,6 x 50R Magnum
Kaliber 5,6 x 52R Savage
Kaliber 5,6 x 57 mm
Kaliber 5,6 x 57R
Kaliber 6 mm Flobert Randfeuerpatrone
Kaliber 6 x 60 mm = .236 Lee Navy = 6 mm Lee Navy
Kaliber 6,5 mm Super Nye
Kaliber 6,5 x 53R = 6,5 x 54R = 6,5 mm Dutch Mannlicher = 6,5 mm Romanian Mannlicher
Kaliber 6,5 x 54 mm = 6,5 mm Greek Mannlicher
Kaliber 6,5 x 57 mm
Kaliber 6,5 x 57R
Kaliber 6,5 x 58 mm
Kaliber 6,5 x 58R
Kaliber 6,5 x 68 mm
Kaliber 6,5 x 68R
Kaliber 7mm Remington Magnum
Kaliber 7 mm Weatherby Magnum
Kaliber 7 x 57R
Kaliber 7 x 64 mm = 7 x 65R
Kaliber 7 x 65R = 7 x 64 mm
Kaliber 7,35 mm Carcano = 7,35 x 51 mm = 7,35 x 52 mm
Kaliber 7,62 x 59R = .30-40 Krag
Kaliber 7,92 x 57J = 8 x 57 J = 8 x 57 I
Kaliber 8 x 50R Mannlicher
Kaliber 8 x 53R Murata
Kaliber 8 x 56R (Mannlicher) = M 30 (Österreich) = M 31 (Ungarn)
Kaliber 8 x 57J = 7,92 x 57J (siehe oben)
Kaliber 8 x 57IR = 8 x 57 JR
Kaliber 8 x 57 JRS = 8 x 57 IRS
Kaliber 8 x 58R = 8 x 58R Danish Krag
Kaliber 8 x 64 mm
Kaliber 8 x 68 S
Kaliber 8,2 x 53R E 380 (Finnland)
Kaliber 9 x 57 mm
Kaliber 9,3 x 62 mm
Kaliber 9,3 x 64 mm Brenneke
Kaliber 9,372R
Kaliber 9,3 x 74R
Kaliber 15,24 mm = .600 Nitro Express
Kaliber .22 LfB Randfeuerpatrone
Kaliber .22 Winchester Magnum
Kaliber .22 Winchester Auto
Kaliber .22 Winchester RF
Kaliber .22 Remington Auto
Kaliber .22 Hornet
Kaliber .22-250 Remington
Kaliber .30-30 Winchester
Kaliber .30-40 Krag = 7,62 x 59 R
Kaliber .222 Remington = 5,56 mm
Kaliber .222 Remington Magnum
Kaliber .224 Weatherby Magnum
Kaliber .236 Lee Navy = 6 x 60 mm = 6 mm Lee Navy
Kaliber .240 Weatherby Magnum
Kaliber .243 Winchester
Kaliber .257 Weatherby Magnum
Kaliber .270 Weatherby Magnum
Kaliber .270 Winchester
Kaliber .300 Weatherby Magnum
Kaliber .300 Winchester Magnum
Kaliber .338 Winchester Magnum
Kaliber .340 Weatherby Magnum
Kaliber .375 Holland & Holland Magnum
Kaliber .378 Weatherby Magnum
Kaliber .458 Winchester Magnum
Kaliber .460 Weatherby Magnum
Kaliber .470 Nitro Express
Kaliber .600 Nitro Express = 15,24 mm

2. Gewehrpatronen mit Rauchgeschoß, Markierungsgeschoß, Hartkerngeschoß und Brandgeschoß sind uneingeschränkt Kriegsmaterial. Gewehrpatronen mit Forum oder mit Treibspiegelgeschoss können, müssen aber nicht Kriegsmaterial sein.

3. Kein Kriegsmaterial sind Gewehrpatronen Kaliber .22 long rifle mit Forum und Schrotpatronen mit Forum.

Zu § 1 Artikel I Z 3 lit. a und b Kriegsmaterialverordnung :

1. Geschütze aller Art sowie die dazugehörigen Rohre, Verschlüsse und Lafetten gelten als Kriegsmaterial, wobei es auf den Erhaltungszustand, die Vollständigkeit und die Verwendbarkeit nicht ankommt.

2. Schnittmodelle und Attrappen gelten nicht als Kriegsmaterial.

Zu § 1 Artikel I Z 3 lit. c und d Kriegsmaterialverordnung :

Im Rahmen der Geschützmunition sei insbesondere auf die "Granatpatronen" und die "Geschosspatronen" hingewiesen. Sie bestehen aus der Patronenhülse samt Zündvorrichtung und Treibladung und

a) der Granate mit (zumeist) der Sprengladung und dem Zünder oder

b) dem Geschoß (an Stelle der Granate).

Hievon sind Kriegsmaterial:

aa) die komplette Granatpatrone, sowie die komplette Geschoßpatrone;

bb) die Granate mit Ladung und Zünder;

cc) die Granate mit Ladung ohne Zünder;

dd) der Granatkörper ohne Ladung mit Zünder;

ee) der Zünder

ff) die Patronenhülse samt Zündvorrichtung und Treibladung (Kartusche);

gg) das Geschoß (Vollgeschoß, Hartkerngeschoß).

Kein Kriegsmaterial sind hingegen:

aa) der Granatkörper (ohne Ladung und ohne Zünder);

bb) das Zündergehäuse (ohne explosive Stoffe);

cc) die Patronenhülse ohne Treibladung;

dd) die Knallkartusche (Patronenhülse samt Zündvorrichtung und Knallsatz).

Zu § 1 Artikel I Z 4 lit. c und d Kriegsmaterialverordnung :

Hinsichtlich der (gebräuchlichsten Typen von) Handgranaten gilt im Einzelnen Folgendes:

Kriegsmaterial sind

a) die komplette Handgranate (mit Sprengstoff und Zünder);

b) der Handgranatenkörper mit Sprengstoff (ohne Zünder);

c) die Übungshandgranate mit Zünder;

d) der Zünder (auch wenn er keine Sprengkapsel aufweist).

Kein Kriegsmaterial sind

a) der bloße Handgranatenkörper (ohne Sprengstoff und ohne Zünder);

b) die zum Zünder gehörende Sprengkapsel (diese ist vielmehr ein sprengkräftiges Zündmittel).

Zu § 1 Artikel I Z 5 lit. a Kriegsmaterialverordnung :

Die bloßen, meist metallischen Gehäuse (Körper) von Minen und Bomben sind, wenn sie weder Sprengstoff enthalten noch mit Zündern versehen sind, kein Kriegsmaterial.
____________________________________________________

1 ) Die Selbstladebüchsen Heckler und Koch 770 existieren auch in einer als Kriegsmaterial anzusehenden Ausführung mit Mündungsfeuerdämpfer (siehe Anlage 4 Z 7).

In Findok veröffentlicht am:
29.06.2012
betroffene Normen:
KrMatG, Kriegsmaterialgesetz, BGBl. Nr. 540/1977
Kriegsmaterialverordnung, BGBl. Nr. 624/1977[/i]
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Robiwan
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Re: Ein Kleinkaliber-HA ist Kriegsmaterial ...

Beitrag von Robiwan » Fr 5. Jan 2018, 13:22

@Gewo: Danke, damit ist ja eigentlich alles gesagt. Der Prozess war somit nix anderes als reine Zeit- und (Steuer-)Geldverschwendung.
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DerDaniel
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Re: Ein Kleinkaliber-HA ist Kriegsmaterial ...

Beitrag von DerDaniel » Fr 5. Jan 2018, 13:23

Danke gewo, das kannte ich nicht. Aber leider steht da schwarz auf weiß warum die Waffe Kriegsmaterial ist (und auch nie was anderes war):
    Kein Kriegsmaterial sind ua.:
    a) halbautomatische Kleinkalibergewehre für Patronen des Kalibers .22 mit Randfeuerzündung;
    [...]

    Die unter a) bis d) angeführten Schusswaffen gelten allerdings nur dann nicht als Kriegsmaterial, wenn sie keine typisch militärischen Merkmale wie [...] klappbaren Kolben aufweisen.

Und das ARWT stellt korrekterweise fest:
    Schaft: Kunststoff schwarz, klappbar

Und das grundsätzliche Problem bleibt, die Kriegsmaterialverordnung sagt, jeder HA ist Kriegsmaterial wenn er keine Jagd- oder Sportwaffe ist. Die untergeordnete Arbeitsrichtlinie Kriegsmaterial schließt KK-HA unter gewissen Umständen aus, erzeugt aber damit ein Konflikt mit der Kriegsmaterialverordnung, nämlich dass die Waffe keine Sportwaffe ist, ebenfalls keine Jagdwaffe, aber auch kein Kriegsmaterial nach Arbeitsrichtlinie während sie Kriegsmaterial nach Kriegsmaterialverordnung ist. Ober schlägt Unter. Thema rechtliche einwandfrei gegessen.

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Re: Ein Kleinkaliber-HA ist Kriegsmaterial ...

Beitrag von LTE » Fr 5. Jan 2018, 13:45

Ich Hätte bitte gerne 1x dd) die Knallkartusche (Patronenhülse samt Zündvorrichtung und Knallsatz). für den Granatwerfer :) is ja kein KM

Das Gericht wird sich wohl darauf berufen:
Die unter a) bis d) angeführten Schusswaffen gelten allerdings nur dann nicht als Kriegsmaterial, wenn sie keine typisch militärischen Merkmale wie etwa Zweibein, Bajonetthaltevorrichtung, Mündungsfeuerdämpfer, Griffstück, abnehmbaren, ausziehbaren oder klappbaren Kolben aufweisen.

Das G36 erfüllt zumindest 2 Merkmale, Pistolengriff und Klapp/Schubschaft, darum haben die Deutschen ja teilweise ihre HA so verunstaltet.

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Re: Ein Kleinkaliber-HA ist Kriegsmaterial ...

Beitrag von gewo » Fr 5. Jan 2018, 15:00

LTE hat geschrieben:Das Gericht wird sich wohl darauf berufen:
Die unter a) bis d) angeführten Schusswaffen gelten allerdings nur dann nicht als Kriegsmaterial, wenn sie keine typisch militärischen Merkmale wie etwa Zweibein, Bajonetthaltevorrichtung, Mündungsfeuerdämpfer, Griffstück, abnehmbaren, ausziehbaren oder klappbaren Kolben aufweisen.
Das G36 erfüllt zumindest 2 Merkmale, Pistolengriff und Klapp/Schubschaft, darum haben die Deutschen ja teilweise ihre HA so verunstaltet.


nah

pistolengriff ist nirgendwo erwaehnt in der arbeitsrichtlinie
es sthet dort was von einem vordergriff
was auch immer es ist ( evt vorderschaftgriff?) es ist kein pistolengriff
denn sonst wuerde es ja dort stehen

betreffend der anderen einschraenkungen wie zweibein, klapp/schubschaft, muendungsfeuerdaempfer usw war man sich zu BMI zeiten immer "einig" dass diese eigenschaften - mit ausnahme des muendungsfeuerdaempers der weiterhin ein "echtes" militaerisches maerkmal bleibt - diese merkmale zwischenzeitlich auf jagd und sportwaffen so weit verbreitet sind dass diese kein ausschliessendes militaerisches merkmal darstellen

aber wie gesagt
alles geschichte da jetzt ein anderes ministerium zustaendig ist ...
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Re: Ein Kleinkaliber-HA ist Kriegsmaterial ...

Beitrag von mspaetauf » Fr 5. Jan 2018, 15:51

gewo hat geschrieben:https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e1s1

VB-0401, Arbeitsrichtlinie Kriegsmaterial
Anlage 2
Erläuterungen zur Verordnung betreffend Kriegsmaterial

[..snip..]

1. Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß mit dem Kaliber .308 (= 7,62 x 51 mm) und dem Kaliber .223 (= 5,56 x 45 mm) sind, ohne dass es einer weiteren technischen oder rechtlichen Überprüfung bedarf, Kriegsmaterial. Es spielt hiebei keine Rolle, ob es sich um ein Vollmantelspitz- oder um ein Vollmantelhalbspitzgeschoß handelt. Nicht unter den Kriegsmaterialbegriff fallen sämtliche Arten von Patronen mit "Teilmantelgeschoß".

Von den sonstigen Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß (und Weichkern) gelten derzeit insbesondere folgende als Kriegsmaterial:

Kaliber 4,32 x 35 mm hülsenlos
Kaliber 4,6 x 36 mm = .171
Kaliber 4,7 x 21 mm hülsenlos
Kaliber 4,7 x 33 mm hülsenlos = 4,73 x 33 mm
Kaliber 4,85 x 49 mm = .191 in British = 4,85 mm British XP = 4,85 mm SAA
Kaliber 5,45 x 39 mm = 5,45 mm x 39,5 mm = 5,45 mm Soviet
Kaliber 5,56 x 35 mm hülsenlos
Kaliber 5,56 x 45 mm (Nato) = .223 Remington
Kaliber 6 x 45 mm = XM 732 (US)
Kaliber 6,5 x 50 mm = 6,5 mm Arisaka
Kaliber 6,5 x 52 mm
Kaliber 6,5 x 55 mm = 6,5 mm Swedish Mauser = m/96
Kaliber 7 x 43 mm = .280 British
Kaliber 7 x 57 mm = 7 mm Spanish Mauser
Kaliber 7,5 x 54 mm = 7,5 mm French MAS
Kaliber 7,5 x 55 mm = 7,51 x 55 mm = 7,5 x 54 mm Swiss = 7,5 mm Swiss
Kaliber 7,62 x 33 mm Carbine = .30 M1 Carbine
Kaliber 7,62 x 39 mm Kalaschnikov = M 43 (UdSSR)
Kaliber 7,62 x 45 mm = 7,62 x 44 mm = M 52 (CS)
Kaliber 7,62 x 51 mm = .308 Winchester = 7,62 mm Nato
Kaliber 7,62 x 54R = 7,62 mm Russian = 7,62 mm Mosin Nagant = 7,62 + 53R
Kaliber 7,62 x 63 mm = .30 M1 Rifle = .30-06 Springfield
Kaliber 7,65 x 54 mm = 7,65 x 53 mm = 7,65 mm Argentine Mauser
Kaliber 7,7 x 56R = .303 British
Kaliber 7,7 x 58 mm = 7,7 mm Arisaka
Kaliber 7,92 x 33 mm = 7,92 mm kurz
Kaliber 7,92 x 57 mm = 7,92 mm Mauser = 8 mm Mauser = 8 x 57 IS = 8 x 57 JS (Es handelt sich ua. um die Munition für den Karabiner 98k)
Kaliber 8mm Mauser = 7,92 x 57 mm (siehe oben)
Kaliber 8 x 50R (Lebel)
Kaliber 8 x 57 IS = 7,92 x 57 mm (siehe oben)
Kaliber 8 x 57 JS = 7,92 x 57 mm (siehe oben)

Kaliber 8 x 59 mm = M 35 (Italien)
Kaliber 8 x 63 mm = 8 mm Bofors (m/32)
Kaliber 8,58 x 71 mm
Kaliber 12,7 x 77 mm = .50 Spotting Rifle
Kaliber 12,7 x 81 mm = 12,7 x 80 SR
Kaliber 12,7 x 99 mm = .50 Browning M2
Kaliber 12,7 x 108 mm = .12,7 x 107 mm = 12,7 mm Soviet
Kaliber 13,2 x 99 mm
Kaliber 14,5 x 114 mm = 14,5 mm Soviet
Kaliber 14 x 104 mm
Kaliber 15 x 115 mm
Kaliber .30 M1 Rifle = .30-06 Springfield = 7,62 x 63 mm = .30 Garand M1 Rifle
Kaliber .30 M1 Carbine = 7,62 x 33 mm
Kaliber .30-06 Springfield = 7,62 x 63 mm mit .223 Accelerator Vollmantelgeschoß in Treibspiegel
Kaliber .50 Browning M2 = 12,7 x 99 mm
Kaliber .50 Spotting Rifle = 12,7 x 77 mm
Kaliber .171 = 4,6 x 36 mm
Kaliber .191 in British = 4,85 x 49 mm (s.o)
Kaliber . 223 Remington = 5,56 x 45 mm
Kaliber .223 hülsenlos (USEL)
Kaliber .280 British = 7 x 43 mm
Kaliber .303 British = 7,7 x 56 R
Kaliber .308 Winchester = 7,62 x 51 mm = 7,62 mm Nato


Wait, wut? :o

heißt das jetzt mein Händler verkauft mir für meinen Schwedenmauser ohne weiteres Kriegsmaterial???

6,5x55 FMJ von S&B

gleiches gilt für .223 und .308. :doh:

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Re: Ein Kleinkaliber-HA ist Kriegsmaterial ...

Beitrag von BigBen » Fr 5. Jan 2018, 16:11

Richtig, ohne WBK oder WP dürfte er dir keine 6,5x55 FMJ verkaufen...genausowenig .223 oder .308
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

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Re: Ein Kleinkaliber-HA ist Kriegsmaterial ...

Beitrag von mspaetauf » Fr 5. Jan 2018, 16:27

ja WBK war schon klar, aber wenn die Munition Kriegsmaterial ist, dann nutzt dir die WBK ja auch nix.

I kenn mich nix mehr aus :think:

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Re: Ein Kleinkaliber-HA ist Kriegsmaterial ...

Beitrag von BigBen » Fr 5. Jan 2018, 16:42

mspaetauf hat geschrieben:ja WBK war schon klar, aber wenn die Munition Kriegsmaterial ist, dann nutzt dir die WBK ja auch nix.

I kenn mich nix mehr aus :think:



Docht tut sie
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Re: Ein Kleinkaliber-HA ist Kriegsmaterial ...

Beitrag von piefke » Fr 5. Jan 2018, 18:26

Das es das km 1 bis 77 im Handel gab ist ja bekannt.

Aber gab flächendeckend auch Mini 14/30
H&K G3 ( gab's in Deutschland zwischen 71/72 frei)
oder uzi s im österreichischen Fachhandel ?

In den 70ern ?

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