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Waffenlagerung >20

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Waffenlagerung >20

Beitrag von gewo » Sa 13. Jan 2018, 16:38

panhandle hat geschrieben:...wenn sich im laufe der zeit zb. das aufbewahrungs-behältnis ändert......neuer kasten/tresor ect. ect. wird man das ja auch nicht wieder/extra melden (müssen)....


selbstverstandlich musst du

du musst ja im zuge der meldung angeben in welcher form du diese waffen verwahren willst
und nur fuer diese form der verwahrung erhaeltst du seitens der behoerde die duldung,
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Bundy
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Re: Waffenlagerung >20

Beitrag von Bundy » Sa 13. Jan 2018, 16:53

aufbewahrungsweise bleibt natürlich gleich - hintergrund ist einfach, dass ich mich nur ungern der doppelten beamtenanzahl aussetze, man muss ja nichts provozieren.

also, nachdem ich die selben schränke verwende, solle es vermutlich ohne erneute meldung gehen...

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Re: Waffenlagerung >20

Beitrag von panhandle » Sa 13. Jan 2018, 17:24

@gewo

aha....ok, wieder was gelernt.....tnx.

g
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Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.

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Re: Waffenlagerung >20

Beitrag von Bell » Sa 13. Jan 2018, 20:08

Bundy hat geschrieben:muss man die ganzen bestands/ munitions meldungen bei jedem umzug eigentlich widerholen - sprich sind die ortsgebunden?

Also ich würd das so sehen:
Die ZWR Einträge werden automatisch übernommen.
Die Meldung, dass du "im Hoheitsgebiet" deiner ehemaligen BH mehr als 20 Waffen gelagert hast, wird aber vermutlich nicht an die neue weitergehen. Es könnte ja sein, dass du (als Lottogewinner?) zwar in eine neue Villa ziehst, deine Waffen aber im ebenfalls neuen Jagdschloss lagerst.
Also wenn du in das Gebiet einer neuen BH ziehst, solltest du (meiner Meinung nach!) schon eine neue Meldung machen.
Es ist ja dann so, dass du "erstmals" an diesem Wohnort die Waffen lagerst.

Ooooder: frag auf der bisherigen BH, ob du die Meldung bei der neuen nochmals machen musst. :shifty:

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Re: Waffenlagerung >20

Beitrag von brianmcgee » Sa 13. Jan 2018, 20:14

Goosi hat geschrieben:Und zwar:
1.) Waffen der Kategorie C und D darf ich ja auch an einem anderen Ort(Wohnung) lagern, wo ich nicht gemeldet bin. Es muss nur gewährleistet werden, dass ich jederzeit Zugang zur Wohnung habe, und in den Safe lediglich ich zugreifen darf. ....


Gilt selbiges eigentlich auch für Munition?
Mfg

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Re: Waffenlagerung >20

Beitrag von bino71 » Sa 13. Jan 2018, 20:23

Bei Munition ist es etwas anders. Meldung bei 5000 und das wars.

Aber zu Deiner Frage: https://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?f=20&t=30107&start=30#p513133

Edit: §41(1)
.....Eine weitere derartige Meldung ist erforderlich, wenn sich die Anzahl der verwahrten Waffen seit der letzten Mitteilung an die Behörde verdoppelt hat.

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Re: Waffenlagerung >20

Beitrag von Goosi » Di 16. Jan 2018, 07:52

Hallo Leute,

Danke für die vielen Antworten.
Ich glaube es wäre wirklich das einfachste, wenn es sowieit ist der BH diese formlose Meldung zu machen und aus.
Gibt es hier Tipps wie ich das am besten mache?
Und soweit ich weis kommen die dann vorbei uns sehen sich die Verwahrung an oder?

Aktuelle Verwahrung ist in Waffenschränken/Tresoren (VDMA A) fix verdübelt in einer Wohnung in der nur ich Zutritt habe.
Würde das passen?

Mfg

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Re: Waffenlagerung >20

Beitrag von gewo » Di 16. Jan 2018, 10:35

Goosi hat geschrieben:Gibt es hier Tipps wie ich das am besten mache?
Und soweit ich weis kommen die dann vorbei uns sehen sich die Verwahrung an oder?
Aktuelle Verwahrung ist in Waffenschränken/Tresoren (VDMA A) fix verdübelt in einer Wohnung in der nur ich Zutritt habe.
Würde das passen?
Mfg


mitteilen dass du eine groessere menge an schusswaffen (20 oder mehr) in einem raeumliuche naheverhaeltnis in {verwahrungsort} verwahrst.
und dasss die sicherheit der verwahrung sichergestellt ist durch {Verwahrung in Waffenschränken/Tresoren (VDMA A) fix verdübelt}.
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Re: Waffenlagerung >20

Beitrag von Goosi » Di 16. Jan 2018, 10:48

ok Danke. Hab inzwischen auf mal auf der BH angerufen und der Herr meinte ich solle generell ab 20 Waffen eine Meldung machen, auch wenn es 2 Verwahrungsorte sind wo jeweils weniger als 20 Wffen verwahrt werden. Sprich :
"Ich besitze XY Waffe aufgeteilt auf [Verwahrunsgort A] und [Verwahrungsort B]...."

Er meinte dann ist das fix vermekt und alles hat seine Richtigkeit!?

Wie gesagt ansich hätte ich kein Problem mit der Meldung aber was nicht sein muss erspare ich mir gerne...

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Re: Waffenlagerung >20

Beitrag von gewo » Di 16. Jan 2018, 11:12

Goosi hat geschrieben:ok Danke. Hab inzwischen auf mal auf der BH angerufen und der Herr meinte ich solle generell ab 20 Waffen eine Meldung machen, auch wenn es 2 Verwahrungsorte sind wo jeweils weniger als 20 Waffen verwahrt werden..


das kann man am ehesten als verhaltensauffaelligkeit bezeichnen ...

es gibt dazu keine gesetzliche verpflichtung
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Re: Waffenlagerung >20

Beitrag von Goosi » Di 16. Jan 2018, 11:16

gewo hat geschrieben:
Goosi hat geschrieben:ok Danke. Hab inzwischen auf mal auf der BH angerufen und der Herr meinte ich solle generell ab 20 Waffen eine Meldung machen, auch wenn es 2 Verwahrungsorte sind wo jeweils weniger als 20 Waffen verwahrt werden..


das kann man am ehesten als verhaltensauffaelligkeit bezeichnen ...

es gibt dazu keine gesetzliche verpflichtung



ja das denke ich mir auch.
Nur wird bei denen nehem ich an sowieso das ZWR "schreien" sobald einer mehr wie 19 Waffen auf der Liste hat.
Entsprechend nehme ich an werden die dann Nachfragen was los, oder ist das denen auf der BH egal?

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Re: Waffenlagerung >20

Beitrag von gewo » Di 16. Jan 2018, 11:22

Goosi hat geschrieben:Nur wird bei denen nehem ich an sowieso das ZWR "schreien" sobald einer mehr wie 19 Waffen auf der Liste hat.
Entsprechend nehme ich an werden die dann Nachfragen was los, oder ist das denen auf der BH egal?


als das ZWR in betrieb genommen wurde sind (vermutlich automatisch) meldungen an die sachbearbeiter gegangen die dann die waffenbesitzer vorgeladen haben die 20ig oder mehr waffen hatten

wie zu erwarten war ist da wohl meist nix rausgekommen weil eben mehrere verwahrungsorte

zwischenzeitlich scheint es die verstaendigungen und vorladungen nicht mehr zu geben ...
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Re: Waffenlagerung >20

Beitrag von Goosi » Di 16. Jan 2018, 11:30

gewo hat geschrieben:
Goosi hat geschrieben:Nur wird bei denen nehem ich an sowieso das ZWR "schreien" sobald einer mehr wie 19 Waffen auf der Liste hat.
Entsprechend nehme ich an werden die dann Nachfragen was los, oder ist das denen auf der BH egal?


als das ZWR in betrieb genommen wurde sind (vermutlich automatisch) meldungen an die sachbearbeiter gegangen die dann die waffenbesitzer vorgeladen haben die 20ig oder mehr waffen hatten

wie zu erwarten war ist da wohl meist nix rausgekommen weil eben mehrere verwahrungsorte

zwischenzeitlich scheint es die verstaendigungen und vorladungen nicht mehr zu geben ...


ok verstehe, danke.
Ich glaub, dann lasse ich die Meldung sein, solange ich nicht soviele Waffen besitze,dass ich Gefahr laufe an einem Standort mehr als 19 zu haben. Melden kann ichs ja dann immer noch.

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Re: Waffenlagerung >20

Beitrag von Undertaker » Di 16. Jan 2018, 18:08

Wie schon geschrieben, werden ehemalige (zB verkaufte) Waffen im persönlichen ZWR auch bei Neumeldung durch Dritte nicht gelöscht................. nur so zum nachdenken obwohl das anscheinend keinen interessiert.
Sent from my NOKIA 1011 using Takatuka

Grüße vom Undertaker

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Re: Waffenlagerung >20

Beitrag von gewo » Di 16. Jan 2018, 18:16

Undertaker hat geschrieben:Wie schon geschrieben, werden ehemalige (zB verkaufte) Waffen im persönlichen ZWR auch bei Neumeldung durch Dritte nicht gelöscht................. nur so zum nachdenken obwohl das anscheinend keinen interessiert.


ich verstehe nicht was du meinst
natuerlich nicht

wie soll das ZWR denn wissen ob es zwei waffen mit den selben daten gibt oder ob es sich um die waffe des vorbesitzers handelt

daher ist die registrierungsnummer des letzten besitzers sehr sehr hilfreich
ohne diese nummer hast die besten chancen das was schief geht bei der meldung ...

wenn der haendler keine angaben ueber den vorbesitzer bekommt (oder die falschen daten) dann kann er die richtige waffe nicht lokalisieren
wenn es zb schon drei k98k in 8x57IS gibt die die seriennummer 3420 haben dann hat er keine moeglichkeit festzustellen welche denn nun jene ist die du gekauft hast

aber ist angeblich eh bald geschichte
der private waffen kauf und verkauf soll mit den neuen bestimmungen angeblich anders geregelt werden hoert man ...
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