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Selbstverteidigung im Ernstfall / Was ist erlaubt und was nicht ?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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BigBen
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Re: Selbstverteidigung im Ernstfall / Was ist erlaubt und was nicht ?

Beitrag von BigBen » Do 18. Jan 2018, 10:41

Ob etwas als geringwertig anzusehen ist richtet sich vor allem nach dem Lebensumständen des Geschädigten und wird vor Gericht fallweise individuell beurteilt. Wenn ein Antifaschist deinen Bentley abfackelt und due schiesst auf ihn obwohl du eine Vollkaskoversicherung dafür hast, wirst du auch Probleme bekommen.
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Re: Selbstverteidigung im Ernstfall / Was ist erlaubt und was nicht ?

Beitrag von Lindenwirt » Do 18. Jan 2018, 10:44

Niemand "dreht die Sache ab" indem er mal kurz wo anruft.

Generell finde ich Aussagen wie "... bleib cool, schieß hart und genau. Ein Angreifer mit einem Messer kann Dich auf fünf Meter umbringen, ..." ziemlich hollywoodmässig und völlig fehl am Platz in einem für jeden öffentlichen Waffenforum.

Falls das Buch in diesem Stil geschrieben ist weiß ich schon jetzt was ich sicher nie lesen werden.

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Re: Selbstverteidigung im Ernstfall / Was ist erlaubt und was nicht ?

Beitrag von BigBen » Do 18. Jan 2018, 10:48

Lindenwirt hat geschrieben:Niemand "dreht die Sache ab" indem er mal kurz wo anruft.

Generell finde ich Aussagen wie "... bleib cool, schieß hart und genau. Ein Angreifer mit einem Messer kann Dich auf fünf Meter umbringen, ..." ziemlich hollywoodmässig und völlig fehl am Platz in einem für jeden öffentlichen Waffenforum.

Falls das Buch in diesem Stil geschrieben ist weiß ich schon jetzt was ich sicher nie lesen werden.


Das mit hart und genau schiessen und dem Messerangreifer auf 5m erachte ich für vollkommen unproblematisch, mit diesen Aussagen hat er vollkommen Recht.
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Re: Selbstverteidigung im Ernstfall / Was ist erlaubt und was nicht ?

Beitrag von LordHelmchen » Do 18. Jan 2018, 11:01

Mach dich locker, hat alles seine Richtigkeit.
Bei all dem was stehen bleibt kann man nur sagen, das sich hier so manche Kollegen auf SEHR SEHR dünnes Eis bewegen. Gerade bei diesem Thema..........es ist sogar tw unglaublich. Da denk ich mir dann auch so meinen Teil......
aber was solls, b2T
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Re: Selbstverteidigung im Ernstfall / Was ist erlaubt und was nicht ?

Beitrag von aurum » Do 18. Jan 2018, 11:36

:!: :?: :!: :?: :!:
Zuletzt geändert von aurum am Fr 18. Mai 2018, 21:19, insgesamt 1-mal geändert.
Psssst!

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Re: Selbstverteidigung im Ernstfall / Was ist erlaubt und was nicht ?

Beitrag von chris.sima » Do 18. Jan 2018, 12:13

BigBen hat geschrieben:
chris.sima hat geschrieben:[Der Tipp kam vom Springer beim Waffen FS vor ca 10 Jahren.


Okay, dann wundert mich nix mehr, der Tipp ist nämlich kompletter Unfug und ist nur dazu da um eventuelle Trainingsmängel zu kompensieren. Ich geb sicher nicht weniger Patronen in ein Magazin....was machst wenn der nach 5-10 Schuss immer noch angriffslustig ist bzw. du es mit mehreren Angreifern zu tun? Gerade bei Kurzwaffen kommt es immer wieder vor dass auch gute Treffer nicht sofort die gewünschte Wirkung haben...auch mit SV-Munition. Das ist nicht wie im Film, Bumm und um...


Sehe ich auch so, Zitat Springer: es gibt halt auch Fälle wo im Stress der Situation das komplette Magazin entleert wird und die Person immer noch „leer am Abzug klickend“ vorgefunden wird.

Ist mir in Erinnerung geblieben. Gutes Training ist da durch nichts zu ersetzen.

Gibt es eigentlich Schulungen wo Privatpersonen solche Bedingungen vorfinden um das zu üben, am Schiesstand bewegt sich ja relativ wenig im Dunkeln auf mich zu ...


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Re: Selbstverteidigung im Ernstfall / Was ist erlaubt und was nicht ?

Beitrag von bino71 » Do 18. Jan 2018, 12:15

ESA und HESA ist mal ein guter Anfang.
Da gibt es Übungen bei Dunkelheit, mit Taschenlampen und in Gebäuden,...

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Re: Selbstverteidigung im Ernstfall / Was ist erlaubt und was nicht ?

Beitrag von hari » Fr 19. Jan 2018, 00:28

Wer das mit den 7m beim Messerangriff nicht glaubt, dem sei das FX Training bei HESA angeraten.

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Re: Selbstverteidigung im Ernstfall / Was ist erlaubt und was nicht ?

Beitrag von hmg382 » Fr 19. Jan 2018, 05:50

hari hat geschrieben:Wer das mit den 7m beim Messerangriff nicht glaubt, dem sei das FX Training bei HESA angeraten.
Eine YouTube Suche nach "Tueller Drill" kann auf die Schnelle auch einen Hinweis in die richtige Richtung geben.

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Re: Selbstverteidigung im Ernstfall / Was ist erlaubt und was nicht ?

Beitrag von Glock1768 » Fr 19. Jan 2018, 08:53

ja, vielen ist nicht bewusst, das ein Messer und -angriff viel viel gefährlicher und effektiver als jede Schusswaffe im Nahangriff ist ... und trotzdem wird dir jeder Träumer sagen einen Messerangreifer mit einer Schusswaffe zu stoppen ist überzogene Notwehr :tipphead:
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Re: Selbstverteidigung im Ernstfall / Was ist erlaubt und was nicht ?

Beitrag von ianos » Fr 19. Jan 2018, 09:02

Siehe YouTube:

Doug Marcaida (sowieso der Besteste), Fred Mastro usw.

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Re: Selbstverteidigung im Ernstfall / Was ist erlaubt und was nicht ?

Beitrag von doorman » Fr 19. Jan 2018, 09:14

Also wenn du in einer ernsthaft gefährlichen Situation auf einen auch nur halb so gut ausgebildeten Messerkämpfer wie Doug Marcaida triffst, sieht’s ganz schlecht aus, egal Welche Waffe du in Händen hältst.
Ich durfte schon einen seiner Lehrgänge besuchen und da sieht man erst was wirklich möglich ist und ich würde mich nicht als Laien im Nahkampf bezeichnen.
Der „normale“ Einbrecher wird aber kaum auch nur ähnliche Fähigkeiten besitzen. Er will Beute machen und ist nicht drauf aus mit dir einen Krieg zu beginnen!
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Re: Selbstverteidigung im Ernstfall / Was ist erlaubt und was nicht ?

Beitrag von ianos » Fr 19. Jan 2018, 09:55

doorman hat geschrieben:Also wenn du in einer ernsthaft gefährlichen Situation auf einen auch nur halb so gut ausgebildeten Messerkämpfer wie Doug Marcaida triffst, sieht’s ganz schlecht aus, egal Welche Waffe du in Händen hältst.
Ich durfte schon einen seiner Lehrgänge besuchen und da sieht man erst was wirklich möglich ist und ich würde mich nicht als Laien im Nahkampf bezeichnen.
Der „normale“ Einbrecher wird aber kaum auch nur ähnliche Fähigkeiten besitzen. Er will Beute machen und ist nicht drauf aus mit dir einen Krieg zu beginnen!


bzgl. Lehrgänge: Du Glücklicher!

Aber in AUT war er doch noch nicht, oder? Wäre bitter, denn dann habe ich's verpasst.
Zuletzt geändert von ianos am Fr 19. Jan 2018, 10:32, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Selbstverteidigung im Ernstfall / Was ist erlaubt und was nicht ?

Beitrag von Glock1768 » Fr 19. Jan 2018, 10:29

Auch ohne Ausbildung des Gegners ... Glücklicherweise ist es bei uns noch Recht friedlich und wir gehen ja nicht in jeder Sekunde von einem Angriff aus ... Bis wir auf der Straße reagieren sieht die Sache eh ganz anders aus ...
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Re: Selbstverteidigung im Ernstfall / Was ist erlaubt und was nicht ?

Beitrag von doorman » Fr 19. Jan 2018, 19:46

Nein, war nicht in AT. Glaube nicht das er überhaupt schon mal da war?
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