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Re: Selbstverteidigung im Ernstfall / Was ist erlaubt und was nicht ?

Verfasst: Sa 20. Jan 2018, 01:52
von ianos
doorman hat geschrieben:Nein, war nicht in AT. Glaube nicht das er überhaupt schon mal da war?


Ich glaub auch nicht, daher meine Frage...

DE weiß ich, aber AUT leider noch nicht.

Re: Selbstverteidigung im Ernstfall / Was ist erlaubt und was nicht ?

Verfasst: Sa 20. Jan 2018, 09:41
von Styrax
Mich wunderts ersthaft, das hier noch niemand Sifu Kernspecht genannt hat [emoji23][emoji23][emoji23]

[emoji106]

Re: Selbstverteidigung im Ernstfall / Was ist erlaubt und was nicht ?

Verfasst: Sa 20. Jan 2018, 23:01
von storma
Kernspecht vielleicht nicht, aber Wing Tsun Ja, wenn man es kapiert hat.

Re: Selbstverteidigung im Ernstfall / Was ist erlaubt und was nicht ?

Verfasst: So 21. Jan 2018, 12:50
von psav
doorman hat geschrieben:Also wenn du in einer ernsthaft gefährlichen Situation auf einen auch nur halb so gut ausgebildeten Messerkämpfer wie Doug Marcaida triffst, sieht’s ganz schlecht aus, egal Welche Waffe du in Händen hältst.
Ich durfte schon einen seiner Lehrgänge besuchen und da sieht man erst was wirklich möglich ist und ich würde mich nicht als Laien im Nahkampf bezeichnen.
Der „normale“ Einbrecher wird aber kaum auch nur ähnliche Fähigkeiten besitzen. Er will Beute machen und ist nicht drauf aus mit dir einen Krieg zu beginnen!

Deshalb geht man beim Szenarientraining bei 10m in die Sicherungshaltung und bei 7m in den Anschlag. Umgelegt auf eine eventuelle "Home Invasion" kann man das ohnehin vergessen, weil die Waffe aufgrund der unmittelbaren Bedrohung zumindest in Sicherungshaltung ist.

Re: Selbstverteidigung im Ernstfall / Was ist erlaubt und was nicht ?

Verfasst: So 21. Jan 2018, 19:55
von doorman
Richtig, wobei du daheim nur einen einzigen Vorteil hast, du kennst es besser als dein Gegenüber.
Ich persönlich verteidige mein Heim bzw meine Lieben NICHT mit der FFW. Bin mit dem Messer deutlich besser und schneller, ohne der Gefahr von Gefährdung Dritter. Der potentielle Einbrecher wird zu 90% nicht mit der FFW zum Einbruch kommen.
Sollte man dann doch den Lottogewinn machen und eine HomeInvasion samt Geiselnahme oder gar schlimmeren erfahren, wird das Vorgehen der Invasoren ein ganz anderes sein als das des gemeinen Einbrechers. Somit wirst du nicht überlegen müssen wie ich meine FFW richtig benutze, sondern warum plötzlich 3 Fremde neben meinem Bett stehen.

Re: Selbstverteidigung im Ernstfall / Was ist erlaubt und was nicht ?

Verfasst: Di 30. Jan 2018, 16:37
von usu792
Ich finde man kann Notwehrfälle nicht "planen"...erlaubt ist die notwendige Abwehr eines ungerechtfertigten Angriffs auf Leib und Leben und noch ein paar andere Dinge.
Wichtig ist halt daß man sich der Sache bewusst ist ob man sich wehren will oder nicht, das sollte man im Vorhinein wissen^^

Wenn man sich wehren will muß man eh selber wissen mit was, ob Säbel, Schwert, Flinte oder Pistole, das entscheidet jeder selber.
Ich würd mich nur ned mit einem Messer wehren wollen, da ziehst aber garantiert den Kürzeren^^

Falls es noch keiner erwähnt hat: Pfefferspray ist wohl die schlechteste Idee in Räumen.